Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 17 Abs 2 Buchst a EWGRL 388/77, Art 18 Abs 2 Buchst a EWGRL 388/77, § 15 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 1993, § 15 Abs 1 Nr 1 S 1 UStG 1999
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs - Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft - IWW
- ra.de
- umsatzsteuerwissen.de
, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Rechnungsberichtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs nach Rechnungsberichtigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug als Leistungsempfänger; Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
Besprechungen u.ä.
- umsatzsteuerwissen.de
, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Rechnungsberichtigung
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
- BFH, 25.03.2011 - V B 94/10
Papierfundstellen
- EFG 2011, 92
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 29.04.2004 - C-152/02
Terra Baubedarf-Handel
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Auch nach dem Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 (C-368/09 "Pannon Gep") besteht kein Anlass, für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs von den Grundsätzen des EuGH-Urteils vom 29. April 2004 (C-152/02 "Terra Baubedarf") abzuweichen und einer Rechnungsberichtigung grundsätzlich Rückwirkung zukommen zu lassen (Rn.20) .Rn. 14 Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das Vorsteuerabzugsrecht nach Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage -Sechste Richtlinie- gem. Art. 18 Abs. 2 Buchst. a dieser Richtlinie für den Erklärungszeitraum auszuüben, in dem die beiden nach dieser Bestimmung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Lieferung der Gegenstände oder die Dienstleistung bewirkt wurde und dass der Steuerpflichtige die Rechnung oder das Dokument besitzt, das nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Kriterien als Rechnung betrachtet werden kann (vgl. EuGH-Urteil vom 29. April 2004 - C-152/02 "Terra Baubedarf", Slg. 2004, I-5583).
Rn. 20 Nach Ansicht des Gerichts besteht auch nach dem Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 (C-368/09 "Pannon Gép", UR 2010, 693) kein Anlass, im Streitfall von diesen vorgenannten Grundsätzen -ausgehend von dem EuGH-Urteil vom 29. April 2004 (C-152/02 "Terra Baubedarf", a.a.O.) abzuweichen.
- EuGH, 15.07.2010 - C-368/09
Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Auch nach dem Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 (C-368/09 "Pannon Gep") besteht kein Anlass, für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs von den Grundsätzen des EuGH-Urteils vom 29. April 2004 (C-152/02 "Terra Baubedarf") abzuweichen und einer Rechnungsberichtigung grundsätzlich Rückwirkung zukommen zu lassen (Rn.20) .Rn. 20 Nach Ansicht des Gerichts besteht auch nach dem Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 (C-368/09 "Pannon Gép", UR 2010, 693) kein Anlass, im Streitfall von diesen vorgenannten Grundsätzen -ausgehend von dem EuGH-Urteil vom 29. April 2004 (…C-152/02 "Terra Baubedarf", a.a.O.) abzuweichen.
- BFH, 31.07.2007 - V B 156/06
Vorsteuerabzug; Rechnungsvoraussetzungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Leistungsempfänger ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2006 - V R 16/05, BStBl II 2007, 340 und BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 - V B 156/06, in juris).Da eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gehört, kann der Unternehmer Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem er eine Rechnung besitzt, in der die Vorsteuern ausgewiesen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 - V B 156/06, ebenda).
- BFH, 04.04.2000 - V B 186/99
Vorsteuerabzug; Bestimmung der Leistungen und der Leistungsbeziehungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Die als Leistungsempfänger bestimmte Person muss in der Rechnung bezeichnet sein, mit der über die Leistungen abgerechnet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 4. April 2000 - V B 186/99, BFH/NV 2000, 1370).Rn. 18 Soweit die Klägerin behauptet, der Ehemann sei als verdeckter Vertreter auch seiner Ehefrau aufgetreten, gilt nach den vorstehend aufgeführten Grundsätzen, dass dies nur beim Geschäft für den, den es angeht, für den Vorsteuerabzug unschädlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 4. April 2000 - V B 186/99, BFH/NV 2000, 1370).
- BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08
Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Auch im Fall einer unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft gilt, dass dieser kein Recht auf Vorsteuerabzug aus solchen Eingangsleistungen zu steht, die an ihre Gemeinschafter -und nicht an die Gemeinschaft- ausgeführt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 2009 - XI R 14/08, BStBl. II 2010, 243). - BFH, 24.05.1993 - V B 33/93
Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen trägt nach ständiger Rechtsprechung des BFH der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Mai 1993 - V B 33/93, BFH/NV 1994, 133). - BFH, 01.07.2004 - V R 33/01
Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Zu diesen Voraussetzungen gehört eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 2004 - V R 33/01, BStBl. II 2004, 861). - BFH, 02.04.1997 - V B 26/96
Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
In der Rechnung muss der tatsächliche Leistungsempfänger so bezeichnet sein, dass eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers möglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 2. April 1997 - V B 26/96, BStBl. II 1997, 434). - BFH, 25.08.2009 - V S 10/07
Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Der Senat konnte daher in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung ohne Einholung von dienstlichen Stellungnahmen entscheiden, da der Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 2007- V S 26/07, in juris und vom 25. August 2009 - V S 10/07, BStBl. II 2009, 1019). - BFH, 24.08.2006 - V R 16/05
Leistungsempfänger bei der Lieferung von Waren gegen Vorlage eines …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2010 - 6 K 2089/10
Leistungsempfänger ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Schuldverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2006 - V R 16/05, BStBl II 2007, 340 und BFH-Beschluss vom 31. Juli 2007 - V B 156/06, in juris). - BFH, 21.08.1996 - I R 186/94
Gewerbesteuer-Kürzungen bei Schachtelbeteiligungen
- BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- BFH, 30.10.2007 - V S 26/07
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Befangenheitsantrags gegen sämtliche Mitglieder …
- BFH, 14.09.2007 - VIII S 4/07
Prozesskostenhilfe nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg; Befangenheitsantrag …
- FG Niedersachsen, 25.10.2010 - 5 K 425/08
Ablehnung einer abweichenden Festsetzung der Umsatzsteuer durch Gewährung von …
Nur diesen Sonderfall hat der EuGH zur Überzeugung des Gerichts entschieden (zu dieser Auslegung der EuGH-Entscheidung vom 15. Juli 2010 vgl. auch Nieskens, UR 697, 698; so auch FG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 23. September 2010 - 6 K 2089/10, juris). - FG Berlin-Brandenburg, 22.02.2011 - 5 V 5004/11
Kein Vorsteuerabzug wegen unrichtiger Bezeichnung der Rechtsform des …
Obgleich die Ausführungen des EuGH im Ergebnis eine rückwirkende Anerkennung des Vorsteuerabzugs in dem konkreten Fall bedeuten, sind sie nach Ansicht des Senats indessen nicht dahingehend zu verstehen, dass der Vorsteuerabzug nunmehr, in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung, grundsätzlich rückwirkend zulässig sein soll (so auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.9.2010 6 K 2089/10, UR 2010, 863). - FG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 5 K 5092/14
Kein rückwirkender Vorsteuerabzug bei Berichtigung von unzutreffenden Angaben in …
Rn. 16 Obgleich die Ausführungen des EuGH eine rückwirkende Anerkennung des Vorsteuerabzugs in dem konkreten Fall bedeuten, sind sie nach Ansicht des Senats aus den genannten Gründen nicht dahingehend zu verstehen, dass der Vorsteuerabzug nunmehr grundsätzlich rückwirkend zulässig sein soll und dass dies auch dann gilt, wenn - wie hier - die berechtigten Rechnungen nach Erlass des Umsatzsteuerbescheides eingereicht werden (so u. a. auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.9.2010 6 K 2089/10, UR 2010, 863).
- FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 5 K 5083/14
Verweigerung des Vorsteuerabzugs mangels unzutreffender Steuernummer des …
Rn. 14 Obgleich die Ausführungen des EuGH eine rückwirkende Anerkennung des Vorsteuerabzugs in dem konkreten Fall bedeuten, sind sie nach Ansicht des Senats aus den genannten Gründen nicht dahingehend zu verstehen, dass der Vorsteuerabzug nunmehr grundsätzlich rückwirkend zulässig sein soll und dass dies auch dann gilt, wenn - wie hier - die berechtigten Rechnungen noch vor Erlass des Umsatzsteuer-Änderungsbescheides eingereicht werden (so auch Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.9.2010 6 K 2089/10, UR 2010, 863). - FG Hamburg, 06.12.2011 - 2 V 149/11
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei berichtigter Rechnung - Verfahren der …
Eine Änderung dieser Beurteilung aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 15. Juli 2010 (C-368/09, DStRE 2010, 964) hält das Gericht nicht für angezeigt (vgl. ebenso FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2011 5 V 5004/11, EFG 2011 1295; FG Niedersachsen, Urteil vom 25. Oktober 2010 5 K 425/08, DStRE 2011, 1337; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2010 6 K 2089/10, EFG 2011, 92). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2013 - 2 K 180/11
Keine steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Nichtvorlage einer Ausfuhrbestätigung der …
Etwas anderes lässt sich auch dem Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 ( C-368/09, veröffentlicht in juris) nicht entnehmen (so wohl auch Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2010, 6 K 2089/10, EFG 2010, 2131; FG Köln, Urteil vom 13. Juli2011, 2 K 2695/10, veröffentlicht in juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. Oktober 2010, 5 K 425/08, DStRE 2011, 1337; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2011, 5 V 5004/11, EFG 2011, 1295; FG Hamburg, Beschluss vom 06. Dezember 2011, 2 V 149/11, veröffentlicht in juris).
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