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Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 06.02.2014

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40794
FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11 (https://dejure.org/2013,40794)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19.09.2013 - 4 K 1613/11 (https://dejure.org/2013,40794)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 19. September 2013 - 4 K 1613/11 (https://dejure.org/2013,40794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 -4
    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei einer Unterlassungsverpflichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten bei einer Leistung eines Zweckverbandes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei einer Unterlassungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 906
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht …

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11
    Die Bestimmung gilt als Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung auch für nichtgewerblich tätige Unternehmer, also auch Landwirte, die ihren Gewinn durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln (BFH-Urteil vom 09.12.1993 IV R 130/91, BStBl II 1995, 202 m.w.N).

    Der BFH hat es im Urteil vom 09.12.1993 IV R 130/91, (BStBl II 1995, 202 m.w.N.) als hinreichend angesehen, wenn sich ein Mindestzeitraum für die Dauer der Leistungserbringung berechnen lässt.

    Im Hinblick auf eine bereits vollzogene Leistung kann eine Rechnungsabgrenzung nicht erfolgen (BFH-Urteil vom 09.12.1993 IV R 130/91, BStBl II 1995, 202).

    Rn. 38 Im Urteil vom 09.12.1993 IV R 130/91 (BStBl II 1995, 202) hat der BFH die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens für eine von einem Elektrizitätsunternehmen einmalig zu zahlende Entschädigung für die unbefristete Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Grundstücke bejaht.

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11
    Dies setzt eine zumindest qualitativ gleich bleibende Dauerverpflichtung voraus, die einem "Wertverzehr" unterliegt (vgl. auch BFH-Urteil vom 07.03.207 I R 18/06, BStBl II 2007, 697 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 18.12.2002 I R 17/02, BStBl II 2004, 126)).

    Rn. 48 Der Senat misst dem vom BFH im Urteil vom 18.12.2002 I R 17/02 (BStBl II 2004, 126) angeführten Merkmal des "Wertverzehrs", das in der Folgeentscheidung vom 07.03.2007 I R 18/06 (BStBl II 2007, 697) erneut zitiert wurde, keine die Bildung eines Rechnungspostens ausschließende Bedeutung zu.

  • BFH, 07.03.2007 - I R 18/06

    Vorfälligkeitsentschädigung als passiver Rechnungsabgrenzungsposten

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11
    Dies setzt eine zumindest qualitativ gleich bleibende Dauerverpflichtung voraus, die einem "Wertverzehr" unterliegt (vgl. auch BFH-Urteil vom 07.03.207 I R 18/06, BStBl II 2007, 697 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 18.12.2002 I R 17/02, BStBl II 2004, 126)).

    Rn. 48 Der Senat misst dem vom BFH im Urteil vom 18.12.2002 I R 17/02 (BStBl II 2004, 126) angeführten Merkmal des "Wertverzehrs", das in der Folgeentscheidung vom 07.03.2007 I R 18/06 (BStBl II 2007, 697) erneut zitiert wurde, keine die Bildung eines Rechnungspostens ausschließende Bedeutung zu.

  • BFH, 17.07.1980 - IV R 10/76

    Buchführung - Entschädigung - Erhöhter betrieblicher Aufwand - Unterlassungslast …

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11
    Rn. 36 Der BFH hat im Urteil vom 17.07.1980 IV R 10/76 (BStBl II 1981, 669) bei einer Entschädigung wegen durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit abgesicherten Verzichts auf die Möglichkeit der Energiegewinnung aus Wasserkraft eine Verpflichtung zu einer zukünftigen Unterlassung gesehen und infolge der Übernahme einer dauernden "Unterlassungslast" das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungsposten bejaht.

    Der Kläger war in der Lage, über die Forderung wirtschaftlich zu verfügen (vgl. BFH-Urteil vom 17.07.1980 IV R 10/76, BStBl II 1981, 669).

  • BFH, 23.02.2005 - I R 9/04

    Aufhebung von Schuldverhältnissen mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11
    Rn. 31 b) Mit dieser Zielrichtung betreffen Rechnungsabgrenzungen typischerweise Vorleistungen eines Vertragspartners im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages i.S. der §§ 320 ff. des BGB, wenn sie auch nicht auf synallagmatisch schuldrechtliche Leistungen beschränkt sind (BFH-Urteil vom 23.02.2005 I R 9/04, BStBl II 2005, 481).

