Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wesentliche Beteiligung: unentgeltliche Übertragung unter Nutzungsvorbehalt, spätere Ablösung des Nutzungsrecht gegen Einmalzahlung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an einer GmbH im Wege vorweggenommener Erbfolge; Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Ablösung eines bei der vorweggenommenen Erbfolge vereinbarten Nießbrauchsrechts gegen Einmalzahlung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wesentliche Beteiligung; Vorweggenommene Erbfolge; Nießbrauchsverzicht; Veräußerung - Übertragung wesentlicher Beteiligung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge mit nachfolgendem Nießbrauchsverzicht gegen Einmalzahlung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Übertragung wesentlicher Beteiligung im Rahmen vorweggenommener Erbfolge mit nachfolgendem Nießbrauchsverzicht gegen Einmalzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unentgeltlichen Übertragung von Anteilen an einer GmbH im Wege vorweggenommener Erbfolge; Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Ablösung eines bei der vorweggenommenen Erbfolge vereinbarten Nießbrauchsrechts gegen Einmalzahlung
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
- BFH, 14.06.2005 - VIII R 14/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 652
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92
Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Rn. 26 1. Zwar führen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns im Hinblick darauf, dass es sich bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs um einen punktuellen Besteuerungstatbestand handelt, indem an einen einmaligen Vorgang angeknüpft wird, um ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung, so dass ein bereits bestandskräftiger Steuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern ist (Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92, BFHE 172/66, BStBl II 1993, 897).Nur nach diesem ist zu beurteilen, ob zum einen eine Änderung des ursprünglich gegebenen Sachverhalts den Steuertatbestand überhaupt betrifft und ob darüber hinaus der bereits entstandene (vgl. § 38 AO) materielle Steueranspruch mit steuerlicher Rückwirkung noch geändert werden oder entfallen kann (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.07.1993 GrS 2/92 a.a.O.).
- BFH, 25.11.1992 - X R 34/89
Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Sie würden deshalb nicht vom Tatbestand des § 17 EStG erfasst, der lediglich die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft berühre (Hinweis auf BFH-Urteile vom 25.11.1992, BStBl II 1996, 663; vom 21.07.1992, BStBl II 1993, 486;… Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rdnr. 73; Korn, Nießbrauchgestaltungen auf dem Prüfstand, DStR 1999, 1514 ff).Rn. 32 Das vorbehaltene Nutzungsrecht ist nämlich ein eigenständiges Wirtschaftsgut und kann, jedenfalls in der Form des Verzichts hierauf, sofern hierfür ein Entgelt gezahlt wird, Gegenstand eines selbständigen Rechtsgeschäfts sein (BFH-Urteile vom 14.02.1996 X R 106/91, BFHE 80/87, BStBl II 1996, 687 und vom 25.11.1992 X R 34/89, BFHE 170/76, BStBl II 1996, 663, wonach der Verzicht auf den Nießbrauch ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft sein kann; BFH-Urteil vom 04.11.1980 VIII R 55/77, BFHE 132, 414, BStBl II 1981, 396, wonach Nutzungsrechte selbständige Wirtschaftsgüter darstellen; so auch schon BFH-Urteil vom 28.02.1974 IV R 60/69, BFHE 112, 257, BStBl II 1974, 481).
- BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90
Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Sie würden deshalb nicht vom Tatbestand des § 17 EStG erfasst, der lediglich die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft berühre (Hinweis auf BFH-Urteile vom 25.11.1992, BStBl II 1996, 663; vom 21.07.1992, BStBl II 1993, 486;… Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rdnr. 73; Korn, Nießbrauchgestaltungen auf dem Prüfstand, DStR 1999, 1514 ff).Rn. 31 Denn bei dem Verzicht handelt es sich um ein auf einem selbständigen und neuen Willensentschluss beruhendes Rechtsgeschäft (BFH-Urteile vom 21.07.1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; BFH-Urteil vom 15.12.1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488).
- BFH, 09.09.1986 - VIII R 95/85
Nachträgliche Anschaffungskosten für Gesellschaftsanteile auf Grund der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Rn. 27 Auch gilt diese zu § 16 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ergangene Rechtsprechung entsprechend für § 17 Abs. 2 EStG für die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung des Veräußerers (BFH-Urteil vom 21.12.1993 VIII R 67/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648; so schon BFH-Urteil vom 09.09.1986 VIII R 95/85, BFH/NV 1986, 731), und zwar sowohl in Fällen nachträglicher Minderungen des Veräußerungsentgelts z.B. wegen Rücktritts vom Vertrag, Gewährleistung, Minderung, Wandlung oder Forderungsausfalls als auch im Fall nachträglicher Kaufpreiserhöhungen (BFH-Beschluss vom 27.09.1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516, DB 1995, 79).Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung bzw. Verlustverwirklichung, auf den spätere Änderungen zurückbezogen werden könnten, ist aber der Zeitpunkt der Veräußerung (vgl. BFH-Urteil vom 09.09.1986 VIII R 95/85, BFH/NV 1986, 731).
