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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1244
StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002 (https://dejure.org/1984,1244)
StGH Hessen, Entscheidung vom 04.04.1984 - P.St. 1002 (https://dejure.org/1984,1244)
StGH Hessen, Entscheidung vom 04. April 1984 - P.St. 1002 (https://dejure.org/1984,1244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Rechtskraft - Bindungswirkung - geschäftsführende Landesregierung - obligatorische Förderstufe und Elternrecht - Gesetzesvorbehalt im Schulwesen - Anschlußbefugnis des Landesanwalts

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    (Rechtskraft - Bindungswirkung - geschäftsführende Landesregierung - obligatorische Förderstufe und Elternrecht - Gesetzesvorbehalt im Schulwesen - Anschlußbefugnis des Landesanwalts)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetzesvorbehalt - Obligatorische Förderstufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 35, 1
  • NVwZ 1984, 784
  • DÖV 1984, 718
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (18)

  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist; …

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    Rn. 3 Der Staatsgerichtshof wies mit Urteil vom 20. Dezember 1971 (- P.St. 608.637 - StAnz. 1972, S. 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285) die Anträge insgesamt, das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 6. Dezember 1972 (BVerfGE 34, 165 = NJW 1973, 133) die Verfassungsbeschwerden im Wesentlichen zurück.

    1970, 324 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 234, und Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608.638 -, StAnz.

    1972, 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1982, 285; zuletzt im Urteil vom 30. Dezember 1981 - P.St. 880 -, StAnz.

    Rn. 29 4. Der Zulässigkeit der Grundrechtsklage steht auch nicht die Rechtskraft des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608.637 - a.a.O. entgegen.

    Streitgegenstand der Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 20. Dezember 1971 a.a.O. war die Behauptung der damaligen Antragsteller, dass sie durch die von ihnen angegriffenen Rechtsverordnungen in ihren Grundrechten verletzt worden seien.

    Wenn staatlichen Erziehungsrecht und Elternrecht aus Art. 55 Satz 1 HV aufeinandertreffen, bedarf es einer Interessenabwägung, um die beiden Rechtsbereiche voneinander abzugrenzen (StGH, Urteil vom 20. Dezember 1971 a.a.O. mit weiteren Nachweisen, vom 30. Dezember 1981 P.St. 880 -, StAnz.

    Bereits in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 1971 a.a.O. hat der Staatsgerichtshof verneint, dass mit der Einführung der obligatorischen Förderstufe dieses Auswahlrecht der Eltern verletzt wird.

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    1972, 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1982, 285; zuletzt im Urteil vom 30. Dezember 1981 - P.St. 880 -, StAnz.

    1982, 150 = ESVGH 32, 1 = DÖV 1982, 244).

    Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit stehen grundsätzlich selbständig und unabhängig nebeneinander (StGH, Urteil vom 30. Dezember 1981 - P.St. 880 - S. 37; BVerfGE 4, 178, 189).

    Wenn staatlichen Erziehungsrecht und Elternrecht aus Art. 55 Satz 1 HV aufeinandertreffen, bedarf es einer Interessenabwägung, um die beiden Rechtsbereiche voneinander abzugrenzen (StGH, Urteil vom 20. Dezember 1971 a.a.O. mit weiteren Nachweisen, vom 30. Dezember 1981 P.St. 880 -, StAnz.

    1982, 150 = ESVGH 32, 1 = DÖV 1982, 244 = NJW 1982, 1381; Beschluss vom 25. November 1982 - P.St. 929 -, …

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    Rn. 3 Der Staatsgerichtshof wies mit Urteil vom 20. Dezember 1971 (…- P.St. 608.637 - StAnz. 1972, S. 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285) die Anträge insgesamt, das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 6. Dezember 1972 (BVerfGE 34, 165 = NJW 1973, 133) die Verfassungsbeschwerden im Wesentlichen zurück.

    Das gilt sowohl für die Eltern derjenigen Schüler, die im Zeitpunkt der Erhebung der Grundrechtsklagen die vierte Klasse der Grundschule besuchten und sich nunmehr bereits in der Förderstufe befinden, als auch für diejenigen Eltern, deren Kinder die inzwischen eingeführte obligatorische Förderstufe zwar noch nicht besuchen, aber damit alsbald rechnen müssen (vgl. BVerfGE 34, 165, 180 = NJW 1973, 133).

    Rn. 32 5. Der Staatsgerichtshof ist auch nicht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1972 (BVerfGE 34, 165 ff. = NJW 1973, 133) an einer eigenen Sachentscheidung gehindert.

