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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20762
FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09 U (https://dejure.org/2011,20762)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2011 - 1 K 3069/09 U (https://dejure.org/2011,20762)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 2011 - 1 K 3069/09 U (https://dejure.org/2011,20762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Umsatzsteuer zweier Pkw-Lieferungen als innergemeinschaftliche Lieferungen; Voraussetzungen für die Anwendung des Gutglaubensschutzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Sorgfaltspflichten bei Barverkäufen hochwertiger Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gutglaubensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 279
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Insbesondere habe der BFH mit Urteil vom 12.05.2009 (V R 65/06, BStBl II 2010, 511) entschieden, dass der vom Steuerpflichtigen zu erbringende Belegnachweis durch die Finanzverwaltung nicht durch weitere über die Regelung des § 17a UStDV hinausgehende Voraussetzungen verschärft werden könne.

    Denn bereits die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des Abholenden zählt nicht zu den Erfordernissen für einen i. S. des § 17a Abs. 1 und 2 UStDV ordnungsgemäßen Belegnachweis (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 03.05.2010 XI B 51/09, BFH/NV 2010, 1872;… vom 03.08.2009 XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72; BFH-Urteil vom 12.05.2009 V R 65/06, BStBl II 2010, 511).

    Rn. 58 a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht bei Barverkäufen hochwertiger Pkw von dem Unternehmer zu verlangen, dass er sich über den Namen, die Anschrift und die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters des Abnehmers vergewissert und entsprechende Belege vorlegen kann (BFH-Urteile vom 12.05.2009 V R 65/06, BStBl II 2010, 511 …und vom 15.07.2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Die Frage des Gutglaubensschutzes stellt sich erst dann, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nach §§ 17a ff. UStDV nachgekommen ist (…BFH-Beschluss vom 09.11.2006 V B 131/05, BFH/NV 2007, 284; BFH-Urteil vom 15.07.2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

    Rn. 58 a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht bei Barverkäufen hochwertiger Pkw von dem Unternehmer zu verlangen, dass er sich über den Namen, die Anschrift und die Vertretungsmacht des angeblichen Vertreters des Abnehmers vergewissert und entsprechende Belege vorlegen kann (BFH-Urteile vom 12.05.2009 V R 65/06, BStBl II 2010, 511 und vom 15.07.2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

    Es stellt sich daher auch nicht die Frage, ob der gute Glaube an die Richtigkeit der aufzuzeichnenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 6a Abs. 4 UStG geschützt wird (vgl. BFH-Urteil vom 15.07.2004 V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Aus diesen Rechnungen ergibt sich auch der Nachweis des Bestimmungsorts der Fahrzeuge i. S. des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV, weil in ihnen jeweils die Anschrift der "F" GmbH in "E-Stadt", Luxemburg, ausgewiesen ist (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 20.05.2010 12 K 247/06, EFG 2010, 1537 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 08.11.2007 V R 72/05, BStBl II 2009, 55).

    Von einem Unternehmer kann nicht mehr als eine laienhafte Prüfung der Unterschriften verlangt werden, so dass eine Abweichung schon ins Auge springen muss, um Zweifel zu wecken (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 313).

    Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass bei Auslandsverkäufen von Fahrzeugen die Abwicklung in bar oft die einzig praktikable Methode ist, um beide Seiten abzusichern und dass deshalb Barverkäufe auch bei hochpreisigen Fahrzeugen üblich sind (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Sind die Nachweispflichten erfüllt, kann der Unternehmer nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 21 Nr. 1 Buchst. a und Art. 28c Teil A der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer, auf denen die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG beruht (vgl. BT-Drucksache 12/2463, 31), nur dann einen Vertrauensschutz beanspruchen, wenn er zuvor alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren und von ihm vernünftigerweise zu erwartenden Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (EuGH-Urteile vom 27.09.2007 C-409/04, Slg. 2007, I-7797 und vom 21.02.2008 C-271/06, Slg 2008, I-771).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 - …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Sind die Nachweispflichten erfüllt, kann der Unternehmer nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 21 Nr. 1 Buchst. a und Art. 28c Teil A der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer, auf denen die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG beruht (vgl. BT-Drucksache 12/2463, 31), nur dann einen Vertrauensschutz beanspruchen, wenn er zuvor alle ihm zur Verfügung stehenden zumutbaren und von ihm vernünftigerweise zu erwartenden Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (EuGH-Urteile vom 27.09.2007 C-409/04, Slg. 2007, I-7797 und vom 21.02.2008 C-271/06, Slg 2008, I-771).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Aus diesen Rechnungen ergibt sich auch der Nachweis des Bestimmungsorts der Fahrzeuge i. S. des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV, weil in ihnen jeweils die Anschrift der "F" GmbH in "E-Stadt", Luxemburg, ausgewiesen ist (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 20.05.2010 12 K 247/06, EFG 2010, 1537 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 08.11.2007 V R 72/05, BStBl II 2009, 55).
  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog. …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Beide Rechnungen enthalten eine Versicherung des Bevollmächtigten Herrn "M" "die Kfz nach Luxembourg auszuführen", welche dieser mit seiner Unterschrift bestätigt hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 07.12.2006 V R 52/03, BStBl II 2007, 420).
  • BFH, 03.05.2010 - XI B 51/09

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Denn bereits die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung des Abholenden zählt nicht zu den Erfordernissen für einen i. S. des § 17a Abs. 1 und 2 UStDV ordnungsgemäßen Belegnachweis (vgl. BFH-Beschlüsse vom 03.05.2010 XI B 51/09, BFH/NV 2010, 1872;… vom 03.08.2009 XI B 79/08, BFH/NV 2010, 72; BFH-Urteil vom 12.05.2009 V R 65/06, BStBl II 2010, 511).
  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 247/06

    Zur Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen bei Mehrwertsteuerbetrug …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Aus diesen Rechnungen ergibt sich auch der Nachweis des Bestimmungsorts der Fahrzeuge i. S. des § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV, weil in ihnen jeweils die Anschrift der "F" GmbH in "E-Stadt", Luxemburg, ausgewiesen ist (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14.10.2010 6 K 1643/08, EFG 2011, 670; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 20.05.2010 12 K 247/06, EFG 2010, 1537 unter Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 08.11.2007 V R 72/05, BStBl II 2009, 55).
  • FG Köln, 27.01.2005 - 10 K 1367/04

    Innergemeinschaftliche Lieferungen: Formelle Nachweispflichten, Gutglaubensschutz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09
    Insbesondere beim Barkauf hochwertiger Pkw dürfe sich der Unternehmer nicht nur die Vollmacht vorlegen lassen, sondern müsse vielmehr bei dem Vertretungsorgan des vermeintlichen Abnehmers nachfragen, ob die für den Abnehmer auftretende Person tatsächlich bevollmächtigt sei, die entsprechenden Geschäfte zu tätigen (Finanzgericht Köln Urteil vom 27.01.2005 10 K 1367/04, EFG 2005, 822).
  • BFH, 03.08.2009 - XI B 79/08

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen …

  • BFH, 09.11.2006 - V B 131/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Sachaufklärungspflicht

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der …

    Denn von einem Unternehmer kann nur eine laienhafte Prüfung der Unterschriften verlangt werden, so dass eine Abweichung auffällig sein muss, um Zweifel an der Identität des Unterschriftsleistenden aufkommen zu lassen (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08 , EFG 2011, 670 ; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 1 K 3069/09 U, EFG 2012, 279).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Autobranche bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Barzahlung Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeugs üblich ist und die Händler die Barzahlung bereits aus dem Grund bevorzugen, dass in der Regel keine anderen Sicherungsmöglichkeiten für den Kaufpreisanspruch bestehen und die Erwerber in gleicher Weise nicht bereit sind, Vorkasse zu leisten (…vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 2010 6 K 1643/08 , a.a.O.; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Juni 2011 - 1 K 3069/09 U, a.a.O.).

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