Rechtsprechung
| FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 52/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gestaltungsmissbrauch bei der Realisierung von Spekulationsverlusten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Vorsicht bei der Realisierung von Spekulationsverlusten!
- FG Hamburg (Leitsatz)
EStG, AO: Gestaltungsmissbrauch bei der Realisierung von Spekulationsverlusten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO § 42; EStG § 23 Abs. 3 Satz 8 § 23
Gestaltungsmissbrauch bei Spekulationsverlusten mit Wertpapieren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtanerkennung von Spekulationsverlusten aus Wertpapiergeschäften bei der Einkommenssteuer; Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Rückkauf der gleichen, zuvor veräußerten Wertpapiere
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 09.07.2004 - VII 52/02
- BFH - IX R 33/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1775
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
Spekulationsgeschäfte
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- BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu …
Entspricht es aber Sinn und Zweck des § 23 EStG, (nur) realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (s. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259), stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (…gl.A. Wernsmann, a.a.O., § 23 EStG Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 14. September 2006 5 K 286/03, EFG 2007, 192). - BFH, 08.03.2017 - IX R 5/16
Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren
Rn. 18 Nach der Rechtsprechung des BFH stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (…BFH-Urteile jeweils vom 25. August 2009 IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, und IX R 55/07, BFH/NV 2010, 387, unter II.2.b; gl.A. Wernsmann in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, § 23 EStG Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775, rechtskräftig). - BFH, 25.08.2009 - IX R 55/07
Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten …
b) Entspricht es aber Sinn und Zweck des § 23 EStG, (nur) realisierte Wertänderungen (in Gestalt von Veräußerungsgewinnen und -verlusten) aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (s. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259), stellt es keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, wenn der Steuerpflichtige gleichartige Wertpapiere unmittelbar anschließend oder zumindest kurzfristig nach deren Veräußerung zu unterschiedlichen Preisen wiedererwirbt (…gl.A. Wernsmann, a.a.O., EStG § 23 Rz A 72, F 29; s.a. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775; a.A. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 14. September 2006 5 K 286/03, EFG 2007, 192).
- FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17
Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog. …
Rn. 118 Die Ablehnung einer missbräuchlichen Gestaltung im vorliegenden Fall steht im Übrigen im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH, wonach der Verkauf von Wertpapieren und der unmittelbar anschließende Wiedererwerb gleicher Wertpapiere zu jeweils abweichenden Kursen steuerlich zulässig ist und keinen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO darstellt (BFH, Urteil vom 25.08.2009 - IX R 60/07, BFHE 226, 252, BStBl II 2009, 999, BFH…, Urteil vom 25.08.2009 - IX R 55/07, BFH/NV 2010, 387; vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 09.07.2004 - VII 52/02, EFG 2004, 1775). - FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05
Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein …
Abgesehen davon, dass das Finanzgericht Hamburg mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Juli 2004 ( VII 52/02, EFG 2004, 1775 ) und das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 14. September 2006 (5 K 286/03, EFG 2007, 192 ) in einem solchen Fall einen Gestaltungsmissbrauch angenommen haben, war dort die Frage des Anwendungsbereichs und der Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs allein vor dem Hintergrund der speziellen Regelung von Verlustentstehung und Verlustausgleich in § 23 EStG zu entscheiden gewesen. - FG Münster, 14.03.2007 - 10 K 3380/04
Berücksichtigung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften im Rahmen des …
Zu Unrecht beruft sich der Beklagte auf die Entscheidungen des Finanzgerichtes Hamburg vom 09.07.2004 VIII 52/02 (EFG 2004, 1775) und des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 14.09.2006, 5 K 286/03. - FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05
Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes
Abgesehen davon, dass das Finanzgericht Hamburg mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Juli 2004 ( VII 52/02, EFG 2004, 1775 ) und das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht mit rechtskräftigem Urteil vom 14. September 2006 (5 K 286/03, EFG 2007, 192 ) in einem solchen Fall einen Gestaltungsmissbrauch angenommen haben, war dort die Frage des Anwendungsbereichs und der Voraussetzungen eines Gestaltungsmissbrauchs allein vor dem Hintergrund der speziellen Regelung von Verlustentstehung und Verlustausgleich in § 23 EStG zu entscheiden gewesen. - FG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - 5 K 286/03
Keine Realisierung eines Spekulationsverlusts bei Rückerwerb sämtlicher Aktien am …
Sind - wie hier - Verkauf und kurzfristiger Rückkauf von Aktien gleicher Gattung durch einen Gesamtplan verbunden, dessen alleiniges Ziel die Erlangung der steuerlichen Verlustanerkennung ist, dann handelt es sich um eine missbräuchliche Gestaltung im Sinne des § 42 AO, weil das vorausgesetzte Desinvestment bei wirtschaftlicher Betrachtung bewußt nicht stattfindet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 9. Juli 2004 VII 52/02, EFG 2004, 1775 mit Anm. Zimmermann).
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