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Weitere Entscheidung unten: FG München, 08.12.2004

Rechtsprechung
   FG Berlin, 15.11.2004 - 8 K 6331/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12895
FG Berlin, 15.11.2004 - 8 K 6331/01 (https://dejure.org/2004,12895)
FG Berlin, Entscheidung vom 15.11.2004 - 8 K 6331/01 (https://dejure.org/2004,12895)
FG Berlin, Entscheidung vom 15. November 2004 - 8 K 6331/01 (https://dejure.org/2004,12895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 3; ; FGO § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG); Aussetzung des Verfahrens; Ermessensreduzierung bei Aussetzungsentscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung des Klageverfahrens nach § 74 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.07.1990 - I R 12/90

    Mündliche Verhandlung - Absichtserklärung des Klägers - Bestimmung des …

    Auszug aus FG Berlin, 15.11.2004 - 8 K 6331/01
    Bei der nach § 74 FGO zu treffenden Entscheidung des Finanzgerichts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die sich am Gesetzeszweck orientieren muss Das Gericht muss bei seiner Entscheidung prozessökonomische Gesichtspunkte einerseits und die Interessen der Beteiligten andererseits gegeneinander abwägen (BFH-Urteil vom 18.7.1990 I R 12/90 BStBl II 1990, 986).

    Denn es genügt, dass das andere Verfahren irgendwie für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BFH v. 18. Juli 1990, a.a.O.), d.h., dass es irgendeinen rechtlichen Einfluss auf das auszusetzende Verfahren hat (…vgl. auch: BFH-Beschluss vom 21. August 1986 VI B 91/85, BFH/NV 1987, 43).

    Das gilt, zumal es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Anwendung des § 74 FGO auf die normative Kraft der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht ankommen soll ( vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1990, Aktenzeichen I R 12/90, BStBl 90, 986).

  • BFH, 22.06.2001 - XI B 18/00

    Revision - Verfahrensmangel - Verfahrensfehler - Musterprozess - Tarifbegrenzung …

    Auszug aus FG Berlin, 15.11.2004 - 8 K 6331/01
    Die bisher ergangene einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BFH vom 22. Juni 2001 XI B 18/00, BFH/NV 2001, 1588 m.w.N.) lehnt allerdings eine Verpflichtung der Finanzgerichte zur Aussetzung gem. § 74 FGO im Wege der Ermessensreduzierung auf Null ab und gibt damit einem diesbezüglichen Antrag der jeweiligen Kläger nicht statt, wenn die entsprechenden Verfahren nicht beim Bundesverfassungsgericht, sondern beim Bundesfinanzhof anhängig sind.
  • BFH, 21.08.1986 - VI B 91/85

    Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus FG Berlin, 15.11.2004 - 8 K 6331/01
    Denn es genügt, dass das andere Verfahren irgendwie für die Entscheidung erheblich ist (…vgl. BFH v. 18. Juli 1990, a.a.O.), d.h., dass es irgendeinen rechtlichen Einfluss auf das auszusetzende Verfahren hat (vgl. auch: BFH-Beschluss vom 21. August 1986 VI B 91/85, BFH/NV 1987, 43).
  • BFH, 06.05.2005 - XI B 181/04

    Aussetzung des Verfahrens

    Mit Beschluss vom 15. November 2004 8 K 6331/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 623) hat das FG das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt, da bei dem BFH unter dem Az. XI R 26/04 ein Musterverfahren anhängig sei, das denselben Sachverhalt betreffe.
  • FG Hamburg, 28.11.2005 - VII 126/02

    Verfahrensrecht, Einkommensteuerrecht: Zwangsruhe des Einspruchsverfahrens, …

    Die Aussetzung des Verfahrens kommt nicht in Betracht, wenn ein Musterverfahren lediglich vor dem BFH anhängig ist (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 6. Mai 2005 XI B 181/04, BFH/NV 2005, 1607 m. w. N., mit dem der BFH einen gegensätzlichen Beschluss des FG Berlin vom 15. November 2004 - 8 K 6331/01, EFG 2005, 623 aufgehoben hat).
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Rechtsprechung
   FG München, 08.12.2004 - 4 K 2399/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19247
FG München, 08.12.2004 - 4 K 2399/02 (https://dejure.org/2004,19247)
FG München, Entscheidung vom 08.12.2004 - 4 K 2399/02 (https://dejure.org/2004,19247)
FG München, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 4 K 2399/02 (https://dejure.org/2004,19247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Entscheidung der Frage, ob ein Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft vorliegt; Wohnteilbeurteilung im Bewertungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Entscheidung der Frage, ob ein Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft vorliegt - Wohnteilbeurteilung im Bewertungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen oder Nichtvorliegen des Wohnteils eines Betriebs der Landwirtschaft und Forstwirtschaft oder eines Betriebsvermögens bei einem Bauplatz mit einem noch nicht errichteten Wohngebäude ; Wohnteilbeurteilung im Bewertungsverfahren; Gegenstand einer so genannten ...

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 623
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • FG München, 14.05.2002 - 6 K 2963/00

    Zeitpunkt der Grundstücksentnahme durch Wohnbebauung; Gewerbesteuermessbetrag …

    Auszug aus FG München, 08.12.2004 - 4 K 2399/02
    Ein Grundstück des Betriebsvermögens, das mit einem Wohnhaus für Privatnutzung bebaut werde, werde erst mit der endgültigen Zweckzuweisung nach Fertigstellung entnommen (vgl. FG München vom 14.05.2002 Az.: 6 K 2963/00).
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