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Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 31.05.2001

Rechtsprechung
   FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3039
FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96 (https://dejure.org/2001,3039)
FG Köln, Entscheidung vom 21.06.2001 - 10 K 6288/96 (https://dejure.org/2001,3039)
FG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 10 K 6288/96 (https://dejure.org/2001,3039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fachtagung
    Gemischte Aufwendungen
    Grundsätzliches

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1186
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (17)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Wegen des o.a. Aufteilungsverbots bejaht der BFH die Abziehbarkeit von Reisekosten als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben nur dann, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden und die Verfolgung privater Interessen i. S. des § 12 Nr. 1 EStG , wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213; Urteil vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674;… BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476).

    Bei solchen Reisen tritt die Bedeutung von privaten Unternehmungen regelmäßig jedenfalls dann in den Hintergrund, wenn die Verfolgung privater Interessen nicht einen Schwerpunkt der Reise bildet (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213;… BFH-Urteile vom 18. Juli 1997 VI R 10/97, a.a.O. m.w.N. und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312 , BStBl II 1989, 19; vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536 , BStBl II 1997, 357 …und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, a.a.O.).

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium …

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Anderenfalls sollen die gesamten Reisekosten nicht abziehbar sein, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (BFH-Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312 , BStBl II 1989, 19 …und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469 m.w.N.).

    Bei solchen Reisen tritt die Bedeutung von privaten Unternehmungen regelmäßig jedenfalls dann in den Hintergrund, wenn die Verfolgung privater Interessen nicht einen Schwerpunkt der Reise bildet (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213;… BFH-Urteile vom 18. Juli 1997 VI R 10/97, a.a.O. m.w.N. und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312 , BStBl II 1989, 19; vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536 , BStBl II 1997, 357 …und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, a.a.O.).

  • BFH, 12.09.1996 - IV R 36/96

    Fortbildungstagungen an beliebten Erholungsorten

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Nach bisheriger Rechtsprechung verbietet diese Vorschrift zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern (sog. "Aufteilungsverbot"; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309 , BStBl II 1971, 17 und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70, BFHE 100, 317 , BStBl II 1971, 21; ferner BFH-Urteil vom 12. September 1996 IV R 36/96, BFH/NV 1997, 219).

    Die freie Gestaltbarkeit der Zeit ist regelmäßig ein nicht unerhebliches Indiz dafür, dass die Teilnehmer durch die Tagung nicht daran gehindert werden sollten, am Nachmittag die Angebote des Ferienortes zu nutzen (BFH-Urteil vom 12. September 1996 IV R 36/96, BFH/NV 1997, 219;… ebenso BFH-Urteil vom 18. April 1996 IV R 46/95, BFH/NV 1997, 18).

  • BFH, 31.01.1997 - VI R 72/95

    Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Wegen des o.a. Aufteilungsverbots bejaht der BFH die Abziehbarkeit von Reisekosten als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben nur dann, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen werden und die Verfolgung privater Interessen i. S. des § 12 Nr. 1 EStG , wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213; Urteil vom 30. April 1993 VI R 94/90, BFHE 171, 242, BStBl II 1993, 674; BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476).

    Eine Qualifizierung als Werbungskosten scheidet bereits dann aus, wenn das Hineinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist; ein bloßes Überwiegen der beruflichen Veranlassung gegenüber den privaten Elementen reicht nicht aus (BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476 und vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37 , BStBl II 1996, 10, m. w. N.).

  • BFH, 15.03.1990 - IV R 60/88

    Aufwendungen für einen sportmedizinischen Fortbildungslehrgang in einem bekannten …

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Eine Reise gilt daher nur dann als beruflich veranlasst, wenn sie dem Besuch einer straff organisierten Fachtagung dient und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BStBl 1977, 54 und vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313 , BStBl II 1990, 736).

