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Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 27.05.2003

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7610
FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01 F (https://dejure.org/2003,7610)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2003 - 16 K 770/01 F (https://dejure.org/2003,7610)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 16 K 770/01 F (https://dejure.org/2003,7610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung und Verpachtung; Instandsetzungsaufwand; Mietwohnhaus; Vermietungsbeendigung; Veräußerung - Abgrenzung Werbungskosten/Veräußerungskosten bei veräußerungsnahem Instandsetzungsaufwand eines Mietwohnhauses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Abzug von veräußerungsnahem Instandsetzungsaufwand, der in der Zeit zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags und dem Besitzübergang (Beendigung der Vermietung) angefallen ist; Werbungskosten bei den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 9, 21 EStG
    Einkommensteuer; veräußerungsnaher Instandsetzungsaufwand vor Besitzübergang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1233
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01
    Das FA wies den fristgerecht eingelegten Einspruch unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Januar 1990 IX R 17/85 (BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465) als unbegründet zurück (Einspruchsentscheidung vom 11. Januar 2001).

    Die Kläger führen u.A. aus: Das FA berufe sich zu Unrecht auf das BFH-Urteil in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, weil im Streitfall die Reparaturen während des Zeitraums der Vermietung (vor dem Besitzübergang) durchgeführt worden seien.

    Das FA geht davon aus, dass nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465 der Werbungskostenabzug hier ausscheide, weil eine vertragliche Verpflichtung bestanden habe und die Arbeiten im Zeitraum zwischen Abschluss des Kaufvertrags und dem Besitzübergang durchgeführt worden seien.

    Hiervon ausgehend hat der BFH in seinen Urteilen vom 23. Januar 1990 IX R 17/85 (BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465) und IX R 159/85 (…BFH/NV 1990, 761), die das FG im Ergebnis für zutreffend hält, eine solche "Überlagerung" durch eine Veräußerung jeweils für den Fall bejaht, dass der Verkäufer sich im Kaufvertrag zu Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet und dieselben erst nach dem Besitzübergang und Beendigung der Vermietung durchgeführt hatte.

    Rn. 20 Nichts Anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch aus Ausführungen im vorletzten Absatz des BFH-Urteils in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465 ("Das FG hat hierzu im Einklang mit dem BFH-Urteil vom 15.Dezember 1981 VIII R 107/79 (BFHE 135, 431, BStBl II 1982, 495) ausgesprochen, daß maßgebend nicht der Zeitpunkt der Schadensermittlung, sondern der Zeitpunkt entscheidend ist, in dem der Schaden beseitigt wird.

    Dass ab dem Zeitpunkt des Besitzübergangs "auch die für den Werbungskostenabzug grundsätzlich erforderliche Absicht der Kläger zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nicht mehr gegeben" war (s. BFH in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465 im viertletzten Absatz), bedeutet nicht (umgekehrt), dass Maßnahmen vor dem Zeitpunkt des Besitzübergangs in einer ebensolchen Absicht gemacht wären.

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01
    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (s. z.B. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).

    Er hat für den Fall eines Übergangs von der Vermietung zur Selbstnutzung während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung entschieden, dass bei den während der Vermietungszeit durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen typisierend anzunehmen sei, dass sie noch der Einkunftserzielung dienten und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen seien (BFH-Urteil in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787).

  • BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96

    Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01
    Auch in Bezug auf die Balkone und Haustüren ging es --unstreitig-- nur um die Beseitigung gewöhnlicher Schäden, die der BFH auch beim Übergang von der Vermietung zur nicht steuerbaren Selbstnutzung der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) zurechnet (s. BFH-Urteil vom 11. Juli 2000 IX R 48/96, BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784 betreffend Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung deutlich übersteigt, insbesondere eines mutwillig verursachten Schadens).
  • BFH, 15.12.1981 - VIII R 107/79