    In seinem Urteil vom 6. Dezember 1972 a.a.O. hat das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen über Verstöße gegen Grundrechte festgestellt, die vom Grundgesetz geschützt sind.

    Der Staatsgerichtshof ist daher bei seiner Rechtsfindung in diesem Fall nicht durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1972 a.a.O. gebunden.

  • StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929

    Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    1982, 150 = ESVGH 32, 1 = DÖV 1982, 244 = NJW 1982, 1381; Beschluss vom 25. November 1982 - P.St. 929 -, …

    1982, 2432 = ESVGH 33, 6 = NVwZ 1984, 90).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    Ebenso wie im Bereich des Grundgesetzes verpflichten Rechtsstaats- und Demokratieprinzip als integrierende Bestandteile der Hessischen Verfassung den Gesetzgeber, die grundlegenden Entscheidungen im Schulwesen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, BVerfGE 58, 257, 268, und daran anschließende Rechtsprechung des Staatsgerichtshof, zuletzt im Beschluss vom 25. November 1982 - P.St. 930 -, StAnz. 1982, 2437 = ESVGH 33, 13 = DÖV 1983, 546 mit weiteren Nachweisen).

    Da dies in den verschiedenen Regelungsbereichen des Schulrechts und von Fallgruppe zu Fallgruppe unterschiedlich ist, bedarf es jeweils einer besonderen Prüfung, was der parlamentarischen Willensbildung vorbehalten ist und was durch gesetzliche Ermächtigung dem Verordnungsgeber übertragen werden darf (BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981, BVerfGE 58, 257, 274).

  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes …

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    Rn. 27 Entgegen der Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG, nach der ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof grundsätzlich nur stattfindet, wenn der Antragsteller zuvor eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb eines Monats seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft, erkennt der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage an, wenn der Antragsteller selbst gegenwärtig und unmittelbar von der Norm betroffen wird (u.a. StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - P.St. 539 -, StAnz.

    1970, 324 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 234, und Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608.638 -, StAnz.

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    Er kann sich auf die wesentlichen Leitentscheidungen beschränken (BVerfGE 41, 251, 265; 47, 46, 82 f.).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    Er kann sich auf die wesentlichen Leitentscheidungen beschränken (BVerfGE 41, 251, 265; 47, 46, 82 f.).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    Zwar ist der Staatsgerichtshof auch im Rahmen einer Grundrechtsklage berechtigt, von Amts wegen zu prüfen, ob eine Norm wegen anderer Verstöße als gegen Grundrechte nichtig ist, wenn solche Rügen im Zusammenhang mit der behaupteten Verletzung von Grundrechten erhoben werden (StGH, Beschluss vom 29. Oktober 1954 - P.St. 167 -, ESVGH 11/II, 16 [L] in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht, vgl. BVerfGE 1, 264, 271; zuletzt BVerfGE 55, 372, 384 und Urteil vom 8. November 1983 - 1 BvR 1249/81 -).
  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002
    Zwar ist der Staatsgerichtshof auch im Rahmen einer Grundrechtsklage berechtigt, von Amts wegen zu prüfen, ob eine Norm wegen anderer Verstöße als gegen Grundrechte nichtig ist, wenn solche Rügen im Zusammenhang mit der behaupteten Verletzung von Grundrechten erhoben werden (StGH, Beschluss vom 29. Oktober 1954 - P.St. 167 -, ESVGH 11/II, 16 [L] in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht, vgl. BVerfGE 1, 264, 271; zuletzt BVerfGE 55, 372, 384 und Urteil vom 8. November 1983 - 1 BvR 1249/81 -).
  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 930

    Umwandlung eines Gymnasiums in eine Sekundarstufenschule 1

  • StGH Hessen, 05.03.1954 - P.St. 156

    Gesetz; Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkung

  • StGH Hessen, 29.10.1954 - P.St. 167

    Eigentumsgarantie; Gebührenordnung; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; …

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854

    Ermächtigung; Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Lehrer; Pflichtstunden; …

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839

    Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Rechtsverordnung; Prüfungsgegenstand; …

  • StGH Hessen, 11.02.1987 - P.St. 1036

    Grundsätzliche Vereinbarkeit der Einführung der flächendeckenden obligatorischen …

    Daß dadurch das in der Verfassung verankerte Elternrecht grundsätzlich nicht verletzt wird, hat sowohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 06.12.1972 zu Art. 6 GG (BVerfGE 34, 165 ff.) als auch der Staatsgerichtshof in zwei Urteilen vom 20.12.1971 (…P. St. 608/637, StAnz. 1972, S. 112 = ESVGH 22, 4) und vom 04.04.1984 (P. St. 1002, StAnz. 1984, S. 825 = ESVGH 35, 1) entschieden.

