Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 11 K 701/98 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EStG § 7 Abs. 4
Anschaffungskosten für Grundstücksanteile; Realteilung durch Erbengemeinschaft; Übernahme von Nachlassverbindlichkeiten; Darlehensaufnahme durch Erbengemeinschaft - Anschaffungskosten der im Wege der Realteilung der Erbengemeinschaft auf einen Erben übertragenen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anschaffungskosten der im Wege der Realteilung der Erbengemeinschaft auf einen Erben übertragenen Grundstücksanteile
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anschaffungskosten der im Wege der Realteilung der Erbengemeinschaft auf einen Erben übertragenen Grundstücksanteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 11 K 701/98 E
- BFH, 14.12.2004 - IX R 23/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1031
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
Auszug aus FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 11 K 701/98
Dies gilt auch dann, wenn ein Miterbe Verbindlichkeiten über seine Erbquote hinaus übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.1991 IX R 7, 8/84, BStBl II 1991, 791;… vom 26.06.1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24; BFH-Beschluss des Großen Senats vom 05.07.1990 GrS 2/89, BStBl II 1990, 837).Denn die Verteilung des Vermögens der Erbengemeinschaft ist kein entgeltliches Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft (vgl. BFH-Beschluss des Großen Senats vom 05.07.1990 GrS 2/89, a.a.O.), vielmehr dient die Vermögensverteilung der Erfüllung des erbrechtlichen Ausgleichsanspruchs, den jeder Miterbe durch den Erbfall gegen die Erbengemeinschaft erlangt hat.
Rn. 44 Die vom Beklagten und Teilen der Literatur im Hinblick auf die Textziffer 27 des BMF-Schreiben vom 11.01.1993 (…a.a.O.) vertretene Meinung, dass übernommene Verbindlichkeiten, die von der Erbengemeinschaft zur Verwaltung des Nachlasses aufgenommenen wurden, keine Anschaffungskosten bilden würden (vgl. Winkeljohann in Hermann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz Kommentar, § 6 Anm. 427; Sarrazin, Ertragsteuern bei der Unternehmensnachfolge durch Erbfall oder vorweggenommene Erbfolge, in Stjb 1992/1993, 83 (89); Hörger, ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihre Auseinandersetzung, in DStR 1993, 42 (44)), wäre nur mit der vom BFH (Beschluss des Großen Senats vom 05.07.1990 GrS 2/89, BStBl II 1990, 837) ausdrücklich aufgegebenen und vom entscheidenden Senat nicht vertretenen Einheitstheorie zu begründen.
- BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85
Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Streitsache an das …
Auszug aus FG Düsseldorf, 11.04.2002 - 11 K 701/98
Dies gilt auch dann, wenn ein Miterbe Verbindlichkeiten über seine Erbquote hinaus übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.1991 IX R 7, 8/84, BStBl II 1991, 791; vom 26.06.1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24; BFH-Beschluss des Großen Senats vom 05.07.1990 GrS 2/89, BStBl II 1990, 837).
- BFH, 14.12.2004 - IX R 23/02
Überquotal übernommene Schulden in Erbauseinandersetzung als Anschaffungskosten
Das Finanzgericht (FG) berücksichtigte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1031 veröffentlichten Urteil als zusätzliche Anschaffungskosten vom Kläger übernommene Verbindlichkeiten in Höhe von 226 113 DM. - FG Düsseldorf, 27.08.2008 - 11 K 3323/07
Qualifikation der Erfüllung des erbrechtlichen Auseinandersetzungsanspruchs als …
Dies erfolgte in Anlehnung an die Urteile des erkennenden Senats vom 11. April 2002, die dieser in den Verfahren des Klägers gegen den Beklagten betreffend die Einkommensteuer 1991, 1994 und 1995 (11 K 701/98, EFG 2002, 1031) sowie die Einkommensteuer 1993 (11 K 5273/99, zitiert nach [...]) erlassen hatte; die Revisionen des Beklagten hatte der BFH mit Urteilen vom 14. Dezember 2004 (…IX R 23/02, BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296 sowie IX R 24/02, BFH/NV 2005, 877) als unbegründet zurückgewiesen.Zur Begründung verweist er auf seine Einspruchsentscheidung vom 15. August 2007 sowie auf die Ausführungen des erkennenden Senats in seinen Urteilen vom 11. April 2002 (11 K 701/98, EFG 2002, 1031 sowie 11 K 5273/99, zitiert nach [...]).
- FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
Vorliegen von Anschaffungskosten eines Grundstücks durch eine im Rahmen einer …
Die Verbindlichkeiten sind im Rahmen der Erbauseinandersetzung in Höhe ihres Nennwertes als Anschaffungskosten des Klägers zu berücksichtigen (so auch BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004, IX R 23/02, BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296; FG D, Urteil vom 11. April 2002, 11 K 701/98 E, EFG 2002, 1031). - FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 24/00
Anschaffungskosten bei qualifizierter Nachfolgeklausel
Denn die Ausgleichszahlung basiert auf einem entgeltlichen Rechtsgeschäft zwischen den Miterben und dient nicht mehr der Erfüllung des unentgeltlich erlangten erbrechtlichen Ausgleichsanspruchs (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2002 11 K 701/98 E, EFG 2002, 1031).
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