Rechtsprechung
| FG Münster, 18.09.2001 - 3 K 99/98 Erb |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 23 Abs. 1 S. 1
Weitere Anwendbarkeit des ErbStG auf Nießbrauchsvermächtnisse über den 31.12.1995 hinaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zeitpunkt der Entstehung von Erbschaftssteuer für ein Nießbrauchsvermächtnis; Anwendbarkeit des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) 1974 in der bis zum 31.12.1995 gültigen Fassung auf bis dahin entstandene Steueransprüche; Erfordernis einer Übergangsregelung zur Gewährung ...
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.09.2001 - 3 K 99/98 Er
- BFH, 23.07.2003 - II R 17/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1029
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erbschaftssteuer
Auszug aus FG Münster, 18.09.2001 - 3 K 99/98
Rn. 7 Mit ihrem gegen die Festsetzung der Jahressteuer gerichteten Einspruch vom 08.12.1996 vertrat die Klin. unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur ErbSt vom 22.06.1995 (2 BvR 552/91, BStBl. II 1995, 671) die Auffassung, daß ErbStG 1974 sei nur noch bis zum 31.12.1995 Rechtsgrundlage für die Besteuerung.Für Erwerbe vor dem 31.12.1995 aber gelte das ErbStG 1974 entsprechend dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995 (a.a.O.) weiter fort.
Rn. 21 Durch Beschluß vom 22.06.1995 (a.a.O.) hat das Bundesverfassungsgericht das ErbStG 1974 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar erklärt.
Dabei hat es klargestellt, daß das ErbStG 1974 bis zum 31.12.1995 fort gelte (Bundesverfassungsgerichtsbeschluß vom 22.06.1995, a.a.O., 675).
- BFH, 11.03.1998 - II B 59/97
Anwendung des alten Erbschaftsteuerrechts bis 31.12.1995
Auszug aus FG Münster, 18.09.2001 - 3 K 99/98
Das bedeutet, daß das alte ErbSt-Recht auf alle bis zum 31.12.1995 entstandenen Steueransprüche weiter anzuwenden ist (BFH-Beschluß vom 11.03.1998, II B 59/97, BStBl. II 1998, 395).
- BFH, 18.01.2011 - X R 63/08
Kein Abzug der nach dem Jahreswert von Renten, anderen wiederkehrenden Nutzungen …
Da § 23 ErbStG nicht die Entstehung, sondern lediglich die Zahlungsweise bereits entstandener Erbschaftsteuer regelt (FG Münster, Urteil vom 18. September 2001 3 K 99/98 Erb, EFG 2003, 1029; Kapp/Ebeling, § 23 ErbStG, Rz 1), würden identische erbschaftsteuerrechtliche Sachverhalte je nach Wahl der Sofort- oder der Jahresbesteuerung unterschiedlich behandelt (so auch Herzig/Joisten/Vossel, DB 2009, 584, 590). - FG Münster, 29.05.2008 - 3 K 1892/07
Ganzer oder teilweiser Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis …
§ 23 ErbStG führt nicht zu abweichenden Entstehungszeitpunkten der Erbschaftsteuer, sondern regelt lediglich für bestimmte Sonderfälle deren Zahlungsmodalitäten (vgl. FG Münster, Urteil vom 18.09.2001 3 K 99/98, EFG 2003, 1029).
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Rechtsprechung
| FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 2 Körperschaftssteuergesetz (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997; Aufrechnung mit der einem Steuerbescheid zur Grunde liegenden Forderung als Vollziehung des Bescheides
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform ernstlich zweifelhaft
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1029
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 18.07.2001 - I R 38/99
Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die ersatzlose Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise zustande gekommen ist ( BFH-Beschluss vom 18.7.2001 I R 38/99 , BFHE 196, 232, BStBl II 2002, 27).Auf den Beschluss ( BFH-Beschluss vom 18.7.2001 I R 38/99 , a.a.O.) und seine rechtlichen Erwägungen, die der Senat teilt, wird Bezug genommen.
