Rechtsprechung
| FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01 (1) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhöhung der Kfz-Steuer für PKW mit der Schadstoffschlüsselnummer 09 ab 2001 nicht verfassungswidrig; Kraftfahrzeugsteuer ab 13. August 2000
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Erhöhung der Kfz-Steuer für PKW mit der Schadstoffschlüsselnummer 09 ab 2001 nicht verfassungswidrig - Kraftfahrzeugsteuer ab 13. August 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Änderung eines Kraftfahrzeugsteuerbescheids; Besteuerung von Personenkraftwagen; Einordnung des fraglichen Personenkraftwagens auf die Schadstoffschlüsselnummer "09"; Verbindlichkeit der Feststellungen der Zulassungsbehörden in Bezug auf die Beurteilung von ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 145
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88
Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW …
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Ihm gegenüber tritt die Belastung durch die Steuererhöhung in den Hintergrund (BFH-Urteil vom 10.07.1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929).Es gibt keinen Rechtssatz des Verfassungsrechts, der es dem Gesetzgeber verbietet, eine Steuer um 150 v.H. oder mehr von einem Jahr auf ein anderes zu erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929;… BFH-Beschluss vom 15.06.1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645 ;… BFH-Beschluss vom 04.02.2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815 ).
Es verstößt selbstverständlich auch nicht gegen Grundsätze der Verfassung, wenn der Steuergesetzgeber mit Hilfe des KraftStG Gesichtspunkte des Umweltschutzes verfolgt (BFH-Urteil vom 10.07.1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929; FG Münster Urteil vom 09.09.1998 13 K 1424/98 Kfz, EFG 1998, 1697 m. w. N.).
Nach diesen Grundsätzen ist die Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes durch unterschiedliche Kraftfahrzeugsteuersätze sachlich gerechtfertigt (BFH-Urteil vom 10.07.1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929).
- BFH, 15.06.1999 - VII R 86/98
Kfz-Steuererhöhung für nicht schadstoffarme Kfz
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Diese vom Bekl. vertretene Rechtsauffassung stehe im Einklang mit dem Urteil des BFH vom 15.06.1999 VII R 86/98 (BFH/NV 1999, 1645 ) und mit dem rechtskräftigen Beschluss des FG Düsseldorf vom 10.09.1997 8 V 6292/97 A (Verk) (EFG 1998, 410).Es gibt keinen Rechtssatz des Verfassungsrechts, der es dem Gesetzgeber verbietet, eine Steuer um 150 v.H. oder mehr von einem Jahr auf ein anderes zu erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929; BFH-Beschluss vom 15.06.1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645 ;… BFH-Beschluss vom 04.02.2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815 ).
Für eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Gestalt des Gebotes einer angemessenen Zweck-Mittel-Relation ist nicht der Umfang der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer, sondern allenfalls die Höhe der jetzt für das Halten nicht schadstoffarmer Kraftfahrzeuge erhobenen Kraftfahrzeugsteuer von Bedeutung (BFH-Beschluss vom 15.06.1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645 ).
- BFH, 24.04.2001 - VII S 6/01
KraftStÄndG 1997, ungeregelte Kat-Fahrzeuge, unechte Rückwirkung
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Aufgrund des Gesetzes vom 22.12.1989 habe deshalb kein berechtigtes Vertrauen darauf entstehen können, dass Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator für alle Zukunft oder zumindest für ihre technische Lebensdauer kraftfahrzeugsteuerrechtlich so stark begünstigt würden, wie es in jenem Gesetz vorgesehen gewesen sei (BFH-Beschluss vom 24.04.2001 VII S 6/01, BFH/NV 2001, 1303).Ein so weitgehender Schutz aufgrund einer bestimmten Gesetzeslage getroffener wirtschaftlicher Dispositionen gegenüber einer sie ganz oder teilweise entwertenden Rechtsänderung würde den demokratischen Gesetzgeber in einer mit dem Gemeinwohl nicht vereinbaren Weise lähmen und den Widerstreit zwischen dem Schutz des Vertrauens auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung aufgrund eines Wandels der Lebensverhältnisse oder einer - von neuen politischen Mehrheiten verantworteten - gewandelten Bewertung der Lebensverhältnisse in nicht vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BFH-Beschluss vom 24.04.2001 VII S 6/01, BFH/NV 2001, 1303 m. w. N.).
Dass jenen Anreiz zu schaffen sogar dann zulässig ist, wenn der Gesetzgeber zunächst das betreffende Fahrzeug selbst steuerlich privilegiert hat, dann jedoch aufgrund der technischen Entwicklung eine Umrüstung des Fahrzeugbestandes bzw. eine Ersetzung durch Fahrzeuge mit verbesserter Schadstoffreduktion für wünschenswert hält, ergibt sich aus dem BFH-Beschluss vom 24.04.2001 VII S 6/01 (BFH/NV 2001, 1303;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 04.02.2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815 ).
