Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 15.05.2002 - 12 K 372/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Entnahme der Altenteilerwohnung und des dazugehörigen Grund und Bodens
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Steuerfreie Entnahme des Hausgartens als zur Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Bodens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Altenteilerwohnung; Entnahme; Hausgarten; Garten - Steuerfreie Entnahme des Hausgartens als zur Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Bodens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerfreie Entnahme des Hausgartens als zur Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Bodens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.03.2002 - 12 K 372/97
- FG Niedersachsen, 15.05.2002 - 12 K 372/97
- BFH, 06.11.2003 - IV R 41/02
Papierfundstellen
- EFG 2003, 163
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.09.2001 - IV R 31/00
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Auszug aus FG Niedersachsen, 15.05.2002 - 12 K 372/97
Rn. 10 Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. September 2001 IV R 31/00, BStBl II 2002, 78, komme es darauf an, wie die Fläche nach der Entnahme genutzt worden sei.Rn. 14 Der Umfang des dazugehörigen Grund und Bodens bestimmt sich nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht allein nach dem vor der Entnahme bestehenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang, sondern auch nach der für die künftige Wohnungsnutzung vorgesehenen Zweckbestimmung dieser Flächen (BFH-Urteil, BStBl II 2002, 78).
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Rechtsprechung
| FG Schleswig-Holstein, 30.09.2002 - IV 789/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
AO § 42; EStG § 4a
Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr bei Betriebsaufspaltung - Gestaltungsmißbrauch? - datenbank.nwb.de
Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr bei Betriebsaufspaltung - Gestaltungsmißbrauch?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 30.09.2002 - IV 789/95
- BFH, 16.12.2003 - VIII R 89/02
Papierfundstellen
- EFG 2003, 163
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.12.1991 - XI R 40/89
Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zum Zwecke einer Steuerpause als …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2002 - IV 789/95
Im Übrigen weiche der Fall des BFH in seinem Urteil vom 18. Dezember 1991 (BStBl II 1992, 486) vom vorliegenden Sachverhalt wesentlich ab.Legt eine Personen-Obergesellschaft ohne branchenspezifische oder sonst plausible Gründe ihr Wirtschaftsjahr in der Weise fest, dass dieses einen Monat vor dem Wirtschaftsjahr der Personen-Untergesellschaft endet und eine einjährige Steuerpause eintritt, so liegt hierin ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (vgl. BFH, BStBl II 1992, 486; BFHE 166, 550 ).
- BFH, 23.04.1996 - VIII R 13/95
1. Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor § 15 Abs. 1 Nr. 2 …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2002 - IV 789/95
Zur Begründung trägt sie ergänzend im Wesentlichen vor, dass aufgrund der Entscheidung des BFH (BStBl II 1998, 325) die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung Vorrang vor der Anwendung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehabt habe.Dieser Steuervorteil ist dann wiederum durch eine fehlerhafte Rechtsauffassung des FA - wie sich erst im Nachhinein durch die Entscheidung des BFH, BStBl II 1998, 325 herausgestellt hat - korrigiert worden, weil die Vermietungseinkünfte ab 1984 der Betriebsgesellschaft zugerechnet wurden und dort das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entsprach.
- BFH, 21.10.1992 - X R 99/88
Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 30.09.2002 - IV 789/95
Das FA ist an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegte Rechtsauffassung auch dann nicht gebunden, wenn der Stpfl. im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. BFH BStBl II 1993, 289).
- BFH, 16.12.2003 - VIII R 89/02
Betriebsaufspaltung: Gestaltungsmissbrauch durch abweichendes Wirtschaftsjahr der …
Das Finanzgericht (FG) begründete seine in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 163 veröffentlichte Entscheidung unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 1991 XI R 40/89 (BFHE 166, 550, BStBl II 1992, 486) damit, dass das FA zu Recht das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr der Klägerin wegen Gestaltungsmissbrauchs gemäß § 42 AO 1977 nicht der Besteuerung zugrunde gelegt habe.
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