Rechtsprechung
| FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12 F |
Volltextveröffentlichungen (8)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 88; StGB § 259 Abs 1; UWG § 17 Abs 2 Nr 2
Kein Verwertungsverbot beim Ankauf von Bank-CDs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiswürdigung im Zusammenhang mit einem Bescheid über die gesonderte Feststellung eines Veräußerungsgewinns
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Kein Verwertungsverbot beim Ankauf von Bank-CDs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 885
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; …
Auszug aus FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12
Die diesbezügliche Verfassungsbeschwerde sei nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG-Beschluss vom 09.11.2010 2 BvR 2101/09, BFH/NV 2011, 182-188).Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten ist nur für solche Fälle anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist (vgl. BVerfG Beschluss vom 09.11.2010 2 BvR 2101/09, BFH/NV 2011, 182 m.w.N.).
Rn. 43 So hat das BVerfG mit Beschluss vom 09.11.2010 2 BvR 2101/09, aaO entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus … auf einem Datenträger in die Bundesrepublik Deutschland verkauft hat.
- BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04
Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten - …
Auszug aus FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12
Handelt es sich hingegen nur um formelle Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, so kann es lediglich zu einem "einfachen" Verwertungsverbot kommen, sofern die Prüfungsmaßnahmen erfolgreich angefochten oder nach Beendigung der Prüfung zumindest ihre Rechtswidrigkeit gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO festgestellt worden ist (…vgl. BFH-Urteil vom 19.08.2009 I R 106/08, BFH/NV 2010, 5; BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 08.02.2012 2 K 1180/11, EFG 2013, 574; FG Köln Beschluss vom 15.10.2010 14 V 2484/10, EFG 2011, 1215 jeweils m.w.N.).Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an einem grundrechtsrelevanten Verstoß bei einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auch auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (vgl. BFH, Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04 aaO.).
- FG Köln, 15.12.2010 - 14 V 2484/10
Verwertung angekaufter Steuer-CD durch FA
Auszug aus FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12
Handelt es sich hingegen nur um formelle Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, so kann es lediglich zu einem "einfachen" Verwertungsverbot kommen, sofern die Prüfungsmaßnahmen erfolgreich angefochten oder nach Beendigung der Prüfung zumindest ihre Rechtswidrigkeit gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO festgestellt worden ist (…vgl. BFH-Urteil vom 19.08.2009 I R 106/08, BFH/NV 2010, 5; BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 08.02.2012 2 K 1180/11, EFG 2013, 574; FG Köln Beschluss vom 15.10.2010 14 V 2484/10, EFG 2011, 1215 jeweils m.w.N.).Soweit der Kläger meint, der mögliche Ankauf der Daten sei als Beihilfe oder Anstiftung zur unbefugten Verschaffung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG zu werten, lässt er unberücksichtigt, dass die Vorschrift den Unternehmensinhaber vor einer Verletzung seiner Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse schützt sowie den Wettbewerb vor Verfälschung, nicht hingegen das Geheimhaltungsinteresse der Kunden wie hier des Klägers (vgl. FG Köln Beschluss vom 15.10.2010 14 V 2484/10, aaO).
- BFH, 11.07.2007 - IV B 121/06
Steuerfestsetzungsverfahren; Grundsatz "in dubio pro reo"
Auszug aus FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12
Er untersagt dem Finanzgericht hingegen nicht, aufgrund vielfältiger Feststellungen zu der vollen Überzeugung zu gelangen, dass eine Steuerhinterziehung zu bejahen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11.07.2007 IV B 121/06, BFH/NV 2007, 2241 m.w.N.). - BFH, 19.08.2009 - I R 106/08
Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen
Auszug aus FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12
Handelt es sich hingegen nur um formelle Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, so kann es lediglich zu einem "einfachen" Verwertungsverbot kommen, sofern die Prüfungsmaßnahmen erfolgreich angefochten oder nach Beendigung der Prüfung zumindest ihre Rechtswidrigkeit gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO festgestellt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 19.08.2009 I R 106/08, BFH/NV 2010, 5; BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 08.02.2012 2 K 1180/11, EFG 2013, 574; FG Köln Beschluss vom 15.10.2010 14 V 2484/10, EFG 2011, 1215 jeweils m.w.N.). - LG Bochum, 07.08.2009 - 2 Qs 2/09
Kein Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch …
Auszug aus FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12
Hinsichtlich der CD, die Auslöser der sogenannten Steueraffäre gewesen sei, habe das LG C unter den Az. 2 Qs 10/08 und 2 Qs 2/09 entschieden, dass die über den BND erworbenen Daten verwertbar seien. - LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch …
Auszug aus FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12
Hinsichtlich der CD, die Auslöser der sogenannten Steueraffäre gewesen sei, habe das LG C unter den Az. 2 Qs 10/08 und 2 Qs 2/09 entschieden, dass die über den BND erworbenen Daten verwertbar seien. - FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1180/11
Zur Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten
Auszug aus FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12
Handelt es sich hingegen nur um formelle Verstöße gegen Verfahrensvorschriften, so kann es lediglich zu einem "einfachen" Verwertungsverbot kommen, sofern die Prüfungsmaßnahmen erfolgreich angefochten oder nach Beendigung der Prüfung zumindest ihre Rechtswidrigkeit gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO festgestellt worden ist (…vgl. BFH-Urteil vom 19.08.2009 I R 106/08, BFH/NV 2010, 5; BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227; FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 08.02.2012 2 K 1180/11, EFG 2013, 574; FG Köln Beschluss vom 15.10.2010 14 V 2484/10, EFG 2011, 1215 jeweils m.w.N.).
- FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20
Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in …
Fehlt es an einem derart schwerwiegenden Verfahrensmangel, insbesondere an einem grundrechtsrelevanten Verstoß bei einer unmittelbaren Ermittlungsmaßnahme, so ist es bei der gebotenen Abwägung zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen, nicht aufgrund verfahrensfehlerhafter Ermittlungsmaßnahmen mit einer materiell-rechtlich an sich zutreffenden Steuer belastet zu werden, und der Pflicht des Staates, eine gesetzmäßige und gleichmäßige Steuerfestsetzung zu gewährleisten, gerechtfertigt, eine Fernwirkung eventueller Verwertungsverbote auch auf spätere, rechtmäßig erlangte Ermittlungsergebnisse zu verneinen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006, VIII R 53/04, BStBl. II 2007, 227; FG Münster, Urteil vom 30. Januar 2014, 2 K 3074/12 F, EFG 2014, 885).Hierzu hat die Rechtsprechung, der der Senat folgt, bereits entschieden, dass die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten grundsätzlich zulässig ist und kein Beweisverwertungsverbot besteht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 9. November 2010, 2 BvR 2101/09, HFR 2011, 98; FG Köln vom 15. Dezember 2010, 14 V 2484/10, EFG 2011, 1215; FG Münster, Urteil vom 30. Januar 2014, 2 K 3074/12 F, EFG 2014, 885).
Rn. 89 Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, sind grundsätzlich verwertbar, selbst wenn sie in strafbewehrter Weise erlangt worden sein sollten (vgl. FG Köln vom 15. Dezember 2010, 14 V 2484/10, EFG 2011, 1215; FG Münster, Urteil vom 30. Januar 2014, 2 K 3074/12 F, EFG 2014, 885).
Zum anderen folgt auch aus dem Tatbestand der unbefugten Verschaffung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der bis zum 25. April 2019 geltenden Fassung (vgl. zur vergleichbaren aktuellen Strafvorschrift § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen -GeschGehG- vom 18. April 2019, BGBl. I 2019, 466, 471) - soweit der Ankauf der Daten überhaupt als Beihilfe oder Anstiftung hierzu gesehen werden könnte - kein unmittelbares oder mittelbares Verwertungsverbot (vgl. FG Münster, Urteil vom 30. Januar 2014, 2 K 3074/12 F, EFG 2014, 885).
Die Vorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG schützt den Unternehmensinhaber vor einer Verletzung seiner Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse sowie den Wettbewerb vor Verfälschung, nicht hingegen das Geheimhaltungsinteresse der Kunden - wie vorliegend des Antragstellers - (vgl. FG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 2010, 14 V 2484/10, EFG 2011, 1215; FG Münster, Urteil vom 30. Januar 2014, 2 K 3074/12 F, EFG 2014, 885).
- OVG Sachsen, 05.07.2023 - 5 A 1421/18
Zitiergebot; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; Rundfunkänderungsstaatsvertrag; …
Dementsprechend wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung etwa die Verwertung angekaufter ausländischer Bankdaten als grundsätzlich zulässig und keinem Beweisverwertungsverbot unterliegend angesehen (…vgl. FG Köln, Beschl. v. 28. Dezember 2020 - 2 V 1217/20 -, juris Rn. 68 ff.;… NdsFG, Urt. v. 19. Januar 2016 - 15 K 155/12 -, juris Rn. 96 ff.; FG Münster, Urt. v. 30. Januar 2014 - 2 K 3074/12 F -, juris Rn. 35 ff.;… FG Rh.- Pf., Urt. v. 8. Februar 2012 - 2 K 1180/11 -, juris Rn. 24 ff.;… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 -, juris, und nachgehend EGMR, Urt. v. 6. Oktober 2016 - 33696/11 -, juris).
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