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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 18.03.2015 - 3 K 174/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42099
FG Niedersachsen, 18.03.2015 - 3 K 174/14 (https://dejure.org/2015,42099)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2015 - 3 K 174/14 (https://dejure.org/2015,42099)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2015 - 3 K 174/14 (https://dejure.org/2015,42099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungsteuer

  • rechtsportal.de

    Steuerliche Einordnung der Zahlung von Gehältern an Spieler und Trainer durch ein Unternehmen als Schenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer - Zahlung von Gehältern an professionelle Fußballspieler durch ein Unternehmen als Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Leitsatz)

    Schenkungsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Scheinarbeitsverträge mit Fußballspielern - und die Schenkungsteuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Schenkung von der GbR - und die Schenkungsteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schein-Arbeitsverträge mit Fußballspielern

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerliche Einordnung der Zahlung von Gehältern an Spieler und Trainer durch ein Unternehmen als Schenkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 812
  • EFG 2016, 1096
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 15.03.2007 - II R 5/04

    Schenkungsteuer bei Zuwendungen an Sportvereine - hinreichende Bestimmtheit eines …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2015 - 3 K 174/14
    Der "Wille zur Unentgeltlichkeit" liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn sich der Zuwendende der Unentgeltlichkeit der Zuwendung derart bewusst ist, dass er seine Leistung ohne Verpflichtung (und sei es auch nur in Bezug auf eine Naturalobligation) und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung (oder einem Gemeinschaftszweck) erbringt (BFH Urteile in BFHE 168, 380, BStBl. II 1992, 921, 923, und in BFHE 168, 390, BStBl. II 1992, 925, 927; BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 63, und in BStBl II 2007, 472, unter II.8., m.w.N.).

    Geht man wie hier davon aus, dass die Arbeitsverträge als solche nicht gewollt waren und eine Zuwendung der ...-Firmen an den Kläger verdecken, dann entspricht der Sachverhalt im Wesentlichen doch jener Fallgestaltung, die Gegenstand des Urteils des BFH vom 15. März 2007 II R 5/04, BStBl. II 2007, 472 war.

  • BFH, 14.09.1994 - II R 95/92

    Bei Vermögensübergang durch Erbanfall oder Schenkung auf eine …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2015 - 3 K 174/14
    Danach ist nicht die Gesamthand, sondern die Gesamthänder durch die freigebige Zuwendung schenkungsteuerrechtlich als bereichert anzusehen (BFH Urteil vom 14. September 1994 II R 95/92, BStBl. II 1995, 81).

    Vielmehr betreffe die Teilrechtsfähigkeit lediglich die Anerkennung der Gesamthand im Rechtsverkehr, d.h. die Bestimmung der Rechtsposition, die eine Gesamthandsgemeinschaft als Teilnehmer am Rechtsverkehr Dritten gegenüber einnehmen könne (BFH Urteil vom 14. September 1994 II R 95/92, BStBl. II 1995, 81).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.03.2015 - 3 K 174/14
    Der BGH habe mit Grundsatzurteil vom 29. Januar 2001 II ZR 331/00, BGHZ 146, 341 entschieden, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechtsfähig sei.

    Rn. 57 Daran hat sich zur Überzeugung des Senats auch nichts durch die Entscheidung des BGH vom 29. Januar 2001 II ZR 331/00, BGHZ 146, 341 geändert.

  • BFH, 30.08.2017 - II R 46/15

    Spielerüberlassung als freigebige Zuwendung an Fußballverein

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. März 2015 3 K 174/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Rn. 10 Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1096 veröffentlicht.

  • FG Baden-Württemberg, 01.03.2017 - 7 V 2515/16

    Transparenz der Personengesellschaft im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - …

    Rn. 46 Der erkennende Senat ist der Ansicht, dass auch nach Ergehen der Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der GbR im Zivilrecht im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht die Personengesellschaft als transparent zu behandeln ist und damit deren Gesellschafter zu den Bereicherungsempfängern zu rechnen sind (BFH-Urteil vom 14. September 1994 II R 95/92, BFHE 176, 44, BStBl II 1995, 81 - für eine GbR als Beschenkter; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. März 2015 3 K 174/14, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2016, 1096; im Übrigen zur Transparenz der Personengesellschaft bei einer Personengesellschaft als Schenker BFH-Urteil vom 15. Juli 1998 II R 82/96, BFHE 186, 147, BStBl II 1998, 630 - für eine OHG als Schenker).

    Denn bei der Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Gesamthand gehe es nicht darum, der Gesamthand als solcher eine den juristischen Personen vergleichbare, wenn auch relative, von den Gesamthändern losgelöste Rechtsfähigkeit zuzuerkennen; vielmehr betreffe die Teilrechtsfähigkeit lediglich die Anerkennung der Gesamthand im Rechtsverkehr, d.h. die Bestimmung der Rechtsposition, die eine Gesamthandsgemeinschaft als Teilnehmer am Rechtsverkehr Dritten gegenüber einnehmen könne (…BFH-Urteil vom 14. September 1994 II R 95/92, BFHE 176, 44, BStBl II 1995, 81 Rn. 57 unter Hinweis auf Ulmer in Münchner Kommentar, 2. Aufl., § 705 Rn.129, 131; ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 18. März 2015 3 K 174/14, EFG 2016, 1096).

  • FG Münster, 12.01.2017 - 3 K 518/15

    Vorliegen einer freigebigen Zuwendung an die Mitgesellschafter bei der Einlage …

    Hierauf weist auch das Niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil vom 18.03.2015 (3 K 174/14, EFG 2016, Revision beim BFH anhängig unter II R 46/15) hin.
  • FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 136/19

    Ehevertrag und Schenkungsteuer

    Ein auf eine Bereicherung gerichteter Wille ist nicht erforderlich (BFH, Urteile vom 2. März 1994, II R 59/92, BStBl. II 1994, 366; vom 10. September 1986, II R 81/84, BStBl II 1987, 80; vom 5. März 1980, II R 148/76, BStBl II 1980, 402, 403; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. März 2015, 3 K 174/14, EFG 2016, 1096;… Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, Stand: Mai 2020, § 7 Rn. 274).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 3 K 348/17

    § 15b EStG: Verfassungsmäßigkeit bei Definitivverlusten im Falle der Einstellung …

    Rn. 52 Dem Gericht lagen zur Entscheidung ein Band Feststellungsakten 2009, ein Band Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnungsakte 2009, ein Band Gewerbesteuerakten, vier Bände Dauerbelegakten, zwei Bände Klageakten zum Aktenzeichen 3 K 174/14, fünf Bände Rechtsbehelfsakten zum Rechtsbehelf vom 26. Mai 2014, zwei Bände Klageakten zum Aktenzeichen 2 K 35/16 sowie drei Bände Rechtsbehelfsakten zum Rechtsbehelf vom 03. Februar 2016 vor.
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