Rechtsprechung
| FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02 - 2 V 634/02 (1), 2 V 634/02 (1), 2 V 628/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides; Treu und Glauben; Änderung von Steuerbescheiden vor Abschluss der Betriebsprüfung mit geschätzten Mehrergebnissen bei Steuerhinterziehung; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung; Rechtmäßigkeit der ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides - Treu und Glauben - Änderung von Steuerbescheiden vor Abschluss der Betriebsprüfung mit geschätzten Mehrergebnissen bei Steuerhinterziehung - Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Rechtmäßigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen für italienisches Restaurant; Nichterfüllung der Buchführungspflichten; Verdacht der illegalen Beschäftigung; Falschbuchung der Kasseneinnahmen und Kassenausgaben; Wirksamkeit der Aussetzung der Vollziehung; Methode zur Schätzung ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit von Gewinnfeststellungsbescheiden für italienisches Restaurant; Schätzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb; Wirksamkeit der Aussetzung der Vollziehung; Durchführung einer Betriebsprüfung; Abhängigkeit von Sicherheitsleistung; Nichterfüllung von ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (34)
- BFH, 19.09.2001 - XI B 6/01
Schätzung der Besteuerungsgrundlage und Strafverfahren
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Die Mitwirkungspflichten eines Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren bleiben nämlich auch bei Einleitung eines Steuerstrafverfahrens gegen ihn bestehen (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, BFHE 196, 200 , BStBl II 2002, 4).Es ist höchstrichterlich geklärt, dass ein Fortbestehen der Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren während eines Steuerstrafverfahrens verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, BFHE 196, 200 , BStBl II 2002, 4, m. w. N.).
Jede andere Auffassung würde zu einer mit dem Gleichheitssatz (Prinzip der Belastungsgleichheit) unvereinbaren Privilegierung des in ein Strafverfahren verwickelten Steuerpflichtigen führen (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, a. a. O., m. w. N.).
Dafür, dass ein Rohgewinnaufschlagsatz von 350 v.H. bei italienischen Restaurants, die ein ganz ähnliches Speisesortiment wie das Restaurant des Ast. aufweisen, nicht unüblich ist, lässt sich schließlich auch der Fall anführen, über den der BFH am 19.09.2001 (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, BFHE 196, 200 , BStBl II 2002, 4) zu entscheiden hatte.
Was die Ansicht des Ast. anlangt, es müsse im Hauptsacheverfahren ein Sachverständigengutachten zur Höhe des ermittelten Rohgewinnaufschlagsatzes eingeholt werden, weist das Gericht vorsorglich darauf hin, dass die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 AO keine der Beweiserhebung zugängliche Tatsache, sondern eine Schlussfolgerung darstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, BFHE 196, 200 , BStBl II 2002, 4, m. w. N.).
Das Gericht ist daher auch bei entsprechendem Beweisantrag nicht gehalten, im Rahmen seiner eigenen Schätzung ein Sachverständigengutachten zur Höhe des ermittelten Rohgewinnaufschlagsatzes einzuholen (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, a. a. O.).
Der BFH hat hierzu bereits zutreffend ausgeführt, dass auch der einer Schätzung zugrunde gelegte durchschnittliche Rohgewinnaufschlagsatz nur das Ergebnis einer Schätzung sein kann, da die tatsächlichen Aufschläge in den Streitjahren nicht bekannt sind und auch ein Sachverständiger diese nicht nachträglich feststellen könnte (BFH-Beschluss vom 19.09.2001 XI B 6/01, a. a. O.).
- BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77
Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung - …
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Die Nachkalkulation ist nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Schätzungsmethode (…BFH-Urteil vom 08.09.1994, IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; BFH-Urteil vom 17.11.1981, VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH-Urteil vom 25.06.1970 IV 17/65, BFHE 100, 159 , BStBl. 1970 11, 838; FG Niedersachen Urteil vom 26.01.1999 XV 118/96; FG Bremen Urteil vom 27.06.2002 1 K 31/02 bis 1 K 39/02, n. v.).Der BFH hat in seinem Urteil vom 17.11.1981 VIII R 174/77 (BStBl II 1982, 430, BFHE 135, 11 ) für eine Schankwirtschaft eine Aufteilung in 10 Warengruppen ausreichen lassen.
Dabei hat der Ag. auch zutreffend Waren, die überwiegend für die Speisezubereitung verwandt werden, wie z. B. Fett und Gewürze, aus der Kalkulation herausgenommen (vgl. BFH-Urteil vom 17.11.1981 VIII R 174/77, a. a. O.).
- BFH, 14.08.1991 - X R 86/88
Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter …
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Der Ag. verkenne im Übrigen auch, dass im Besteuerungsverfahren ebenfalls der Grundsatz "in dubio pro reo" gelte (BFH-Urteil vom 10.10.1972 VII R 117/69, BFHE 107, 168, 173 und BFH-Urteil vom 14.08.1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, 463 ff.).Das Gericht darf sich für die Frage, ob eine Steuerhinterziehung vorliegt, nicht mit dem gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. FGO i. V. mit § 162 Abs. 2 Satz 2 AO geminderten Beweismaß bei Schätzungen - die ja stets auf Wahrscheinlichkeitserwägungen beruhen - begnügen, sondern muss denjenigen hohen Grad an Gewissheit haben, der auch sonst für die Feststellung von Tatsachen, für die die Finanzbehörde die Feststellungslast trägt, erforderlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.08.1991 X R 86/88, BFHE 165, 458, BStBl II 1992, 128, m. w. N.; BFH-Urteil vom 02.07.1998 IV R 39/97, BFHE 186, 299 , BStBl II 1999, 28).
Im vorliegenden Fall hat das Gericht jedoch keine Zweifel am Vorliegen von Steuerhinterziehungen für die einzelnen Jahre des Prüfungszeitraums, so dass eine Entscheidung nach der Beweis- bzw. Feststellungslast - bei der dann der Grundsatz "in dubio pro reo" zur Anwendung käme (vgl. BFH-Urteil vom 14.08.1991 X R 86/88, a. a. O.) -, nicht getroffen zu werden braucht.
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein und von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen bestimmt werden, damit die Schätzung der Wirklichkeit möglichst nahe kommt (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 227, m. w. N.). - BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80
Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung - …
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Daher ist eine Schätzung gerechtfertigt, wobei die Schwere der vorgenannten formellen Buchführungsmängel sogar ein grobes Schätzungsverfahren rechtfertigt (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1982 VIII R 65/80, BFHE 135, 138, BStBl II 1982, 409;… BFH-Urteil vom 21.02.1990 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683). - BFH, 26.10.1994 - X R 114/92
Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen - …
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Fehlt der Buchführung - wie hier - die Beweiskraft (§ 158 AO ), kann die Finanzbehörde ungewöhnliche Geschäftsvorfälle bereits zum Anlass für Zuschätzungen nehmen (vgl. BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373). - BFH, 14.09.1993 - VIII R 9/93
Steuerbescheid - Änderung - Steuerfestsetzung - Vorbehalt - Außenprüfung
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Vielmehr kommt es allein darauf an, dass der Bescheid zum Zeitpunkt seines Ergehens durch eine Befugnisnorm gedeckt war (…BFH-Urteil vom 11.05.1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446 , m. w. N.; BFH-Urteil vom 14.09.1993 VIII R 9/93, BFHE 175, 391 , BStBl II 1995, 2). - BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Im letzten Fall brauchen die Kassenstreifen, Kassenzettel und Kassenbons nicht aufbewahrt zu werden (BFH-Urteil vom 20.06.1985 IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12). - BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01
Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Was den - zutreffenden - Hinweis des Ast. anlangt, dass auch im Besteuerungs- und Finanzgerichtsverfahren der strafverfahrensrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" zu beachten ist (zuletzt BFH-Beschluss vom 29.01.2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749 , m. w. N.), folgt daraus lediglich, dass das Gericht vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung hinsichtlich der auf den jeweils geschätzten Betrag entfallenden (Einkommen-)Steuer überzeugt sein muss, um bei seiner Entscheidung davon ausgehen zu dürfen, dass die zehnjährige Verjährungsfrist Platz greift. - BFH, 08.09.1994 - IV R 6/93
Anforderungen an die Feststellung einer Steuerhinterziehung - Widersprüchliche …
