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Rechtsprechung
   FG Köln, 18.01.2001 - 7 K 9214/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6272
FG Köln, 18.01.2001 - 7 K 9214/98 (https://dejure.org/2001,6272)
FG Köln, Entscheidung vom 18.01.2001 - 7 K 9214/98 (https://dejure.org/2001,6272)
FG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 7 K 9214/98 (https://dejure.org/2001,6272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlungspflicht des FA und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Abfindungszahlungen bei Änderung wegen neuer Tatsachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ermittlungspflicht des FA und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Abfindungszahlungen bei Änderung wegen neuer Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 545
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (26)

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2003 - 5 K 1807/02

    Zur Änderungsmöglichkeit des Finanzamtes bei nachträglich bekannt gewordenen …

    Die Klägerin bezieht sich ferner auf die Entscheidungen des Finanzgerichts Köln vom 18. Januar 2001 (Az.: 7 K 9214/98, EFG 2001, 545) und vom 14. Februar 2001 (Az.:14 K 5161/00, EFG 2001, 10116), in denen bei insoweit vergleichbarer Sachverhaltskonstellation das Gericht keine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen angenommen habe.

    Auch der Hinweis des Prozessbevollmächtigten der Klägerin auf die beiden entgegenstehenden Entscheidungen des Finanzgerichts Köln vom 18. Januar 2001 (Az.: 7 K 9214/98, EFG 2001, 545) und vom 14. Februar 2001 (Az.: 14 K 5161/00, EFG 2002, 1016), in denen eine nachträgliche Änderungsmöglichkeit des Finanzamts im Zusammenhang mit Arbeitnehmerabfindungen abgelehnt wurde, greift nicht durch.

  • FG Köln, 14.02.2001 - 14 K 5161/00

    Verletzung der einem Finanzamt obliegenden Ermittlungspflicht durch Änderung …

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  • FG Köln, 14.02.2001 - 4 K 5161/00

    Verletzung der Ermittlungspflicht des Finazamtes bei Entschädigungsleistungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Köln, 17.12.2002 - 9 K 4254/99

    Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen

    Rn. 23 Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil die Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den sogenannten Abfindungsfällen kontrovers ist (vgl. z.B. FG Köln, EFG 2001, 545 und 1016; EFG 1996, 1073; FG Düsseldorf EFG 1999, 260 einerseits und FG Münster, EFG 2319 und 1291 sowie FG Düsseldorf, EFG 2001, 186 andererseits) und der BFH über die bereits anhängigen Revisionen XI R 29/01, XI R 27/01 und XI R 12/00 noch nicht entschieden hat.
  • FG Köln, 25.04.2002 - 13 K 8659/98

    Keine Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Dass dem Steuerpflichtigen hierbei grundsätzlich eine lediglich passive Rolle zugewiesen ist, die Initiative bei ergänzenden Sachverhaltsfeststellungen also von der Finanzbehörde ausgehen soll, zeigt auch die Regelung der Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsfeststellung in § 90 Abs. 1 AO (vgl. Urteile des FG Köln vom 12.6.1996 10 K 1473/91, EFG 1996, 1073; und vom 18.1.2001 7 K 9214/98, EFG 2001, 545).
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