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Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 28.02.2002

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9236
FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98 E (https://dejure.org/2001,9236)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.12.2001 - 2 K 4816/98 E (https://dejure.org/2001,9236)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 2 K 4816/98 E (https://dejure.org/2001,9236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3 Satz 1
    Private Grundstücksveräußerung; Entgeltanteil; Sonstige Leistung; Nachbarwiderspruch; Wiederbeschaffungswert - Entgeltanteil für steuerpflichtige sonstige Leistung bei privater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltanteil für steuerpflichtige sonstige Leistung bei privater Grundstücksveräußerung; Maßstab für eine sachgerechte Aufteilung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entgeltanteil für steuerpflichtige sonstige Leistung bei privater Grundstücksveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 759
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.12.2000 - IX R 96/97

    Keine sonstigen Einkünfte bei Aufgabe eines dinglichen Rechts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98
    Hiervon ausgenommen sind allerdings Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird ( vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 19.12.2000 - IX R 96/97 - Der Betrieb ( DB ) 2001, 959 m.w.N.; Urteil vom 14.11.1978 - VIII R 72/76 - Bundessteuerblatt ( BStBl ) II 1979, 298 ).

    Zwar ist es zutreffend, dass Grundstücksveräußerungen des Privatvermögens - abgesehen von den Fällen des § 23 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung -, bei denen das Entgelt für die endgültige Aufgabe des Vermögensgegenstandes in seiner Substanz gezahlt wird, nicht steuerbar sind ( vgl. BFH, Urteil vom 19.12.2000 - IX R 96/97 a.a.O. ).

    Entscheidend ist dabei nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (vgl. BFH, Urteil vom 19.12.2000 - IX R 96/97 - a.a.O.; Urteil vom 05.08.1976 - VIII R 97/73 - BStBl II 1977, 26 [27] ).

  • BFH, 05.08.1976 - VIII R 97/73

    Entgelt für Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstand auf dem …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98
    Bei der im Streitfall gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ( vgl. BFH, Urteil vom 5.8.1976 - VIII R 97/73 - BStBl II 1977, 26 -27- ) hat die Zahlung der X an den Kläger einmal den Zweck verfolgt, einen Ausgleich für die Veräußerung der Grundstückssubstanz zu gewähren.

    Entscheidend ist dabei nicht, wie die Parteien diese Leistungen benannt, sondern was sie nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (vgl. BFH…, Urteil vom 19.12.2000 - IX R 96/97 - a.a.O.; Urteil vom 05.08.1976 - VIII R 97/73 - BStBl II 1977, 26 [27] ).

  • FG Düsseldorf, 04.12.1991 - 5 K 549/86
    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98
    Erhält ein Grundstückseigentümer aus Anlaß der Veräußerung seines Grundstücks eine Zahlung, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt sowohl ein Ausgleich für die Aufgabe seiner Nachbarrechtsbehelfe gegen ein geplantes Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück darstellt als auch eine Zahlung für die Aufgabe der Substanz, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist, ist die Gesamtgegenleistung aufzuteilen in eine steuerfreie Grundstücksveräußerung und eine steuerpflichtige sonstige Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.1991 - 5 K 549/86 F - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 338 - 339-).
  • OVG Saarland, 31.03.1992 - 7 M 2/89
    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98
    Diese Erkennbarkeit kommt regelmäßig durch den jeweiligen im Grundbuch eingetragenen Eigentümer zum Ausdruck ( vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 31.3.1992 - 7 M 2/89 - Juris-Dokument Nr. MWRE 109 889 200 ).
  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98
    Für Nachbarklagen gegen Baugenehmigungen und auch für Klagen von Nachbarn gegen planfestgestellte Anlagen vertritt das Bundesverwaltungsgericht wegen der Grundstücksbezogenheit des Bau- und Fachplanungsrechts die Auffassung, daß die durch Art. 14 GG geschützten Rechtspositionen in bezug auf die von dem Vorhaben betroffene Grundstücke regelmäßig durch den jeweiligen zivilrechtlichen Grundstückseigentümer repräsentiert werden ( vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1982 -4 C 51/79 - Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl- 1983, 344; Beschluß vom 11.7.1989 - 4 B 33/89 - Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1989, 2766 für den Fall der Betriebsaufspaltung; Beschluß vom 26.7.1990 - 4 B 235/89 - Die öffentliche Verwaltung - DöV - 1990, 1061).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98
    Für Nachbarklagen gegen Baugenehmigungen und auch für Klagen von Nachbarn gegen planfestgestellte Anlagen vertritt das Bundesverwaltungsgericht wegen der Grundstücksbezogenheit des Bau- und Fachplanungsrechts die Auffassung, daß die durch Art. 14 GG geschützten Rechtspositionen in bezug auf die von dem Vorhaben betroffene Grundstücke regelmäßig durch den jeweiligen zivilrechtlichen Grundstückseigentümer repräsentiert werden ( vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1982 -4 C 51/79 - Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl- 1983, 344; Beschluß vom 11.7.1989 - 4 B 33/89 - Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1989, 2766 für den Fall der Betriebsaufspaltung; Beschluß vom 26.7.1990 - 4 B 235/89 - Die öffentliche Verwaltung - DöV - 1990, 1061).
  • BFH, 14.11.1978 - VIII R 72/76

