Rechtsprechung
| FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08 E |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 163 Satz 1
Die Steuer auf einen durch Erlass einer Darlehensschuld bei einer Handelsvertretung entstandener Sanierungsgewinn ist nicht gem. § 163 AO abweichend festzusetzen, wenn es an einer Sanierungsabsicht der Gläubigerbank fehlt und auch keine ernsthafte Krise des Unternehmens ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herabsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen hinsichtlich eines Sanierungsgewinns; Besteuerung außerordentlicher Erträge aufgrund eines Schuldenerlasses i.R.v. Sanierungsmaßnahmen; Vereinbarkeit der Besteuerung unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Sanierungsgewinne: - Die Steuer auf einen durch Erlass einer Darlehensschuld bei einer Handelsvertretung entstandener Sanierungsgewinn ist nicht gem. § 163 AO abweichend festzusetzen, wenn es an einer Sanierungsabsicht der Gläubigerbank fehlt und auch keine ernsthafte Krise ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08 E
- BFH, 12.12.2013 - X R 39/10
Papierfundstellen
- EFG 2011, 644
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO) der Finanzbehörde, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971, GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297;… Rüsken in Klein, AO, 10. Aufl., § 163 Rz. 118).Nur ausnahmsweise kann das Finanzgericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).
Vielmehr verlangt die Billigkeitsprüfung neben der Einbeziehung allgemeiner Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßiger Wertungen eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage stehenden Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind (BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).
- BFH, 27.01.1998 - VIII R 64/96
Steuerfreier Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Behielt der Unternehmer Privatvermögen zurück, obwohl dessen Verwertung zur Sanierung des Unternehmens hätte beitragen können, war dies auch nach der zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechung ein möglicher Ausschlussgrund für eine Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns (BFH-Urteile vom 10.4.2003 IV R 63/01, BStBl II 2004, 9; vom 27.1.1998 VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537).Eigennützige Motive des Gläubigers sind unschädlich; eine Mitursächlichkeit der Sanierungsabsicht reicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 26.11.1980 I R 52/77, BStBl II 1981, 181; vom 27.1.1998, VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537).
- BFH, 26.11.1980 - I R 52/77
Zu den Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns und einer verdeckten …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Eigennützige Motive des Gläubigers sind unschädlich; eine Mitursächlichkeit der Sanierungsabsicht reicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 26.11.1980 I R 52/77, BStBl II 1981, 181; vom 27.1.1998, VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537).In diesem Fall muss die Sanierungsabsicht besonders dargelegt werden (BFH-Urteil vom 26.11.1980 I R 52/77, BStBl II 1981, 181).
- BFH, 10.04.2003 - IV R 63/01
Sanierungsgewinn und Sanierungsabsicht
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Behielt der Unternehmer Privatvermögen zurück, obwohl dessen Verwertung zur Sanierung des Unternehmens hätte beitragen können, war dies auch nach der zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechung ein möglicher Ausschlussgrund für eine Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns (BFH-Urteile vom 10.4.2003 IV R 63/01, BStBl II 2004, 9; vom 27.1.1998 VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537). - BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Die tatsächliche, d.h. unmittelbare Darlehensverwendung hat betrieblichen Charakter (BFH-Beschluss vom 08.12.1997 GrS 1-2/95, BStBl II 1998, 193; BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 49/08, juris). - BFH, 14.07.2010 - X R 34/08
Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Nur einzelnen persönlichen oder sachlichen Härtefällen sollte - so der Gesetzgeber - im Stundungs- und Erlasswege begegnet werden (…vgl. BT-Drs. 13/7480, S. 192; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 14.7.2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, DStRE 2010, 1268). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO) der Finanzbehörde, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971, GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297;… Rüsken in Klein, AO, 10. Aufl., § 163 Rz. 118). - BFH, 16.11.2005 - X R 3/04
Jahr
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, können eine Billigkeitsmaßnahme nicht rechtfertigen, da die generelle Geltung des Gesetzes durch eine Billigkeitsmaßnahme nicht unterlaufen werden darf (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 X R 3/04, BStBl II 2006, 155). - BFH, 14.06.2000 - X R 56/98
Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (…vgl. BFH-Urteile vom 29.3.2007 IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617; vom 14.6.2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60;… Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 5 AO Rz. 75). - BFH, 14.03.1990 - I R 64/85
1. Sanierungsbedürftigkeit zur Zeit des Schulderlasses - 2. Sanierungseignung …
Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Für die Frage der Sanierungsbedürftigkeit sind insbesondere die Ertragslage und die Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, die Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, die Möglichkeiten zur Bezahlung von Steuern und sonstigen Schulden, d.h. das Verhältnis der flüssigen Mittel zur Höhe der Schuldlast, die Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens und die Höhe des Privatvermögens maßgebend (BFH-Urteil vom 14.3.1990 I R 64/85, BStBl II 1990, 810). - BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91
Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß
- BFH, 18.05.2010 - X R 49/08
Änderungsbefugnis gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Rechtmäßigkeit eines …
- BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05
Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG
- BFH, 23.09.2004 - V R 58/03
Erlass von USt
- BFH, 24.04.1986 - IV R 282/84
Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Liquidationsgewinns und zur Anwendung des § 3 …
- BFH, 09.09.1993 - V R 45/91
Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte …
- BFH, 12.06.1996 - II R 71/94
Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der …
- BGH, 13.03.2014 - IX ZR 23/10
Sanierungserlass - Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer …
Rn. 30 Nach anderer Ansicht (…BFH, BFHE 229, 502 Rn. 29; FG Münster, ZInsO 2004, 1322, 1323; EFG 2011, 644; FG Köln, DStRE 2008, 1445, 1446; FG Düsseldorf, EFG 2011, 1685, 1686; FG Hannover, EFG 2012, 1523, 1524;… Kahlert in Kahlert/Rühland, Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht, 2. Aufl., Rn. 2.10; Geist, BB 2008, 2658, 2660; Thouet, ZInsO 2008, 664, 665 f; Seer, FR 2010, 306, 307 f; Knebel, DB 2009, 1094, 1096 f; Wagner, BB 2008, 2671 f; Braun/Geist, BB 2009, 2508, 2509 f; Töben, FR 2010, 249, 255), der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, soll der Sanierungserlass den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht berühren.Dieser Meinung sind, wie bereits ausgeführt wurde, andere Finanzgerichte entgegengetreten (FG Köln, DStRE 2008, 1445, 1147; FG Münster, EFG 2011, 644; FG Düsseldorf, EFG 2011, 1685, 1686; FG Hannover, EFG 2012, 1523, 1524).
- BFH, 12.12.2013 - X R 39/10
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines …
Rn. 7 Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 644 veröffentlichten Gründen ab.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".