Rechtsprechung
| FG München, 20.07.2000 - 5 K 4938/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kürzung des Vorwegabzugs auch bei (teilweise) sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kürzung des Vorwegabzugs bei teilweise sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kürzung des Vorwegabzugs auch bei (teilweise) sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 20.07.2000 - 5 K 4938/99
- BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1315
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 04.03.1998 - X R 109/95
Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur …
Auszug aus FG München, 20.07.2000 - 5 K 4938/99
Dem entspricht es, nicht danach zu fragen, ob und ggf. in welchem betragsmäßigen oder prozentualen Umfang die Voraussetzungen des § 3 Nr. 62 EStG bei den Jahreseinnahmen vorlagen (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 , zu dem Fall zusammenveranlagter Ehegatten, bei denen die Kürzungsvoraussetzungen nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind; a.A., ohne sich mit der hier zitierten BFH-Rechtsprechung auseinanderzusetzen, Finanzgericht Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 487 ).Wie sich aus dem o.g. BFH-Urteil X R 109/95 vom 4. März 1998, BFH/NV 1998, 1466 , ergibt, wäre vom FA selbst dann nur ein Betrag in Höhe von insgesamt ... DM als Sonderausgaben zu berücksichtigen gewesen, wenn der Kläger im Streitjahr ausschließlich die Abfindung erhalten hätte.
- BFH, 26.06.1997 - X B 240/96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage inwieweit Abfindungen in die …
Auszug aus FG München, 20.07.2000 - 5 K 4938/99
Das FA macht geltend, die Auslegung des § 10 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a EStG durch die beklagte Behörde sei vom Bundesfinanzhof (BFH) in einem Beschluß vom 26. Juni 1997 X B 240/96; Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1997, S. 848, bestätigt worden.Mit der Bezugnahme auf Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG umschreibt das Gesetz den Personenkreis, der von dem Vorwegabzug betroffen ist, und nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Juni 1997 X B 240/96, BFH/NV 1997, 848).
- BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für …
Auszug aus FG München, 20.07.2000 - 5 K 4938/99
Wegen des vom Prozeßbevollmächtigten geltend gemachten, aber nicht näher begründeten Verstoßes gegen Art. 14 GG wird auf die EE vom ... Bezug genommen (vgl. dazu auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1991, 672 ). - FG Berlin, 20.01.2000 - 4 K 4031/97
Kürzung des Vorwegabzugs auch bei sozialversicherungsfreiem
Auszug aus FG München, 20.07.2000 - 5 K 4938/99
Dem entspricht es, nicht danach zu fragen, ob und ggf. in welchem betragsmäßigen oder prozentualen Umfang die Voraussetzungen des § 3 Nr. 62 EStG bei den Jahreseinnahmen vorlagen (…vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 , zu dem Fall zusammenveranlagter Ehegatten, bei denen die Kürzungsvoraussetzungen nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind; a.A., ohne sich mit der hier zitierten BFH-Rechtsprechung auseinanderzusetzen, Finanzgericht Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 487 ).
- FG Düsseldorf, 16.01.2003 - 15 K 1436/01
Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug-Kürzung; Zukunftssicherungsleistungen; …
Es soll gerade nicht im einzelnen ermittelt werden, ob und gegebenenfalls in welchem betragsmäßigen oder prozentualen Umfang der Steuerpflichtige oder - im Falle der Zusammenveranlagung - beide Ehegatten die Voraussetzungen für eine Kürzung des Vorwegabzugs erfüllen (…vgl. BFH-Urteil vom 04.03.1998 - X R 109/95 - BFH/NV 1998, 1466; im Ergebnis ebenso Hessisches FG, Urteil vom 22.05.2000 - 3 K 5155/99 - EFG 2000, 996; FG München, Urteil vom 20.07.2000 - 5 K 4938/99 - EFG 2000, 1315).Rn. 20 Soweit das Finanzgericht Berlin im Urteil vom 20.01.2000 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 und das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht Urteil vom 13.09.2000 V 37/99, EFG 2000, 1315) eine andere Auffassung vertreten, folgt der erkennende Senat dem nicht.
