Rechtsprechung
| FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Adressat einer Prüfungsanordnung; Ermessensgerechte Erweiterung des Prüfungszeitraums im Rahmen einer Außenprüfung bei Vorliegen von Kontrollmaterial
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesellschafter einer Personengesellschaft als Adressat einer Prüfungsanordnung; Ermessensgerechte Erweiterung des Prüfungszeitraums im Rahmen einer Außenprüfung bei Vorliegen von Kontrollmaterial
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung trotz Antrags auf Terminsverlegung wegen Krankheit; Prüfung der Rechtmäßgkeit von Steuerbescheiden als Standort für die Geltendmachung der Nichtigkeit bzw. ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Gesellschafter einer Personengesellschaft als Adressat einer Prüfungsanordnung - Ermessensgerechte Erweiterung des Prüfungszeitraums im Rahmen einer Außenprüfung bei Vorliegen von Kontrollmaterial
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
- BFH, 09.08.2011 - VIII B 48/11
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1269
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BFH, 26.07.2007 - VI R 68/04
Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei einem Einkunftsmillionär
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Ein späterer Wechsel in der Zuständigkeit hat keine Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung zur Folge (BFH-Urteil vom 26. Juli 2007 VI R 68/04, BStBl II 2009, 339, BFHE 218, 35). - BFH, 10.11.1998 - VIII R 3/98
Schriftliche Nachweisanforderung bei Außenprüfung
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Rn. 64 Unbeschadet der Frage, ob die bloße Anforderung von Belegen dabei grundsätzlich als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1984 IV R 154/82, BStBl II 1984, 512, BFHE 140, 505;… Eckhoff, a.a.O., § 200 Rz. 225 ff.; a.A. BFH-Urteil vom 10. November 1998 VIII R 3/98, BStBl II 1999, 199, BFHE 187, 199), ist im Streitfall aufgrund der Androhung von Zwangsmitteln durch das FA mit Schreiben vom 5. März 2007 von einem Verwaltungsakt auszugehen. - BFH, 24.01.1989 - VII R 35/86
Außenprüfung - Prüfungsanordnung - Zweitprüfung
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Die Prüfung der steuerlichen Verhältnisse ist auch zulässig, wenn über sie bereits endgültige Bescheide vorliegen, denn die Regelungen über die Ermittlung des steuerlichen Sachverhalts, zu denen auch die § 193 ff. AO gehören, stehen selbständig neben den Regelungen der §§ 164 und 165 AO (BFH-Urteil vom 24. Januar 1989 VII R 35/86, BStBl II 1989, 440, BFHE 156, 14, m.w.N.;… vgl. auch Tipke/Kruse, AO/FGO, § 193 AO Rz. 4 f. m.w.N.).
- BFH, 20.02.1990 - IX R 83/88
Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit …
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Rn. 38 Im Streitfall ist das spezielle Feststellungsinteresse zu bejahen, da der Kläger die Durchsetzung eines Verwertungsverbots hinsichtlich der getroffenen und bereits in ESt-Bescheiden ausgewerteten Prüfungsfeststellungen begehrt und nicht ausschließlich die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit der Prüfungsanordnung geltend macht, die ausschließlich im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide zu prüfen wäre (…Gräber/von Groll, a.a.O. § 100 Rz. 62; BFH-Urteile vom 16. Dezember 1986 VIII R 123/86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1987, 248, BFHE 148, 426 und vom 20. Februar 1990 IX R 83/88, BStBl II 1990, 789, BFHE 160, 391; Urteil des FG Köln vom 15. Dezember 2009 8 K 2933/06, EFG 2010, 551). - BFH, 16.12.1986 - VIII R 123/86
Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigte Prüfungsanordnung - Berechtigtes …
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Rn. 38 Im Streitfall ist das spezielle Feststellungsinteresse zu bejahen, da der Kläger die Durchsetzung eines Verwertungsverbots hinsichtlich der getroffenen und bereits in ESt-Bescheiden ausgewerteten Prüfungsfeststellungen begehrt und nicht ausschließlich die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit der Prüfungsanordnung geltend macht, die ausschließlich im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide zu prüfen wäre (…Gräber/von Groll, a.a.O. § 100 Rz. 62; BFH-Urteile vom 16. Dezember 1986 VIII R 123/86, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1987, 248, BFHE 148, 426 und vom 20. Februar 1990 IX R 83/88, BStBl II 1990, 789, BFHE 160, 391; Urteil des FG Köln vom 15. Dezember 2009 8 K 2933/06, EFG 2010, 551). - BFH, 27.10.2003 - III B 13/03
Ap; Prüfungszeitraum
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Es reicht aus, wenn die erforderliche Begründung in der Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf enthalten ist; denn nach § 126 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 AO kann die notwendige Begründung auch nachträglich bis zum Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2003 III B 13/03, BFH/NV 2004, 312 m.w.N.;… vgl. auch Seidel, a.a.O., § 196 Rz. 7). - BFH, 11.04.1990 - I R 167/86
