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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04 (Kg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9908
FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04 (Kg) (https://dejure.org/2006,9908)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26.06.2006 - 1 K 1565/04 (Kg) (https://dejure.org/2006,9908)
FG Sachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 1 K 1565/04 (Kg) (https://dejure.org/2006,9908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; ; EStG § 70 Abs. 2

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    3 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kindergeldaufhebung bei aus anderem Grund fortbestehenden Anspruch; Anfechtungsklage; Kindergeld für an Borderline-Syndrom leidendes Kind; Unfähigkeit zum Selbstunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Aufhebung eines Kindergeldanspruchs im Falle der Änderung des Grundes für die Gewährung der Sozialleistung; Statthaftes Rechtsmittel bei der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Unfähigkeit eines behinderten Kindes zum Selbstunterhalt; Elemente des ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Kindergeldaufhebung bei anderweitigem Anspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
    Nur diese Auslegung entspricht dem gesetzgeberischen Willen, bei hinreichender Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999, VI R 182/98, BStBl. II 2000, 79).

    Dann ist es auch gerechtfertigt, für behinderte Kinder kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (vgl. BStBl. II 2000, 79).

    Erfolgt insoweit seitens des Steuerpflichtigen kein Einzelnachweis, so kann der maßgebliche Behindertenpauschbetrag (§ 33 b Abs. 1 bis 3 EStG) als Anhalt für den behinderungsbedingten Mehrbedarf dienen, soweit nicht die Kosten einer stationären Unterbringung angesetzt werden, in denen verschiedene Bestandteile enthalten sind, die von den Pauschbeträgen nach § 33 b EStG typisierend miterfasst werden (vgl. BStBl. II 2000, 79).

  • BFH, 26.08.2003 - VIII R 58/99

    Kindergeld; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; schwerbehindertes, …

    Auszug aus FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
    Es handelt sich bei diesen Regelungen um eine im Interesse der Rechtsanwendungsgleichheit vorgenommene Konkretisierung des zuvor aufgestellten Grundsatzes, dass die Frage, ob die Behinderung ursächlich für das Außerstandesein des Kindes zum Selbstunterhalt ist, nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001, VI B 178/01, BStBl II 2002, 486).

    Das gilt auch dann, wenn das behinderte Kind grundsätzlich in der Lage ist, eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben und deshalb der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stand (vgl. BFH/NV 2004, 326).

  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG …

    Auszug aus FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
    Anders als im Fall einer Klage gegen einen das Kindergeld ablehnenden Bescheid, mit der die Festsetzung von Kindergeld ab einem bestimmten Zeitpunkt begehrt wird (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BStBl. II 2006, 184), ist im Streitfall nicht die Verpflichtungsklage sondern die Anfechtungsklage statthaft.
  • BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01

    Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit …

    Auszug aus FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
    Es handelt sich bei diesen Regelungen um eine im Interesse der Rechtsanwendungsgleichheit vorgenommene Konkretisierung des zuvor aufgestellten Grundsatzes, dass die Frage, ob die Behinderung ursächlich für das Außerstandesein des Kindes zum Selbstunterhalt ist, nach den Gesamtumständen des Einzelfalles zu beurteilen ist (…vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2003 VIII R 58/99, BFH/NV 2004, 326; BFH-Beschluss vom 14. Dezember 2001, VI B 178/01, BStBl II 2002, 486).
  • BFH, 12.11.1996 - III R 53/95

    Kinderfreibetrag für volljähriges behindertes Kind

    Auszug aus FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
    Das ist der Fall, wenn die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegensteht und das Kind über keine anderen Einkünfte und Bezüge verfügt (BFH-Urteil vom 12. November 1996, III R 53/95, BFH/NV 1997, 243).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 88/02

    Kindergeldanspruch für volljähriges behindertes Kind

    Auszug aus FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
    Der Grundbedarf kann für das Jahr 2003 mit dem am Existenzminimum eines alleinstehenden orientierten Betrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG i. H. v. 7.188 EUR beziffert werden (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2004, VIII R 88/02, zit. nach juris m. w. N.).
  • FG Sachsen, 26.09.2001 - 5 K 1366/00

    Kindergeld für ein seit dem 22. Lebensjahr behindertes Kind; Ermittlung des …

    Auszug aus FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
    Der 5. Senat des Sächsischen Finanzgerichtes hat mit Urteil vom 26.09.2001 5 K 1366/00 (Kg), EFG 2001, 1614, entschieden, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG die Behinderung nicht alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.
  • FG Sachsen, 12.03.2003 - 5 K 1493/02

    Anspruch auf Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung; Änderung der Sachlage; …

