Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/1998 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirtschaftlich wertlose Scheinerträge stellen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Scheinrendite; Schneeballsystem; Kapitalanlage; Scheinerträge; Ambros-Anlage; Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirtschaftlich wertlose Scheinerträge stellen keine Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe dar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirtschaftlich wertlose Scheinerträge als Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe; Bewertung eines Rechtsverhältnisses als stille Beteiligung; Erfordernis des tatsächlichen Zuflusses von Kapitaleinnahmen; Beteiligung am Nettowertzuwachs; Wertlosigkeit von ...
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/1998
- BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00
Papierfundstellen
- DB 2000, 2298
- EFG 2000, 1124
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BFH, 22.07.1997 - VIII R 73/95
Voraussetzungen zur Gründung einer stillen Gesellschaft - Verwendung von Einlagen …
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Diese Rechtsverhältnisse sind stille Gesellschaften im Sinne der § 230 ff. HGB (…vgl. BFH-Urteile vom 22.7. 1997 und 7.10.1997 VIII R 57/95, BFH/NV 1998, 11 ;… VIII R 12/96, BFH/NV 1998, 116 ;… VIII R 72/95, BFH/NV 1998, 295 ; VIII R 73/95, BFH/NV 1998, 300, 301/302).Rechnerisch sollte dies derjenige Bruchteil des Gesamtgewinns sein, der dem Quotienten zwischen der Einlage des betreffenden Anlegers und der Summe der Einlagen aller stillen Teilhaber (Anleger) entsprach (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 22.7. 1997 VIII R 73/95, BFH/NV 1998, 300, 302).
- BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94
Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber …
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Im übrigen hat der BFH in vergleichbaren Fällen - z. B. bei Überschuldung einer Kapitalgesellschaft - entsprechende Gewinnforderungen des Gesellschafters nicht mehr als vollwertig angesehen und mit 0 DM bewertet (vgl. Beschluß des Großen Senats 1/94 vom 9.6. 1997, BStBl II 1998, 307 ;… BFH-Beschluß vom 15.10.1997 I R 103/93, BFH/NV 1998, 572 : "verdeckte Einlage nur in Höhe des werthaltigen Teils der Forderung"). - BFH, 14.02.1984 - VIII R 221/80
Zur Frage des Zuflusses nicht ausgezahlter Zinszahlungsschulden einer GmbH an …
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Die Novation muß im Interesse des Gläubigers und nicht des Schuldners vereinbart werden (vgl. BFH-Urteil vom 14.2. 1984 VIII R 221/80, BStBl II 1984, 480 ).
- BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95
Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Diese Rechtsverhältnisse sind stille Gesellschaften im Sinne der § 230 ff. HGB (vgl. BFH-Urteile vom 22.7. 1997 und 7.10.1997 VIII R 57/95, BFH/NV 1998, 11 ;… VIII R 12/96, BFH/NV 1998, 116 ;… VIII R 72/95, BFH/NV 1998, 295 ;… VIII R 73/95, BFH/NV 1998, 300, 301/302). - BFH, 15.10.1997 - I R 103/93
Verdeckte Einlage bei Forderungsverzicht
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Im übrigen hat der BFH in vergleichbaren Fällen - z. B. bei Überschuldung einer Kapitalgesellschaft - entsprechende Gewinnforderungen des Gesellschafters nicht mehr als vollwertig angesehen und mit 0 DM bewertet (vgl. Beschluß des Großen Senats 1/94 vom 9.6. 1997, BStBl II 1998, 307 ; BFH-Beschluß vom 15.10.1997 I R 103/93, BFH/NV 1998, 572 : "verdeckte Einlage nur in Höhe des werthaltigen Teils der Forderung"). - BFH, 22.07.1997 - VIII R 12/96
Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Diese Rechtsverhältnisse sind stille Gesellschaften im Sinne der § 230 ff. HGB (…vgl. BFH-Urteile vom 22.7. 1997 und 7.10.1997 VIII R 57/95, BFH/NV 1998, 11 ; VIII R 12/96, BFH/NV 1998, 116 ;… VIII R 72/95, BFH/NV 1998, 295 ;… VIII R 73/95, BFH/NV 1998, 300, 301/302). - BFH, 22.07.1997 - VIII R 13/96
Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Der Senat braucht nicht darüber zu entscheiden, ob der Kläger den Verlust seines Kapitals aus seiner Beteiligung an der stillen Gesellschaft als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 1. Alternative EStG ) abziehen kann (vgl. hierzu H. Gschwendtner, Anmerkung zu den Urteilen vom 22.7. 1997 VIII R 13/96 u. a., Deutsches Steuerrecht 1997, 1760 ;… Schmidt / Heinicke, EStG , 19. Auflage, § 20 EStG Rz. 15, 143, 147). - BGH, 14.11.1985 - III ZR 80/84
Schuldumschaffung durch Hinterlegung von Geld zur späteren Weitergabe an einen …
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Wenn Zweifel an einer Schuldumschaffung verbleiben, ist regelmäßig nur von einem Abänderungsvertrag auszugehen (vgl. BGH-Urteil vom 14.11.1985 III ZR 80/84, NJW 1986, 1490 ). - BFH, 20.12.1994 - VIII B 143/94