    Ebenso verneinte der BFH die Abziehbarkeit der Reisekosten eines Allgemeinmediziners für die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang des Ärzteverbandes an einem bekannten Wintersportort, der auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" angerechnet werden konnte, da das Lehrgangsprogramm zur schönsten Tageszeit auch die Ausübung von Wintersport zur Skihauptsaison zuließ (BFH-Urteil vom 15. März 1990 IV R 60/88, BFHE 160, 313 , BStBl II 1990, 736).

  • BFH, 21.10.1996 - VI R 39/96

    Auslandsstudienreisen

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Anderenfalls sollen die gesamten Reisekosten nicht abziehbar sein, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (BFH-Urteile vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312 , BStBl II 1989, 19 und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, BFH/NV 1997, 469 m.w.N.).

    Bei solchen Reisen tritt die Bedeutung von privaten Unternehmungen regelmäßig jedenfalls dann in den Hintergrund, wenn die Verfolgung privater Interessen nicht einen Schwerpunkt der Reise bildet (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213;… BFH-Urteile vom 18. Juli 1997 VI R 10/97, a.a.O. m.w.N. und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312 , BStBl II 1989, 19; vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536 , BStBl II 1997, 357 und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, a.a.O.).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Denn nach den Regeln der Feststellungslast geht die Unerweislichkeit entscheidungserheblicher steuerbegründender Tatsachen zu Lasten der Finanzbehörde, diejenige steuerbefreiender oder steuermindernder Tatsachen zu Lasten des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462 m.w.N.).
  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen …

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Dies sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (vgl. Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431 , BStBl II 1981, 368 m.w.N.).
  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Nach bisheriger Rechtsprechung verbietet diese Vorschrift zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern (sog. "Aufteilungsverbot"; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309 , BStBl II 1971, 17 und vom 19. Oktober 1970 GrS 3/70, BFHE 100, 317 , BStBl II 1971, 21;… ferner BFH-Urteil vom 12. September 1996 IV R 36/96, BFH/NV 1997, 219).
  • BFH, 21.08.1995 - VI R 47/95

    Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für eine Auslandsreise, bei der neben …

    Auszug aus FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
    Eine Qualifizierung als Werbungskosten scheidet bereits dann aus, wenn das Hineinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist; ein bloßes Überwiegen der beruflichen Veranlassung gegenüber den privaten Elementen reicht nicht aus (…BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 72/95, BFH/NV 1997, 476 und vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37 , BStBl II 1996, 10, m. w. N.).
  • BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96

    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 3/70

    Gesamtaufwendungen eines Steuerpflichtigen - Lebensführung - Vermögensgegenstand …

  • BFH, 30.04.1993 - VI R 94/90

    Zum Werbungskostenabzug der Kosten einer Bildungsgruppenreise bei dem …

  • BFH, 18.07.1997 - VI R 10/97

    Berufliche Veranlassung einer Reise - Halten eines Fachvortrags - Nähere …

  • BFH, 18.04.1996 - IV R 46/95

    Fortbildungsveranstaltung eines Arztes in Davos

  • BFH, 15.07.1976 - IV R 90/73

    Aufwendungen für die Reise eines Facharztes - Fachkongreß in Japan - …

  • BFH, 14.08.1996 - VI B 104/96

    Aufwendungen für Auslandsreisen als Werbungskosten

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1186 veröffentlichten Gründen teilweise statt.
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16

    Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über …

    Insoweit erweist sich auch die Feststellung der Wirtschaftsstrafkammer, entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts, der Angeklagte sei tatsächlich davon ausgegangen, dass die Ma. -Kosten auf Grund ihrer betrieblichen Veranlassung auch als Betriebskosten geltend gemacht werden dürften, als nicht durchgreifend rechtsfehlerhaft; denn immerhin ist auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen schon im Tatzeitraum diskutiert worden, so dass bereits aufgrund dessen erhebliche Zweifel am Vorsatz des Angeklagten bestehen (FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2001 - 10 K 6288/96, DStRE 2001, 1019; BFH, Beschluss vom 21. September 2009 - GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl 2010, 672).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 6 K 1786/03

    Anteilige Anerkennung einer teilweise einkunftsbezogenen Reise

    Das FG Köln habe in einem vergleichbaren Fall die Aufteilung der Reisekosten zugelassen (Urteil vom 21.06.2001 - 10 K 6288/96).

