Rechtsprechung
| FG Münster, 05.12.2006 - 15 K 2813/03 U |
Volltextveröffentlichungen (8)
- IWW
- wuerz.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unternehmereigenschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der unternehmerischen Tätigkeit einer Klinik aufgrund der Herstellung und den Betrieb einer Solaranlage; Ablehnung einer Umsatzsteuer-Festsetzung; Bestehen eines Vorsteuerabzugs aus der Herstellung einer Solaranlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Steuerpflichtige auch bei privater Mitbenutzung von durch Photovoltaikanlage erzeugtem Strom zum Vorsteuerabzug berechtigt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Photovoltaikanlage: Vorsteuerabzug auch bei privater Mitbenutzung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unternehmereigenschaft
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verkauf von Solarstrom in geringem Umfang
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1114
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.01.2002 - V R 61/96
Unternehmer - Erwerb eines PKW zur gemischten Nutzung - Zuordnung zum Unternehmen …
Auszug aus FG Münster, 05.12.2006 - 15 K 2813/03
Dem Unternehmer steht es frei, gemischt genutzte Gegenstände ganz oder teilweise seinem Unternehmen zuzuordnen (BFH-Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BFHE 197/372, BStBl. II 2003, 813; BMF-Schreiben vom 30. März 2004 IV B 7-S 7300-24/04, BStBl. I 2004, 451). - BFH, 01.12.1994 - V R 126/92
Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferung
Auszug aus FG Münster, 05.12.2006 - 15 K 2813/03
Die Klin. hat aber dadurch, dass sie USt erklärt und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG wirksam gegenüber dem Bekl. auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet (siehe dazu BFH-Urteil vom 1. Dezember 1994 V R 126/92, BFHE 176, 491, BStBl. II 1995, 426;… Westenberger in Offerhaus/Söhn/Lange, § 19 UStG Rn. 51). - BFH, 21.05.1987 - V R 109/77
Zur Unternehmereigenschaft einer Jagdgesellschaft
Auszug aus FG Münster, 05.12.2006 - 15 K 2813/03
Der Senat sieht im Streitfall die Stromerzeugung auch nicht als bloße Nebenfolge einer privaten Tätigkeit an, die wegen Nichterreichens eines "geschäftlichen" Rahmens unerheblich im Sinne von § 2 UStG ist (siehe dazu BFH-Urteil vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150/368, BStBl. II 1987, 735; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 4. April 2001, 6 K 6512/98, EFG 2001, 930). - FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 6512/98
Geschäftlicher Rahmen; Unternehmer; Nachhaltige wirtschaftliche Betätigung; …
Auszug aus FG Münster, 05.12.2006 - 15 K 2813/03
Der Senat sieht im Streitfall die Stromerzeugung auch nicht als bloße Nebenfolge einer privaten Tätigkeit an, die wegen Nichterreichens eines "geschäftlichen" Rahmens unerheblich im Sinne von § 2 UStG ist (siehe dazu BFH-Urteil vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150/368, BStBl. II 1987, 735; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 4. April 2001, 6 K 6512/98, EFG 2001, 930).
- BFH, 11.04.2008 - V R 10/07
Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?
b) Hinzuweisen ist auch darauf, dass bei ähnlichen Sachverhalten die rechtskräftigen Urteile des FG Münster vom 5. Dezember 2006 15 K 2813/03 U (EFG 2007, 1114) und des FG München vom 25. Januar 2007 14 K 1899/04 (EFG 2007, 876) zu einem anderen Ergebnis als das Urteil der Vorinstanz gekommen sind.
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