    Rn. 35 Der BFH hat im zahlreichen Fällen, in denen Duldungspflichten mit Entschädigungszahlungen verbunden waren, die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens bejaht (vgl. Darstellung im BFH-Urteil vom 23.02.2005 I R 9/04, BStBl II 2005, 481 unter 5.).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der …

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11
    Die zweite Teilzahlung hat zwar nach II. 3. c) des 2. Nachtrags zum Tauschvertrag nicht vor Ablauf des 31.07.2006 zu fließen, ist aber im Sinn periodengerechter Gewinnabgrenzung bereits als "Einnahme" zu behandeln, da sie in der Bilanz zum 30.06.2006 nach Auffassung des Senats zurecht als Forderung aktiviert (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2005 XI R 64/04, BStBl II 2005, 371), den Bilanzgewinn entsprechend erhöht.
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 67/02

    Abfindung für vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11
    Eine Steuerermäßigung soll danach nur gerechtfertigt sein, wenn der Steuerpflichtige sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht hat entziehen können (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1044, …und vom 27.07.2004 IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.07.2004 - IX R 64/01

    Verzicht eines GmbH-Geschäftsführers auf Pensionszusage

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11
    Eine Steuerermäßigung soll danach nur gerechtfertigt sein, wenn der Steuerpflichtige sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht hat entziehen können (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1044, und vom 27.07.2004 IX R 64/01, BFH/NV 2005, 191, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.07.1982 - IV R 111/79

    Rechnungsabgrenzungsposten für Stillegungsprämie nach dem Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus FG Nürnberg, 19.09.2013 - 4 K 1613/11
    Rn. 37 Im Streitfall des Urteils vom 22.07.1982 IV R 111/79 (BStBl II 1982, 655) erhielt der Kläger eine Prämie für die Stilllegung seines Mühlenbetriebs und die Verpflichtung zur Nichtaufnahme eines Mühlbetriebs für die Dauer von 30 Jahren; zur Sicherung wurde eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen.
  • BFH, 15.02.2017 - VI R 96/13

    Passiver Rechnungsabgrenzungsposten - Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus …

    Auf die Anschlussrevision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 19. September 2013 4 K 1613/11 aufgehoben.

    Rn. 12 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 906 veröffentlichten Gründen teilweise statt.

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Rechtsprechung
   FG Köln, 06.02.2014 - 10 K 2042/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6856
FG Köln, 06.02.2014 - 10 K 2042/12 (https://dejure.org/2014,6856)
FG Köln, Entscheidung vom 06.02.2014 - 10 K 2042/12 (https://dejure.org/2014,6856)
FG Köln, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 10 K 2042/12 (https://dejure.org/2014,6856)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer: Keine Kürzung des Basisabsicherungsbetrages um Kranken- und Pflegeversicherungserstattungen für Zeiträume vor 2010

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EStG § 11 Abs 2 Satz 1; EStG § 10 Abs 1 Nr 3
    Unbeachtlichkeit von Beitragserstattungen in 2010 zur Kranken- und Pflegeversicherung für 2009

  • Wolters Kluwer

    Verringerung der Sonderausgaben duch die Verrechnung der Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen mit geleisteten Krankenversicherungsbeiträgen

  • datenbank.nwb.de

    Sonderausgaben - Unbeachtlichkeit von Beitragserstattungen in 2010 zur Kranken- und Pflegeversicherung für 2009

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 906
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.2009 - X R 32/07

    Verrechnung von Sonderausgaben - Gleichartigkeit der Sonderausgaben

    Auszug aus FG Köln, 06.02.2014 - 10 K 2042/12
    Erfolgt die Erstattung nicht in demselben Jahr, erfolgt die Verrechnung erstatteter Sonderausgaben mit im Erstattungsjahr gezahlten gleichartigen Sonderausgaben (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-, vergleiche nur Urteil vom 21. Juli 2009 X R 32/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 38; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2013 13 K 3456/12 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 260 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 19.11.2013 - 13 K 3456/12

    Sonderausgabenabzug, Kürzung der Vorsorgeaufwendungen um Beitragsrückerstattung - …

    Auszug aus FG Köln, 06.02.2014 - 10 K 2042/12
    Erfolgt die Erstattung nicht in demselben Jahr, erfolgt die Verrechnung erstatteter Sonderausgaben mit im Erstattungsjahr gezahlten gleichartigen Sonderausgaben (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-, vergleiche nur Urteil vom 21. Juli 2009 X R 32/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2010, 38; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2013 13 K 3456/12 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 260 m.w.N.).
  • BFH, 06.07.2016 - X R 6/14