Ernstliche Zweifel an Steuerpflicht bei sog. Schneeballsystem
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung setzt eine Einnahme im Sinne von § 8 Abs. 1 EStG eine Vermögensmehrung, d. h. eine objektive Bereicherung des Steuerpflichtigen, voraus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.12.1992 VIII B 88/92;… VIII B 89/92, BFH/NV 1993, 419, 420; vom 20.12.1994 VIII B 143/94, BStBl II 1995, 262 m. w. N.). - BFH, 17.12.1992 - VIII B 88/92
Auszug aus FG Nürnberg, 06.04.2000 - III 151/98
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung setzt eine Einnahme im Sinne von § 8 Abs. 1 EStG eine Vermögensmehrung, d. h. eine objektive Bereicherung des Steuerpflichtigen, voraus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17.12.1992 VIII B 88/92; VIII B 89/92, BFH/NV 1993, 419, 420; vom 20.12.1994 VIII B 143/94, BStBl II 1995, 262 m. w. N.). - BFH, 22.07.1997 - VIII R 72/95
Stille Beteiligung als Gesellschafter an einem Handelsgewerbe - Steuerrechtliche …
- FG Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 14 V 17/94
- BFH, 18.05.2001 - VIII B 25/01
Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung
Des Weiteren beruft er sich auf die Ausführungen im Urteil des FG Nürnberg in EFG 2000, 1124.Dabei ist entgegen der Ansicht des FG Nürnberg in EFG 2000, 1124 ohne Belang, dass der Kapitalanleger (hier: Antragsteller) diese Wahl nicht getroffen hätte, wenn ihm die Täuschungsmanöver seines Vertragspartners (hier: X) bekannt gewesen wären.
Unbeachtlich ist es entgegen der vom FG Nürnberg (EFG 2000, 1124) geäußerten Ansicht auch, dass die Wahl des betrogenen Anlegers zur Wiederanlage der "Renditen" zugleich dem nach außen nicht bekundeten Interesse des betrügerisch handelnden "Finanzdienstleisters" (hier: X) entsprach, zwecks Aufrechterhaltung seines "Schneeballsystems" möglichst wenige "Renditen" und Kapitalbeträge auszahlen zu müssen.
Selbst wenn dem FG Nürnberg in EFG 2000, 1124 aber darin zu folgen wäre, dass eine (zivilrechtlich) wirksame Novationsabrede im Falle des Betreibens eines betrügerischen "Schneeballsystems" daran scheitere, dass der Wille des Anlegers allein auf die Wiederanlage solcher "Renditen" gerichtet sei, auf die er (zivilrechtlich) einen Anspruch habe, nicht dagegen auf die Wiederanlage von Scheinrenditen, würde dies an einem Zufluss der "Renditen" in den beschriebenen Zeitpunkten nichts ändern.
Trifft dies bei der Wiederanlage der "Renditen" zu, so kommt es entgegen der Ansicht des FG Nürnberg in EFG 2000, 1124 für den Zufluss des Gegenstands der Altforderungen (hier: der gutgeschriebenen "Renditebeträge") nicht darauf an, ob die Novation (zivilrechtlich) wirksam zustande kommt.
- BFH, 10.07.2001 - VIII R 35/00
Kapitalerträge bei Anlegern der Ambros S.A.
Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1124 veröffentlichten Urteil stattgegeben. - FG München, 16.09.2003 - 2 K 2076/01
Steuerhinterziehung; Zufluss; Novation
Der Bundesfinanzhof habe die Auffassung des Finanzgerichts Nürnberg im Urteil vom 6.4.2000, EFG 2000, 1124 , im Beschluss vom 18.05.2001 (…VIII B 25/01, BFH/NV 2001, 1119 ) ausdrücklich verworfen.Wie die Fülle der Verfahren bis in die jüngste Vergangenheit zeigt (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 6. April 2000, 11 151/98, EFG 2000, 1124 ), war streitig unter welchen Voraussetzungen Wiederanlagen von "Renditen" als Einnahmen i.S. von § 8 Abs. 1 EStG anzusehen sind, die dem Kläger gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen sind.
- BFH, 10.07.2001 - VIII R 31/97
Zusammenveranlagung von Ehegatten - Kapitalgesellschaft panamaischen Rechts - …
Auch soweit sich die Kläger auf das Urteil des FG Nürnberg vom 6. April 2000 III 151/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1124) berufen, vermag dies ihrem Begehren schon deswegen nicht zum Erfolg verhelfen, weil auch diese Entscheidung einen Fall betrifft, in dem --anders als im hier zu beurteilenden Sachverhalt-- die Ambros-"Renditen" dem dortigen Kläger lediglich gutgeschrieben und von diesem "stehen gelassen" und nicht von der A ausgezahlt wurden. - BFH, 02.08.2001 - VIII B 110/00
Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Die Kläger hätten vielmehr im Einzelnen substantiiert ausführen müssen, welche gewichtigen Einwände gegen die zitierte BFH-Rechtsprechung im Urteil des FG Nürnberg (EFG 2000, 1124) oder in anderen Entscheidungen der Instanzgerichte oder in der Literatur erhoben würden, die der BFH bislang noch nicht bedacht und geprüft habe. - FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2000 - 6 K 2661/00
Rechtserheblichkeit einer Tatsache; Voraussetzungen des Zuflusses von Einnahmen
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