Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 495/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Aufwendungen einer 44-jährigen verheirateten Steuerpflichtigen für In-Vitro-Fertilisationen als außergewöhnliche Belastungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 27a Abs. 1 SGB V; § 33 Abs. 1 EStG
Berücksichtigung von Aufwendungen einer 44-jährigen verheirateten Steuerpflichtigen für eine In-Vitro-Fertilisationen als außergewöhnliche Belastung; Bewertung der Empfängnisunfähigkeit einer 44-jährigen als Krankheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33
Aufwendungen für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung; Künstliche Befruchtung; Außergewöhnliche Belastung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufwendungen für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Künstliche Befruchtung bei Überschreitung der Altersgrenze
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Der Grundtatbestand des § 33 EStG
- Die einzelnen Anwendungsfälle - ABC-Aufzählung
Papierfundstellen
- EFG 2010, 574
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.05.2007 - III R 47/05
Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als …
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 495/08
Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin, die in Übereinstimmung mit den Richtlinien der -von den Landesärztekammern zu erlassenden- Berufsordnungen für Ärzte vorgenommen werden, werden danach als steuerlich angemessene und notwendige Heilbehandlung angesehen und können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein (BFH Urteil vom 10. Mai 2007 III R 47/05 BFH/NV 2007, 1968, BStBl II 2007, 871; …und vom 21. Februar 2008 III R 30/07, BFH/NV 2008, 1309). - BFH, 18.06.1997 - III R 84/96
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 495/08
In Anwendung dieser Grundsätze hat der BFH die künstliche Befruchtung einer empfängnisunfähigen Frau mit dem Samen ihres Ehemannes (homologe Insemination) als Heilbehandlung anerkannt (Urteil vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805). - BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 12/08 R
Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Leistungsausschluss bei …
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 495/08
Diese Einschränkung verstößt nach der Rechtssprechung des Bundessozialgericht (Urteil vom 3. März 2009 B 1 KR 12/08 R, SozR 4-2500 § 27a Nr. 7), der sich der erkennende Senat anschließt, auch nicht gegen das Grundgesetz.
- BFH, 03.03.2005 - III R 64/03
Außergewöhnliche Belastung: Behandlungskosten für "Lese-Rechtsschreibschwäche"; …
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 495/08
Ein solches ist nach der Rechtsprechung des BFH nur bei Maßnahmen erforderlich, die ihrer Art nach nicht eindeutig und unmittelbar nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist (BFH Urteil vom 3. März 2005 III R 64/03, BFH/NV 2005, 1286 m.w.N.). - BFH, 21.02.2008 - III R 30/07
Zwangsläufigkeit von Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche …
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 495/08
Aufwendungen einer empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin, die in Übereinstimmung mit den Richtlinien der -von den Landesärztekammern zu erlassenden- Berufsordnungen für Ärzte vorgenommen werden, werden danach als steuerlich angemessene und notwendige Heilbehandlung angesehen und können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein (…BFH Urteil vom 10. Mai 2007 III R 47/05 BFH/NV 2007, 1968, BStBl II 2007, 871; und vom 21. Februar 2008 III R 30/07, BFH/NV 2008, 1309). - BFH, 18.05.1999 - III R 46/97
Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 495/08
Denn die Krankheit ist nicht die Kinderlosigkeit (BFH Urteil vom 18. Mai 1999 III R 46/97, BFHE 188, 566, BStBl II 1999, 761).
- FG Berlin-Brandenburg, 18.10.2018 - 9 K 11390/16
Kein Abzug von Kosten einer Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastung …
Rn. 24 Der Senat weicht nach seinem Verständnis mit seiner Entscheidung nicht von finanzgerichtlichen Urteilen ab, in denen Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung einer 44 oder 45 Jahre alten Frau als außergewöhnliche Belastungen angesehen wurden oder dies zumindest für möglich gehalten wurde (vgl. hierzu Finanzgericht [FG] München, Urteil vom 20. Mai 2009 - 10 K 2156/08, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2009, 1461; Niedersächsisches FG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - 15 K 495/08, EFG 2010, 574). - FG Münster, 07.10.2021 - 10 K 3172/19
Gleichgeschlechtliches Ehepaar kann Kosten für eine Leihmutter nicht als …
In anderen finanzgerichtlichen Entscheidungen wurde angenommen, dass ein solches Alter dem Abzug entsprechender Kosten als außergewöhnlicher Belastungen nicht entgegen stehe (vgl. FG Münster, Urteil vom 24.06.2020 1 K 3722/18, EFG 2020, 1420, rkr; Niedersächsischen FG, Urteil vom 20.10.2009 15 K 495/08, EFG 2010, 574; FG München, Urteile vom 08.10.2019 6 K 1420/17, EFG 2020, 49, Revision anhängig unter VI R 35/19; 6 K 1423/17, EFG 2020, 50, Revision anhängig unter VI R 34/19; 6 K 1471/17, EFG 2020, 50, Revision anhängig unter VI R 36/19). - FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 231/07
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine heterologe künstliche …
Rn. 27 Diesen Grundsätzen folgend hat der 15. Senat des Niedersächsischen FG im Urteil vom 20. Oktober 2009 (15 K 495/08, EFG 2010, 574) die Kosten für die künstliche Befruchtung einer 44 Jahre alten verheirateten Frau wegen deren organisch bedingten Sterilität als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.
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