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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/1999   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11187
FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/1999 (https://dejure.org/2000,11187)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17.02.2000 - IV 5/1999 (https://dejure.org/2000,11187)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Februar 2000 - IV 5/1999 (https://dejure.org/2000,11187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhebung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer von einem Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen für hinterzogene Vermögenssteuer; Festsetzung der Hinterziehungszinsen gegen Gesamtrechtsnachfolger; Möglichkeit einer Steuerhinterziehung bei der Vermögenssteuer; Verstoß gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 § 2 Europäische ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 602
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.08.1991 - VIII R 84/89

    - Hinterziehungszinsen können auch nach dem Tod des Steuerpflichtigen festgesetzt …

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    Im übrigen sei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erst nach dem vom Finanzamt angeführten BFH-Urteil vom 27.8.1991 VIII R 84/89 (BStBl II 1992, 9 ), nach welchem Art. 6 § 2 MRK auf Hinterziehungszinsen nicht anzuwenden sei, ergangen.

    Der BFH habe bereits mit Urteil vom 27.8.1991 (in BStBl II 1992, 9 ) entschieden, daß Hinterziehungszinsen keine Strafe, sondern eine Abschöpfung des Zinsvorteils darstellten und daher auch vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger verlangt werden könnten.

    Die Erhebung von Hinterziehungszinsen setzt voraus, daß objektiv und subjektiv die Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 27.8. 1991 in BStBl II 1992, 9 ) und die Steuerhinterziehung vollendet ist.

    (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 9, 11).

    Das erforderliche rechtliche Gehör können die jeweils am Verfahren Beteiligten wahrnehmen (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 9, 11).

    Der Erhebung von Hinterziehungszinsen nach dem Tod der Steuerpflichtigen, welche die Hinterziehung begangen haben, steht entgegen der Auffassung des Betreuers auch Art. 6 § 2 MRK nicht entgegen (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 9 ; Tipke / Kruse, AO , § 235 Tz. 5).

    Diese Unschuldsvermutung des Art. 6 § 2 MRK gilt für Sanktionen im konkreten Strafverfahren, nicht für steuerrechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche aufgrund einer strafbaren Handlung (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 9, 12 m. w. N.).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    Streitig ist, ob im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655 ) zur Verfassungswidrigkeit des § 10 Nr. 1 VStG und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 29.8.1997 (Az. 71/1996/690/882) zur Verletzung des Art. 6 § 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - MRK - durch eine Geldstrafe für Steuerhinterziehung durch den Erblasser nach schweizerischem Recht gegenüber der Klägerin als Erbin Hinterziehungszinsen für Vermögensteuerhinterziehungen ihrer Eltern festgesetzt werden können.

    Mit dem Beschluß vom 22.6.1995 (in BStBl II 1995, 655 ) habe das Bundesverfassungsgericht das VStG ab 1983 zwar für verfassungswidrig erklärt, dessen weitere Anwendung aber bis zum 31.12.1996 zugelassen.

    Entgegen der Auffassung des Betreuers der Klägerin steht der Annahme einer Steuerhinterziehung sowie der Festsetzung von Hinterziehungszinsen nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 22.6.1995 (in BStBl II 1995, 655 ) § 10 Nr. 1 VStG in allen seinen Fassungen seit dem Veranlagungszeitraum 1983 als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt hat, soweit er den einheitswertgebundenen Grundbesitz, dessen Bewertung der Wertentwicklung seit 1964 bzw. 1974 nicht mehr angepaßt worden ist, und das zu Gegenwartswerten erfaßte Vermögen mit demselben Steuersatz belastet.

  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember …

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    Mit Beschluß vom 30.3.1998 1 BvR 1831/97 (BStBl II 1998, 422 ) habe das Bundesverfassungsgericht zudem ausgeführt, daß Vermögensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume bis 1996 auch noch nach dem 1.1.1997 durchgeführt werden könnten.

    Es ist danach auch nach Ablauf des Jahres 1996 noch zulässig, Vermögensteuer weiterhin auf alle bis zum 31.12.1996 verwirklichten Tatbestände festzusetzen und zu erheben (vgl. BVerfG-Beschluß vom 30.3.1998 in BStBl II 1998, 422 ;.