    Auszug aus FG Sachsen, 26.06.2006 - 1 K 1565/04
    Erweist sich die Aufhebung aufgrund der Sach- und Rechtslage im entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Bekanntgabe des Aufhebungsbescheides (vgl. SächsFG-Urteil vom 12. März 2003 5 K 1493/02, zitiert nach Juris) als ganz oder zum Teil rechtswidrig, wird die Aufhebungsentscheidung ganz oder zum Teil vom Gericht aufgehoben mit der Folge, dass die zuvor per Dauerverwaltungsakt bis auf weiteres erfolgte Kindergeldfestsetzung (ganz oder zum Teil) fortwirkt.
  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Das FG hat zutreffend entschieden, dass nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 2002 die Behinderung nicht die alleinige Ursache dafür sein muss, dass das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (ebenso Sächsisches FG, Urteile vom 26. Juni 2006 1 K 1565/04 (Kg), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 50, und vom 17. August 2004 3 K 2367/03 (Kg), EFG 2005, 391; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2007 14 K 5102/05 Kg, EFG 2007, 1339 --nur Leitsatz--).

    Dagegen kommt dem GdB eine wichtige indizielle Bedeutung für die Prüfung der Ursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt zu (vgl. Sächsisches FG, Urteil in EFG 2007, 50).

    Steht das behinderte Kind der Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung und kann die Agentur für Arbeit in einem mittelfristigen Zeitraum keine Stellenangebote benennen, wird dies in der Regel gegen die Vermittelbarkeit des behinderten Kindes und damit für eine Ursächlichkeit der Behinderung für die mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt sprechen (vgl. Sächsisches FG, Urteil in EFG 2007, 50; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2007, 1339).

  • FG Düsseldorf, 08.02.2007 - 14 K 5102/05

    Kindergeld; Behinderung; Fähigkeit zum Selbstunterhalt; Möglichkeit der Ausübung …

    Ausreichend ist, dass eine Mitursächlichkeit der Behinderung festgestellt werden kann (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. September 2001, 5 K 1366/00 (Kg), Entscheidung der Finanzgerichte -EFG- 2001, 1614 und Urteil vom 26. Juni 2006, 1 K 1565/04 (Kg), n.v.).

    Nicht überlagert wird eine Behinderung hingegen - unabhängig von ihrer Schwere - allein durch die allgemein ungünstige Arbeitsmarktsituation (Sächisches FG, Urteil vom 26. Juni 2006, 1 K 1565/04 (Kg), n.v.; Beschluss des Sächischen FG vom 19. August 2005, 5 V 1797/04 (Kg), n.v.).

  • BFH, 28.05.2009 - III R 72/06

    Kindergeld für ein seelisch behindertes Kind

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 26. Juni 2006 1 K 1565/04 (Kg) (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 50) statt.
  • FG Düsseldorf, 15.11.2007 - 14 K 1342/06

    Bestehen eines Antragsrechts für Personen mit einem berechtigten Interesse an der …

    Ausreichend ist, dass eine Mitursächlichkeit der Behinderung festgestellt werden kann (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. September 2001, 5 K 1366/00 (Kg), EFG 2001, 1614 und Urteil vom 26. Juni 2006, 1 K 1565/04 (Kg), n.v.; FG Düsseldorf Urteil des Senats vom 8. Februar 2007 14 K 5101/05 Kg, Revisionsverfahren III R 16/07, EFG 2007, 1339).
  • FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 10 K 238/06

    Verfassungsmäßigkeit der einkommensteuerrechtlichen festen Schädlichkeitsgrenze …

    Anders als im Fall einer Klage gegen einen das Kindergeld ablehnenden Bescheid, mit der die Festsetzung von Kindergeld ab einem bestimmten Zeitpunkt begehrt wird (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BStBl. II 2006, 184), ist im Streitfall nicht die Verpflichtungsklage sondern die Anfechtungsklage statthaft (vgl. Sächsisches Finanzgericht-Urteil vom 26.06.2006 1 K 1565/04 (Kg), EFG 2007, 50 ff.).
  • FG Hamburg, 05.08.2008 - 3 K 117/07

    Kindergeldrecht: Kind mit Drogenproblematik

    Dann ist es auch gerechtfertigt, für behinderte Kinder kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (vgl. auch Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26. Juni 2006 1 K 1565/04 (Kg), EFG 2007, 50 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 10 K 10563/06

    Statthaftes Rechtsmittel bei teilweiser Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - …

    Da die streitigen Bescheide die - teilweise - Aufhebung der Festsetzung des Kindergelds gemäß § 70 Abs. 2 EStG zum Gegenstand haben, genügt dem Rechtsschutzinteresse der Klägerin der bloße Aufhebungsantrag, weil bei dessen Erfolg die zuvor innegehabte Rechtsposition der Festsetzung von Kindergeld in voller gesetzlicher Höhe als Dauerverwaltungsakt fortbesteht, ohne dass es wie im Fall der erstmaligen oder der erneuten Festsetzung von Kindergeld eines Verpflichtungsantrags auf Bewilligung von Kindergeld in dem erstrebten Umfang bedarf (vgl. Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 26.06.2006 1 K 1565/04 (Kg)).
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