Rechtsprechung
| FG Köln, 15.04.2004 - 11 K 2507/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStR 2000 Abschnitt 276a Abs. 2 S. 2; UStG § 25a
Differenzbesteuerung; Wiederverkäufer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Körperschaften - Differenzbesteuerung - Wiederverkäufer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Umsatzsteuerfragen beim Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Differenzbesteuerung gem. § 25a Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) bei Lieferung durch Unternehmer als Wiederverkäufer; Differenzbesteuerung für die Lieferung beweglicher, körperlicher Gegenstände; Begriff des Gewerbsmäßigen Handelns; Wiederverkäufer bei Erwerb von ...
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Umsatzsteuerfragen beim Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Differenzbesteuerung
- Pkw-Entnahme bzw. -Veräußerung
- Veräußerung
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1333
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.12.1996 - V R 23/93
Zur Unternehmereigenschaft bei der Vermietung eines Wohnmobils
Auszug aus FG Köln, 15.04.2004 - 11 K 2507/03
Der "gewerbsmäßige" Handel mit Gegenständen muss jedoch das Erfordernis der Nachhaltigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG erfüllen (…Cissée in Bunjes/Geist, a.a.O., § 25 a Rdnr. 4;… Langer in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 25 a Rdnr. 58;… vgl.: Hünnekens in Hartmann/Metzenmacher, UStG, § 25 a Rdnr. 17;… devs. in Peter/Burhoff/Stöcker, UStG, § 25 a Rdnr. 21;… Stadie in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 25 a Nr. 25), d.h. die maßgebliche Tätigkeit muss auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt sein (vgl. BFH-Urteile vom 30.07.1986 V R 41/76, BStBl II 1986, 874, vom 12.12.1996 V R 23/93, BStBl II 1997, 368 …und vom 10.04.1997 V R 17/94, BFH/NV 1997, 719).Nicht ausreichend ist jedenfalls die ohne Wiederholungsabsicht nur einmalig oder gelegentlich vorgenommene Veräußerung von Anlagevermögen bei Unternehmen, die ansonsten nicht mit Gegenständen i.S.d. § 25 a UStG handeln (vgl.: BFH-Urteile in BStBl II 1997, 368 und in BFH/NV 1997, 719;… Langer in Reiß/Kraeusel/Langer, a.a.O., § 25 a Rdnr. 58;… Hünnekens in Hartmann/Metzenmacher, a.a.O., § 25 a Rdnr. 17;… devs. in Peter/Burhoff/Stöcker, a.a.O., § 25 a Rdnr. 21;… Stadie in Rauh/Dürrwächter, a.a.O., § 25 a Nr. 25).
- BFH, 10.04.1997 - V R 17/94
Auszug aus FG Köln, 15.04.2004 - 11 K 2507/03
Der "gewerbsmäßige" Handel mit Gegenständen muss jedoch das Erfordernis der Nachhaltigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG erfüllen (…Cissée in Bunjes/Geist, a.a.O., § 25 a Rdnr. 4;… Langer in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 25 a Rdnr. 58;… vgl.: Hünnekens in Hartmann/Metzenmacher, UStG, § 25 a Rdnr. 17;… devs. in Peter/Burhoff/Stöcker, UStG, § 25 a Rdnr. 21;… Stadie in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 25 a Nr. 25), d.h. die maßgebliche Tätigkeit muss auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt sein (vgl. BFH-Urteile vom 30.07.1986 V R 41/76, BStBl II 1986, 874, vom 12.12.1996 V R 23/93, BStBl II 1997, 368 und vom 10.04.1997 V R 17/94, BFH/NV 1997, 719).Nicht ausreichend ist jedenfalls die ohne Wiederholungsabsicht nur einmalig oder gelegentlich vorgenommene Veräußerung von Anlagevermögen bei Unternehmen, die ansonsten nicht mit Gegenständen i.S.d. § 25 a UStG handeln (vgl.: BFH-Urteile in BStBl II 1997, 368 und in BFH/NV 1997, 719;… Langer in Reiß/Kraeusel/Langer, a.a.O., § 25 a Rdnr. 58;… Hünnekens in Hartmann/Metzenmacher, a.a.O., § 25 a Rdnr. 17;… devs. in Peter/Burhoff/Stöcker, a.a.O., § 25 a Rdnr. 21;… Stadie in Rauh/Dürrwächter, a.a.O., § 25 a Nr. 25).
- EuGH, 08.03.2001 - C-415/98
Bakcsi - "Mehrwertsteuer - Artikel 2 Nummer 1, Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 11 …
Auszug aus FG Köln, 15.04.2004 - 11 K 2507/03
Der Umstand, dass die Klägerin den Gegenstand ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben hat, ist insoweit ohne Bedeutung (vgl.: Urteil des EUGH vom 08.03.2001 C-415/98, Bakcsi, BB 2001, 1080;… BFH-Beschluss vom 09.04.2002 V B 3/02, BFH/NV 2002, 960).Denn nur für den Fall der Entnahme, nicht für die Veräußerung, regelt die 6. Richtlinie in Art. 5 Abs. 6, dass eine Besteuerung nur in Betracht kommt, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zu einem vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben (vgl. EUGH-Urteil in BB 2001, 1080).
