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Rechtsprechung
   FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43457
FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12 F (https://dejure.org/2015,43457)
FG Münster, Entscheidung vom 24.11.2015 - 12 K 3933/12 F (https://dejure.org/2015,43457)
FG Münster, Entscheidung vom 24. November 2015 - 12 K 3933/12 F (https://dejure.org/2015,43457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung von Verlusten eines geschlossenen Anlagefonds als verrechenbare Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Verlusten eines geschlossenen Anlagefonds als verrechenbare Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlustausgleich/-verrechnung - Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 362
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • FG Münster, 22.11.2013 - 5 K 3828/10

    Feststellung des verrechenbaren Verlustes einer Gesellschaft i.R.e. …

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12
    Rn. 26 Der Senat entscheidet in der Sache auch ohne Beiladung der ebenfalls in Insolvenz befindlichen Komplementär - GmbH (vgl. FG Münster, Urteil vom 22.11.2013, 5 K 3828/10 F, EFG 2014, 262-264).

    Ob in der Sache ein Steuerstundungsmodell gegeben ist, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der entsprechenden Einzelfallumstände zu ermitteln (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 15. November 2012, 11 K 3175/09, EFG 2013, 503; FG Münster, Urteil vom 22. November 2013, 5 K 3828/10 F, EFG 2014, 262 ff.; BFH, Urteil vom 06.02.2014, IV R 59/10, BFHE 244, 385, Bundessteuerblatt II 2014, 465; FG Münster, Urteil vom 18.06.2015, 12 K 689/12 F, EFG 2015, 1696-1705;… HHR/Hallerbach, § 15 b EStG Rz. 32).

    Der Gesetzgeber wollte mit seiner Regelung lediglich Steuerstundungsmodellen die Anerkennung versagen, die ein extrem hohes Verlustverrechnungspotenzial in der Anfangsphase einer Investition generieren (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 17.07.2012 1 K 2343/08, EFG 2013, 510; FG Münster, Urteil vom 22.11.2013, 5 K 3828/10 F, EFG 2014, 262-264).

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 59/10

    Ein Steuerstundungsmodell setzt Feststellungen zum Werben mit Steuervorteilen …

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12
    Ob in der Sache ein Steuerstundungsmodell gegeben ist, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der entsprechenden Einzelfallumstände zu ermitteln (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 15. November 2012, 11 K 3175/09, EFG 2013, 503; FG Münster, Urteil vom 22. November 2013, 5 K 3828/10 F, EFG 2014, 262 ff.; BFH, Urteil vom 06.02.2014, IV R 59/10, BFHE 244, 385, Bundessteuerblatt II 2014, 465; FG Münster, Urteil vom 18.06.2015, 12 K 689/12 F, EFG 2015, 1696-1705;… HHR/Hallerbach, § 15 b EStG Rz. 32).
  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des …

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12
    Der Insolvenzverwalter ist insoweit nicht zum Verfahren beizuladen (…vgl. Gräber/Lebedag, Finanzgerichtsordnung 7. Auflage, § 60 Rz. 154; BFH Urteil vom 30.08.2012, IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376-381).
  • BFH, 20.05.2010 - IV R 74/07

    Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher …

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12
    Die Insolvenz einer Personengesellschaft lässt das Gewinnfeststellungsverfahren unberührt, da dessen (steuerrechtliche) Folgen nur die Gesellschafter persönlich und nicht den nach Insolvenzrecht abzuwickelnden Vermögensbereich der Personengesellschaft betreffen (vgl. BFH Urteil vom 20.05.2010 IV R 74/07, BFHE 229, 71, Bundessteuerblatt II 2010, 1104 m. w. N.).
  • FG Hessen, 15.11.2012 - 11 K 3175/09

    Anwendbarkeit der Gepräge-Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG auf ausländische …

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12
    Ob in der Sache ein Steuerstundungsmodell gegeben ist, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der entsprechenden Einzelfallumstände zu ermitteln (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 15. November 2012, 11 K 3175/09, EFG 2013, 503; FG Münster, Urteil vom 22. November 2013, 5 K 3828/10 F, EFG 2014, 262 ff.; BFH, Urteil vom 06.02.2014, IV R 59/10, BFHE 244, 385, Bundessteuerblatt II 2014, 465; FG Münster, Urteil vom 18.06.2015, 12 K 689/12 F, EFG 2015, 1696-1705;… HHR/Hallerbach, § 15 b EStG Rz. 32).
  • BFH, 21.05.1992 - IV R 47/90

    Berichtigung eines Bescheides über gesonderte Einkunftsfeststellung wegen …

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12
    Aus § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO folgt, dass die KG gesetzliche Prozessstandschafterin der Gesellschafter und damit immer klagebefugt ist, weshalb sie grundsätzlich beizuladen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21. Mai 1992 IV R 47/90, BFHE 168, 217, Bundessteuerblatt II 1992, 865).
  • FG Hessen, 17.10.2012 - 1 K 2343/08

    Investition in eine Schuldverschreibung über eine vermögensverwaltende …

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12
    Der Gesetzgeber wollte mit seiner Regelung lediglich Steuerstundungsmodellen die Anerkennung versagen, die ein extrem hohes Verlustverrechnungspotenzial in der Anfangsphase einer Investition generieren (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 17.07.2012 1 K 2343/08, EFG 2013, 510; FG Münster, Urteil vom 22.11.2013, 5 K 3828/10 F, EFG 2014, 262-264).
  • FG Münster, 18.06.2015 - 12 K 689/12

