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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17863
FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09 (https://dejure.org/2011,17863)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.07.2011 - 14 K 4282/09 (https://dejure.org/2011,17863)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 14 K 4282/09 (https://dejure.org/2011,17863)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweis des Verbringens in das EU-Ausland durch Zulassung, Anforderungen an Versendungsbeleg bei unvollständig ausgefülltem CMR-Frachtbrief, Zwischenschaltung eines Vermittlers, Reihengeschäft

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen kein Vertrauensschutz durch Umsatzsteuersonderprüfung Kostenaufhebung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen - kein Vertrauensschutz durch Umsatzsteuersonderprüfung - Kostenaufhebung im finanzgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Unternehmereigenschaft auf beiden Seiten für die Umsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Fahrzeugen

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 2203
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (18)

  • BFH, 17.02.2011 - V R 28/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg - Bedeutung …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Es sei denn, der Verstoß gegen die Nachweispflichten (die formellen Anforderungen) verhindert den sicheren Nachweis, dass die materiellen Anforderungen der Steuerfreiheit erfüllt werden (BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448).

    Rn. 54 Ein Beleg dafür, dass das Fahrzeug physisch im Streitfall nach Spanien verbracht worden ist, kann eine Zulassung des Fahrzeugs in Spanien sein (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448, wonach Feststellungen zur Zulassung der Fahrzeuge im EU-Ausland fehlten).

    Dies gilt im Grundsatz dann, wenn davon auszugehen ist, dass der Gegenstand der Lieferung zum Unternehmenssitz des Abnehmers versendet oder befördert wird (BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448 mit Zweifeln beim Reihengeschäft).

    Ob diese Person auch auf eigene Rechnung tätig ist, spielt keine Rolle (BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448).

    Damit kann es sich bei den streitgegenständlichen Lieferungen der Klägerin auch dann um innergemeinschaftliche Lieferungen handeln, wenn die Fahrzeuge nicht zu ihrem Abnehmer, die dann als Zwischenhändler anzusehen sind, sondern zu den Abnehmern der Zwischenhändler befördert oder versendet worden sein sollten (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448).

    Beruht nämlich die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit auf unrichtigen Angaben des Abnehmers und konnte der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben nicht erkennen, war z.B. für die Klägerin auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennbar, dass Reihengeschäfte vorliegen und die gelieferten Fahrzeuge entgegen den Angaben der Abnehmer nicht zum Unternehmensort der Abnehmer befördert oder versendet werden, kann eine Steuerbefreiung aus Gründen des Vertrauensschutzes zu gewähren sein (BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448).

    Rn. 72 d. Aufgrund der personenbezogenen Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a und b, Nr. 3 UStG setzt die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen voraus, dass der Unternehmer nachweist, wer Abnehmer seiner Lieferung ist (BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 28/10, BFH/NV 2011, 1448;… BFH-Urteil vom 17. Februar 2011 V R 30/10, BFH/NV 2011, 1451).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Er verweise auf das EuGH-Urteil vom 16. Dezember 2010 C-430/09 (UR 2011, 176).

    Nur für die ermittelte "bewegte Lieferung" kommt eine Steuerbefreiung in Betracht (EuGH-Urteil vom 16. Dezember 2010 C-430/09, UR 2011, 176).

    Rn. 62 Etwas anderes gilt dann, wenn der spanische Unternehmer seinem Lieferanten mitgeteilt hat, dass die Ware an einen Nacherwerber weiterverkauft und dabei bereits im Ausgangsmitgliedstaat vor der innergemeinschaftlichen Transportbewegung dem Nachfolgenden Verfügungsmacht verschafft worden ist (vgl. EuGH-Urteil vom 16. Dezember 2010 C-430/09, UR 2011, 176).

    Denn solch ein Umstand ist für den EuGH nicht von Bedeutung (EuGH-Urteil vom 16. Dezember 2010 C-430/09, UR 2011, 176;… Nieskoven, Neues zur Bestimmung der "bewegten Lieferung" im Reihengeschäft, Praxis Internationale Steuerberatung 2/11, S. 122 ff.).

  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Insoweit unterscheide sich der Fall vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Dezember 2010 C-285/09 (USt-Rundschau (UR) 2011, 15), und wer den Liefergegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet habe.

    Es liegen darüber hinaus keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür vor, dass Rechnungen und Erklärungen der Klägerin bewusst sachlich falsch sind, sie also die Identität des wahren Erwerbers verschleiern wollte, um die im EU-Ausland aus getätigten innergemeinschaftlichen Erwerben geschuldete USt zu hinterziehen (vgl. EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, UR 2011, 15).

    Denn für die Frage, welche Beweise die Klägerin vorzulegen hat, um in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung zu gelangen, sind die Mitgliedstaaten unter Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zuständig (EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, UR 2011, 15).

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Hierfür muss weder ein objektiver noch ein "schlüssiger" Nachweis des Grenzübertritts selbst erbracht werden (…vgl. EuGH-Urteile, jeweils vom 27. September 2007 C-409/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2008, Beilage 1, 25 und C-146/05, BFH/NV 2008, Beilage 1, 34; BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFH/NV 2009, 1555).

    Insoweit berücksichtigt die Rechtsprechung die seit der Abschaffung der Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Schwierigkeiten, sich über die physische Warenbewegung zwischen den Mitgliedstaaten zu vergewissern (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BStBl II 2010, 511).

    Ebenso ist bei einer Versendungslieferung --wie bei den streitgegenständlichen Fahrzeuglieferungen, bei denen die Abholung durch selbständige Spediteure erfolgte-- das sog. CMR-Frachtpapier als Versendungsbeleg anerkannt, auch ohne eine Bestätigung in Feld 24 des CMR-Frachtbriefs (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFH/NV 2009, 1555).

  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Etwas anderes gilt jedoch ausnahmsweise dann, wenn trotz Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BStBl II 2009, 57; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 XI B 24/09, BFH/NV 2009, 1567).

    Rn. 55 Irrelevant für eine Steuerbefreiung ist, ob die Erwerbsbesteuerung im EU-Ausland tatsächlich stattgefunden hat (BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 XI B 24/09, BFH/NV 2009, 1567).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Denn dies bedeutet noch nicht, dass sie auch umsatzsteuerlich nicht als Unternehmer anzusehen sind (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670).

    Das Merkmal der Beförderung oder Versendung ist noch nicht erfüllt, wenn der Liefergegenstand dem Empfänger oder seinem Beauftragten im Ausgangsstaat übergeben wird (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670 mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Etwas anderes gilt jedoch ausnahmsweise dann, wenn trotz Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BStBl II 2009, 57;… BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 XI B 24/09, BFH/NV 2009, 1567).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Hierfür muss weder ein objektiver noch ein "schlüssiger" Nachweis des Grenzübertritts selbst erbracht werden (vgl. EuGH-Urteile, jeweils vom 27. September 2007 C-409/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2008, Beilage 1, 25 und C-146/05, BFH/NV 2008, Beilage 1, 34;… BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 65/06, BFH/NV 2009, 1555).
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Rn. 58 b. Abnehmer (Leistungsempfänger) bei Lieferungen i.S.d. § 3 Abs. 1 UStG und damit Erwerber bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist derjenige, dem der liefernde Unternehmer die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2009 XI R 14/08, BStBl II 2010, 243).
  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung - …

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09
    Die Klägerin war berechtigt, die entsprechenden Nachweise --im Streitfall die Zulassungsbescheinigungen-- nachzureichen (…vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 C-146/05, BFH/NV 2008, Beilage 1, 34; BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 V R 23/08, BStBl II 2010, 517; BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 72/05, BStBl II 2009, 55).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 17.02.2011 - V R 30/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferung im "Umsatzsteuer-Karussell" - …

  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog. …

  • BFH, 04.05.2011 - XI R 10/09

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung im Versendungsfall - …

  • BFH, 30.01.2003 - V R 98/01

    Zu Unrecht ausgewiesene Steuer und fehlende Geschäftsfähigkeit

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 5 K 5130/08

    Keine Zeugenvernehmung bei unterlassenem Belegnachweis zur steuerfreien …

  • FG München, 30.01.2008 - 3 K 5193/04

    Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Änderungssperre und …

  • BFH, 24.06.2014 - XI B 45/13

    Keine Bindung des Finanzgerichts an die Erstellung eines Strafverfahrens

    Rn. 24 Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang eine Abweichung von den BFH-Urteilen vom 14. Dezember 2011 XI R 32/09 (…BFH/NV 2012, 1004, Rz 27), vom 17. Februar 2011 V R 28/10 (…BFHE 233, 331, BFH/NV 2011, 1448) sowie den Urteilen des Niedersächsischen FG vom 23. April 2009 16 K 261/05 (juris) und des FG Baden-Württemberg vom 20. Juli 2011 14 K 4282/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 2203) rügt, liegt diese aus denselben Gründen ebenfalls nicht vor.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.06.2012 - 6 K 2615/09

    Nachweis der Verbringung eines Fahrzeugs in einen anderen EU-Staat durch zeitnahe …

    Auch das Niedersächsische Finanzgericht und das Finanzgericht Baden-Württemberg gehen in ihren rechtskräftigen Entscheidungen davon aus, dass die zeitnahe Zulassung von Fahrzeugen als objektiver Beweis für das Gelangen ins übrige Gemeinschaftsgebiet ausreichen kann (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 23. April 2009, 16 K 261/05, juris Dokument; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2011, 14 K 4282/09, EFG 2011, 2203).

    Ebenso folgt der Senat den Ausführungen des Finanzgerichts Baden-Württemberg, wonach eine Zulassung bzw. Registrierung innerhalb eines Monats nach Übergabe regelmäßig als zeitnah anzusehen ist (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2011, 14 K 4282/09, EFG 2011, 2203).

    In diesem Fall sei nicht ausgeschlossen, dass das jeweilige Fahrzeug noch im Inland weiterveräußert worden sei (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2011, 14 K 4282/09, EFG 2011, 2203).

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