- BFH, 25.06.1998 - VIII B 45/97
Veräußerungsgewinn - Veräußerung persönlicher Beteiligungen - Beteiligung an …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Unter einem rückwirkenden Ereignis sind also Vorgänge tatsächlicher und rechtlicher Art zu verstehen, die den früher erfassten und besteuerten Veräußerungsgewinn dem Grunde und der Höhe nach erfassen (BFH-Beschluss vom 25.06.1998 VIII B 45/97, BFH/NV 1999, 33). - BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Rn. 29 b) Die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mit notariellem Vertrag vom 15.12.1995 unentgeltlich unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs und bei Vorversterben des Klägers wiederkehrender Leistungen zugunsten der Klägerin erfolgte Übertragung der Anteile des Klägers an der KW GmbH auf seine Kinder stellte, was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist, eine unentgeltliche Vermögensübertragung und damit keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG dar, da das vorbehaltene Nutzungsrecht keine Gegenleistung des Übernehmers ist, dieses vielmehr von vornherein das übertragene Vermögen vermindert (zur Unentgeltlichkeit von Vermögensübertragungen unter dem Vorbehalt eines Nutzungsrechts: BFH-Urteile vom 24.04.1991 XI R 5/83, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791 und vom 28.07.1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847). - BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76
Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Rn. 29 b) Die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mit notariellem Vertrag vom 15.12.1995 unentgeltlich unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs und bei Vorversterben des Klägers wiederkehrender Leistungen zugunsten der Klägerin erfolgte Übertragung der Anteile des Klägers an der KW GmbH auf seine Kinder stellte, was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist, eine unentgeltliche Vermögensübertragung und damit keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG dar, da das vorbehaltene Nutzungsrecht keine Gegenleistung des Übernehmers ist, dieses vielmehr von vornherein das übertragene Vermögen vermindert (zur Unentgeltlichkeit von Vermögensübertragungen unter dem Vorbehalt eines Nutzungsrechts: BFH-Urteile vom 24.04.1991 XI R 5/83, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791 und vom 28.07.1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847). - BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88
Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Rn. 27 Auch gilt diese zu § 16 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ergangene Rechtsprechung entsprechend für § 17 Abs. 2 EStG für die Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung des Veräußerers (BFH-Urteil vom 21.12.1993 VIII R 67/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648;… so schon BFH-Urteil vom 09.09.1986 VIII R 95/85, BFH/NV 1986, 731), und zwar sowohl in Fällen nachträglicher Minderungen des Veräußerungsentgelts z.B. wegen Rücktritts vom Vertrag, Gewährleistung, Minderung, Wandlung oder Forderungsausfalls als auch im Fall nachträglicher Kaufpreiserhöhungen (BFH-Beschluss vom 27.09.1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516, DB 1995, 79). - BFH, 24.04.1991 - XI R 5/83
Zur Aufteilung des Rechtsgeschäftes in einen entgeltlichen und einen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Rn. 29 b) Die im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mit notariellem Vertrag vom 15.12.1995 unentgeltlich unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs und bei Vorversterben des Klägers wiederkehrender Leistungen zugunsten der Klägerin erfolgte Übertragung der Anteile des Klägers an der KW GmbH auf seine Kinder stellte, was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist, eine unentgeltliche Vermögensübertragung und damit keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG dar, da das vorbehaltene Nutzungsrecht keine Gegenleistung des Übernehmers ist, dieses vielmehr von vornherein das übertragene Vermögen vermindert (zur Unentgeltlichkeit von Vermögensübertragungen unter dem Vorbehalt eines Nutzungsrechts: BFH-Urteile vom 24.04.1991 XI R 5/83, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791 und vom 28.07.1981 VIII R 124/76, BFHE 134, 130, BStBl II 1982, 378; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847). - BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87
Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts
Auszug aus FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 10 K 294/00
Rn. 31 Denn bei dem Verzicht handelt es sich um ein auf einem selbständigen und neuen Willensentschluss beruhendes Rechtsgeschäft (BFH-Urteile vom 21.07.1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484 und IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486; BFH-Urteil vom 15.12.1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488). - BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94
Rückwirkende Steuerschuld
- BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89
Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts
- BFH, 14.02.1996 - X R 106/91
Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf, …
- BFH, 28.02.1974 - IV R 60/69
Schenkung eines Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchsrechtes als …
- BFH, 06.07.1993 - IX R 112/88
1. Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Nießbrauchs an einem …
- BFH, 04.11.1980 - VIII R 55/77
Nießbrauchsrecht - Erbe - Erfüllung eines Vermächtnisses - Entschädigung - …
- BFH, 31.07.1991 - VIII R 67/88
Schuldzinsen für Kredite als nachträgliche Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte …
- FG Köln, 29.02.2024 - 7 K 95/23
Einkommensteuerbarkeit von im Zusammenhang mit der Ablösung von …
Jedenfalls liege nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch dann kein Fall der (rückwirkenden) Anteilsveräußerung vor, wenn das Nießbrauchsrecht später abgelöst werde und der Nießbraucher für seinen Verzicht eine Abstandszahlung erhalte, sofern der Verzicht auf einer neuen Entwicklung der Verhältnisse beruhe (Hinweis auf BFH-Urteil v. 14. Juni 2005 VIII R 14/04, BStBl. II 2006, 15; FG Niedersachsen, Urteil v. 04. Dezember 2003 10 K 294/00, EFG 2004, 652).Dieser unentgeltliche Vorgang werde nicht dadurch in einen entgeltlichen umqualifiziert, dass für die Aufgabe des Nießbrauchs, der ein selbständiges Wirtschaftsgut bilde, eine Abfindung geleistet werde (FG Niedersachsen, Urteil v. 04. Dezember 2003 10 K 294/00, EFG 2004, 652, rkr.).
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