- BFH, 04.02.2002 - VII B 62/01
Kfz-Steuer, Verfassungsmäßigkeit der Steuererhöhung 1997
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Es gibt keinen Rechtssatz des Verfassungsrechts, der es dem Gesetzgeber verbietet, eine Steuer um 150 v.H. oder mehr von einem Jahr auf ein anderes zu erhöhen (vgl. BFH-Urteil vom 10.07.1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929;… BFH-Beschluss vom 15.06.1999 VII R 86/98, BFH/NV 1999, 1645 ; BFH-Beschluss vom 04.02.2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815 ).Dass jenen Anreiz zu schaffen sogar dann zulässig ist, wenn der Gesetzgeber zunächst das betreffende Fahrzeug selbst steuerlich privilegiert hat, dann jedoch aufgrund der technischen Entwicklung eine Umrüstung des Fahrzeugbestandes bzw. eine Ersetzung durch Fahrzeuge mit verbesserter Schadstoffreduktion für wünschenswert hält, ergibt sich aus dem BFH-Beschluss vom 24.04.2001 VII S 6/01 (…BFH/NV 2001, 1303; vgl. auch BFH-Beschluss vom 04.02.2002 VII B 62/01, BFH/NV 2002, 815 ).
- FG Düsseldorf, 10.09.1997 - 8 V 6292/97
Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer im Hinblick auf eine Gesetzesänderung für die …
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Die mit diesem Gesetz vorgenommene Tariferhöhung für schadstoffarme Personenkraftwagen ohne Katalysator sei verfassungsrechtlich unbedenklich (rechtskräftiger Beschluss des FG Düsseldorf vom 10.09.1997 8 V 6292/97 (Verk), EFG 1998, 410).Diese vom Bekl. vertretene Rechtsauffassung stehe im Einklang mit dem Urteil des BFH vom 15.06.1999 VII R 86/98 (…BFH/NV 1999, 1645 ) und mit dem rechtskräftigen Beschluss des FG Düsseldorf vom 10.09.1997 8 V 6292/97 A (Verk) (EFG 1998, 410).
- BVerfG, 26.08.1992 - 2 BvR 478/92
Steuerpflicht und Gewissenfreiheit
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Sie unterliegt dabei keiner Zweckbindung, da der Haushaltsgesetzgeber gem. Art. 110 Abs. 2 GG über die Verwendung der eingenommenen Mittel entscheidet (BVerfG Beschluss vom 26.08.1992 2 BvR 478/92, DVBl 1992, 1589 ). - BFH, 04.02.2002 - VII B 63/01
Kfz-Steuer; Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung nicht schadstoffarmer Kfz
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Bei der Ausgestaltung von Steuergesetzen hat der Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, die umso größer ist, wenn der Steuertatbestand nicht an mehr oder weniger unveränderliche persönliche Eigenheiten oder unausweichliche Gegebenheiten der Lebenssituation des Steuerpflichtigen, sondern an von diesem gestaltbare Verhältnisse anknüpft (BFH Beschluss vom 04.02.2002 VII B 63/01, BFH/NV 2002, 815 m. w. N.). - FG Münster, 09.09.1998 - 13 K 1424/98
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Es verstößt selbstverständlich auch nicht gegen Grundsätze der Verfassung, wenn der Steuergesetzgeber mit Hilfe des KraftStG Gesichtspunkte des Umweltschutzes verfolgt (BFH-Urteil vom 10.07.1990 VII R 12/88, BFHE 162, 141, BStBl II 1990, 929; FG Münster Urteil vom 09.09.1998 13 K 1424/98 Kfz, EFG 1998, 1697 m. w. N.). - BFH, 09.03.1993 - VII R 87/92
Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuererhöhung
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Die zulassungsbehördlichen Feststellungen über die Schadstoffarmut sind selbständige Mitwirkungsakte gegenüber dem Steuerverfahren, die keine unzulässige (versteckte) Kompetenzverweisung beinhalten (BFH-Urteil vom 09.03.1993 VII R 87/92, BFHE 171, 84, BStBl II 1993, 468). - BFH, 26.08.1986 - VII B 107/86
Kraftfahrzeugsteuer - Steuervergünstigung - Schadstoffarmer Pkw - …
Auszug aus FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 545/01
Dementsprechend sind die von der Zulassungsbehörde getroffenen Feststellungen, soweit sie für die Gewährung einer Steuerbegünstigung erforderlich sind, Grundlagenbescheid im Sinne von § 171 Abs. 10 Abgabenordnung - AO - (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.1986 VII B 107/86, BFHE 147, 276 = BStBl II 1986, 865). - FG Niedersachsen, 17.02.2000 - 14 K 446/98
Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuer
