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Rechtsprechung
   FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6731
FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99 (https://dejure.org/2002,6731)
FG Köln, Entscheidung vom 28.02.2002 - 15 K 4557/99 (https://dejure.org/2002,6731)
FG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 15 K 4557/99 (https://dejure.org/2002,6731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umzugskosten: Fahrzeitersparnis bei Ehegatten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 965
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 23.03.2001 - VI R 189/97

    Steht die berufliche Veranlassung eines Umzugs auf Grund einer mindestens …

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Dazu können auch Umzugskosten gehören (zuletzt BFH-Urteile vom 23. März 2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585, und VI R 189/97, BFH/NV 2001, 1380 ).

    Rn. 44 Diesem Grundsatz der Individualbesteuerung entspricht es einerseits, bei einem Umzug die eingetretene Wegezeitersparnis beider Ehegatten nicht zusammenzurechnen, um die vom BFH geforderte Zeitersparnis vom wenigstens einer Stunde arbeitstäglich zu erreichen (so zu Recht BFH in BStBl II 1995, 728, a. A. u. a. Drenseck in Schmidt, EStG, 20. Aufl. 2001, § 19, Rz. 60 "Umzugskosten" unter Hinweis auf von Bornhaupt, BB 1995, 2042, weitere Nachweise bei Fröschl, HFR 2001, 966, 967).

    Rn. 46 Für die Richtigkeit dieser Ansicht spricht auch das Urteil des BFH vom 23.4.2001 VI R 189/97 (…a. a. O.).

    Denn angesichts der zulässigen Gesamtdauer eines Erziehungsurlaubs von bis zu 3 Jahren und der von vornherein seitens der Kläger beabsichtigten Begrenzung der Situation gegenläufiger Fahrtzeitveränderungen erscheint es -- ähnlich wie in dem vom BFH entschiedenen Fall VI R 189/97 -- gerechtfertigt, die Verlängerung der Fahrtzeit bei dem einen Ehegatten und die daneben noch bestehende Möglichkeit des Abzugs von Werbungskosten wegen der nunmehr längeren Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als lediglich vorübergehend und damit letztlich nicht für ausschlaggebend anzusehen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 4 K 1267/00

    Anforderungen an die Aufgabe des Bekanntgabewillens bei versehentlicher Absendung …

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Rn. 35 Ob dem zu folgen ist, oder ob jedenfalls in Fällen der gegenläufigen Entwicklung der Wegezeiten infolge eines Umzugs bei zusammenveranlagten Klägern vielmehr auf eine Gesamtwürdigung der Umstände abzustellen ist, wie dies das FG Rheinland-Pfalz fordert (Urteil vom 16.8.2001 4 K 1267/00, DStRE 2001, 1327, Revision anhängig beim BFH unter VI R 128/01), kann der Senat hier offenlassen.

    Rn. 50 Selbst wenn man mit dem FG Rheinland-Pfalz in DStRE 2001, 1327 eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden fordert, gelangt der erkennende Senat hier zu keinem abweichenden Ergebnis.

    Denn insoweit gilt der allgemeine Grundsatz, dass ein Drittaufwand -- hier der des anderen Ehegatten -- nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. Beschluß des GrS des BFH vom 23. August 1999 GrS 3/97, BStBl II 1999, 787 m. w. Nachw.), worauf Fumi/Urban (…a,. a. O., Rz. 14), Fröschl (…a. a. O.) und das FG Rheinland-Pfalz in DStRE 2001, 1327 (1330, unter II am Ende) zu recht hinweisen.

  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Dazu können auch Umzugskosten gehören (zuletzt BFH-Urteile vom 23. März 2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585, und VI R 189/97, BFH/NV 2001, 1380 ).

    Als wesentliche Verkürzung der Wegezeit hat er dabei eine Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich angesehen (…vgl. BFH a. a. O.) .Nach dem Umzug darf dem Arbeitnehmer des weiteren nicht mehr als eine solche Wegezeit verbleiben, wie sie im Berufsverkehr als normal angesehen wird (BFH a. a. O. in BStBl II 2001, 585 m. w. Nachw.).

  • BFH, 27.07.1995 - VI R 17/95

    Verkürzen sich bei einem Umzug beiderseits berufstätiger Ehegatten bei beiden die …

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Dementsprechend sind die Einkünfte jedes Ehegatten im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG getrennt zu ermitteln; in diesem Bereich stehen sich die Eheleute wie Fremde gegenüber (BFH-Beschluß vom 23. August 1999 GrS 1/97, BStBl II 1999, 778 unter C. II. 1.c) m. w. Nachw.) Für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 EStG, gelten insoweit keine Besonderheiten (BFH-Urteil vom 27.7.1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728).