    Offener Rentenfonds als Steuerstundungsmodell im Sinne von §§ 20 Abs. 2b , 15b …

    Auszug aus FG Münster, 24.11.2015 - 12 K 3933/12
    Ob in der Sache ein Steuerstundungsmodell gegeben ist, ist im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der entsprechenden Einzelfallumstände zu ermitteln (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 15. November 2012, 11 K 3175/09, EFG 2013, 503; FG Münster, Urteil vom 22. November 2013, 5 K 3828/10 F, EFG 2014, 262 ff.; BFH, Urteil vom 06.02.2014, IV R 59/10, BFHE 244, 385, Bundessteuerblatt II 2014, 465; FG Münster, Urteil vom 18.06.2015, 12 K 689/12 F, EFG 2015, 1696-1705;… HHR/Hallerbach, § 15 b EStG Rz. 32).
  • BFH, 06.06.2019 - IV R 7/16

    Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG; …

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24.11.2015 - 12 K 3933/12 F aufgehoben.

    Rn. 8 Mit Urteil vom 24. November 2015 - 12 K 3933/12 F hat das FG Münster die Feststellungsbescheide für die Jahre 2005 bis 2007 vom 13. und 23. Februar 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung dahin geändert, dass die Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlustes nach § 15b Abs. 4 EStG aufgehoben wird.

    das Urteil des FG Münster vom 24. November 2015 - 12 K 3933/12 F aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Niedersachsen, 15.05.2019 - 9 K 139/13

    An ausländische Investoren gerichtete, modellhafte Investitionskonzeption zur …

    Eine derartige Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen und nicht Ziel der Einführung des § 15 b EStG (ähnlich FG Münster, Urteil vom 24. November 2015 12 K 3933/12 F, EFG 2016, 362; Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 7/16).

    Negative Einkünfte bedingt durch die Inanspruchnahme degressiver AfA oder Sonderabschreibungen sind vielmehr bei betriebswirtschaftlich sinnvollen Investitionen typische Anlaufverluste, die nach dem Willen des Gesetzgebers gerade nicht in den Anwendungsbereich des § 15 b EStG fallen sollten (vgl. FG Münster, Urteil vom 24. November 2015 12 K 3933/12 F, EFG 2016, 362; Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 7/16).

    Eine derartige Ungleichbehandlung ist nicht zu rechtfertigen und nicht Ziel der Einführung des § 15 b EStG (ähnlich FG Münster, Urteil vom 24. November 2015 12 K 3933/12 F, EFG 2016, 362; Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 7/16).

  • FG Nürnberg, 15.03.2023 - 3 K 72/23

    Abgewiesene Klage im Streit um Geltendmachung von Verlusten aus Tierzucht

    Deshalb hat sich der BFH im vorgenannten Urteil ausdrücklich nicht der in Teilen des Schrifttums und vom FG Münster im Urteil vom 24.11.2015 12 K 3933/12 F, EFG 2016, 362 vertretenen Auffassung angeschlossen, dass prognostizierte Verluste, die auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden beruhen, nicht zur Anwendung des § 15b EStG führten.

    (Vor allem, wenn sonst keine negativen Einkünfte entstünden, die mit späteren Gewinnen verrechnet werden könnten.) Deshalb hat sich der BFH im vorgenannten Urteil ausdrücklich nicht der in Teilen des Schrifttums und vom FG Münster im Urteil vom 24.11.2015 12 K 3933/12 F, EFG 2016, 362 vertretenen Auffassung angeschlossen, dass prognostizierte Verluste, die auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden beruhen, nicht zur Anwendung des § 15b EStG führten.

  • FG Nürnberg, 15.03.2023 - 3 K 60/23

    Verlustverrechnungsbeschränkung und Steuerstundungsmodell

    Deshalb hat sich der BFH im vorgenannten Urteil ausdrücklich nicht der in Teilen des Schrifttums und vom FG Münster im Urteil vom 24.11.2015 12 K 3933/12 F, EFG 2016, 362 vertretenen Auffassung angeschlossen, dass prognostizierte Verluste, die auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden beruhen, nicht zur Anwendung des § 15b EStG führten.

    (Vor allem, wenn sonst keine negativen Einkünfte entstünden, die mit späteren Gewinnen verrechnet werden könnten.) Deshalb hat sich der BFH im vorgenannten Urteil ausdrücklich nicht der in Teilen des Schrifttums und vom FG Münster im Urteil vom 24.11.2015 12 K 3933/12 F, EFG 2016, 362 vertretenen Auffassung angeschlossen, dass prognostizierte Verluste, die auf gesetzlichen Abschreibungsmethoden beruhen, nicht zur Anwendung des § 15b EStG führten.

  • FG Münster, 13.09.2022 - 6 K 2396/19

    BiGa III Bio Energie GmbH & Co. KG - Beiladungsanträge können bis zum …

    Der Bundesfinanzhof hatte das im ersten Rechtsgang am 24.11.2015 (Az. 12 K 3933/12 F) ergangene Urteil am 06.06.2019 (Az. IV R 7/16) aufgehoben und den Rechtsstreit zur Nachholung der notwendigen Beiladung der in den Streitjahren beteiligten Kommanditisten an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
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