Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8672
FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00 (https://dejure.org/2004,8672)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2004 - 2 K 423/00 (https://dejure.org/2004,8672)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 2 K 423/00 (https://dejure.org/2004,8672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anforderungen an einen Vertagungsantrag wegen Krankheit - Ansparabschreibungen: Finanzierungszusammenhang, erhöhte Nachweispflicht durch verbindliche Bestellung bei wesentlicher Erweiterung des Betriebes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 155 FGO; § 227 Abs. 1 ZPO; § 7g Abs. 3 EStG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 1 EStG
    Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten als Verletzung rechtlichen Gehörs; Anforderungen an einen Vertagungsantrag wegen Krankheit; Möglichkeit der Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen für Existenzgründer; Möglichkeit der Bildung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155; ZPO § 227 Abs. 1; EStG § 7g Abs. 3
    Vertagungsgrund; Terminsverlegung; Krankheit; Ansparabschreibung; Existenzgründer; Investitionsplan - Anforderungen an einen Vertagungsantrag wegen Krankheit; Ansparabschreibungen für Existenzgründer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an einen Vertagungsantrag wegen Krankheit; Ansparabschreibungen für Existenzgründer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten als Verletzung rechtlichen Gehörs; Anforderungen an einen Vertagungsantrag wegen Krankheit; Möglichkeit der Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen für Existenzgründer; Möglichkeit der Bildung ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 440
  • EFG 2005, 181
  • EFG 2005, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Im Anschluss daran hat der X. Senat des BFH durch Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00 (BStBl. II 2004, 184) jedoch entschieden, dass die nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche "voraussichtliche" Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraussetzt.

    Der Begriff der "voraussichtlichen" Investition setzt eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition voraus (BFH-Urteile in BStBl II 2002, 385, und in BFH/NV 2003, 250).

    Rn. 48 Bei diesem bescheidenen Ausmaß der bisherigen betrieblichen Tätigkeit der Klägerin sind an die Konkretisierung der vorgeblich geplanten Investitionen strengere Anforderungen zu stellen (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl. II 2004, 184).

  • BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995, VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228, BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001, X B 12/01, nv, juris).

    Rn. 32 Nach der Rechtsprechung des BFH ist das FG nicht verpflichtet, dem Antrag eines Beteiligten auf Terminsverlegung, der sozusagen "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet wird, stattzugeben, wenn dieser Antrag den Anforderungen an eine aussagefähige Begründung nicht genügt und die Gründe für die beantragte Terminsverlegung nicht zugleich mit der Antragstellung glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Juli 1997, VIII B 94/96, BFH/NV 1998, 66, und in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

    Ist diese Zeit --wie im Streitfall-- nicht mehr vorhanden, so muss der Beteiligte seine Gründe mit der Antragstellung glaubhaft machen, weil andernfalls keine Möglichkeit bestünde, dessen Angaben zu überprüfen (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 228, m.w.N.).

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Das erfordert bereits zu diesem Zeitpunkt insbesondere konkrete Angaben zur Funktion des noch nicht vorhandenen Wirtschaftsguts (s. auch BFH-Urteil vom 25. April 2002, IV R 30/00, BFH/NV 2002, 1097, unter 3.b).

    Rn. 47 Die Bildung einer Ansparrücklage für einen erst zu eröffnenden Betrieb setzt nämlich voraus, dass die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen ausreichend konkretisiert ist (BFH-Urteil vom 25. April 2002, IV R 30/00, BStBl. II 2004, 182).

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Bilanz - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Rn. 44 Nach dem Urteil des XI. Senats des BFH vom 12. Dezember 2001, XI R 13/00 (BStBl II 2002, 385) setzt die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG zwar nicht voraus, dass der Steuerpflichtige glaubhaft macht, die Investition sei wirklich beabsichtigt.

    Der Begriff der "voraussichtlichen" Investition setzt eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition voraus (BFH-Urteile in BStBl II 2002, 385, und in BFH/NV 2003, 250).

