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Rechtsprechung
   FG München, 21.11.2011 - 5 K 2527/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26905
FG München, 21.11.2011 - 5 K 2527/10 (https://dejure.org/2011,26905)
FG München, Entscheidung vom 21.11.2011 - 5 K 2527/10 (https://dejure.org/2011,26905)
FG München, Entscheidung vom 21. November 2011 - 5 K 2527/10 (https://dejure.org/2011,26905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    (Kindergeldberechtigung eines in Deutschland selbständig erwerbstätigen Elternteils bei Haushaltsaufnahme der Kinder beim anderen Elternteil in Italien unter Anwendung der VO (EG) Nr. 883/2004)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland selbstständig erwerbstätigen Elternteils bei Haushaltsaufnahme der Kinder beim anderen Elternteil in Italien unter Anwendung der VO (EG) Nr. 883/2004 Anspruchskonkurrenz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland selbstständig erwerbstätigen Elternteils bei Haushaltsaufnahme der Kinder beim anderen Elternteil in Italien unter Anwendung der VO (EG) Nr. 883/2004 - Anspruchskonkurrenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland selbstständig erwerbstätigen Elternteils bei Haushaltsaufnahme der Kinder beim anderen Elternteil in Italien

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 327
  • EFG 2012, 627
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1 …

    Auszug aus FG München, 21.11.2011 - 5 K 2527/10
    16 Anspruchsberechtigt i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bzw. § 3 Abs. 2 Satz 1 BKGG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG bzw. § 1 Nr. 1 bis 4 BKGG erfüllen [vgl. insoweit die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffenden Ausführungen des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10, Entscheidungen der FG - EFG - 2011, 1323, auf die Bezug genommen wird].

    Auch insoweit wird auf die Ausführungen des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323 verwiesen.

    Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt also eine Anspruchskonkurrenz voraus (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323).

  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG …

    Auszug aus FG München, 21.11.2011 - 5 K 2527/10
    Rn. 26 4. Der Bescheid über die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld vom 25. Mai 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Juli 2010 war gemäß § 101 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aufzuheben, und die Familienkasse gemäß § 101 Satz 2 FGO zu verpflichten, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden, weil die Sache nicht spruchreif ist (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 2010 III R 73/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 1429, und vom 2. Juni 2005 III R 66/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 184).

    Deshalb ist es entsprechend dem Rechtsgedanken des § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO nicht gerechtfertigt, ihn mit Kosten zu belasten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 1429, und in BStBl II 2006, 184).

  • BFH, 24.02.2010 - III R 73/07

    Ungewissheit über Wohnsitz von Kindern in Deutschland oder in Polen - Fehlende …

    Auszug aus FG München, 21.11.2011 - 5 K 2527/10
    Rn. 26 4. Der Bescheid über die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld vom 25. Mai 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Juli 2010 war gemäß § 101 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) aufzuheben, und die Familienkasse gemäß § 101 Satz 2 FGO zu verpflichten, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden, weil die Sache nicht spruchreif ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Februar 2010 III R 73/07, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2010, 1429, und vom 2. Juni 2005 III R 66/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2006, 184).

    Deshalb ist es entsprechend dem Rechtsgedanken des § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO nicht gerechtfertigt, ihn mit Kosten zu belasten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 1429, und in BStBl II 2006, 184).

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