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Rechtsprechung
   FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6646
FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99 (https://dejure.org/2000,6646)
FG Köln, Entscheidung vom 31.01.2000 - 6 V 7375/99 (https://dejure.org/2000,6646)
FG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 6 V 7375/99 (https://dejure.org/2000,6646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treu und Glauben sperren die Änderung einer zunächst ohne weitere Sachverhaltsermittlung übernommene Angabe einer begünstigten Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
    Abgabenordnung; Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen bei Pflichtverletzung des Finanzamts

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 408
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83

    Steuerbescheid - Änderung

    Auszug aus FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, verbietet der auch im Steuerrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben der Finanzbehörde einen Änderungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu erlassen, wenn er auf Tatsachen gründet, die dem FA infolge Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht trotz ordnungsgemäßer Mitwirkung des Steuerpflichtigen zunächst - unbekannt geblieben sind (Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97, BStBl II 1997, 627 ; vom 20. Dez. 1988 VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585 ).
  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht …

    Auszug aus FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99
    Damit hat er die ihm nach § 150 AO obliegende Steuererklärungspflicht und seine aus § 90 Abs. 1 AO folgende Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsfeststellung grundsätzlich erfüllt (BFH-Urteil vom 13. Nov. 1985 II R 208/82, BStBl II 1986, 241 ).
  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können …

    Auszug aus FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, verbietet der auch im Steuerrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben der Finanzbehörde einen Änderungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu erlassen, wenn er auf Tatsachen gründet, die dem FA infolge Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht trotz ordnungsgemäßer Mitwirkung des Steuerpflichtigen zunächst - unbekannt geblieben sind (Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97, BStBl II 1997, 627 ; vom 20. Dez. 1988 VIII R 121/83, BStBl II 1989, 585 ).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87

    Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den …

    Auszug aus FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99
    So hätte es u. a. erst nach Prüfung dieser Unterlagen sicher und abschließend beurteilen können, ob die Entschädigungszahlungen auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsvereinbarung beruhen und nur dann steuerbegünstigt nach §§ 24 Nr. 1 a , 34 Abs. 1 EStG sein können, oder ob die Zahlungen lediglich dem normalen Steuersatz unterliegende Erfüllungsleistungen aus dem ursprünglichen zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis darstellen (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 27. Febr. 1991 XI R 8/87, BStBl II 1991, 703 : vom 13. Aug. 1975 VI R 164/71, BStBl II 1976, 38 sowie Offerhaus in DB 1993 S. 651 m.w.N.).
  • BFH, 13.08.1975 - VI R 164/71

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Zugesagte Altersversorgung - Verlust der …

    Auszug aus FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99
    So hätte es u. a. erst nach Prüfung dieser Unterlagen sicher und abschließend beurteilen können, ob die Entschädigungszahlungen auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsvereinbarung beruhen und nur dann steuerbegünstigt nach §§ 24 Nr. 1 a , 34 Abs. 1 EStG sein können, oder ob die Zahlungen lediglich dem normalen Steuersatz unterliegende Erfüllungsleistungen aus dem ursprünglichen zivilrechtlichen Arbeitsverhältnis darstellen (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 27. Febr. 1991 XI R 8/87, BStBl II 1991, 703 : vom 13. Aug. 1975 VI R 164/71, BStBl II 1976, 38 sowie Offerhaus in DB 1993 S. 651 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97

    Neue Tatsachen bei Abfindungszahlungen des Arbeitgebers

    Auszug aus FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99
    Entschließt sie sich zur vorbehaltlosen Steuerfestsetzung und setzt sie die Steuer ohne eingehende Sach- und Rechtsprüfung endgültig fest, kann sie den Bescheid später nicht mehr aufgrund besserer Erkenntnis infolge nachträglich bekanntgewordener Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern (ebenso FG Köln vom 18.12.1998, EFG 1999, 260 ).
  • FG Köln, 11.12.2003 - 6 K 6547/99

    Bescheidänderung; Steuerfestsetzung

    Auszug aus FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99
    Streitig ist im Hauptverfahren 6 K 6547/99, ob eine dem Antragsteller (Ast.) im Jahre 1992 zugeflossene Arbeitgeberabfindung nach §§ 24, 34 EStG ermäßigt zu besteuern ist und ob der Antragsgegner (FA) den bestandskräftigen ESt-Bescheid 1992, in dem die Steuerermäßigung gewährt worden war, gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ändern konnte.
  • FG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 K 3152/99

    Umfang der Mitwirkungs- und Ermittlungspflichten bei steuerbegünstigter …

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  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 1589/10

    Änderung von Steuerbescheiden: Ermittlungspflicht des FA bei Auslandssachverhalt

    Das FA verletze seine Ermittlungspflicht, wenn es ersichtlichen Unklarheiten oder Zweifelsfragen, die sich bei einer Prüfung der Steuererklärung sowie der eingereichten Unterlagen ohne weiteres aufdrängen mussten, nicht nachgehe (Hinweis u.a. auch auf FG Köln vom 31.01.2000 6 V 7375/99).
  • FG Köln, 18.01.2001 - 7 K 9214/98

    Ermittlungspflicht des FA und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei …

    Die Frage, inwieweit die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflichten verletzt und mithin an einer späteren Änderung der Steuerbescheide gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gehindert ist, wenn sie ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen die Angaben der Steuerpflichtigen zu den ermäßigt zu besteuernden Entschädigungsleistungen im Rahmen der vorbehaltlosen Einkommensteuerveranlagung übernimmt, und inwieweit hierbei möglicherweise eine Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflichtigen gegeben ist, wenn dieser keine weiteren Erläuterungen zu der Entschädigungszahlung abgibt bzw. diesbezüglichen Unterlagen nicht unaufgefordert vorlegt, wird von mehreren Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (für eine Änderungsmöglichkeit gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich ausgesprochen Finanzgericht Münster, Urteil vom 8. November 1999 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. August 2000 4 K 7318/98 E, EFG 2000, 1291 ; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2000 2 K 3152/99 E, EFG 2001, Heft 4; gegen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich hingegen ausgesprochen Finanzgericht Köln, Urteil vom 12. Juni 1996 10 K 1472/93, EFG 1996, 1073; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 ; Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13. Oktober 1999 499108 K 3, EFG 2000, 175; Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31. Januar 2000 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ).
  • FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98

    Grenzen einer Änderung wegen neuer Tatsachen

    Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, das Finanzamt müsse bei laut Einkommensteuererklärung ermäßigt zu besteuernden Arbeitgeberabfindungen alle hierfür maßgeblichen Unterlagen (Verträge o. ä.) anfordern (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998, 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 , Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13.10.1999, 4 99 108 K 3, EFG 2000, 175, Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31.01.2000, 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ), folgt der Senat dem nicht (Senatsurteil vom 08.11.1999, 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319, 323).
  • FG Hessen, 21.06.2001 - 12 K 5224/00

    Neue Tatsache; Konkurs; Erbschaft; Erbausschlagung; Ermittlungspflicht; …

    Verletzt ist die Ermittlungspflicht, § 88 AO , der Finanzbehörde dann, wenn die Behörde Zweifeln, die sich nach der bestehenden Sachlage aufdrängen mussten, nicht nachgeht (Finanzgericht Köln, Beschluss vom 31.1.2000 6 V 7375/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 408 ).
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