  • BFH, 19.03.1998 - V R 54/97

    Zinsbescheid bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    Für die Feststellung der Steuerhinterziehung ist kein höherer Grad von Gewißheit notwendig als für die Feststellung anderer Tatsachen, für die das Finanzamt die Feststellungslast trägt (vgl. BFH-Urteil vom 19.3. 1998 V R 54/97, BStBl II 1998, 466, 468).

    Denn es reicht aus, wenn von mehreren in Frage kommenden Personen jedenfalls eine die Steuerhinterziehung begangen hat (BFH-Urteil in BStBl II 1998, 466 ).

  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    Entsprechend ist auch kein einleuchtender Grund dafür erkennbar, weshalb ein nach wie vor durchsetzbarer Steueranspruch, der in zurückliegenden Steuerabschnitten erwachsen ist, selbst gegenwärtig noch möglichen Angriffen entzogen werden soll, solange das Gesetz allgemein Steuerhinterziehung für strafbar erklärt (vgl. dazu BGH-Urteil vom 28.1. 1987 3 StR 373/86, NJW 1987, 1273, 1276).
  • BFH, 24.06.1998 - II R 104/97

    Vermögensteuerfestsetzungen bis einschließlich 1996

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    BFH-Entscheidungen vom 24.6.1998 II R 104/97, BStBl II 1998, 632 , sowie vom 19.5.1998 II B 14/98, BFH/NV 1998, 1275).
  • BFH, 19.05.1998 - II B 14/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes …

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    BFH-Entscheidungen vom 24.6.1998 II R 104/97, BStBl II 1998, 632 , sowie vom 19.5.1998 II B 14/98, BFH/NV 1998, 1275).
  • LG München II, 11.11.1999 - 5 Qs 12/99

    Keine Verurteilung wegen Vermögensteuerhinterziehung nach dem 31.12.1996

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    Dies führt entgegen einer im Schrifttum (…Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 Rn. 68.1, m. w. N., Urban, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1999, 1995) und vom Landgericht München II im Beschluß vom 11.11.1999 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 372 ) vertretenen Auffassung für Veranlagungszeiträume ab 1983 und damit auch für die streitigen Zeiträume nicht dazu, daß der Tatbestand einer Vermögensteuerhinterziehung nicht mehr gegeben ist (ebenso FG Münster, Beschluß vom 23.8. 1999 3 V 4801/98, EFG 1999, 1319 , FG Bremen…, Urteil vom 3.11.1998, 298215 K 2, EFG 1999, 1417, Engelhardt in Hübschmann / Hepp / Spitaler, AO , § 370 Rn. 85a, Meine, DStR 1999, 2101).
  • FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4801/98

    Festsetzungsfrist für Vermögensteuer

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    Dies führt entgegen einer im Schrifttum (…Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 Rn. 68.1, m. w. N., Urban, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1999, 1995) und vom Landgericht München II im Beschluß vom 11.11.1999 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 372 ) vertretenen Auffassung für Veranlagungszeiträume ab 1983 und damit auch für die streitigen Zeiträume nicht dazu, daß der Tatbestand einer Vermögensteuerhinterziehung nicht mehr gegeben ist (ebenso FG Münster, Beschluß vom 23.8. 1999 3 V 4801/98, EFG 1999, 1319 , FG Bremen…, Urteil vom 3.11.1998, 298215 K 2, EFG 1999, 1417, Engelhardt in Hübschmann / Hepp / Spitaler, AO , § 370 Rn. 85a, Meine, DStR 1999, 2101).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der …

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.02.2000 - IV 5/99
    Vorsätzlich handelt auch, wer es für möglich hält, daß er den Tatbestand verwirklicht oder das billigt oder doch in Kauf nimmt (bedingter Vorsatz, vgl. BFH-Urteil vom 31.7. 1996 XI R 74/95, BStBl II 1997, 157, 160).
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter …

  • BFH, 24.04.1996 - II R 73/93
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