    Rn. 44 Diesem Grundsatz der Individualbesteuerung entspricht es einerseits, bei einem Umzug die eingetretene Wegezeitersparnis beider Ehegatten nicht zusammenzurechnen, um die vom BFH geforderte Zeitersparnis vom wenigstens einer Stunde arbeitstäglich zu erreichen (so zu Recht BFH in BStBl II 1995, 728, a. A. u. a. Drenseck in Schmidt, EStG, 20. Aufl. 2001, § 19, Rz. 60 "Umzugskosten" unter Hinweis auf von Bornhaupt, BB 1995, 2042, weitere Nachweise bei Fröschl, HFR 2001, 966, 967).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 3/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Denn insoweit gilt der allgemeine Grundsatz, dass ein Drittaufwand -- hier der des anderen Ehegatten -- nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. Beschluß des GrS des BFH vom 23. August 1999 GrS 3/97, BStBl II 1999, 787 m. w. Nachw.), worauf Fumi/Urban (…a,. a. O., Rz. 14), Fröschl (…a. a. O.) und das FG Rheinland-Pfalz in DStRE 2001, 1327 (1330, unter II am Ende) zu recht hinweisen.
  • BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80

    Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Das dem § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vom BFH grundsätzlich entnommene Aufteilungs- und Abzugsverbot wirkt sich nämlich hier insoweit zu Gunsten der Steuerpflichtigen aus (Fröschl, a. a. O. unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 29.4.1983 VI R 139/80, BStBl II 1983, 586).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Seine individuelle Leistungsfähigkeit soll erfaßt werden (BVerfG-Beschluß vom 17. Januar 1957 1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55, 67, 69; BVerfG-Urteil vom 3. November 1982 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79, 363/80, BStBl II 1982, 717, 725).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Seine individuelle Leistungsfähigkeit soll erfaßt werden (BVerfG-Beschluß vom 17. Januar 1957 1 BvL 4/54, BVerfGE 6, 55, 67, 69; BVerfG-Urteil vom 3. November 1982 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79, 363/80, BStBl II 1982, 717, 725).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Dementsprechend sind die Einkünfte jedes Ehegatten im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG getrennt zu ermitteln; in diesem Bereich stehen sich die Eheleute wie Fremde gegenüber (BFH-Beschluß vom 23. August 1999 GrS 1/97, BStBl II 1999, 778 unter C. II. 1.c) m. w. Nachw.) Für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 EStG, gelten insoweit keine Besonderheiten (BFH-Urteil vom 27.7.1995 VI R 17/95, BStBl II 1995, 728).
  • BFH, 16.10.1992 - VI R 132/88

    Keine Werbungskosten durch Umzug in größere Wohnung

    Auszug aus FG Köln, 28.02.2002 - 15 K 4557/99
    Rn. 34 Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile in BFHE 170, 484, BStBl II 1993, 610; in BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494;… Beschluss vom 19. Oktober 2000 VI B 280/99, BFH/NV 2001, 588), an der der BFH in den beiden Urteilen vom 23.4.2001 (zustimmend: NWB, Blickpunkt Steuern 2/2002, Heft Nr. 8 vom 18.2.2002, Seite 4) festhält, ist auf Motive des Steuerpflichtigen für den Umzug in eine bestimmte Wohnung (z.B. größere Mietwohnung oder Einfamilienhaus) dann nicht mehr abzustellen, wenn die berufliche Veranlassung des Umzugs nach objektiven Kriterien eindeutig feststeht.
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57

    Ehegatten-Mitwirkungsverträge

  • BFH, 22.11.1991 - VI R 77/89

    Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist beruflich veranlaßt, wenn …

  • BFH, 17.05.1995 - X R 64/92

    Vereinbarung wertmindernder Beschränkung des Grundstückseigentums gegen Entgelt …

  • BFH, 19.10.2000 - VI B 280/99

    Umzugskosten, berufliche Veranlassung

  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 843/88
  • FG München, 15.10.1997 - 1 K 3656/95
  • FG Baden-Württemberg, 02.04.2004 - 8 K 34/00

    Berufliche Umzugskosten als Werbungskosten trotz verlängerter Anfahrt des einen …

    Ist die Frage, ob ein Umzug beruflich veranlasst ist, für jeden Ehegatten demnach getrennt zu beurteilen, kann bei Vorliegen einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen eines Ehegatten aber konsequenterweise die berufliche Veranlassung des Umzugs nicht deshalb entfallen, weil sich die Arbeitsbedingungen des anderen Ehegatten verschlechtern (vgl. FG Köln, Urt. v. 28. Februar 2002 - 15 K 4557/99 -, EFG 2002, 965 - in dieser Sache ist ein Revisionsverfahren unter dem Az. VI R 56/02 beim BFH anhängig;… Drenseck in Schmidt, a.a.O., § 19 Rn. 60 Stichwort "Umzugskosten"; MIT, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2001, 1023).
  • BFH, 23.05.2006 - VI R 56/02

    Umzugskosten bei Ehegatten

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 965 veröffentlicht.
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