Rechtsprechung
| FG Thüringen, 23.11.1999 - I 308/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschlussfristen im Fragenkreis der sachlich-rechtlichen Vertretungsmacht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschlussfristen für Kraftfahrzeugsteuerpflicht bei sachlich-rechtlicher Vertretungsmacht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ausschlussfristen im Fragenkreis der sachlich-rechtlichen Vertretungsmacht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 230
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 03.10.1986 - III R 207/81
Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung - …
Auszug aus FG Thüringen, 23.11.1999 - I 308/99
Eine Klage ist unzulässig, wenn nicht feststeht, dass die Klageschrift mit Wissen und Wollen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (so für das Unterschriftserfordernis BFH-Urteil vom 3. Oktober 1986 III 207/81, BFHE 148, 205, BStBl II 1987, 131 , mit weiteren Nachweisen). - BFH, 27.07.1983 - II B 68/82
Umfang der Prozeßvollmacht - Beschränkung der Vertretung vor dem FG - …
Auszug aus FG Thüringen, 23.11.1999 - I 308/99
Eine andere Person, die die erfolglose Prozessführung veranlasst hat und der daher die Kosten aufzuerlegen gewesen wären (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1983 II B 68/82, BStBl II 1983, 644, 645, …und vom 25. August 1986 IV B 83/85, BFH/NV 1988, 48), ist dem Senat nicht erkennbar geworden. - BFH, 09.11.1994 - XI R 11/94
Keine Fristsetzung mit ausschließender Wirkung für Nachweis der …
Auszug aus FG Thüringen, 23.11.1999 - I 308/99
Denn die sachlich-rechtliche Vertretungsmacht ist keine Vollmacht, die unter Fristsetzung nach § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO angefordert werden dürfte (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.1994 XI R 11/94, BFHE 176, 219 , BStBl II 1995, 267 ), wie es der Vorsitzende mit der Verfügung vom 16. September 1999 irrtümlich getan hat. - BFH, 25.08.1986 - IV B 83/85
Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlendem Nachweis einer Vollmacht
Auszug aus FG Thüringen, 23.11.1999 - I 308/99
Eine andere Person, die die erfolglose Prozessführung veranlasst hat und der daher die Kosten aufzuerlegen gewesen wären (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1983 II B 68/82, BStBl II 1983, 644, 645, und vom 25. August 1986 IV B 83/85, BFH/NV 1988, 48), ist dem Senat nicht erkennbar geworden.
- FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07
Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen: …
d) Die Ausschlussfrist zur Vollmachtvorlage kann bei fehlender Bezeichnung des Klagebegehrens oder unzureichender Klagebegründung oder unzureichenden Angaben zu den Klägern mit Ausschlussfristen nach § 65 Abs. 2 oder § 79b Abs. 3 Satz 1 FGO verbunden werden (vgl. FG Hamburg vom 8. April 2004 II 88/03, EFG 2004, 1626; Thüringer FG vom 23. November 1999 I 308/99, EFG 2000, 230); danach kann das Gericht die Klage kumulativ aus verschiedenen Gründen abweisen (vgl. Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 Rd. 40, 43). - FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07
Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden …
d) Die Ausschlussfrist zur Vollmachtvorlage kann bei fehlender Bezeichnung des Klagebegehrens oder unzureichender Klagebegründung oder unzureichenden Angaben zu den Klägern mit Ausschlussfristen nach § 65 Abs. 2 oder § 79b Abs. 3 Satz 1 FGO verbunden werden (vgl. FG Hamburg vom 8. April 2004 II 88/03, EFG 2004, 1626; Thüringer FG vom 23. November 1999 I 308/99, EFG 2000, 230); danach kann das Gericht die Klage kumulativ aus verschiedenen Gründen abweisen (vgl. Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 Rd. 40, 43).
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Rechtsprechung
| FG München, 15.09.1999 - 4 K 2879/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
AO 1977 § 163; ErbStG 1974 § 12
§ 163 AO wegen Verfassungswidrigkeit des alten ErbStG bei Altfällen - Wolters Kluwer
Niedrigere Steuerfestsetzung durch das Finanzamt bei Unbilligkeit der Erhebung nach Lage des Einzelfalls
- datenbank.nwb.de
§ 163 AO wegen Verfassungswidrigkeit des alten ErbStG bei Altfällen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 230
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erbschaftssteuer
Auszug aus FG München, 15.09.1999 - 4 K 2879/96
Streitig ist, ob im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22.6.1995 2 BvR 552/91, BStBl II 1995, 671 für sog. Altfälle eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO zu gewähren ist. - BFH, 11.03.1998 - II B 59/97
Anwendung des alten Erbschaftsteuerrechts bis 31.12.1995
Auszug aus FG München, 15.09.1999 - 4 K 2879/96
Ergänzend verweist er auf den BFH-Beschluß vom 11.3.1998 II B 59/97, BStBl II 1998, 395 , wonach geklärt ist, daß für alle bis zum 31.12.1995 entstandenen Erbschaftsteueransprüche das ErbStG 1974 anzuwenden ist.
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