  • BFH, 22.12.1997 - X B 23/96

    Voraussetzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung einer …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Rn. 30 Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des (ordnungsgemäß) geladenen Beteiligten kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn einem vor dem Termin gestellten Antrag auf Verlegung zu Unrecht nicht stattgegeben worden ist (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Dezember 1997, X B 23/96, BFH/NV 1998, 726;… vom 14. Mai 1996, VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, m.w.N.).

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs liegt deshalb nur vor, wenn dem Beteiligten trotz zumutbaren eigenen Bemühens die Möglichkeit zur Äußerung verweigert oder abgeschnitten wurde (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 726;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 13 und 15, m.w.N.).

  • BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01

    Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Rn. 42 Dieser Zweck der Rücklage verlangt in zeitlicher Hinsicht, dass die Rücklage die ihr zugedachte Funktion der Finanzierungserleichterung erfüllen kann (BFH-Urteil vom 14. August 2001, XI R 18/01, BStBl. II 2004, 181).
  • BFH, 06.09.2000 - XI R 18/00

    Bilanzberichtigung: Nachholung bei bestandskräftigen Feststellungebescheiden in …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Dass verfahrensrechtlich Wahlrechte bis zur Bestandskraft der jeweiligen Bescheide ausgeübt werden können (BFH-Urteil vom 6. September 2000, XI R 18/00, BStBl II 2001, 106), ist daher ohne Bedeutung.
  • BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02

    Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Denn die "voraussichtliche" Investition muss bereits bei der Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden, dass im Jahr der Investition festgestellt werden kann, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der "voraussichtlichen" Investition entspricht, für deren Finanzierung der Steuerpflichtige die Ansparrücklage gebildet hatte (BFH-Beschluss vom 25. September 2002, IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
  • BFH, 14.05.1996 - VII B 237/95
    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Rn. 30 Die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des (ordnungsgemäß) geladenen Beteiligten kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn einem vor dem Termin gestellten Antrag auf Verlegung zu Unrecht nicht stattgegeben worden ist (…z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Dezember 1997, X B 23/96, BFH/NV 1998, 726; vom 14. Mai 1996, VII B 237/95, BFH/NV 1996, 902, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92

    Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
    Notwendig ist hiernach in solchen eiligen Fällen (anders, wenn zwischen dem Antrag und dem Termin zur mündlichen Verhandlung noch einige Tage liegen: BFH-Urteil vom 4. Mai 1994, XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46) entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung durch den Beteiligten, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann.
  • BFH, 17.05.2001 - X B 12/01

    Mündliche Verhandlung - Abwesenheit des Beteiligten - Rechtliches Gehör - …

  • BFH, 31.07.1997 - VIII B 94/96

    Anforderungen an den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06

    Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage im Schätzungsjahr

    Der Finanzierungszusammenhang ist aber jedenfalls zweifelhaft, wenn die Bildung der Rücklage erstmals geltend gemacht wird, wenn - wie hier - bereits feststeht, dass bestimmte geplante Investitionen nicht getätigt wurden (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.5.2004, 2 K 423/00, EFG 2005, 181).
  • FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04

    Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer …

    dd) Eine Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG konnte auch mangels Finanzierungszusammenhangs nicht mehr anerkannt werden, weil im vorliegenden Zeitpunkt der Geltendmachung der Rücklage - für 1997 erst im 2001 eingereichten Einspruch (oben A I 3) - der zweijährige Investitionszeitraum gemäß § 7g Abs. 4 EStG bereits abgelaufen war (vgl. FG Hamburg vom 17. März 2005 VI 317/03, Juris;… BFH vom 13. Mai 2004, IV R 11/02, HFR 2004, 1198, BFH/NV 2004, 1400 ; Niedersächsisches FG vom 18. Mai 2004, 2 K 423/00, EFG 2005, 181, 211; vom 9. September 2003, 13 V 357/03, EFG 2003, 1767; FG München vom 23. Juli 2003, 1 K 1615/02, EFG 2003, 1605 ).
  • VG München, 24.01.2008 - M 22 K 06.1956

    Gemeinsame Unterzeichnung eines Mietvertrags durch Nichtfamilienmitglieder

    Finanzgericht vom 18.5.2004 NVwZ-RR 2005, 440).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Niedersachsen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht