Rechtsprechung
| FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzweigung von Kindergeld; Ermittlung der tatsächlichen Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle; Zahlung von Kindergeld in Sonderfällen bei nicht nachgekommener Unterhaltsverpflichtung; Verstoß gegen das für das Kindergeld geltende Monatsprinzip durch die Art der Berechnung der Unterhaltsleistungen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Ermittlung der tatsächlichen Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten
Papierfundstellen
- EFG 2008, 698
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BFH, 23.02.2006 - III R 65/04
Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf …
Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Der Umfang, in dem der Beigeladene tatsächlich Unterhalt geleistet hat, ist bei der Entscheidung darüber, ob und ggf. in welcher Höhe eine Abzweigung zu erfolgen hat, von der FK zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481).Eine Abzweigung scheidet nach dem aus § 74 Abs. 1 S. 3 Alt. 2 EStG gezogenen Umkehrschluss aus, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhaltsleistungen in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus erbringt (BFH-Urteil in BFHE 212, 481).
Dabei kann auch berücksichtigt werden, dass der BFH mit Rücksicht auf die im Massenfallgeschäft aufwändige Feststellung der tatsächlich getragenen Unterhaltsleistungen im genannten Urteil (in BFHE 212, 481) --in einem nach den tatsächlichen Feststellungen des FG München (Urteil vom 21. April 2004 9 K 1018/04, EFG 2004, 1543) aus Sicht des erkennenden Senats vergleichbaren Fall (Stellung von Unterkunft, Fahrtkosten und Urlaubkosten, Teilnahme an Elterntagungen)--eine pauschale Bewertung der Unterhaltsleistungen für zulässig und eine in einem solchen Fall vorzunehmende hälftige Abzweigung des Kindergelds für nicht ermessensfehlerhaft erachtet hat.
- BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04
Kindergeld: Abzweigung
Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Entsprechend wird auch in der Rechtsprechung des BFH (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1; BFH-Beschluss vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; ebenso Greite FR 2006, 896) darauf abgestellt, in welcher Höhe der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht nachkommt und in welcher Höhe die Auszahlung von Kindergeld in Betracht kommt.Sofern die FK die tatsächlichen Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung der vom erkennenden Senat an die Hand gegebenen Pauschalierungsmöglichkeiten exakter bestimmen kann, wird jedenfalls eine Abzweigungsentscheidung nach der das Kindergeld abzüglich der Unterhaltsleistungen des Beigeladenen abgezweigt wird, nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden können (s. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 692 a.E. und Greite FR 2006, 897).
- BFH, 26.04.2006 - II R 58/04
Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus …
Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Sofern die FK die tatsächlichen Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung der vom erkennenden Senat an die Hand gegebenen Pauschalierungsmöglichkeiten exakter bestimmen kann, wird jedenfalls eine Abzweigungsentscheidung nach der das Kindergeld abzüglich der Unterhaltsleistungen des Beigeladenen abgezweigt wird, nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden können (s. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 692 a.E. und Greite FR 2006, 897).
- BFH, 22.06.1990 - III R 150/85
Erlaß von Säumniszuschlägen zumindest teilweise möglich, ohne daß …
Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Insbesondere setzt eine fehlerfreie Ermessensentscheidung voraus, dass die Behörde ihre Entscheidung auf der Grundlage des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1972 VII R 80/69, BFHE 105, 220, BStBl II 1972, 544 undvom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864, Tipke/Kruse, § 102 FGO Rz. 5). - BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03
Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes …
Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Entsprechend wird auch in der Rechtsprechung des BFH (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1;… BFH-Beschluss vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; ebenso Greite FR 2006, 896) darauf abgestellt, in welcher Höhe der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht nachkommt und in welcher Höhe die Auszahlung von Kindergeld in Betracht kommt. - BFH, 16.12.2002 - VIII R 65/99
Vergleichsrechnung Kinderfreibeträge und Kindergeld
- BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung
Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Der Anruf der Mutter des Beigeladenen in der Geschäftsstelle des Senats genügt nicht den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom26.08.1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441; vom 24.02.2005 X S 3/05, in [...]; …und vom 22.07.2005, BFH/NV 2005, 2219). - BFH, 24.02.2005 - X S 3/05
Antrag auf Verlegung eines Gerichtstermins wegen Reiseunfähigkeit; Anforderungen …
Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Der Anruf der Mutter des Beigeladenen in der Geschäftsstelle des Senats genügt nicht den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit (…vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom26.08.1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441; vom 24.02.2005 X S 3/05, in [...]; …und vom 22.07.2005, BFH/NV 2005, 2219). - FG München, 21.04.2004 - 9 K 1018/04
Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung des …
Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Dabei kann auch berücksichtigt werden, dass der BFH mit Rücksicht auf die im Massenfallgeschäft aufwändige Feststellung der tatsächlich getragenen Unterhaltsleistungen im genannten Urteil (in BFHE 212, 481) --in einem nach den tatsächlichen Feststellungen des FG München (Urteil vom 21. April 2004 9 K 1018/04, EFG 2004, 1543) aus Sicht des erkennenden Senats vergleichbaren Fall (Stellung von Unterkunft, Fahrtkosten und Urlaubkosten, Teilnahme an Elterntagungen)--eine pauschale Bewertung der Unterhaltsleistungen für zulässig und eine in einem solchen Fall vorzunehmende hälftige Abzweigung des Kindergelds für nicht ermessensfehlerhaft erachtet hat. - BFH, 22.07.2005 - V S 7/05
Vertagung - privatärztliches Attest
Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
Der Anruf der Mutter des Beigeladenen in der Geschäftsstelle des Senats genügt nicht den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit (…vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom26.08.1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441; vom 24.02.2005 X S 3/05, in [...]; und vom 22.07.2005, BFH/NV 2005, 2219). - BFH, 22.02.1972 - VII R 80/69
Ermessensentscheidungen - Gerichtliche Nachprüfung - Feststellungen des …
- FG München, 26.10.2005 - 10 K 3849/05
Abzweigung von Kindergeld; Ermessensentscheidung
- FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - 4 K 925/11
Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG nach BGB - …
Rn. 38 ee) Dass steuerrechtlich dem Grunde nach eine Abzweigung von Kindergeld an einen Träger der Sozialhilfe möglich ist, zeigen zudem eine Vielzahl von anderen Urteilen und Entscheidungen sowohl des BFH (z.B. Urteil vom 09. Februar 2009 - III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl. II 2009, 928;… Beschluss vom 11. August 2010 - III S 19/10, BFH/NV 2010, 2064;… Urteil vom 15. Juli 2010 - III R 89/09, BFHE 231, 52, BFH/NV 2011, 121) wie der Finanzgerichte (z.B. Finanzgericht München Urteil vom 14. Februar 2007 - 9 K 202/06, EFG 2007, 1178 und Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 K 4917/06, EFG 2008, 698; Finanzgericht Baden-Württemberg Gerichtsbescheid vom 11. November 2008 - 4 K 2281/07, EFG 2009, 492 und Urteil vom 29. April 2009 - 4 K 2995/07, EFG 2009, 1306; Finanzgericht Münster Urteile vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg, EFG 2011, 1327 und 12 K 1891/10 Kg, EFG 2011, 1727; Finanzgericht Thüringen Urteil vom 23. November 2011 - 3 K 481/10, EFG 2012, 423). - FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 916/11
Voraussetzungen für die Abzweigung von Kindergeld - Kindergeld stellt …
Rn. 43 ee) Dass steuerrechtlich dem Grunde nach eine Abzweigung von Kindergeld an einen Träger der Sozialhilfe möglich ist, zeigen zudem eine Vielzahl von anderen Urteilen und Entscheidungen sowohl des BFH (z.B. Urteil vom 09. Februar 2009 - III R 37/07, BFHE 224, 290, BStBl. II 2009, 928;… Beschluss vom 11. August 2010 - III S 19/10, BFH/NV 2010, 2064;… Urteil vom 15. Juli 2010 - III R 89/09, BFHE 231, 52, BFH/NV 2011, 121) wie der Finanzgerichte (z.B. München Urteil vom 14. Februar 2007 - 9 K 202/06, EFG 2007, 1178 und Urteil vom 12. Dezember 2007 - 10 K 4917/06, EFG 2008, 698; Baden-Württemberg Gerichtsbescheid vom 11. November 2008 - 4 K 2281/07, EFG 2009, 492 und Urteil vom 29. April 2009 - 4 K 2995/07, EFG 2009, 1306; Finanzgericht Münster Urteile vom 25. März 2011 - 12 K 2057/10 Kg, EFG 2011, 1327 und 12 K 1891/10 Kg, EFG 2011, 1727; Finanzgericht Thüringen Urteil vom 23. November 2011 - 3 K 481/10, EFG 2012, 423). - FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2812/09
Abzweigung von Kindergeld
Insbesondere setzt eine fehlerfreie Ermessensentscheidung voraus, dass die Behörde ihre Entscheidung auf der Grundlage des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhaltes trifft und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (BFH-Urteil vom 22.02.1972 VII R 80/69 BStBl. II 1972, 544 und vom 22.06.1990 III R 150/85 BStBl. II 1991, 864, FG München Urteil vom 12.12.2007 10 K 4917/06 EFG 2008, 698). - FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 3232/06
Abhängigkeit eines Anspruchs auf Kindergeld bzw. Kindergeldberechtigung der …
c) Bei der Entscheidung über die Abzweigung des Kindergeldes an eine andere Person oder Stelle als den Kindergeldberechtigten nach § 74 Abs. 1 EStG im Falle fehlender Unterhaltsleistung durch die originär kindergeldberechtigten Eltern handelt es sich um eine Ermessensentscheidung auf der Rechtsfolgenebene (BFH-Beschluss vom 17. März 2006 III B 135/05, BFH/NV 2006, 1285, FG München, Urteile vom 12. Dezember 2007 10 K 4917/06, zur Veröffentlichung bestimmt und vom 24. Mai 2006 9 K 4733/02, EFG 2006, 1335;… ebenso Schmidt/Weber-Grellet, EStG 26. Aufl., § 74 Rz. 4;… vgl. ferner BFH-Urteil vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".