Dies würde die Nichtigkeit des § 8 Abs. 4 KStG und der §§ 4 Abs. 5, 5, 12 Abs. 2 und 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG mit der Folge bedeuten, dass § 8 Abs. 4 KStG in der Fassung des Stand OG vom 13.9.1993 (BGBl I 1993, 1569) anzuwenden wäre (vgl. Dötsch - Eversberg - Jost - Witt, Die Körperschaftssteuer, § 8 Abs. 4 KStG nF Rd. 21; Blümich - Rengers, EStG - KStG - GewStG , § 8 KStG Rd. 907; Anm. Zugmaier, FR 2001, 250; Anm. Dieterlen/Schaden, DStR 2001, 255; Anm. Erkens/Zeiss, DB 2001, 245; Heimann/Frey, Auswirkungen der formellen Verfassungswidrigkeit von Steuergesetzen: Die wundersame Auferstehung verläßlicher Verlustzurechnungsregelungen?, GmbHR 2001, 171 ff. [BFH 29.11.2000 - I R 38/99] ;… Hübner/Schaden a.a.O.).
- BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94
Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
Die Aufrechnung mit der einem Steuerbescheid zugrundeliegenden Forderung ist als Vollziehung dieses Bescheids anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 1995 VII R 58/94 , BFHE 178, 306, BStBl II 1996, 55).Die Aufrechnung mit der einem Steuerbescheid zugrundeliegenden Forderung ist als Vollziehung dieses Bescheids anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 31. August 1995 VII R 58/94 , BFHE 178, 306, BStBl II 1996, 55).
- BFH, 10.05.2001 - I S 3/01
VZ
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
wegen einer noch nicht endgültig festgestellten Schuld, der sie aus freien Stücken ohnehin nicht nachkommen kann, vorzeitig das Insolvenzverfahren einleiten müsste (vgl. BFH-Beschluss vom 10.5.2001 I S 3/01 , BFH/NV 2001, 957).
- BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60
Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
Dies gilt auch dann, wenn ernste verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes selbst bestehen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 21. Februar 1961 1 BvR 314/60 , BStBl I 1961, 63). - BFH, 28.05.1986 - I B 22/86
Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung - …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bestehen, wenn bei einer überschlägigen Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 1986 I B 22/86 , BFHE 146, 508, BStBl II 1986, 656). - BFH, 17.01.1996 - V B 100/95
Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
Es kann auch unangemessen sein, die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 1996 V B 100/95 , BFH/NV 1996, 491 m.w.N.). - BFH, 06.11.2001 - II B 85/01
AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
Die höchstrichterliche Rechtsprechung fordert in diesem Fall im Hinblick auf den Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 2001 II B 85/01 , BFH/NV 2002, 508 m.w.N.). - BFH, 15.03.1999 - I B 95/98
Rückstellungen für Rücknahme von Altbatterien; AdV-Umfang bei Änderungsbescheiden
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 13.03.2003 - 1 V 455/02
Vollzogene Aufrechnungen (außerhalb des Regelungsbereichs des § 69 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. Abs. 2 Satz 8 FGO ) werden aufgrund einer angeordneten Aufhebung der Vollziehung (vorläufig) rückgängig zu machen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 1999 I B 95/98 , BFH/NV 1999, 1205 m.w.N.).
- FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21
Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids …
Entsprechend hat auch der BFH ungeachtet des § 69 Abs. 3 Satz 4 FGO a.F. - der dem heutigen § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO entspricht - beiläufig festgehalten, soweit die Vollziehung des Grundlagenbescheids ausgesetzt worden sei, sei auch die Vollziehung eines Folgebescheids "auszusetzen bzw. aufzuheben" (…vgl. BFH-Beschluss vom 18.09.1995 - X B 134/91, BFH/NV 1996, 232; vgl. auch Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 13.03.2003 - 1 V 445/02, EFG 2003, 1029). - FG Hamburg, 03.08.2005 - III 73/05
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung (AdV) gegen …
Es bestehen im gegenwärtigen AdV-Verfahren beim FG auch keine Anhaltspunkte für eine Unzumutbarkeit einer Sicherheitsleistung (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG vom 13. März 2003, 1 V 445/02, EFG 2003, 1029 ) oder für den Grad der Erfolgswahrscheinlichkeit der anstehenden verfassungsrechtlichen Prüfung (…vgl. BFH vom 6. November 2001, II B 85/01, BFH/NV 2002, 508 m.w.N.).
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