    Dem hat das FG Köln in seinem Urteil vom 21.06.2001 - 10 K 6288/96 (Revision VI R 94/01) widersprochen für den Fall, dass bei einer gemischt veranlassten Reise die berufliche Veranlassung überwiegt.

  • FG Köln, 29.08.2007 - 10 K 3758/04

    Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten; Qualifizierung einer Reise …

    die anteilige Berücksichtigung dieser Kosten (FG Köln vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96),.

    die Aussetzung Verfahrens bis zur Entscheidung des GrS über die Revision gegen das Urteil des FG Köln vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96,.

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01

    Reisekosten eines Steuerberaters bei Begleitung seines Mandanten; …

    Gleichwohl ist der Senat im Hinblick auf die gewichtigen, in der Literatur vorgetragenen Bedenken gegen die strikte Anwendung des Aufteilungsverbotes in solchen Fällen durch die Rechtsprechung (vgl. Offerhaus, De­u­tsc­h­es Steuerrecht 2005, 446 m.w.N.) und mit Rücksicht auf die vom Senat für zutreffend gehaltenen Ausführungen des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186) der Ansicht, dass eine schätzungsweise Aufteilung der geltend gemachten Aufenthaltskosten im Hotel sowie der Flugkosten zu erfolgen hat.
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.09.2004 - 2 K 124/02

    Teilnahme eines angestellten Unfallchirurgen an einem sportmedizinischen …

    Auch für den Bereich der Reisekosten zeigen sich "Aufweichungstendenzen" (FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/98, EFG 2001, 1186 Rev.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

    e) Hinsichtlich der in moderater Höhe angesetzten Tagessätze für den Verpflegungsmehraufwand und der ebenfalls recht bescheiden angesetzten Übernachtungskosten ist der erkennende Senat im Hinblick auf die gewichtigen, in der Literatur vorgetragenen Bedenken gegen die strikte Anwendung des Aufteilungsverbotes in solchen Fällen durch die Rechtsprechung (vgl. Offerhaus, Deutsches Steuerrecht 2005, 446 m.w.N.) und mit Rücksicht auf die vom Senat für zutreffend gehaltenen Ausführungen des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186 ) und des 5. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2005 (…Az.: 5 K 1575/01, a.a.O.) der Ansicht, dass eine schätzungsweise Aufteilung der geltend gemachten Aufenthaltskosten erfolgen kann.
  • BFH, 04.07.2005 - XI B 229/03

    Anforderungen im Klageverfahren an die Substantiierungspflicht eines Beteiligten; …

    Die Vorinstanz hat im Übrigen --abweichend vom FG Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1186); BFH-Az. VI R 94/01-- für den Senat bindend (§ 118 Abs. 2 FGO) festgestellt, dass an jedem Tag genügend Zeit für private sportliche Aktivitäten bestanden habe und daher die genannten Aufwendungen in nicht unerheblichem Maße privat veranlasst gewesen seien.
  • BFH, 10.10.2003 - IV B 61/02

    Grundsätzliche Bedeutung

    Ebenso wenig kann die Klägerin sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des FG Köln (Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1186) berufen.
  • FG Münster, 24.09.2001 - 10 K 3754/00

    Fahrtkosten sind keine Werbungskosten bei Verlagerung der Tätigkeit an einen …

    Zutreffend wäre eine schätzungsweise Aufteilung der Aufwendungen gewesen wie sie das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 21.06.2001 (Az.: 10 K 6288/96) vorgenommen habe.
  • FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98

    Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer …

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dejure.org Übersicht FG Köln

