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Rechtsprechung
   FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33804
FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11 (https://dejure.org/2013,33804)
FG Köln, Entscheidung vom 10.10.2013 - 10 K 1162/11 (https://dejure.org/2013,33804)
FG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 10 K 1162/11 (https://dejure.org/2013,33804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung oder Erlass von Nachzahlungszinsen bzw. Aussetzungszinsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren - Erlass von Nachzahlungszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 170
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den …

    Auszug aus FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11
    Nur im Falle einer sog. Ermessensreduzierung auf null kann das Gericht eine Verpflichtung der Finanzbehörde zum Erlass aussprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des BFH vom 11.07.1996 V R 18/95, BFHE 180, 524, BStBl II 1997, 259).
  • BFH, 23.10.2003 - V R 2/02

    Kein Erlass von Nachzahlungszinsen bei rückwirkender Umsatzsteueroption

    Auszug aus FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11
    Ob die möglichen Zinsvorteile tatsächlich gezogen worden sind, ist grundsätzlich unbeachtlich (BFH Urteil vom 23. Oktober 2003 - V R 2/02 -, BFHE 203, 410, BStBl II 2004, 39).
  • BFH, 02.02.2001 - XI B 91/00

    Nachzahlungszinsen bei verzögerter Veranlagung

    Auszug aus FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11
    Da die Zinsen weder ein Sanktionsmittel noch ein Druckmittel oder eine Strafe sind, sondern laufzeitabhängige Gegenleistung für eine mögliche Kapitalnutzung, ist es nicht entscheidend, ob der typisierend vom Gesetz unterstellte Zinsvorteil des Steuerpflichtigen auf einer verzögerten Einreichung der Steuererklärung durch den Steuerpflichtigen oder einer verzögerten Bearbeitung durch das Finanzamt beruht (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschluss vom 02. Februar 2001 - XI B 91/00 -, juris m. w. N.).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 105/84

    Rechtsschutzgarantie - Billigkeitserlaß - Aussetzungszinsen

    Auszug aus FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11
    Dies begründe allerdings nicht einen Anspruch auf Erlass (BFH Urteil vom 21.02.1991 - V R 105/84, BFHE 163, 313, BStBl II1991, 498).
  • BFH, 15.01.2008 - VIII B 222/06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - teilweiser Erlass von …

    Auszug aus FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11
    Hinzuweisen ist darauf, dass nach der Rechtsprechung des BFH ein Liquiditätsvorteil der Kläger nicht deswegen verneint werden kann, weil Steuerzahlungen an einen ausländischen Fiskus geleistet wurden, da in diesem Fall ein unabhängiges weiteres Steuerschuldverhältnis betroffen sei (im Entscheidungsfall: Österreich, BFH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - VIII B 222/06 -, juris).
  • FG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 K 137/08

    Erlass von Nachzahlungszinsen für die Einkommensteuer gemäß § 233a AO; Erlass von …

    Auszug aus FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11
    Rn. 39 Schließlich kommt ein Erlass auch nicht vor dem Hintergrund der von den Klägern zitierten Urteile des FG Düsseldorf (Urteil vom 19.8.2010 14 K 364/8 AO, EFG 2010, 1968 und Urteil vom 9.12.2009 4 K 137/08 AO, EFG 2010, 549) in Betracht.
  • FG Düsseldorf, 19.08.2010 - 14 K 364/08

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der begehrten abweichenden Zinsfestsetzung aus …

    Auszug aus FG Köln, 10.10.2013 - 10 K 1162/11
    Rn. 39 Schließlich kommt ein Erlass auch nicht vor dem Hintergrund der von den Klägern zitierten Urteile des FG Düsseldorf (Urteil vom 19.8.2010 14 K 364/8 AO, EFG 2010, 1968 und Urteil vom 9.12.2009 4 K 137/08 AO, EFG 2010, 549) in Betracht.
  • FG Düsseldorf, 10.03.2016 - 16 K 2976/14

    Verzinsung des Unterschiedsbetrags zwischen der festgesetzten Einkommensteuer und …

    Zudem wäre eine verzögerte Steuerfestsetzung kein Grund wegen sachlicher Unbilligkeit der Zinsfestsetzung im Sinne einer Ermessensreduktion die Zinsen zu erlassen (vgl. FG Thüringen Urteil vom 22.4.2015 3 K 889/13, EFG 2016, 354, m.w.N., Revision I R 77/15; FG Köln Urteil vom 10.10.2013 10 K 1162/11, EFG 2014, 170; Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil vom 29.4.2015 4 K 662/13, juris).
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