Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Einkommensteuer 1996
- rechtsportal.de
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Einkommensteuer 1996
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuer 1996
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2003, 156
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BFH, 28.06.2002 - IX R 68/99
Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
Sind hinsichtlich der Nebenabgaben keine Vereinbarungen getroffen worden, muss dies allein nicht bereits zur Nichtanerkennung des Vertrages führen; dieser Umstand ist vielmehr im Zusammenhang mit sämtlichen weiteren Umständen zu würdigen, die für oder gegen die private Veranlassung des Vertragsverhältnisses sprechen (BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, Der Betrieb 2002, 1869, 1870 m.w.N.).Bei Dauerschuldverhältnissen wie dem hier vorliegenden Mietvertrag kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen außerdem die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BStBl II 1997, 703, und in Der Betrieb 2002, 1869, 1870).
3) Obwohl die Punkte a) bis d) jeweils für sich allein betrachtet je nach Einzelfall nicht hinreichend gewichtig sein mögen, um dem Mietverhältnis im Rahmen des Fremdvergleichs die steuerliche Anerkennung versagen zu müssen (vgl. die BFH-Urteile in BStBl II 1998, 349, 350, in BFH/NV 2000, 305 , und in Der Betrieb 2002, 1869, 1870), und obwohl der Senat die Beweisanzeichen a) (Nebenkosten) und c) (Schönheitsreparaturen) für gewichtiger hält als die Umstände d) (Einbaumöbel) und b) (Fälligkeit bzw. verbleibende Zweifel an der vertragsgemäßen Durchführung des Mietvertrags), legt die Anzahl der Beweisanzeichen eine eher strenge als großzügige Betrachtungsweise nahe.
- BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96
Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
1) Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG zwischen nahen Angehörigen ist zum einen, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und dass zum anderen sowohl seine Gestaltung als auch seine Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196, und vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BStBl 1998, 349 m. w. N.).Angesichts der allgemein zunehmenden Höhe der Nebenkosten kommt der Regelung der Frage, wer die Nebenkosten zu tragen hat, steigendes Gewicht zu (vgl. das BFH-Urteil in BStBl II 1998, 349, 350).
3) Obwohl die Punkte a) bis d) jeweils für sich allein betrachtet je nach Einzelfall nicht hinreichend gewichtig sein mögen, um dem Mietverhältnis im Rahmen des Fremdvergleichs die steuerliche Anerkennung versagen zu müssen (vgl. die BFH-Urteile in BStBl II 1998, 349, 350, in BFH/NV 2000, 305 , und in Der Betrieb 2002, 1869, 1870), und obwohl der Senat die Beweisanzeichen a) (Nebenkosten) und c) (Schönheitsreparaturen) für gewichtiger hält als die Umstände d) (Einbaumöbel) und b) (Fälligkeit bzw. verbleibende Zweifel an der vertragsgemäßen Durchführung des Mietvertrags), legt die Anzahl der Beweisanzeichen eine eher strenge als großzügige Betrachtungsweise nahe.
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
Die gleiche Formulierung findet sich in dem BFH-Urteil in BStBl II 1998, 771, 773. Dass "die Ermäßigung der Miete ... in diesem Zusammenhang unerheblich" sei, ergibt sich auch aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 305 .Hierfür spricht auch, dass im BFH-Urteil in BStBl II 1998, 771, 773 im Anschluss an die anscheinend ausnahmslose Unerheblichkeit der Mietermäßigung ausgeführt wird: "Hält ein Mietverhältnis mit Angehörigen einer Nachprüfung anhand des Vergleichs stand ..., so ist es der Einkunftserzielung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnen und der Besteuerung zugrunde zu legen.
- BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
1) Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG zwischen nahen Angehörigen ist zum einen, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und dass zum anderen sowohl seine Gestaltung als auch seine Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196, und vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BStBl 1998, 349 m. w. N.).An den Nachweis der ernsthaften Vereinbarung und Durchführung des Vertragsverhältnisses sind um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 196, 197, und vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106).
- BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01
Überschusserzielungsabsicht bei verbilligten Vermietungen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
Das gilt stets - ohne Prognose - wenn die Mieteinnahmen 75 % oder mehr der Höhe der ortsüblichen Miete erreichen (BFH v. 5.11.2002 - IX R 48/01, STEUER-TELEX 2003, 19). - BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97
Mietvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
An den Nachweis der ernsthaften Vereinbarung und Durchführung des Vertragsverhältnisses sind um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 196, 197, und vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106). - BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
In seinen neueren Urteilen führt der BFH zwar aus, eine Unterschreitung der Marktmiete "kann gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG allenfalls zur Kürzung der Werbungskosten führen, ist jedoch für den Fremdvergleich unerheblich" (vgl. das BFH-Urteil in BStBl II 1996, 214, 215). - BFH, 25.10.1995 - I R 9/95
Zur Auslegung von Vereinbarungen einer Kapitalgesellschaft mit ihrem …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
Bei Dauerschuldverhältnissen wie dem hier vorliegenden Mietvertrag kann für die Auslegung ursprünglich unklarer Vereinbarungen außerdem die spätere tatsächliche Übung der Parteien herangezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 I R 9/95, BStBl II 1997, 703, und in Der Betrieb 2002, 1869, 1870). - BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
Dort heißt es: "Das Unterschreiten der Marktmiete allein ist allerdings kein ausreichender Grund, das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen" (vgl. ähnlich das BFH-Urteil vom 27. Juli 1999 IX R 64/94, BStBl II 1999, 826, 828: "Der Umstand allein, dass die Miete möglicherweise mit Rücksicht auf die verwandtschaftlichen Beziehungen, also aus persönlichen Gründen, herabgesetzt war, ist nicht ausschlaggebend; ..."). - BFH, 25.07.2000 - IX R 6/97
Mietvertrag mit Angehörigen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.09.2002 - 11 K 126/98
Die gleiche Formulierung findet sich in dem BFH-Urteil in BStBl II 1998, 771, 773. Dass "die Ermäßigung der Miete ... in diesem Zusammenhang unerheblich" sei, ergibt sich auch aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 305 . - BFH, 28.09.1999 - VII B 35/99
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- BFH, 30.11.1993 - IX R 99/91
Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen (§ 12 EStG )
- BFH, 06.02.2018 - IX R 14/17
Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen
Rn. 16 Da die Überlassung von möblierten oder --wie im Streitfall-- teilmöblierten Wohnungen regelmäßig mit einem gesteigerten Nutzungswert verbunden ist, der sich häufig auch in einer höheren ortsüblichen Miete niederschlägt, ist für die Überlassung solcher Wohnungen grundsätzlich ein Möblierungszuschlag anzusetzen, der am Markt zu realisieren ist (insoweit gleicher Ansicht FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. September 2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156 --rechtskräftig-- für Einbauküche, Einbauschränke und Badezimmermöbel; Niedersächsisches FG vom 7. Dezember 2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628 --rechtskräftig--; FG München, Urteil vom 25. Mai 2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058, die Revision wurde nachgehend durch BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279 als unbegründet zurückgewiesen; Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 21 EStG Rz 206;… Schmidt/Kulosa, EStG, 36. Aufl., § 21 Rz 159;… vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29). - FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 3115/14
Anteilige Kürzung der Werbungskosten aufgrund einer verbilligten Vermietung an …
In der mietrechtlichen Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird ein Möblierungszuschlag auf die (Kalt-) Miete als üblich angesehen (…BFH Urteil vom 27.6.1995 IX R 90/93, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 29; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 7.9.2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156; Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 17.12.2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628; Finanzgericht München Urteil vom 25.5.2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058;… Börstinghaus in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Auflage 2007 § 558a BGB Rn. 64; Trossen EFG 2011, 628).
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