Rechtsprechung
| FG München, 04.12.2009 - 1 K 1847/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Progressionsvorbehalt: Einbeziehung ausländischer Einkünfte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3
Progressionsvorbehalt nicht EU-rechtswidrig - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit des § 32b Einkommenssteuergesetz (EStG) mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten; Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts nach dem Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Progressionsvorbehalt nicht EU-rechtswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 04.12.2009 - 1 K 1847/08
- BFH, 19.07.2010 - I B 10/10
Papierfundstellen
- EFG 2011, 55
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.12.2001 - I R 63/00
§ 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG ist bereits anwendbar, wenn das DBA es nicht verbietet
Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 1847/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu in seinem Urteil vom 19. Dezember 2001 (I R 63/00, BFHE 197, 495, BStBl II 2003, 302) ausgeführt, dass die Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts dem Prinzip der Besteuerung eines jeden - insbesondere eines unbeschränkt Steuerpflichtigen - nach seiner Leistungsfähigkeit entspreche. - BFH, 04.04.2007 - I R 110/05
Progressionsvorbehalt: abkommensrechtlich steuerfreie Einkünfte einer im …
Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 1847/08
In den von den Gerichten, auch dem BFH, veröffentlichten Entscheidungen zum Progressionsvorbehalt wird die Frage eines möglichen Verstoßes gegen die Grundfreiheiten in aller Regel schon gar nicht aufgeworfen (…vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 I B 60/08, BFH/NV 2009, 769 und vom 4. April 2007 I R 110/05, BFHE 217, 535, BStBl II 2007, 521). - BFH, 10.12.2008 - I B 60/08
Kassenstaatsprinzip und Progressionsvorbehalt
Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 1847/08
In den von den Gerichten, auch dem BFH, veröffentlichten Entscheidungen zum Progressionsvorbehalt wird die Frage eines möglichen Verstoßes gegen die Grundfreiheiten in aller Regel schon gar nicht aufgeworfen (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 I B 60/08, BFH/NV 2009, 769 und vom 4. April 2007 I R 110/05, BFHE 217, 535, BStBl II 2007, 521). - FG Düsseldorf, 10.07.2003 - 14 K 1084/03
Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht eines britischen …
Auszug aus FG München, 04.12.2009 - 1 K 1847/08
20 Dem entsprechend hat bereits das FG Düsseldorf mit Urteil vom 10. Juli 2003 (14 K 1084/03 E, Juris) entschieden, dass eine Regelung wie die des § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Grundfreiheiten des Gemeinschaftsrechts vereinbar ist und verweist ergänzend auf die Ausführungen von Generalanwalt Jacobs im Rahmen seiner Schlussanträge in dem Verfahren Kommission gegen Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-151/94, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts erster Instanz 1995, I-3685/3693f Tz. 24f).
- FG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - 12 K 1279/18
Progressionsvorbehalt und Familienleistungsausgleich bei Bezug von …
Der Senat schließt sich der Auffassung des BFH im Beschluss vom 19. Juli 2010 I B 10/10, (…BFH/NV 2011, 17) sowie des FG München vom 4. Dezember 2009, 1 K 1847/08 (EFG 2011, 55) an und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die dortige Begründung.
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