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Rechtsprechung
   FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13315
FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06 (https://dejure.org/2007,13315)
FG München, Entscheidung vom 12.12.2007 - 10 K 4917/06 (https://dejure.org/2007,13315)
FG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 10 K 4917/06 (https://dejure.org/2007,13315)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 74 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 74 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung von Kindergeld; Ermittlung der tatsächlichen Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle; Zahlung von Kindergeld in Sonderfällen bei nicht nachgekommener Unterhaltsverpflichtung; Verstoß gegen das für das Kindergeld geltende Monatsprinzip durch die Art der Berechnung der Unterhaltsleistungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ermittlung der tatsächlichen Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 698
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf …

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Der Umfang, in dem der Beigeladene tatsächlich Unterhalt geleistet hat, ist bei der Entscheidung darüber, ob und ggf. in welcher Höhe eine Abzweigung zu erfolgen hat, von der FK zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481).

    Eine Abzweigung scheidet nach dem aus § 74 Abs. 1 S. 3 Alt. 2 EStG gezogenen Umkehrschluss aus, wenn der Kindergeldberechtigte Unterhaltsleistungen in Höhe des Kindergeldes oder darüber hinaus erbringt (BFH-Urteil in BFHE 212, 481).

    Dabei kann auch berücksichtigt werden, dass der BFH mit Rücksicht auf die im Massenfallgeschäft aufwändige Feststellung der tatsächlich getragenen Unterhaltsleistungen im genannten Urteil (in BFHE 212, 481) --in einem nach den tatsächlichen Feststellungen des FG München (Urteil vom 21. April 2004 9 K 1018/04, EFG 2004, 1543) aus Sicht des erkennenden Senats vergleichbaren Fall (Stellung von Unterkunft, Fahrtkosten und Urlaubkosten, Teilnahme an Elterntagungen)--eine pauschale Bewertung der Unterhaltsleistungen für zulässig und eine in einem solchen Fall vorzunehmende hälftige Abzweigung des Kindergelds für nicht ermessensfehlerhaft erachtet hat.

  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04

    Kindergeld: Abzweigung

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Entsprechend wird auch in der Rechtsprechung des BFH (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1; BFH-Beschluss vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; ebenso Greite FR 2006, 896) darauf abgestellt, in welcher Höhe der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht nachkommt und in welcher Höhe die Auszahlung von Kindergeld in Betracht kommt.

    Sofern die FK die tatsächlichen Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung der vom erkennenden Senat an die Hand gegebenen Pauschalierungsmöglichkeiten exakter bestimmen kann, wird jedenfalls eine Abzweigungsentscheidung nach der das Kindergeld abzüglich der Unterhaltsleistungen des Beigeladenen abgezweigt wird, nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden können (s. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 692 a.E. und Greite FR 2006, 897).

  • BFH, 26.04.2006 - II R 58/04

    Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus …

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Sofern die FK die tatsächlichen Unterhaltsleistungen unter Berücksichtigung der vom erkennenden Senat an die Hand gegebenen Pauschalierungsmöglichkeiten exakter bestimmen kann, wird jedenfalls eine Abzweigungsentscheidung nach der das Kindergeld abzüglich der Unterhaltsleistungen des Beigeladenen abgezweigt wird, nicht als ermessensfehlerhaft angesehen werden können (s. hierzu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 692 a.E. und Greite FR 2006, 897).
  • BFH, 22.06.1990 - III R 150/85

    Erlaß von Säumniszuschlägen zumindest teilweise möglich, ohne daß …

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Insbesondere setzt eine fehlerfreie Ermessensentscheidung voraus, dass die Behörde ihre Entscheidung auf der Grundlage des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts trifft und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 1972 VII R 80/69, BFHE 105, 220, BStBl II 1972, 544 undvom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864, Tipke/Kruse, § 102 FGO Rz. 5).
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03

    Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes …

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Entsprechend wird auch in der Rechtsprechung des BFH (vgl. hierzu etwa BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1;… BFH-Beschluss vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692; ebenso Greite FR 2006, 896) darauf abgestellt, in welcher Höhe der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht nachkommt und in welcher Höhe die Auszahlung von Kindergeld in Betracht kommt.
  • BFH, 16.12.2002 - VIII R 65/99

    Vergleichsrechnung Kinderfreibeträge und Kindergeld

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Nach § 66 Abs. 1, § 71 EStG wird das Kindergeld aber für den einzelnen Monat festgesetzt und ausgezahlt (vgl. zur Geltung des Monatsprinzips für das Kindergeld auch BFH-Urteil vom 16. Dezember 2002 VIII R 65/99, BFHE 201, 195, BStBl II 2003, 593).
  • BFH, 26.08.1999 - X B 58/99

    Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Der Anruf der Mutter des Beigeladenen in der Geschäftsstelle des Senats genügt nicht den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom26.08.1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441; vom 24.02.2005 X S 3/05, in [...]; …und vom 22.07.2005, BFH/NV 2005, 2219).
  • BFH, 24.02.2005 - X S 3/05

    Antrag auf Verlegung eines Gerichtstermins wegen Reiseunfähigkeit; Anforderungen …

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Der Anruf der Mutter des Beigeladenen in der Geschäftsstelle des Senats genügt nicht den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit (…vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom26.08.1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441; vom 24.02.2005 X S 3/05, in [...]; …und vom 22.07.2005, BFH/NV 2005, 2219).
  • FG München, 21.04.2004 - 9 K 1018/04

    Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung des …

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Dabei kann auch berücksichtigt werden, dass der BFH mit Rücksicht auf die im Massenfallgeschäft aufwändige Feststellung der tatsächlich getragenen Unterhaltsleistungen im genannten Urteil (in BFHE 212, 481) --in einem nach den tatsächlichen Feststellungen des FG München (Urteil vom 21. April 2004 9 K 1018/04, EFG 2004, 1543) aus Sicht des erkennenden Senats vergleichbaren Fall (Stellung von Unterkunft, Fahrtkosten und Urlaubkosten, Teilnahme an Elterntagungen)--eine pauschale Bewertung der Unterhaltsleistungen für zulässig und eine in einem solchen Fall vorzunehmende hälftige Abzweigung des Kindergelds für nicht ermessensfehlerhaft erachtet hat.
  • BFH, 22.07.2005 - V S 7/05

    Vertagung - privatärztliches Attest

    Auszug aus FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06
    Der Anruf der Mutter des Beigeladenen in der Geschäftsstelle des Senats genügt nicht den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit (…vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH--vom26.08.1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441; vom 24.02.2005 X S 3/05, in [...]; und vom 22.07.2005, BFH/NV 2005, 2219).
  • BFH, 22.02.1972 - VII R 80/69

    Ermessensentscheidungen - Gerichtliche Nachprüfung - Feststellungen des …

  • FG München, 26.10.2005 - 10 K 3849/05

    Abzweigung von Kindergeld; Ermessensentscheidung

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