    Werbungskosten - Vorbereitung einer Tätigkeit - Grundstückserwerb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01
    Rn. 20 Nichts Anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch aus Ausführungen im vorletzten Absatz des BFH-Urteils in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465 ("Das FG hat hierzu im Einklang mit dem BFH-Urteil vom 15.Dezember 1981 VIII R 107/79 (BFHE 135, 431, BStBl II 1982, 495) ausgesprochen, daß maßgebend nicht der Zeitpunkt der Schadensermittlung, sondern der Zeitpunkt entscheidend ist, in dem der Schaden beseitigt wird.
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 159/85

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01
    Hiervon ausgehend hat der BFH in seinen Urteilen vom 23. Januar 1990 IX R 17/85 (BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465) und IX R 159/85 (BFH/NV 1990, 761), die das FG im Ergebnis für zutreffend hält, eine solche "Überlagerung" durch eine Veräußerung jeweils für den Fall bejaht, dass der Verkäufer sich im Kaufvertrag zu Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet und dieselben erst nach dem Besitzübergang und Beendigung der Vermietung durchgeführt hatte.
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.12.1998 - 1 K 1701/98

    Einkommensteuer; Erfüllungsübernahme durch Erwerber eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01
    Rn. 19 b) Das FG folgt damit der von Drenseck (in FR 1990, 364, 365) und dem FG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 16. Dezember 1998 1 K 1701/98 (n.v., s. juris-Nr: STRE997014970) vertretenen Ansicht, wonach für den Werbungskostenabzug nur die Motivation der Instandsetzungsmaßnahmen entscheidend sein kann und deshalb eine Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Durchführung dieser Maßnahmen nicht gerechtfertigt ist.
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Das Finanzgericht (FG) vertrat die Auffassung (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1233), die vor Beendigung der Vermietung angefallenen Instandsetzungsaufwendungen seien aufgrund der Verpflichtung der Kläger gegenüber dem Käufer der Veräußerung der Grundstücke als nicht einkommensteuerbarer Vermögensumschichtung zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten abziehbar.
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dejure.org Übersicht FG Düsseldorf

Rechtsprechung
   FG Münster, 27.05.2003 - 6 K 5349/02 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8931
FG Münster, 27.05.2003 - 6 K 5349/02 E (https://dejure.org/2003,8931)
FG Münster, Entscheidung vom 27.05.2003 - 6 K 5349/02 E (https://dejure.org/2003,8931)
FG Münster, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 6 K 5349/02 E (https://dejure.org/2003,8931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    EStG § 3 Nr. 32; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S 2
    Keine Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und wechselnden Einsatzstellen bei Sammelbeförderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer: - Keine Entfernungspauschale bei Fahrten zwischen Wohnung und wechselnden Einsatzstellen bei Sammelbeförderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und wechselnden Einsatzstellen; Ansetzen der tatsächlichen Kosten als Werbungskosten; Unentgeltliche Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1233
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer …

    Auszug aus FG Münster, 27.05.2003 - 6 K 5349/02
    Zur Begründung wird insoweit auf die zutreffenden Ausführungen des Beklagten in der Einspruchsentscheidung vom 17. September 2002 Bezug genommen, die im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BFH, Urteil vom 10. Oktober 1994, VI 2/92, BFHE 175, 553) und der herrschenden Meinung in der Kommentarliteratur (…vgl. von Bornhaupt in Kirchhoff/Söhn, EStG § 9 Rdnr. F 61, F 16, B 420;… Schmidt/Drenseck, § 9 Rdnr. 135) stehen.
  • FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 575/03

    Beanspruchung einer Entfernungspauschale für einen vom Arbeitgeber veranlassten …

    Denn die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG betrifft nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht solche von einer regelmäßigen Arbeitsstätte zu einer weiteren (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296) bzw. zu verschiedenen Einsatzstellen, die von vornherein nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden können (…BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422; FG Münster, Urteil vom 27. Mai 2003 6 K 5349/02 E, EFG 2003, 1233).

    Hiervon löst sich die Regelung zur Entfernungspauschale nicht, sondern unterstellt typisierend das Entstehen von Aufwendungen (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233;… v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., 119. Ergänzungslieferung März 2002, § 9 Rdnr. F 63;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Auflage, § 9 Rz 134).