Rechtsprechung
   FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12972
FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00 (https://dejure.org/2001,12972)
FG Saarland, Entscheidung vom 31.05.2001 - 1 K 114/00 (https://dejure.org/2001,12972)
FG Saarland, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - 1 K 114/00 (https://dejure.org/2001,12972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Wochenendheimfahrten eines auswärts beschäftigten ledigen Arbeitnehmers in die elterliche Wohnung als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Fahrtaufwendungen eines Aktionärs zu Hauptversammlungen

  • IWW
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Fahrtkosten zur Aktionärsversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für Einordnung von Wochenendheimfahrten eines auswärts beschäftigten ledigen Arbeitnehmers in die elterliche Wohnung als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 20 EStG
    Einkommensteuer; Fahrtaufwendungen zu Aktionärsversammlungen

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1186
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 7/83

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte ohne Rücksicht auf die Entfernung …

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00
    Solche Beziehungen können ihren Ausdruck in besonderen persönlichen Bindungen (Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis) wie auch in Vereinszugehörigkeiten oder anderen Aktivitäten finden, wegen welcher sich eine Person gerade an ihrem Heimatort besonders verwurzelt fühlt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BStBl II 1986, 221; FG des Saarlandes, Urteil vom 28. Februar 1995 2 K 141/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1995, 519; FG München, Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 1250/93, EFG 1996, 744).

    Das ist dann der Fall, wenn sich der ledige Arbeitnehmer an diesem Ort so oft wie möglich an den Wochenenden und seiner sonstigen Freizeit aufhält (s. z.B. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BStBl II 1986, 221: ausreichend 45 Jahresfahrten zum geltend gemachten Ort des Lebensmittelpunktes).

    Hält sich der ledige Arbeitnehmer in diesem Sinne nicht nur gelegentlich in der weiter entfernten Wohnung auf, so sind die Aufwendungen für die Fahrten zwischen dieser Wohnung und der auswärtigen Arbeitsstätte - unabhängig von ihrer Entfernung (dazu grundlegend BFH, BStBl II 1986, 221) - nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in gleicher Weise als Werbungskosten absetzbar wie die Fahrten zwischen der Wohnung am oder in der Nähe des auswärtigen Arbeitsortes.

    Damit ist es nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte für 1990 lediglich 45 Heimfahrten berücksichtigt hat, die nach dem o.a. BFH-Urteil BStBl II 1986, 221 immer noch einen ausreichenden Schluss auf den Lebensmittelpunkt des seinerzeit ledigen Klägers am Heimatort zulassen.

  • BFH, 24.02.2000 - IV B 83/99

    Nachträgliche Fahrtenbuchaufzeichnungen

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00
    Nach dem BFH-Beschluss vom 24. Februar 2000 IV B 83/99, BStBl II 2000, 298 kann die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches jedoch erlässlich sein, wenn sich die jeweiligen Fahrtangaben anderweitig überzeugend ermitteln lassen.
  • BFH, 04.05.1993 - VIII R 7/91

    Aufwendungen für Verwaltung eines Depots können auch dann Werbungskosten bei …

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00
    d) Bei den Einkünften aus (Aktien-)Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) waren und sind Fahrtkosten eines Aktionärs zu Hauptversammlungen zum Kfz-Reisekostenpauschsatz von 0, 42 DM je gefahrenen Kilometer selbst dann abzugsfähig, wenn die Fahrten vornehmlich zur Information über die Wertigkeit und zur Sicherung des Stammrechts unternommen werden (BFH-Urteile vom 28. August 1952 IV 448/51 U, BStBl III 1952, 265, 266; vom 4. Mai 1993 VIII R 7/91, BStBl II 1993, 832).
  • BFH, 30.03.1982 - VI R 162/78

    Auch Arbeitnehmer der Privatwirtschaft können bei dienstlich veranlaßten Umzügen …