- FG Köln, 27.04.2005 - 7 K 1265/03
Kürzung der Vorwegabzugs bei einem Beamten im Ruhestand
Denn § 10 Abs. 3 Nr. 2 a EStG umschreibt den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung (…BFH, Beschl. v. 26.06.1997, X B 240/96, BFH/NV 1997, 848; ebenso FG München, Urt. v. 20.07.2000, 5 K 4938/99, bestätigt durch BFH, Urt. v. 16.10.2002, XI R 71/00, BStBl II 2003, 343). - FG Baden-Württemberg, 28.10.2002 - 5 V 26/02
Aussetzung der Vollziehung; Kürzung des Vorwegabzugs bei GmbH-Geschäftsführern; …
Die dagegen eingelegten Revisionen sind ebenso noch beim BFH anhängig wie eine weitere Revision gegen das die BFH-Auffassung vertretende Urteil des FG München vom 20. Juli 2000 5 K 4938/99 (EFG 2000, 1315 ).
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Rechtsprechung
| FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Zum Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei
- datenbank.nwb.de
Zum Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
- BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
Papierfundstellen
- EFG 2000, 1315
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BFH, 27.06.1997 - VI R 12/97
Voraussetzungen für Steuerfreiheit von tatsächlich geleisteter, neben dem …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
Mit der Bezugnahme auf Zukunftssicherungsleistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 umschreibt das Gesetz den Personenkreis, der von dem Vorwegabzug betroffen ist, und nicht etwa (teilweise) die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung (so wörtlich BFH/NV 1997, 849;… siehe auch Finanzgericht Hamburg, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 41 sowie Schmidt / Heinicke, EStG - Kommentar, 19. Aufl. 2000, § 10 EStG Rdnr. 217 m. w. N.).Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf das in BFH/NV 1997, 849 veröffentlichte Urteil zuzulassen.
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
In dem Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 15097/91, 1226/91 und 980/91 (BStBl II 1999, 182) hat das BVerfG entschieden, dass die Regelung zum Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 3 und 4 EStG 1984 bzw. § 32 Abs. 7 EStG ) seit der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des EStG vom 15. April 1986 (BGBl 1, 441) einschließlich aller nachfolgenden Fassungen mit Art. 6 Abs. 1 und 2 GG unvereinbar ist, soweit sie die in ehelicher Gemeinschaft lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern von der Gewährung des Haushaltsfreibetrages ausschließen. - BFH, 27.06.1996 - IV R 4/84
Alleinerziehende Eltern - Kinderbetreuungskosten - Kürzung - Zumutbare Belastung …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mehrfach bestätigt (zuletzt BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 IV E 4/84 [richtig: IV R 4/84 - d. Red.] , BFHE 181, 31 ).
- BFH, 14.05.1998 - X R 38/93
Beiträge eines Arbeitnehmers - Gesetzliche Rentenversicherung - Vorab entstandene …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
Die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 31. Dezember 1996 2 BvR 22163/96 , nicht veröffentlicht, zitiert in BFH/NV 1999, 163 ). - BFH, 02.12.1998 - X R 48/97
Kinderbetreuungsaufwand bis einschließlich 1999
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
Der Senat hält es für zwecklos, insoweit die Sache dem BVerfG erneut vorzulegen, da es sich um eine bereits entschiedene Sache handelt (siehe auch BFH/NV 1999, 1192 - 1193; 1193 - 1195; 1213, 1214). - FG Nürnberg, 21.06.1999 - VI 82/99
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
Der Gesetzgeber war deshalb ständig bemüht, insbesondere eine Benachteiligung der Selbständigen zu vermeiden (siehe dazu mit weiteren Ausführungen: Finanzgericht Nürnberg, EFG 1999, 1290 re. Sp. mitte m. w. N.). - FG Hamburg, 09.09.1997 - III 46/97
Rechtmäßigkeit eines Einkommenssteuerbescheids; Pflicht zur Befristung eines …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99
Mit der Bezugnahme auf Zukunftssicherungsleistungen i. S. d. § 3 Nr. 62 umschreibt das Gesetz den Personenkreis, der von dem Vorwegabzug betroffen ist, und nicht etwa (teilweise) die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung (…so wörtlich BFH/NV 1997, 849; siehe auch Finanzgericht Hamburg, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1998, 41 sowie Schmidt / Heinicke, EStG - Kommentar, 19. Aufl. 2000, § 10 EStG Rdnr. 217 m. w. N.).
- BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 472/03
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug
Der hiergegen gerichteten Klage gab das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht durch Urteil vom 13. September 2000 - V 37/99 - (EFG 2000, S. 1315) teilweise statt, soweit die im zweiten Halbjahr bezogenen Einkünfte der Ehefrau in die Kürzung des Vorwegabzugs mit einbezogen wurden. - BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten
Es bestünden ernstliche Zweifel, ob dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (…BFH/NV 2001, 773) zu folgen sei (Hinweis auf die Urteile des FG Berlin vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 487, und des Schleswig-Holsteinischen FG vom 13. September 2000 V 37/99, EFG 2000, 1315). - FG Baden-Württemberg, 28.10.2002 - 5 V 26/02
Aussetzung der Vollziehung; Kürzung des Vorwegabzugs bei GmbH-Geschäftsführern; …
Sowohl das FG Berlin (Urteil vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 ) als auch das FG Schleswig-Holstein (Urteil vom 13. September 2000 V 37/99, EFG 2000, 1315 ) haben entgegen der Rechtsauffassung des BFH entschieden.Die dagegen eingelegten Revisionen sind ebenso noch beim BFH anhängig wie eine weitere Revision gegen das die BFH-Auffassung vertretende Urteil des FG München vom 20. Juli 2000 5 K 4938/99 (EFG 2000, 1315 ).
- FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02
Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine …
Die Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit kommen nur dann als geeigneter Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Kürzungsbetrages in Betracht, wenn sie aus der Tätigkeit stammen, für die Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, denn nur insoweit lässt die Höhe der Einnahmen einen Rückschluss auf die Höhe der ersparten eigenen Vorsorgeaufwendungen zu (im Ergebnis ähnlich: Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 13. September 2000, V 37/99, EFG 2000, 1315 - Revision eingelegt: XI R 75/00; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2002, 5 V 26/02, nicht veröffentlicht, Beschwerde eingelegt: XI B 226/02; weitergehend FG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2000, 4 K 4031/97, EFG 2000, 487 - nur sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn ist Bemessungsgrundlage der Kürzung - Revision eingelegt: XI R 23/00;… anders insoweit die bisherige Rechtsprechung des BFH, die auch nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage einbezieht, soweit er aus der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit stammt, z.B. Urteil vom 26. Juni 1997, X B 240/96, BFH/NV 1997 - Abfindung …und Urteil vom 4. März 1998, X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466 - Arbeitslohn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze). - FG Hamburg, 02.11.2001 - II 327/01
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der in § 10 Abs. 3 EStG im Rahmen der Höchstbetragsregelung geregelte Vorwegabzug für Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung sowie Versicherung auf den Lebens- und Todesfall ständig erhöht worden ist, zuletzt ab dem Jahr 1993 auf 6.000 DM bzw. 12.000 DM (ebenso Schleswig-Holsteinisches FG, Urt. vom 13. September 2000 V 37/99 EFG 2000, 1315 ; FG Nürnberg - Urteil vom 21.06.1999 VI-82/99, EFG 1999, 1290).
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