1. Sachlicher Umfang einer Außenprüfung; Durchführung einer Außenprüfung setzt …
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
46 Die Zulässigkeit der Prüfung hängt nicht davon ab, dass bereits eine Steuererklärung für die betreffenden Jahre abgegeben wurde oder dass dem FA neue Tatsachen bekannt geworden sind, da im Rahmen der Außenprüfung die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu prüfen sind und nicht die Steuererklärung (BFH-Urteil vom 11. April 1990 I R 167/86, BStBl II 1990, 772, BFHE 160, 504). - BFH, 28.04.1988 - IV R 106/86
Betriebsprüfung - Ausdehnung einer Betriebsprüfung - Steuernachforderung - …
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Als Grenze hat der BFH bei einem Mittelbetrieb einen Betrag von ca. 1.500 EUR je Veranlagungszeitraum aufgestellt (BFH-Urteil vom 28. April 1988 IV R 106/86, BStBl II 1988, 858, BFHE 153, 210). - BFH, 23.02.1984 - IV R 154/82
Außenprüfung - Auswertung des Prüfungsergebnisses - Prüfungsmaßnahme - …
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Rn. 64 Unbeschadet der Frage, ob die bloße Anforderung von Belegen dabei grundsätzlich als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1984 IV R 154/82, BStBl II 1984, 512, BFHE 140, 505;… Eckhoff, a.a.O., § 200 Rz. 225 ff.; a.A. BFH-Urteil vom 10. November 1998 VIII R 3/98, BStBl II 1999, 199, BFHE 187, 199), ist im Streitfall aufgrund der Androhung von Zwangsmitteln durch das FA mit Schreiben vom 5. März 2007 von einem Verwaltungsakt auszugehen. - BFH, 21.06.1989 - VI R 31/86
Der Erlaß eines weiteren Haftungsbescheids auf Grund einer erneuten Außenprüfung …
Auszug aus FG München, 02.03.2011 - 9 K 2984/09
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, steht der Anordnung einer Außenprüfung für einen bereits geprüften Zeitraum in der Regel weder der Grundsatz von Treu und Glauben noch der auf dem Rechtsstaatsprinzip beruhende Vertrauensgrundsatz entgegen (BFH-Urteil vom 21. Juni 1989 VI R 31/86, BStBl II 1989, 909, BFHE 157, 377 m.w.N.). - BFH, 11.08.2005 - XI B 207/04
Außenprüfung - Erweiterung des Prüfungszeitraums
- FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Feststellungsinteresse; qualifiziert …
- BFH, 13.11.2007 - VII B 100/07
Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung - Erkrankung eines …
- FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16
Erweiterung der Prüfungsanordnung
Rn. 34 aaa) Bei der Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO) lässt die Rechtsprechung -ohne eine feste Grenze vorzugebenbei einem Mittelbetrieb bereits Mehrsteuern aus sämtlichen Steuerarten von mindestens 1.533,87 EUR für das Kalenderjahr ausreichen (vgl. zum Vorliegen einer nicht unerheblichen Steuernachforderung, BFH-Urteile vom 28. April 1988 IV R 106/86, BStBl II 1988, 857;… vom 24. November 1988 IV R 199/85, BFH/NV 1989, 548; Urteil des Finanzgerichts München vom 2. März 2011 9 K 2984/09, EFG 2011, 1269, Beschluss des Finanzgerichts München vom 18. Dezember 2013 10 V 3341/13, juris).Bei Kleinbetrieben -wie dem des Antragstellerssoll eine Erweiterung unterbleiben, wenn mit Steuernachforderungen von weniger als ca. 500 EUR je Veranlagungsjahr zu rechnen ist (vgl. Urteil des Finanzgerichts München in EFG 2011, 1269).
- FG München, 12.11.2014 - 2 V 2530/14
Erweiterung der Prüfungsanordnung
Die Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO) setzt bei einem Mittelbetrieb -wie dem der Antragstellerin (Tabakbörse)- voraus, dass mit Mehrsteuern von mindestens 3.000 DM (d.h. 1.533,87 EUR) für das Kalenderjahr zu rechnen ist (vgl. zum Vorliegen einer nicht unerheblichen Steuernachforderung BFH-Urteile vom 28. April 1988 IV R 106/86, BFHE 153, 210, BStBl II 1988, 857;… vom 24. November 1988 IV R 199/85, BFH/NV 1989, 548; Urteil des Finanzgerichts München vom 2. März 2011 9 K 2984/09, EFG 2011, 1269, Beschluss des Finanzgerichts München vom 18. Dezember 2013 10 V 3341/13, juris). - FG München, 18.12.2013 - 10 V 3341/13
Befugnis zum und Anforderungen an den Erlass einer Prüfungsanordnung - Erteilung …
18 Die Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO) setzt nach der ständigen BFH-Rechtsprechung bei einem Mittelbetrieb - wie dem der AStin - voraus, dass mit Mehrsteuern von mindestens 3.000 DM (d.h. 1.533,87 EUR) für das Kalenderjahr zu rechnen ist (vgl. zum Vorliegen einer nicht unerheblichen Steuernachforderung BFH-Urteile vom 28. April 1988 IV R 106/86, BFHE 153, 210, BStBl II 1988, 857;… vom 24. November 1988 IV R 199/85, BFH/NV 1989, 548; FG München, Urteil vom 2. März 2011 9 K 2984/09, EFG 2011, 1269).
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