Rechtsprechung
| FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Nichtigkeit von nicht nachvollziehbaren, zur Ausübung von Druck missbrauchten Schätzungsbescheiden - Keine Zuerkennung der Kosten des Vorverfahrens bei Zulässigkeit einer Klage ohne Vorverfahren und Nichtdurchführung eines entsprechenden Vorverfahrens - Erstattung der ...
- Judicialis
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 125 Abs. 1; AO § 125 Abs. 5; AO § 162
Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden
- steuerberater-ro.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden; Keine Zuerkennung der Kosten des Vorverfahrens, wenn die Klage ohne Vorverfahren zulässig war und ein entsprechendes Vorverfahren nicht durchgeführt wurde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Einkommenssteuerbescheides wegen offensichtlich willkürlicher Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Steuerbescheides; Anforderungen an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden
Papierfundstellen
- EFG 2009, 142
- EFG 2009, 2
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BFH, 20.12.2000 - I R 50/00
Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
2.1.3 Nach der derzeitigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, sind Verwaltungsakte jedoch nichtig, wenn das Finanzamt sich nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381;… vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618).Die Schätzung darf nicht dazu verwendet werden, "die Steuererklärungspflichtverletzung zu sanktionieren und den Kläger zur Abgabe der Erklärungen anzuhalten", "Strafschätzungen" eher enteignungsgleichen Charakters gilt es zu vermeiden (vgl. BFH Urteil vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381).
- BFH, 17.06.2004 - IV R 45/03
Schätzung: Durchschnittswerte der Verwaltung für Taxiunternehmen
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
2.1.3 Nach der derzeitigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, sind Verwaltungsakte jedoch nichtig, wenn das Finanzamt sich nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381; vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618).Wenn in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden, wenn somit ein "objektiv willkürlicher" Hoheitsakt vorliegt, ist Nichtigkeit nach § 125 Abs. 1 AO 1977 gegeben (vgl. BFH Urteil vom 17.06.2004 - IV R 45/03 BFH/NV 2004, 1618 und BFH Beschluss vom 20.10.2005 - IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240).
- BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00
Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
Das gewonnene Schätzungsergebnis müsse nur schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein und feststehende Tatsachen berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VII B 213/00, BFH/NV 2001, 1217, m.w.N.).
- BFH, 23.08.1994 - VII R 143/92
1. Ein Konkursverwalter ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten …
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
Die Erzwingung der Abgabe der Steuererklärungen hat für das FA Vorrang gegenüber einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (BFH Urteil vom 23.08.1994 - VII R 143/92, BStBl II 1995, 194 unter 2 b dd der Entscheidungsgründe m.w.N.). - BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
2.1.3 Nach der derzeitigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, sind Verwaltungsakte jedoch nichtig, wenn das Finanzamt sich nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381;… vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618). - BFH, 24.01.2008 - V R 36/06
Zulässigkeit einer Feststellungsklage wegen Nichtigkeit eines Verwaltungsakts - …
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
Eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes gemäß § 41 FGO ist nicht fristgebunden und setzt keinen vorherigen Antrag nach § 125 Abs. 5 AO oder ein Vorverfahren beim Finanzamt voraus (vgl. Bundesfinanzhof (BFH) Urteil vom 24.01.2008 - V R 36/06, Haufe Index 1975059). - BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81
Verwaltungsakt - Nichtigkeit
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
Gerechtfertigt wird dies auch damit, dass ein Akt der staatlichen Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trage (vgl. BFH Beschluss vom 01.10.1981 - IV B 13/81, BStBl II 1982, 133 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. Februar 1966 VII CB 149.64, BVerwGE 23, 237, 238) . - BFH, 28.05.1998 - V R 100/96
Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
Dies ist zwar grundsätzlich zulässig (vgl. BFH Urteil vom 28.05.1998 - V R 100/96, BStBl II 1998, 502). - BFH, 15.05.2002 - X R 34/99
Schätzungsbescheid; Nichtigkeit
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
Um das Anfechtungserfordernis im Interesse der Rechtssicherheit nicht zu beeinträchtigen, wird eine Schätzung, die den durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen verlässt, grundsätzlich nur als rechtswidrig angesehen und muss angefochten werden, wenn sie nicht in Bestandskraft erwachsen soll (vgl. BH Urteil vom 15.05.2002, X R 34/99, Haufe-Index 845705). - BFH, 20.10.2005 - IV B 65/04
Nichtigkeit eines Einkommensteuer-Schätzungsbescheids
Auszug aus FG München, 04.09.2008 - 2 K 1865/08
Wenn in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden, wenn somit ein "objektiv willkürlicher" Hoheitsakt vorliegt, ist Nichtigkeit nach § 125 Abs. 1 AO 1977 gegeben (vgl. BFH Urteil vom 17.06.2004 - IV R 45/03 BFH/NV 2004, 1618 und BFH Beschluss vom 20.10.2005 - IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240). - BVerwG, 11.02.1966 - VII CB 149.64
Einberufung zum Ersatzdienst bei einer anerkannten Organisation ohne Antrag des …
- FG München, 26.07.2012 - 5 K 2812/11
Nichtigkeit von Bescheiden, Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, …
Gerechtfertigt wird dies auch damit, dass ein Akt der staatlichen Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trage (BFH-Beschluss vom 1. Oktober 1981 - IV B 13/81, BStBl II 1982, 133 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. Februar 1966 VII CB 149.64, BVerwGE 23, 237, 238; Urteil des Finanzgerichts M. vom 4. September 2008 2 K 1865/08, EFG 2009, 2).Strafschätzungen gilt es zu vermeiden (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381; vom 15. Mai 2002 X R 34/99, juris;… vom 17. Juni 2004 IV R 45/03, BFH/NV 2004, 1618, und BFH-Beschluss vom 20. Oktober 2005 - IV B 65/04, BFH/NV 2006, 240; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. Februar 2006 11 K 1172/05, EFG 2006, 1130; Urteile des Finanzgerichts M. vom 4. September 2008 2 K 1865/08, EFG 2009, 2, und vom 23. Februar 2010 13 K 3668/08, juris).
- BFH, 21.08.2013 - III B 51/12
Anspruch auf rechtliches Gehör - Kein Rechtsanwendungsfehler des FG wegen …
NV: Hält das FG die angefochtenen Bescheide für der Höhe nach gerechtfertigt, weil sie u.a. mit den einschlägigen Richtsätzen übereinstimmen, so weicht es nicht vom Urteil des FG München vom 4. September 2008 2 K 1865/08 (EFG 2009, 2) ab, wonach Verwaltungsakte nichtig sind, wenn das FA bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen geschätzt hat.Das FG-Urteil weicht insofern nicht --wie die Kläger meinen-- vom Urteil des FG München vom 4. September 2008 2 K 1865/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 2) ab.
- BFH, 24.02.2010 - VIII B 208/09
Durchbrechung der formellen Bestandskraft eines Steuerbescheids
Das Urteil des FG München vom 4. September 2008 2 K 1865/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 2) enthält zwar die Aussage, dass Schätzungsbescheide wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen sollen.
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