    Dieses - auch im Urteil des Staatsgerichtshofs vom 04.04.1984 (P. St. 1002, a.a.O.) betonte - Gebot des Vorbehalts des Gesetzes bei grundrechtsrelevanten Regelungen hat der Gesetzgeber in § 12 Abs. 4 S. 1 SchVG durch das Festlegen von grundsätzlich drei Anspruchsebenen beachtet.

    Der pädagogische Freiraum ist einer näheren Normierung wegen ungewisser Prognostizierbarkeit nur schwer zugänglich und darf deshalb im Interesse der auch vom Staatsgerichtshof (P. St. 1002, a.a.O.) für notwendig erachteten Flexibilität des Schulwesens nicht, jedenfalls nicht zu sehr, durch eine zu weitgehende gesetzliche Fixierung eingeschränkt werden.

    aa) (Regelbeginn der äußeren Differenzierung) Nach seinem Urteil vom 04.04.1984 (P. St. 1002 a.a.O.) muß der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Ersteinstufung in die Kurse bestimmen.

    Er hat damit dem im Urteil des Staatsgerichtshofs vom 04.04.1984 (P. St. 1002, a.a.O.) für das Schulwesen näher konkretisierten Rechtsstaats- und Demokratieprinzip im wesentlichen - mit Ausnahme der oben bereits näher dargelegten und noch zu erörternden Punkte - entsprochen.

    Wie bereits dargelegt, begegnet die Einführung der landesweit flächendeckenden obligatorischen Förderstufe keinen verfassungsrechtlichen Bedenken und greift insbesondere die damit verbundene Hinausschiebung des Wahlrechts der Eltern hinsichtlich des weiterführenden Bildungswegs ihrer Kinder um zwei Jahre nicht in verfassungswidriger Weise in die Substanz des Elternrechts nach Art. 55 Satz 1 HV ein (so auch schon die Entscheidungen P. St. 608, 637 und P. St. 1002 a.a.O.).

    Der Staatsgerichtshof (P. St. 1002 a.a.O.) hat insoweit den Beginn des siebten Schuljahres als äußerste Grenze bezeichnet; diese ist durch das Förderstufen-Abschlußgesetz eingehalten worden.

  • StGH Hessen, 04.10.1995 - P.St. 1170

    Abstrakte Normenkontrolle; Schulrecht; Gesetzesvorbehalt; Elternrecht; …

    Der Staatsgerichtshof habe in seinen Urteilen vom 4. April 1984 (P.St. 1002) und vom 11. Februar 1987 (P.St. 1036) deutlich hervorgehoben, wesentlich für die Förderstufe sei es, daß sie ihre Aufgabe als Bindeglied zwischen Grundschule und weiterführender Schule voll erfülle.

    1982, S. 2432 = ESVGH 33, 6 = NVwZ 1984, S. 90; vgl. auch Urteil vom 11.02.1987 - P.St. 1036 -, a.a.O.; Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, StAnz.

    1984, S. 825 = ESVGH 35, 1 = DÖV 1984, S. 718; Beschluß vom 25.11.1982 - P.St. 930 -, StAnz.

    Rn. 261 Davon ausgehend, daß die Hessische Verfassung einen Zeitpunkt für die Ausübung des elterlichen Wahlrechts bezüglich der weiterführenden Bildungsgänge nicht festlegt (StGH…, Urteil vom 20.12.1971 - P.St. 608.637 -, a.a.O.), hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 4. April 1984 - P.St. 1002 -, a.a.O.) es noch für verfassungsgemäß gehalten, das Wahlrecht bis zum Ende der Jahrgangsstufe 6 hinauszuschieben.

    Ganz abgesehen davon hat der Staatsgerichtshof in seinen Urteilen vom 20. Dezember 1971 (…- P.St. 608.637 -, a.a.O.), vom 4. April 1984 (- P.St. 1002 -, a.a.O.) und vom 11. Februar 1987 (…- P.St. 1036 -, a.a.O.), an denen er festhält, die flächendeckende Einführung der Förderstufe und damit das generelle Hinausschieben des Zeitpunkts der Wahl der weiterführenden Bildungsgänge um zwei Jahre für verfassungsmäßig erklärt.