    Verrechnung der erstatteten lediglich begrenzt abziehbaren …

    Rn. 21 c) Eine andere Beurteilung ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht daraus, dass durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16. Juli 2009 (BGBl I 2009, 1959) die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen zur Absicherung der Krankheitskosten neu geregelt wurde und die Beiträge für die Basisabsicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ab dem Streitjahr 2010 unbegrenzt abziehbar sind, während die Aufwendungen für eine zusätzliche Krankheitsabsicherung nur unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG berücksichtigt werden können (im Ergebnis ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2013 13 K 3456/12 E, EFG 2014, 260, unter II.2.b dd; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 2015 3 K 1087/14, EFG 2016, 283, unter I.1.d und e, Revision X R 35/15;… Schmidt/Heinicke, EStG, 35. Aufl., § 10 Rz 7; a.A. FG Köln, Urteil vom 6. Februar 2014 10 K 2042/12, EFG 2014, 906, Revision X R 22/14; wohl auch FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juni 2014 1 K 2873/13 E, EFG 2014, 1789, Rz 27).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2015 - 3 K 1087/14

    Verrechnung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge der …

    Demgemäß mindern die im Streitjahr 2011 erstatteten Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig die im Streitjahr 2011 geleisteten und nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b EStG abziehbaren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (so auch: FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013 13 K 3456/12 E, EFG 2014, 260; a. A.: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.12.2013 4 K 139/13, EFG 2014, 832, anhängiges Revisionsverfahren unter dem Az. X R 6/14; FG Köln, Urteil vom 06.02.2014 10 K 2042/12, in juris, anhängiges Revisionsverfahren unter dem Az. X R 22/14).

    Eine grundlegende Änderung in der Systematik des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen, die zu einer Neubewertung des Kriteriums der Gleichartigkeit führen könnte, liegt hierin jedoch nicht (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013 13 K 3456/12 E, EFG 2014, 260; a. A. FG Köln, Urteil vom 06.02.2014 10 K 2042/12, in juris).

    Denn hierauf kommt es nicht maßgeblich an (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013 13 K 3456/12 E, EFG 2014, 260; a. A. FG Köln, Urteil vom 06.02.2014 10 K 2042/12, in juris).

  • BFH, 06.07.2016 - X R 22/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.7.2016 X R 6/14 - Verrechnung der erstatteten …

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 6. Februar 2014 10 K 2042/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) war in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 906 veröffentlichten Urteil ebenfalls der Auffassung, die erstatteten, lediglich begrenzt abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge des Jahres 2009 und die im Jahr 2010 gezahlten Krankenversicherungsbeiträge seien wegen der unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen nicht gleichartig und könnten daher nicht verrechnet werden.

  • BFH, 03.08.2016 - X R 35/15

    Sonderausgabenabzug bei Verrechnung erstatteter nur begrenzt abziehbarer …

    Rn. 30 dd) Eine andere Beurteilung ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht daraus, dass durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16. Juli 2009 (BGBl I 2009, 1959) die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen zur Absicherung der Krankheitskosten neu geregelt wurde und die Beiträge für die Basisabsicherung gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ab dem Streitjahr 2010 unbegrenzt abziehbar sind, während die Aufwendungen für eine zusätzliche Krankheitsabsicherung nur unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG berücksichtigt werden können (im Ergebnis ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2013 13 K 3456/12 E, EFG 2014, 260, unter II.2.b dd;… Schmidt/Heinicke, EStG, 35. Aufl., § 10 Rz 7; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Dezember 2013 4 K 139/13, EFG 2014, 832, Rz 25 ff., Revision X R 6/14; FG Köln, Urteil vom 6. Februar 2014 10 K 2042/12, EFG 2014, 906, Rz 18, Revision X R 22/14; wohl auch FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Juni 2014 1 K 2873/13 E, EFG 2014, 1789, Rz 27).
  • FG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 2873/13

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung - Kürzung um …

    Für die Bestimmung der Gleichartigkeit hat der BFH auf die Ähnlichkeit bzw. Unterschiedlichkeit des Sinns und Zwecks sowie der wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der Sonderausgaben für den Steuerpflichtigen abgestellt (vgl. FG Köln, Urteil vom 06.02.2014 10 K 2042/12, juris).

    Rn. 37 Auch die steuerlichen Auswirkungen der rückerstatteten Beiträge für 2010 und den gezahlten Beiträgen im Jahr 2011 sind "gleichartig" (anders ggf. zwischen dem Veranlagungszeitraum 2009 und 2010 vgl. FG Köln, Urteil vom 06.02.2014 10 K 2042/12 , juris Rev. eingelegt Az. X R 22/14).

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