    Mithin ist bereits aus diesem Grund die Unterstellung von Aufwendungen bezüglich der vorstehenden Wegstrecke ausgeschlossen mit der Folge, dass für diese Wegstrecken die Regelung zur Entfernungspauschale keine Anwendung findet (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233).

  • FG Niedersachsen, 28.04.2004 - 7 K 528/03

    Anspruch auf die Entfernungspauschale bei von dem Arbeitgeber veranlassten …

    Denn die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG betrifft nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht solche von einer regelmäßigen Arbeitsstätte zu einer weiteren (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296) bzw. zu verschiedenen Einsatzstellen, die von vornherein nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden können (…BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422; FG Münster, Urteil vom 27. Mai 2003 6 K 5349/02 E, EFG 2003, 1233).

    Hiervon löst sich die Regelung zur Entfernungspauschale nicht, sondern unterstellt typisierend das Entstehen von Aufwendungen (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233;… v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., 119. Ergänzungslieferung März 2002, § 9 Rdnr. F 63;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Auflage, § 9 Rz 134).

    Mithin ist bereits aus diesem Grund die Unterstellung von Aufwendungen bezüglich der vorstehenden Wegstrecke ausgeschlossen mit der Folge, dass für diese Wegstrecken die Regelung zur Entfernungspauschale keine Anwendung findet (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233).

  • FG Niedersachsen, 06.02.2004 - 7 K 393/03

    Anspruch auf eine Entfernungspauschale für einen vom Arbeitgeber veranlassten …

    Denn die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG betrifft nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht solche von einer regelmäßigen Arbeitsstätte zu einer weiteren (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296) bzw. zu verschiedenen Einsatzstellen, die von vornherein nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden können (…BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422; FG Münster, Urteil vom 27. Mai 2003 6 K 5349/02 E, EFG 2003, 1233).

    Hiervon löst sich die Regelung zur Entfernungspauschale nicht, sondern unterstellt typisierend das Entstehen von Aufwendungen (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233;… v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., 119. Ergänzungslieferung März 2002, § 9 Rdnr. F 63;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Auflage, § 9 Rz 134).

    Mithin ist bereits aus diesem Grund die Unterstellung von Aufwendungen bezüglich der vorstehenden Wegstrecke ausgeschlossen mit der Folge, dass für diese Wegstrecken die Regelung zur Entfernungspauschale keine Anwendung findet (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233).

  • FG Niedersachsen, 23.02.2004 - 7 K 420/03

    Voraussetzungen für die Beanspruchung einer Entfernungspauschale ; Abziehbarkeit …

    Denn die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG betrifft nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und nicht solche von einer regelmäßigen Arbeitsstätte zu einer weiteren (BFH, Urteil vom 9. Dezember 1988 VI R 199/84, BStBl II 1989, 296) bzw. zu verschiedenen Einsatzstellen, die von vornherein nicht als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen werden können (…BFH, a.a.O., BStBl II 1994, 422; FG Münster, Urteil vom 27. Mai 2003 6 K 5349/02 E, EFG 2003, 1233).

    Hiervon löst sich die Regelung zur Entfernungspauschale nicht, sondern unterstellt typisierend das Entstehen von Aufwendungen (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233;… v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., 119. Ergänzungslieferung März 2002, § 9 Rdnr. F 63;… Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Auflage, § 9 Rz 134).

    Mithin ist bereits aus diesem Grund die Unterstellung von Aufwendungen bezüglich der vorstehenden Wegstrecke ausgeschlossen mit der Folge, dass für diese Wegstrecken die Regelung zur Entfernungspauschale keine Anwendung findet (FG Münster, a.a.O., EFG 2003, 1233).

  • FG Thüringen, 27.11.2003 - II 1063/02

    Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und auswärtigem …

    Mit den Erwägungen im Urteil des Finanzgerichts Münster vom 6. Mai 2003 (6 K 5349/02 E, EFG 2003, 1233 ) geht der Senat davon aus, dass § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht losgelöst von Satz 1 der Vorschrift betrachtet werden kann.
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