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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 04.02.2005 - I 297/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14464
FG Hamburg, 04.02.2005 - I 297/04 (https://dejure.org/2005,14464)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2005 - I 297/04 (https://dejure.org/2005,14464)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - I 297/04 (https://dejure.org/2005,14464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 175 Abs. 1 Nr. 1; AO § 361 Abs. 2, 3
    Keine Verwirkung durch langjährige Aussetzung der Vollziehung - Änderung von Folgebescheiden nach Aufhebung des Grundlagenbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Verwirkung durch langjährige Aussetzung der Vollziehung - Änderung von Folgebescheiden nach Aufhebung des Grundlagenbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Abgabenordnung: Keine Verwirkung durch langjährige Aussetzung der Vollziehung - Änderung von Folgebescheiden nach Aufhebung des Grundlagenbescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Klagebegehrens bei Fehlen eines konkreten Antrags; Verwirkung des Steueranspruchs bei langjähriger Gewährung der Aussetzung der Vollziehung; Anforderungen an die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes; Änderung eines Folgebescheides nach Aufhebung des ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1241
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.06.1996 - III R 93/95

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Bezugnahme auf Unterlagen …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2005 - I 297/04
    Der Zweck des § 65 FGO schließt es aus, vom erkennenden Finanzgericht zu verlangen, den Gegenstand des Klagebegehrens anhand von - zumal vom Bekl. - vorgelegten Unterlagen selbst zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juni 1996 - III R 93/95 - BStBl II 1996, 483 ).
  • FG Berlin, 11.04.2000 - 5 K 5256/96
    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2005 - I 297/04
    Durch rechtskräftiges Urteil des Finanzgericht Berlin vom 11.04.2000 (Az.: 5 K 5256/96) in dem als Musterverfahren für alle G-Gesellschaften betriebenen Klageverfahren wurde entschieden, dass für die Jahre 1978 bis 1981 bereits Feststellungsverjährung eingetreten war und daher keine Einkünftefeststellung für die Gesellschaft mehr erfolgen konnte.
  • BFH, 24.05.2006 - I R 93/05

    Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids

    Anders könnte es schließlich sein, wenn die im Juli und August 1990 erlassenen Änderungsbescheide nicht auf Grundlagenbescheiden, sondern darauf beruht haben sollten, dass das FA im Rahmen des Einkommensteuerverfahrens die in Rede stehenden Besteuerungsgrundlagen eigenständig überprüft hat (vgl. dazu auch FG Hamburg, Urteil vom 4. Februar 2005 I 297/04, EFG 2005, 1241).
  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09

    Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer …

    Jedoch steht dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit offen, an die Entscheidung zu erinnern oder auf diese zu drängen - nötigenfalls durch Intervention gegenüber der Dienstaufsicht - (…vgl. BFH vom 17. Januar 1996 II B 119/95, BFH/NV 1996, 453; vom 22. Juni 1977 I R 171/74), anstatt langjährig die AdV in Anspruch zu nehmen (vgl. FG Hamburg vom 4. Februar 2005 I 297/04, EFG 2005, 1241).
  • FG Köln, 26.02.2008 - 8 K 4007/06

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids in Form der Änderung des …

    Insofern sind die Umstände im Streitfall nicht vergleichbar mit denen, die in dem - vom BFH in Bezug genommenen - Urteil des Finanzgerichts Hamburg im Urteil vom 4. Februar 2005 (I 297/04, EFG 2005, 1241) vorgelegen haben.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 2 K 1674/07

    Wiederaufleben eines aufgehobenen Feststellungsbescheids nach Aufhebung des …

    Eine Änderung des hier streitigen Einkommensteuerbescheides konnte daher nach Eintritt der für ihn geltenden allgemeinen Festsetzungsverjährung (1987) durch den negativen Feststellungsbescheid vom 02.08.1991 nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht mehr erfolgen, da dieser außerhalb der für ihn geltenden Feststellungsfristen ergangen war und daher eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nicht mehr hervorrufen konnte (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 04.02.2005, EFG 2005, 1241 ; BFH-Urteil vom 12.08.1987, BStBl. II 1988, 318).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 12 K 12103/07

    Verwirkung eines Steueranspruchs: Untätigbleiben, langjährige AdV

    Auch die langjährige Gewährung der Aussetzung der Vollziehung stellt keinen solchen Vertrauenstatbestand dar (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 04. Februar 2005 - I 297/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 1241).
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