    Diese Einzelregelungen können dem Verordnungsgeber vorbehalten bleiben, "soll nicht das Gesetz durch Inhaltsbestimmungen überfrachtet und die pädagogische Entwicklung übermäßig festgelegt werden" (…vgl. DJT-Entwurf, a.a.O., Einleitung S. 47, 49; vgl. zu alledem ferner BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, BVerfGE 58, 257 ; Beschluß vom 21.12.1977, BVerfGE 47, 46 ;… StGH, Beschlüsse vom 25.11.1982 - P.St. 929 - und- P.St. 930 -, a.a.O.; Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 12.02.2020 - P.St. 2610

    Hessische Jagdverordnung: Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen …

    - StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, StAnz.

    - St. Rspr.; vgl. nur StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, StAnz.

    1969, 33 [36] = juris, Rn. 33; Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, StAnz.

  • VerfGH Saarland, 14.07.1987 - Lv 4/86

    Amtszeit; keine unbegrenzte Amtsfortführung bis Neuwahl; Verzögerung der Neuwahl; …

    Der Gerichtshof knüpft damit an seine frühere Entscheidung vom 04.04.1984 (NVwZ 1984, 784, 786) an, in der der Gerichtshof bereits ausgeführt hatte: Der Parlamentsvorbehalt mache es erforderlich, daß das Parlament selbst für die Förderstufe ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kern- und Kursunterricht festlege und insbesondere bestimme, welche Fächer in Kursen und welche gemeinsam zu unterrichten seien.

    Diese hohe Intensität der Grundrechtsbetroffenheit, die auch den hessischen Staatsgerichtshof zu der Aussage veranlaßt hat, daß mit der obligatorischen Förderstufe die äußersten Grenzen des im Hinblick auf die Grundrechte von Eltern und Schülern noch Zulässigen erreicht seien (vgl. HessStGH, NVwZ 1984, 784, 785), mag es rechtfertigen, im Hinblick auf den Parlamentsvorbehalt von dem Gesetzgeber sehr ins Einzelne gehende Regelungen zu verlangen.

    Auch insoweit hat der hessische Staatsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 04.04.1984 (NVwZ 1984, 784, 786) und vom 11.02.1987 (P. St. 1036, S. 66 der Urteilsausfertigung) zwar die Auffassung vertreten, der Gesetzgeber selbst müsse bestimmen, welche Fächer in Kursen und welche gemeinsam zu unterrichten sind.

  • StGH Hessen, 23.07.1993 - P.St. 1173

    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen das Inkrafttreten des SchulG HE am …

    So hat sich denn der Staatsgerichtshof in Grundrechtsklageverfahren bisher darauf beschränkt, die Verletzung der Grundrechte des betreffenden Klägers durch das angegriffene Gesetz festzustellen, was nach der (personell erweiterten) Rechtskraftregelung des § 49 Abs. 1 StGHG lediglich dazu führt, daß rechtlich verbindlich für und gegen jedermann und bindend für alle Gerichte und Behörden eine Grundrechtsverletzung gerade zum Nachteil der am Verfahren beteiligten Antragsteller - und nicht auch anderer betroffener Personen - feststeht, ohne daß damit gleichzeitig der Bestand der angegriffenen Rechtsnorm berührt würde (vgl. hierzu auch StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, StAnz. 1984, S. 825 = ESVGH 35, 1 = DÖV 1984, S. 718; Beschluß vom 26.06.1985 - P.St. 1031 e.V. -).

    Mit der Rüge des Verstoßes gegen den Vorbehalt des Gesetzes machen sie die Verletzung ihres elterlichen Rechts auf verfassungsgemäßen Schulunterricht für ihre Kinder geltend (vgl. hierzu auch StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -).

    Die bisherige Regelung ist im übrigen unter diesem Gesichtspunkt auch unangefochten geblieben (vgl. zur gebotenen Regelungsdichte im Schulrecht BVerfG, Beschluß vom 20.10.1981, BVerfGE 58, 257; StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P.St. 1002 -, …und Urteil vom 11.02.1987 - P.St. 1036 -, StAnz. 1987, S. 562).