- BFH, 30.07.1986 - V R 41/76
Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und …
Auszug aus FG Köln, 15.04.2004 - 11 K 2507/03
Der "gewerbsmäßige" Handel mit Gegenständen muss jedoch das Erfordernis der Nachhaltigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG erfüllen (…Cissée in Bunjes/Geist, a.a.O., § 25 a Rdnr. 4;… Langer in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 25 a Rdnr. 58;… vgl.: Hünnekens in Hartmann/Metzenmacher, UStG, § 25 a Rdnr. 17;… devs. in Peter/Burhoff/Stöcker, UStG, § 25 a Rdnr. 21;… Stadie in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 25 a Nr. 25), d.h. die maßgebliche Tätigkeit muss auf Dauer zur Erzielung von Entgelten angelegt sein (vgl. BFH-Urteile vom 30.07.1986 V R 41/76, BStBl II 1986, 874, vom 12.12.1996 V R 23/93, BStBl II 1997, 368 …und vom 10.04.1997 V R 17/94, BFH/NV 1997, 719). - BFH, 09.04.2002 - V B 3/02
Nicht vorsteuerbelasteter Erwerb - anschließende Veräußerung
Auszug aus FG Köln, 15.04.2004 - 11 K 2507/03
Der Umstand, dass die Klägerin den Gegenstand ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben hat, ist insoweit ohne Bedeutung (vgl.: Urteil des EUGH vom 08.03.2001 C-415/98, Bakcsi, BB 2001, 1080; BFH-Beschluss vom 09.04.2002 V B 3/02, BFH/NV 2002, 960).
- BFH, 29.06.2011 - XI R 15/10
Keine Differenzbesteuerung bei Veräußerung eines betrieblich genutzten PKW durch …
Rn. 30 c) Danach ist § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG dahin zu verstehen, dass der Unternehmer bei der konkreten Lieferung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, die der Differenzbesteuerung unterworfen werden soll, als Wiederverkäufer gehandelt haben muss (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 213, 139, BStBl II 2006, 675, unter II.2.; FG Köln, Urteil vom 15. April 2004 11 K 2507/03, EFG 2004, 1333; Mößlang in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 25a Rz 17; Radeisen in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, § 25a Rz 39; wohl a.A. Meyer, EFG 2010, 1460). - BFH, 02.03.2006 - V R 35/04
Umsatzsteuerpflichtige Veräußerung eines ohne Vorsteuerabzugsberechtigung …
Die einmalige Veräußerung eines zum Anlagevermögen gehörenden PKW begründet nicht die Eigenschaft als Wiederverkäufer i.S. des § 25a UStG (vgl. FG Köln, Urteil vom 15. April 2004 11 K 2507/03, EFG 2004, 1333, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| FG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 K 1422/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
Vorsteuerabzug; Wirtschaftliche Zurechnung von Erschließungsleistungen; Umsatzsteuer 1996
- datenbank.nwb.de
Vorsteuerabzug - Wirtschaftliche Zurechnung von Erschließungsleistungen - Umsatzsteuer 1996
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erschließung eines gemeindlichen Gewerbegebiets; Ausschluss vom Vorsteuerabzug; Potentielle Steuerfreiheit von Leistungen; Zurechnung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 K 1422/02
- BFH, 20.12.2005 - V R 14/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1333
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.09.1993 - V R 82/91
Zur Aufteilung von Vorsteuern aus den Anschaffungskosten von Werbeartikeln, die …
Auszug aus FG Brandenburg, 10.12.2003 - 1 K 1422/02
Zwar gilt im Grundsatz, dass dann, wenn ein Eingangsumsatz einem Ausgangsumsatz gegenständlich zugerechnet werden kann, dies zu eindeutig nachvollziehbaren Ergebnisse führt und insofern ein Gegensatz zur wirtschaftlichen Zurechnung nicht besteht (…vgl. Lange a. a. O. § 15 Rz. 205 ff., 207); etwas anderes gilt jedoch in den Fällen, in denen die gegenständliche Zurechnung mit einer wirtschaftlichen Denkweise nicht vereinbar wäre (vgl. Urteil des BFH vom 16.09.1993, V R 82/91, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1994, 271).
- FG Brandenburg, 06.02.2004 - 1 K 2807/01
Weitergeleitete Erschließungsbeiträge und Fördergelder als Entgelt für die …
Der Senat hat sich dieser Auffassung des BFH in inzwischen gefestigter Rechtsprechung auch für die Fälle angeschlossen, dass sich eine Entwicklungs- oder Erschließungsgesellschaft gegenüber einer Gemeinde etwa vertraglich zur Herstellung eines "Haus des Gastes" oder - wie im Streitfall - zur Erschließung eines Gewerbegebiets verpflichtet und dass ihr dafür die der Gemeinde zustehenden Fördermittel unter der Auflage versprochen werden, die der Gemeinde auferlegten Förderbedingungen einzuhalten (vgl. Urteile vom 26.08.2002 1 K 1837/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1483 ; vom 27.08.2003 1 K 2227/01; vom 10.12.2003 1 K 1422/02 und vom 10.12.2003 1 K 2814/01, alle zur Veröffentlichung in EFG vorgesehen).Der Senat hat diese Auffassung in seiner bisherigen Rechtsprechung verworfen (vgl. das schon erwähnte Urteil 1 K 1422/02) und bleibt auch für den Streitfall bei seiner Ablehnung.
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