Rechtsprechung
| FG München, 02.06.2000 - 7 K 4322/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsschutzgewährung durch Berufsverband als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzgewährung durch Berufsverband als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtsschutzgewährung durch Berufsverband als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1146
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BFH, 15.10.1997 - I R 2/97
Gemeinnützigkeit bei Vermittlung von Versicherungsschutz
Auszug aus FG München, 02.06.2000 - 7 K 4322/98
Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung ist eine Tätigkeit dann als selbständig zu werten, wenn sie nicht mit anderweitigen Betätigungen der Körperschaft dergestalt zusammenhängt, daß ihre Ausübung ohne die anderweitige Betätigung nicht möglich wäre (zuletzt BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 2/97, BStBl II 1998, 175 ).Auch die Gewährung von Versicherungsschutz durch einen gemeinnützigen Verein ist als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beurteilt worden (BFH-Urteil in BStBl II 1998, 175 ).
- BFH, 18.01.1984 - I R 138/79
Wirtschaftlicher Verein mit Laborleistungen an seine Mitglieder (Ärzte) …
Auszug aus FG München, 02.06.2000 - 7 K 4322/98
Der Kläger erstrebt die ersatzlose Aufhebung dieser Bescheide, da er seine Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet (BFH-Urteil vom 18. Januar 1984 I R 138/79, BStBl II 1984, 451 ).Danach ist - wie die Rechtsprechung näher verdeutlicht hat - unter Selbständigkeit die sachliche Selbständigkeit im Sinne einer Abgrenzbarkeit der betreffenden Betätigung von einem steuerbegünstigten Wirkungskreis zu verstehen (BFH-Urteil in BStBl II 1984, 451 ).
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
Auszug aus FG München, 02.06.2000 - 7 K 4322/98
Insoweit gilt für den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG nichts anderes als für andere grundrechtlich geschützte Betätigungen (zur Berufsfreiheit vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 11. Oktober 1977 1 BvR 343/73, 83/74, 183/75, 428/75, BStBl II 1978, 174 ;… vgl. auch Tipke/Kruse, Kommentar zur Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 3 AO Tz. 6 "Erdrosselungssteuern").
- BFH, 28.06.1989 - I R 86/85
Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeitrag und Leistungsentgelt
Auszug aus FG München, 02.06.2000 - 7 K 4322/98
Ein Berufsverband ist ein Zusammenschluß natürlicher oder juristischer Personen zur Wahrnehmung allgemeiner, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsender ideeller und wirtschaftlicher Interessen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs (BFH-Urteil vom 28. Juni 1989 I R 86/85, BStBl II 1990, 550 ). - BFH, 19.08.1998 - I R 21/98
Gebührenrückerstattung eines Berufsverbandes
Auszug aus FG München, 02.06.2000 - 7 K 4322/98
Nach diesen Grundsätzen begründet die Hilfeleistung in Steuersachen durch einen landwirtschaftlichen Berufsverband einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (vgl. dazu BFH-Urteil vom 19. August 1997 I R 21/98, BStBl II 1999, 99 ). - BFH, 29.11.1967 - I 67/65
Berufsverband - Wirtschaftsverband - Steuerfreiheit - Wahrnehmung allgemeiner …
Auszug aus FG München, 02.06.2000 - 7 K 4322/98
Dies gilt selbst dann, wenn sämtliche Mitglieder an der betreffenden Betätigung des Verbands interessiert sind und sie wünschen (BFH-Urteil vom 29. November 1967 I 67/65, BStBl II 1968, 236).
- BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG
Unerheblich ist, ob die Rechtsschutzgewährung, die eine Gewerkschaft ihren Mitgliedern über einen Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherungs AG bietet, insoweit einen der Steuerpflicht unterliegenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt (vgl. dazu FG München 2. Juni 2000 - 7 K 4322/98 - EFG 2000, 1146). - FG Hamburg, 08.04.2025 - 5 K 103/24
Körperschaftsteuerrecht: Zur Betriebsaufspaltung, wenn sowohl Besitz- als auch …
Rn. 60 (d) Als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wurden beispielsweise eingeordnet die entgeltliche Personalgestellung (bspw. BFH, Urteil vom 6. April 2005, I R 85/04, BStBl II 2005, 545) und die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen (FG München, Urteil vom 2. Juni 2000, 7 K 4322/98, EFG 2000, 1146). - FG München, 07.05.2001 - 7 K 815/98
Verstoß gegen das Verbot der Selbstlosigkeit durch unangemessenes …
Damit knüpft der Senat für die gemäß § 8 Abs. 6 KStG vorzunehmende Abgrenzung an die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung des steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Wirkungsbereichs vom steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbereich an (vgl. dazu zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juni 2000 7 K 4322/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 1146 ). - FG Brandenburg, 02.07.2003 - 2 K 257/01
Steuerbefreiung eines die ökologische Landwirtschaft fördernden Vereins; …
Nach der Rechtsprechung ist ein Berufsverband ein Zusammenschluss von natürlichen Personen oder Unternehmen, der allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen eines Berufsstandes oder Wirtschaftszweiges wahrnimmt (vgl. BFH, Urteile vom 17. Mai 1966 III 190/64, BStBl. III 1966, 525; vom 15. Juli 1966 III 179/64, BStBl. III 1966, 638; vom 29. August 1973 I R 234/71, BStBl. II 1974, 60; vom 28. Juni 1989 I R 86/85, BStBl II 1990, 550; FG Mecklenburg-Vorpom-mern, Urteil vom 28. September 1999 2 K 363/97, DStRE 2000, 88; FG München, Urteil vom 02. Juni 2000 7 K 4322/98, EFG 2000, 1146 ; s.a. Abschnitt 8 Abs. 1 Satz 1 KStR 1995).
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