Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 374/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
EG-Rechtswidrigkeit von Erstattungszinsen zur Umsatzsteuer
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Entstehungszeitpunkt für die Vorsteuer-Abzugsberechtigung; Bewirken der Lieferung oder Leistung; Zeitpunkt des Rechnungserhalts
- IWW
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Entstehungszeitpunkt für Vorsteuer-Abzugsberechtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachzahlungszinsen; Umsatzsteuer-Nachzahlungszinsen; Vorsteuerabzug - Umsatzsteuer-Nachzahlungszinsen: Entstehungszeitpunkt für die Vorsteuer-Abzugsberechtigung ist allein das Bewirken der Lieferung oder Leistung; der Zeitpunkt des Rechnungserhalts ist insoweit ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer-Nachzahlungszinsen: Entstehungszeitpunkt für die Vorsteuer-Abzugsberechtigung ist allein das Bewirken der Lieferung oder Leistung; der Zeitpunkt des Rechnungserhalts ist insoweit unerheblich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Niedersächsisches FG - Erhebung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer EU-rechtswidrig?
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 374/00
- BFH, 15.07.2004 - V R 76/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1414
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 08.06.2000 - C-400/98
Breitsohl - "Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 4, 17 und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 374/00
Das Bestehen eines Rechts auf Vorsteuerabzug hängt allein davon ab, dass zu diesem Zeitpunkt (Leistungsempfang) die Eigenschaft als Steuerpflichtiger besteht und dieser als solcher handelt (EuGH-Urt. v. 08.06.2000 - Rs. C-400/98 -, Breitsohl, UR 2000, 329;… vgl. auch Wagner, in: Sölch/Ringleb, UStG, § 15 Rz. 50 m.w.N). - BFH, 20.01.1997 - V R 28/95
Verzinsung von Umsatzsteuer-Nachforderungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 374/00
Nach der ständigen - von der Rspr. des BFH gedeckten - Verwaltungspraxis entsteht der Vorsteueranspruch in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG in dem Veranlagungszeitraum, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (Erhalt der Leistung und der Rechnung) insgesamt vorliegen (…so ausdrücklich BFH-Urt. v. 20.10.1994 V R 84/92, BStBl II 1995, 223; Urt. v. 20.1.1997 V R 28/95, BStBl II 1997, 716). - BFH, 25.01.1996 - V R 42/95
Option zur Steuerpflicht bei steuerfreier Grundstückslieferung nur vor Ablauf der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 374/00
Rn. 26 Dass der mit der Rechnungsstellung ausgeübte Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auf den Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes (hier 1992) zurückwirkt, entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z.B. BFH-Urt. v. 25.01.1996, BStBl II 1996, 338). - BFH, 20.10.1994 - V R 84/92
Korrektur von Steuerfestsetzungen bei Änderungsvorschriften der Abgabenordnung
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 374/00
Nach der ständigen - von der Rspr. des BFH gedeckten - Verwaltungspraxis entsteht der Vorsteueranspruch in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG in dem Veranlagungszeitraum, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG (Erhalt der Leistung und der Rechnung) insgesamt vorliegen (so ausdrücklich BFH-Urt. v. 20.10.1994 V R 84/92, BStBl II 1995, 223;… Urt. v. 20.1.1997 V R 28/95, BStBl II 1997, 716). - FG Niedersachsen, 08.02.2001 - 5 K 310/00
Ausübung und Entstehung des Vorsteuerabzugsrechts bei im Vorjahr ausgestellten, …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 374/00
Denn die Entstehung der Abzugsberechtigung vollzieht sich - anders als die Ausübung derselben (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.2001 - 5 K 310/00 -, UR 2001, 217) - gerade unabhängig von dem Besitz einer Rechnung.
- BFH, 05.06.2003 - V B 59/02
Nachzahlungszinsen, Erlass
Denn dieses Verfahren betrifft die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen, nicht aber deren Erlass (vgl. das zugrunde liegende Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. Juli 2001 5 K 374/00, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1414). - OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 208/02
Haftung des Steuerberaters wegen Verletzung seiner Belehrungs- und …
Es ist aber Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH erhoben, die mit Blick auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 21.3.2002 (Vorlage beim EuGH, BFHE 198, 226; s. auch Niedersächsisches Finanzgericht, EFG 2001, 1414) nicht aussichtslos erscheint.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 274/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zinsen i.S. von § 233a AO 1977 zur Umsatzsteuer sind EG-rechtskonform
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen
- rechtsportal.de
AO § 233a, 6. EG-Richtlinie Art. 33
Nachzahlungszinsen; Umsatzsteuer-Nachzahlungszinsen - Kein umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen - datenbank.nwb.de
Kein umsatzsteuerähnlicher Charakter von Nachzahlungszinsen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 274/01
- BFH, 09.10.2002 - V R 77/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1414
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.04.2000 - XI R 21/97
Erlass von Nachforderungszinsen
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 274/01
Rn. 25 Der Nachzahlungszins hat keinen mehrwertsteuerähnlichen Charakter (ebenso - allerdings ohne Begründung - BFH-Urteil vom 12.04.2000 XI R 21/97, BFH/NV 2000, 1178). - EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 274/01
Rn. 17 Der EuGH (…vgl. Urt. v. 26.06.1997 - Rs. C-370/95 u.372/95 - Careda SA, UR 1997, 357; zuletzt Urt. v. 09.03.2000 Rs. C-437/97 - Krankenhausverein Wien, UR 2000, 242 (244) Rz. 22 m.w.N.) umschreibt den Charakter der Mehrwertsteuer so: Die Mehrwertsteuer gilt allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben. - EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
Careda
Auszug aus FG Niedersachsen, 26.07.2001 - 5 K 274/01
Rn. 17 Der EuGH (vgl. Urt. v. 26.06.1997 - Rs. C-370/95 u.372/95 - Careda SA, UR 1997, 357;… zuletzt Urt. v. 09.03.2000 Rs. C-437/97 - Krankenhausverein Wien, UR 2000, 242 (244) Rz. 22 m.w.N.) umschreibt den Charakter der Mehrwertsteuer so: Die Mehrwertsteuer gilt allgemein für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; sie ist proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".