Auszug aus FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02
Die Nachkalkulation ist nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Schätzungsmethode (BFH-Urteil vom 08.09.1994, IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573; BFH-Urteil vom 17.11.1981, VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH-Urteil vom 25.06.1970 IV 17/65, BFHE 100, 159 , BStBl. 1970 11, 838; FG Niedersachen Urteil vom 26.01.1999 XV 118/96; FG Bremen Urteil vom 27.06.2002 1 K 31/02 bis 1 K 39/02, n. v.). - BFH, 02.07.1998 - IV R 39/97
Endgerichtsbescheid nach Antrag auf mündliche Verhandlung gegen …
- BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung
- BFH, 21.02.1990 - X R 54/87
Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung …
- BFH, 13.09.2001 - IV R 79/99
Treu und Glauben bei neuen Tatsachen
- BGH, 07.02.1984 - 3 StR 413/83
Zur Notwendigkeit eines Härteausgleichs bei der Bemessung der neu zu erkennenden …
- BFH, 11.05.1999 - IX R 72/96
Ergänzungsbescheid
- BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94
Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist …
- BFH, 12.01.1989 - IV R 8/88
Steuerbescheid - Änderung
- BFH, 16.12.1987 - I R 66/84
Rechtliche Bewertung der Ablehnung der Herausgabe von Fotokopien als …
- BFH, 31.08.1987 - V B 57/86
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und …
- BFH, 25.06.1970 - IV 17/65
Ordnungsgemäße Buchführung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Unrichtigkeit …
- BFH, 18.03.1988 - V R 206/83
Anforderungen an die Änderung eines Umsatzsteuerbescheides - Definition der …
- BFH, 21.01.1986 - VII R 179/83
Haftungsbescheid - Fortführung eines Handelsgeschäfts - Beibehaltene Firma - …
- BFH, 25.01.2000 - VII B 301/99
Streitwertfestsetzung durch das FG; Beschwerde
- BFH, 14.01.1999 - V B 150/98
Aussetzungsverfahren; Kosten
- BFH, 12.04.2000 - IV B 14/00
Beschwerde gegen AdV-Ablehnung
- BFH, 24.10.1972 - VIII R 108/72
Einstellung von Prüfungshandlungen - Ablehnung der Schlußbesprechung - …
- BFH, 18.09.1997 - X S 7/97
Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern
- FG Münster, 28.03.2000 - 5 V 7028/99
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen einer Pizzeria ohne ordnungsgemäße …
- BFH, 30.12.1996 - I B 61/96
Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …
- BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
- BFH, 10.10.1972 - VII R 117/69
Verjährung hinterzogener Steuern; Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo
- BFH, 26.09.1990 - II R 99/88
Die Möglichkeit zur vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 AO entbindet die …
- BFH, 28.11.1974 - V B 44/74
Antrag - Aussetzung der Vollziehung - Negative Steuerzahlungsschuld - Höhere …
- FG Bremen, 17.01.2007 - 2 K 229/04
Befugnis des Finanzgerichts zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei nicht …
Soweit sie sich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, muss er sie hinnehmen, zumal wenn er den Anlass für die Schätzung gegeben hat (vgl. FG Bremen, Beschluss vom 1. Oktober 2003 2 V 628/02 - 2 V 634/02 , EFG 2004, 78 m.w.N.).Denn Anhaltspunkte für Veränderungen der betrieblichen Verhältnisse liegen weder vor, noch sind sie von der Klägerin vorgetragen worden (vgl. FG Bremen, Beschluss vom 1. Oktober 2003 2 V 628/02, EFG 2004, 78).
Die Nachkalkulation ist nach ständiger Rechtsprechung eine geeignete Schätzungsmethode (…BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 573; BFH-Urteil in BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH-Urteil vom 25. Juni 1970 IV 17/65, BFHE 100, 159, BStBl. 1970 11, 838; FG Bremen in EFG 2004, 78).
Weicht das Ergebnis von den Zahlen der Buchführung ab, dürfen entsprechende Hinzuschätzungen erfolgen (vgl. FG Bremen in EFG 2004, 78).
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Rechtsprechung
| FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02 - 1 K 572/02, 1 K 572/02, 1 K 570/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des Grundstückserwerbs; Einkommensteuer 1991, 1992 und 1993
- Wolters Kluwer
Aussicht einer höheren Steuer als Grund für die Aufhebung bzw. Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Begriff der Tatsache in Abgrenzung zum Begriff der Wertung; Durchbrechung bestandskräftiger Bescheide im Einkommensteuerrecht; Übernahmeanspruch eines Mieters ...