- FG München, 29.11.2000 - 4 K 2750/00
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für nicht …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Hessen, 29.09.2003 - 1 V 3936/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
GKG § 13 Abs. 1
Streitwert; Gewinnfeststellung; Aussetzung der Vollziehung; Eheleute; Einkommensteuerveranlagung; Land und Forstwirtschaft - Streitwert im Gewinnfeststellungsverfahren - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Streitwert im Gewinnfeststellungsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung; Verfahren der gesonderten Gewinnfeststellung; Vermeintliche einkommensteuerrechtliche Außenwirkung
Papierfundstellen
- EFG 2004, 145
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.04.2001 - V S 24/00
Streitwert im Umsatzsteuer-Aussetzungsverfahren
Auszug aus FG Hessen, 29.09.2003 - 1 V 3936/02
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH geht der Senat auch davon aus, dass der Streitwert im Aussetzungsverfahren mit 10% des Betrages zu bemessen ist, dessen Aussetzung begehrt wird (vgl. Beschluss des BFH vom 26. April 2001, V S 24/00 in BFH/NV 2001, 1192 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).Die Bewertung dieses Vorteils mit 10 Prozent des in der Hauptsache streitigen Betrages trägt im Regelfall dem wirtschaftlichen Interesse an der Aussetzung der Vollziehung solcher Bescheide in angemessener Weise Rechnung (vgl. Beschluss des BFH vom 26. April 2001, V S 24/00, a. a. O.).
- BFH, 26.11.2002 - IV E 2/02
NZB, Streitwert
Auszug aus FG Hessen, 29.09.2003 - 1 V 3936/02
Lediglich für den Fall, dass Eheleute wegen einer ausschließlich für sie durchzuführenden gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung und außerdem gegen den darauf fußenden Einkommensteuerbescheid klagen, hat der BFH die Voraussetzungen für eine pauschale Ermittlung des Streitwertes für nicht gegeben angesehen (vgl. Beschluss des BFH vom 26. November 2002, IV E 2/02 in BFH/NV 2003, 338). - BFH, 28.02.2001 - VIII E 5/00
Erinnerung - Kosten - Streitwert - Nichtzulassungsbeschwerde - Gewinnfeststellung …
Auszug aus FG Hessen, 29.09.2003 - 1 V 3936/02
Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen vorgetragen werden (vgl. Beschluss des BFH vom 28. Februar 2001, VIII E 5/00 in amtlich nichtveröffentlichte Entscheidungen des BFH, BFH/NV, 2001, 1035; streitig, vgl. einerseits Gräber/Ruban, Kommentar zur Finanzgerichtsordnung - FGO - vor § 135 Anm. 35 "einheitliche Gewinnfeststellung", andererseits Tipke/Kruse Kommentar zur Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, vor § 135 FGO Anm. 199 jeweils mit weiteren Hinweisen ).
- FG Thüringen, 01.09.2000 - II 691/00
Streitwert im AdV-Verfahren; Beschränkung des im Kostenfestsetzungsverfahren zu …
Auszug aus FG Hessen, 29.09.2003 - 1 V 3936/02
Soweit einzelne Finanzgerichte einen Streitwert von 25% des Hauptsachestreitwertes für angemessen halten (vgl. z.B. Beschluss des Finanzgerichtes Düsseldorf vom 16. Mai 1995, 11 V 1650/95 in EFG 1995, 854, und Beschluss des Finanzgerichtes Thüringen vom 1. September 2000, II 691/00 Ko in EFG 2001, 106 ) vermag der Senat dem nicht zu folgen. - FG Niedersachsen, 19.01.2001 - 11 KO 22/00
Ermittlung des Streitwerts im Verfahren über die einheitliche und gesonderte …
Auszug aus FG Hessen, 29.09.2003 - 1 V 3936/02
Dieser Regelsatz ist jedoch entsprechend der im Feststellungsverfahren erkennbaren einkommensteuerlichen Auswirkungen veränderbar (vgl. Beschluss des Finanzgerichtes Niedersachsen vom 19. Januar 2001, 11 KO 22/00 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 712). - FG Düsseldorf, 16.05.1995 - 11 V 1650/95
Auszug aus FG Hessen, 29.09.2003 - 1 V 3936/02
Soweit einzelne Finanzgerichte einen Streitwert von 25% des Hauptsachestreitwertes für angemessen halten (vgl. z.B. Beschluss des Finanzgerichtes Düsseldorf vom 16. Mai 1995, 11 V 1650/95 in EFG 1995, 854, und Beschluss des Finanzgerichtes Thüringen vom 1. September 2000, II 691/00 Ko in EFG 2001, 106 ) vermag der Senat dem nicht zu folgen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".