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00
    Ebenso wie die Kosten für den eigentlichen Umzug - d.h. für die Beförderung des Umzugsgutes - lässt Abschnitt 38 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nrn. 1 und 2 der für den Streitfall maßgebenden LStR 1990 die Berücksichtigung solcher Fahrtaufwendungen in zutreffender Gesetzesauslegung in dem Umfang zu, wie dies für dem jeweiligen Steuerpflichtigen vergleichbare Bundesbeamte im entsprechend heranzuziehenden Bundesumzugskostengesetzes - BUKG - vorgesehen ist (so die LStR 1990 im Anschluss an das BFH-Urteil vom 30. März 1982 VI R 162/78, BStBl II 1982, 595).
  • BFH, 02.08.1985 - VI R 171/82

    Fahrtkostenaufwendungen im Bezug auf die Werbungskosten in Abhängigkeit vom …

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist Nachhaltigkeit anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer weitgehend an dem von der Arbeitsstätte weiter entfernten Ort seiner besonderen Beziehungen lebt (BFH-Urteil vom 2. August 1985 VI R 171/82, BFH/NV 1986, 89).
  • FG München, 21.06.1995 - 1 K 1250/93
    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00
    Solche Beziehungen können ihren Ausdruck in besonderen persönlichen Bindungen (Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis) wie auch in Vereinszugehörigkeiten oder anderen Aktivitäten finden, wegen welcher sich eine Person gerade an ihrem Heimatort besonders verwurzelt fühlt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BStBl II 1986, 221; FG des Saarlandes, Urteil vom 28. Februar 1995 2 K 141/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1995, 519; FG München, Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 1250/93, EFG 1996, 744).
  • BFH, 28.08.1952 - IV 448/51 U

    Abzug von Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen - Verwaltungskosten …

    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00
    d) Bei den Einkünften aus (Aktien-)Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) waren und sind Fahrtkosten eines Aktionärs zu Hauptversammlungen zum Kfz-Reisekostenpauschsatz von 0, 42 DM je gefahrenen Kilometer selbst dann abzugsfähig, wenn die Fahrten vornehmlich zur Information über die Wertigkeit und zur Sicherung des Stammrechts unternommen werden (BFH-Urteile vom 28. August 1952 IV 448/51 U, BStBl III 1952, 265, 266; vom 4. Mai 1993 VIII R 7/91, BStBl II 1993, 832).
  • FG Saarland, 28.02.1995 - 2 K 141/93
    Auszug aus FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 114/00
    Solche Beziehungen können ihren Ausdruck in besonderen persönlichen Bindungen (Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis) wie auch in Vereinszugehörigkeiten oder anderen Aktivitäten finden, wegen welcher sich eine Person gerade an ihrem Heimatort besonders verwurzelt fühlt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1985 VI R 7/83, BStBl II 1986, 221; FG des Saarlandes, Urteil vom 28. Februar 1995 2 K 141/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1995, 519; FG München, Urteil vom 21. Juni 1995 1 K 1250/93, EFG 1996, 744).
  • FG Düsseldorf, 15.08.2006 - 3 K 2463/04

    Reisekosten eines Kommanditisten als Sonderwerbungskosten; Einkünfteermittlung …

    Da der Kläger das Gericht nicht davon überzeugen konnte, dass die von ihm geltend gemachten Reisekosten ausnahmsweise Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner Kommanditbeteiligung sind, kann dahinstehen, ob die von ihm angeführten Entscheidungen, wonach Aufwendungen, die gleichzeitig der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen und steuerfreien Vermögensvorteilen dienen, in vollem Umfang Werbungskosten darstellen, im Streitfall einschlägig sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 04.05.1993 VIII R 7/91, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 832; Urteil des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 31.05.2001 1 K 114/00, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 1186).
  • FG Schleswig-Holstein, 21.10.2010 - 2 K 305/07

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bzw. Berücksichtigung von Fahrten …

    So sei zum Beispiel bei Ledigen ein unentgeltlich genutztes Zimmer im Haus der Eltern anerkannt worden (BFH vom 13. Dezember 1985 und Finanzgericht Saarland vom 31. Mai 2001, 1 K 114/00), wobei die Entfernungsunterschiede zwischen den beiden Wohnungen in den entschiedenen Fällen deutlich größer gewesen seien als im Fall der Kläger.
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