- datenbank.nwb.de
Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des Grundstückserwerbs - Einkommensteuer 1991, 1992 und 1993
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aussicht einer höheren Steuer als Grund für die Aufhebung bzw. Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Begriff der Tatsache in Abgrenzung zum Begriff der Wertung; Durchbrechung bestandskräftiger Bescheide im Einkommensteuerrecht; Übernahmeanspruch eines Mieters ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 78
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92
Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Der auch im Steuerrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben verbietet es der Finanzbehörde allerdings, unter Berufung auf das nachträgliche Bekanntwerden einer Tatsache einen Änderungsbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zu erlassen, wenn der Finanzbehörde die Tatsache vor dem Erlass des zu ändernden Bescheids infolge Verletzung der ihr obliegenden Ermittlungspflicht (zunächst) unbekannt geblieben ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH vom 14.12.1994 XI R 80/92, BFHE 176, 308 , BStBl II 1995, 293, m. w. N.).Diese Einschränkung der Änderungsbefugnis greift indes nur ein, wenn der Steuerpflichtige die ihm obliegenden Erklärungs- und Mitwirkungspflichten in zumutbarer Weise erfüllt hat (BFH-Urteil vom 14.12.1994, a. a. O., m. w. N.).
Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch die Finanzbehörde es versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, dann trifft in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFH-Urteil vom 14.12.1994, a. a. O., m. w. N.).
Die Finanzbehörde verletzt ihre Ermittlungspflicht (§ 88 AO ) nur, wenn sie ersichtlichen Unklarheiten oder Zweifelsfragen, die sich bei einer Prüfung der Steuererklärung sowie der eingereichten Unterlagen ohne Weiteres aufdrängen mussten, nicht nachgeht (BFH-Urteil vom 14.12.1994, a. a. O., m. w. N.).
Bei der Bestimmung und Begrenzung der Ermittlungspflicht der Finanzbehörde kommt es wesentlich auf die Angaben des Steuerpflichtigen und insbesondere darauf an, ob damit die steuerlich relevanten Sachverhalte richtig, vollständig und deutlich der Finanzbehörde zur Prüfung unterbreitet worden sind (BFH-Urteil vom 14.12.1994, a. a. O., m. w. N.).
Die Finanzbehörde braucht Steuererklärungen nicht mit Misstrauen zu begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen (BFH-Urteil vom 14.12.1994, a. a. O., m. w. N.).
- BFH, 26.04.1983 - VIII R 205/80
Einkünfte bei Vorbehaltsnießbrauch
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
11 in den Jahren 1992 und 1993 und einer hierauf gerichteten Vermietungsabsicht im Jahr 1991 wäre erforderlich, aber auch genügend gewesen, dass die Kl'in tatsächlich ab dem Jahr 1992 die Vermieterstellung des Kl. bzw. der LPG vollständig übernommen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1983 VIII R 205/80, BFHE 138, 242, 244, BStBl II 1983, 502, 504, m. w. N.).Eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme setzt den Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Kl. als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der LPG , der Kl'in und den Mietern voraus oder zumindest eine Vereinbarung zwischen dem Kl. als Gesamtvollstreckungsverwalter und der Kl'in unter Zustimmung der Mieter (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1983 VIII R 205/80, BFHE 138, 242 , BStBl II 1983, 502;… BFH-Urteil vom 14.03.1989 IX R 107/85, BFH/NV 1989, 694; FG München Urteil vom 16.10.2001, 6 K 3761/99, juris Nr: STRE200271360).
- BFH, 14.05.2003 - X R 60/01
Neue Tatsache, § 173 Abs. 1 AO
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Folglich kann ein Steuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden, wenn sich aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen (oder Beweismittel) herausstellt, dass die vom Steuerpflichtigen übernommene Wertung nicht zutrifft (BFH-Urteil vom 14.05.2003 X R 60/01, juris Nr. STRE200350349, m. w. N.).Werden also Umstände nachträglich bekannt, die die ursprünglich vom Steuerpflichtigen behauptete und von der Finanzbehörde übernommene außersteuerliche Wertung mit steuerlicher Folge als unzutreffend erscheinen lassen, so handelt es sich um neue Tatsachen, die die Änderung eines bestandskräftigen Bescheids rechtfertigen (BFH-Urteil vom 14.05.2003 X R 60/01, juris Nr. STRE200350349, m. w. N.).