    Abtretung des Rückkaufsanspruchs ist Veräußerungsgewinn, der nicht der …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98
    Hiervon ausgenommen sind allerdings Veräußerungsvorgänge oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird ( vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 19.12.2000 - IX R 96/97 - Der Betrieb ( DB ) 2001, 959 m.w.N.; Urteil vom 14.11.1978 - VIII R 72/76 - Bundessteuerblatt ( BStBl ) II 1979, 298 ).
  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 73/79

    Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG auch dann, wenn nachträglich gezahltes Entgelt …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98
    Die Annahme eines entgeltlichen Handelns ist dann gerechtfertigt, wenn die Zahlung des Entgelts durch die Leistung ausgelöst wird, es sich also um eine echte wirtschaftliche Gegenleistung handelt ( vgl. BFH, Urteil vom 21.9.1982 - VIII R 73/79 - BStBl II 1983, 201, -203-;… Schmidt/ Heinicke, EStG , 20. Auflage 2001, § 22 Rz 133;… Kirchhof/ Fischer, EStG , 2. Auflage 2002, § 22 Rz 32 ).
  • BVerwG, 26.07.1990 - 4 B 235.89

    Grundstücksbezogenheit des Baurechts - Keine Klagemöglichkeit für Ehegatten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.12.2001 - 2 K 4816/98
    Für Nachbarklagen gegen Baugenehmigungen und auch für Klagen von Nachbarn gegen planfestgestellte Anlagen vertritt das Bundesverwaltungsgericht wegen der Grundstücksbezogenheit des Bau- und Fachplanungsrechts die Auffassung, daß die durch Art. 14 GG geschützten Rechtspositionen in bezug auf die von dem Vorhaben betroffene Grundstücke regelmäßig durch den jeweiligen zivilrechtlichen Grundstückseigentümer repräsentiert werden ( vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.1982 -4 C 51/79 - Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl- 1983, 344; Beschluß vom 11.7.1989 - 4 B 33/89 - Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1989, 2766 für den Fall der Betriebsaufspaltung; Beschluß vom 26.7.1990 - 4 B 235/89 - Die öffentliche Verwaltung - DöV - 1990, 1061).
  • BFH, 18.05.2004 - IX R 63/02

    Verzicht auf Nachbarrechte im Rahmen einer Grundstücksveräußerung

    Das Finanzgericht (FG) ging in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 759 veröffentlichten Urteil von Wiederbeschaffungskosten des Grundstücks in Höhe von 415 000 DM aus.
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Rechtsprechung
   FG Köln, 28.02.2002 - 10 K 9090/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9987
FG Köln, 28.02.2002 - 10 K 9090/98 (https://dejure.org/2002,9987)
FG Köln, Entscheidung vom 28.02.2002 - 10 K 9090/98 (https://dejure.org/2002,9987)
FG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 10 K 9090/98 (https://dejure.org/2002,9987)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1530
  • EFG 2002, 759
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.01.1991 - X R 97/89

    Ertragsanteil einer mehrfach hintereinander auf Zeit bewilligten …

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 10 K 9090/98
    Die "voraussichtliche Laufzeit" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Satz 2 EStG) entspricht der von dem Versicherungsträger festgelegten Dauer der "Rente auf Zeit" (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 22. Januar 1991 X R 97/89, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 668).
  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - 11 K 268/99

    Einkommensteuer 1992 und 1993; Laufzeit und Ertragsanteil einer …

    Die Revision wird zugelassen, auch wenn dem BFH die sich im Streitfall stellenden Rechtsfragen im Revisionsverfahren X R 11/02 gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. Februar 2002 10 K 9090/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 759 ) bereits vorliegen.
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