  • StGH Hessen, 10.10.2012 - P.St. 2358

    1. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 47 Abs. 1 …

    Rn. 57 - Vgl. StGH, Urteil vom 04.04.1984 - P. St. 1002 -, ESVGH 35, 1; Gehb, Verfassung, Zuständigkeiten und Verfahren des Hessischen Staatsgerichtshofs, 1987, S. 266 f.; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 44 Rdnr. 14; E. Klein, in: Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, Rnr. 1457 zu § 31 Abs. 1 BVerfGG; Schroeder, DVBl. 2007, 444 [444 f.] -.
  • StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 1005

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Sexualkundeunterrichts in der Schule ohne …

    Nach Wortlaut, Sinn und Zweck dieser Vorschrift bezieht sich das Elternrecht auf die gesamte Pflege und Erziehung innerhalb und außerhalb der Familie einschließlich des schulischen Bereichs und dient der Bestimmung des Lebensweges des jungen Menschen (StGH, Urteil vom 4.4.1984 -- P.St. 1002 -- StAnz. 1984, 825).

    Die Frage, inwieweit im Bereich der Schulangelegenheiten eine Regelung allein durch Gesetz der verfassungsrechtlichen Lage entspricht, ist vom Staatsgerichtshof im Anschluß an das Bundesverfassungsgericht wiederholt (zuletzt im Urteil vom 4.4.1984, P.St. 1002 -- a.a.O.) dahingehend beantwortet worden, daß das "Rechtsstaats- und Demokratieprinzip als integrierende Bestandteile der Hessischen Verfassung den Gesetzgeber verpflichten, die grundlegenden Entscheidungen im Schulwesen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung, selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen.".

  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 7 UE 299/99

    Schulfahrten - Vereinbarkeit einer Erlassregelung (Wandererlass) mit dem …

    Rn. 37 Allerdings verpflichten das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 3, 20 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 65, 70 Hessische Verfassung -- HV --; zum auch in der Hessischen Verfassung verankerten Rechtsstaatsprinzip vgl. Hess. StGH, Be. v. 13.01.1988 -- P.St. 1039 -- StAnz. S. 1873) den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (Parlamentsvorbehalt; s. hierzu etwa BVerfG, Be. v. 20.10.1981 -- 1 BvR 640/80 -- BVerfGE 58, 257; v. 21.12.1977 -- 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 -- BVerfGE 47, 46, 78, u. v. 22.06.1977 -- 1 BvR 799/76 -- BVerfGE 45, 400; Hess. StGH, U. v. 04.04.1984 -- P.St. 1002 -- NVwZ 1984, 784, u. Be. v. 25.11.1982 -- P.St. 929 -- NVwZ 1984, 90, u. -- P.St. 930 -- DÖV 1983, 546).

    Nach Wortlaut, Sinn und Zweck dieser Vorschrift bezieht sich das Elternrecht auf die gesamte Pflege und Erziehung innerhalb und außerhalb der Familie einschließlich des schulischen Bereichs und dient der Bestimmung des Lebenswegs des jungen Menschen (Hess. StGH, U. v. 04.04.1984 -- P.St. 1002 -- a.a.O.).

  • VGH Hessen, 25.06.1998 - 7 UE 4200/96

    Schülerbeförderungskosten: Rechtsänderung hinsichtlich der Regelung der …

    Dieses Wahlrecht, das zugleich mit der Wahl des Bildungsgangs als solchen auszuüben ist (vgl. § 77 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HSchG), setzt für den Fall, daß die Jahrgangsstufen 5 und 6 als Förderstufe organisiert sind, indes gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 HSchG in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise erst zum Ende der Jahrgangsstufe 6 ein (Hess. StGH, Ue. v. 04.04.1984 - P.St. 1002 - StAnz. S. 825 (828), v. 11.02.1987 - P.St. 1036 - StAnz.
  • VGH Hessen, 24.08.1994 - 7 TG 2135/94

    Schulrecht: zum Anspruch auf Einrichtung einer 5. Klasse an einem Gymnasium und …

    Durch die Hinausschiebung des Wahlrechts im übrigen um zwei Jahre auf die Zeit nach der Förderstufe wird also nicht in verfassungswidriger Weise in das Elternrecht eingegriffen (Hess. StGH, Ue. v. 4.4.1984 - P.St. 1002 -, StAnz. 1984, 825, u. v. 11.2.1987 - P.St. 1036 -, StAnz. 1987, 562; Hess. VGH, B. v. 9.7.1986 - 6 NG 1038/86 -).
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1043

    Einstweilige Verfügung; Förderstufe; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; …

  • VGH Hessen, 22.05.1986 - 6 NG 733/86
  • StGH Hessen, 20.07.1983 - P.St. 1001

    Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen die 17. Verordnung zur Ausführung …

  • VGH Hessen, 22.08.1986 - 6 TG 2097/86

    Vorzeitige Einführung der Förderstufe - Prognosen

  • VG Wiesbaden, 25.06.1998 - 7 UE 4200/96
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