- BFH, 20.12.1988 - VIII R 121/83
Steuerbescheid - Änderung
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH handelt es sich allerdings dann um Tatsachen i. S. von § 173 AO - und nicht um juristische Wertungen -, wenn ein Steuerpflichtiger beispielsweise unter der Bezeichnung "Schenkung", "Geschäftsführer", "Gesellschaftsanteil", "Kauf", "Pacht", "Vermietung" oder "Miete" in der Steuererklärung vorgreifliche Rechtsverhältnisse geltend macht (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.1988 VIII R 121/83, BFHE 156, 339 , BStBl II 1989, 585, m. w. N.). - BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82
Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang …
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Keine Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift sind Schlussfolgerungen aller Art, insbesondere juristische Subsumtionen (BFH-Urteil vom 28.03.1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521 , BStBl II 1986, 120, m. w. N.). - BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95
Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der …
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Nachträglich werden Tatsachen oder Beweismittel bekannt, wenn sie nach dem Zeitpunkt, in dem die Willensbildung über die Steuerfestsetzung abgeschlossen ist, bekannt werden (BFH-Urteil vom 26.11.1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2 , BStBl II 1997, 422, m. w. N.). - BFH, 14.09.1993 - VIII R 9/93
Steuerbescheid - Änderung - Steuerfestsetzung - Vorbehalt - Außenprüfung
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Vielmehr kommt es allein darauf an, dass der Bescheid zum Zeitpunkt seines Ergehens durch eine Befugnisnorm gedeckt war (…BFH-Urteil vom 11.05.1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446 , m. w. N.; BFH-Urteil vom 14.09.1993 VIII R 9/93, BFHE 175, 391 , BStBl II 1995, 2). - BFH, 11.05.1999 - IX R 72/96
Ergänzungsbescheid
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Vielmehr kommt es allein darauf an, dass der Bescheid zum Zeitpunkt seines Ergehens durch eine Befugnisnorm gedeckt war (BFH-Urteil vom 11.05.1999 IX R 72/96, BFH/NV 1999, 1446 , m. w. N.; BFH-Urteil vom 14.09.1993 VIII R 9/93, BFHE 175, 391 , BStBl II 1995, 2). - BFH, 18.12.1996 - XI R 36/96
Das FA kann einen Steuerbescheid auch dann wegen neuer Tatsachen ändern, wenn es …
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 AO ist, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art. (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1996 XI R 36/96, BFHE 181, 566 , BStBl II 1997, 264, m. w. N.). - BFH, 14.03.1989 - IX R 107/85
Verwirklichung des Tatbestandes der Einkunftserzielung durch entgeltliche …
Auszug aus FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme setzt den Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Kl. als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der LPG , der Kl'in und den Mietern voraus oder zumindest eine Vereinbarung zwischen dem Kl. als Gesamtvollstreckungsverwalter und der Kl'in unter Zustimmung der Mieter (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1983 VIII R 205/80, BFHE 138, 242 , BStBl II 1983, 502; BFH-Urteil vom 14.03.1989 IX R 107/85, BFH/NV 1989, 694; FG München Urteil vom 16.10.2001, 6 K 3761/99, juris Nr: STRE200271360). - FG Rheinland-Pfalz, 05.04.1995 - 1 K 2126/93
Einkommensteuer; nachfolgende Eigennutzung als Voraussetzung für die …
- BFH, 19.04.1988 - IX R 122/83
Aufhebung eines Steuerbescheides wegen nachträglichen Bekanntwerdens von …
- BezG Dresden, 25.10.1991 - 2 T 185/91
Anlegung eines Gebäudegrundbuchblattes für Gebäudeeigentum gem. § 27 LPG-Gesetz
- FG München, 16.10.2001 - 6 K 3761/99
Einkünftezurechnung nach Ablauf eines befristeten Nießbrauchs; gesonderter und …
- FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 571/02
Aussicht einer höheren Steuer als Grund für die Aufhebung bzw. Abänderung eines …
Volltext siehe unter: FG Bremen - 25.09.2003 - AZ: 1 K 570/02.Weiteres Verbundverfahren: FG Bremen - 25.09.2003 - AZ: 1 K 572/02.
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