Rechtsprechung
| VGH Hessen, 05.01.1990 - 1 TG 2781/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Zum Anspruch eines Lehrers auf Ermäßigung der Pflichtstundenzahl; Ausübung zahlreicher Ehrenämter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflichtstunden - Ermäßigung der Pflichtstunden bei kommunalpolitischem Mandat oder Ehrenamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 17.08.1989 - I/2 G 1594/89
- VGH Hessen, 05.01.1990 - 1 TG 2781/89
- StGH Hessen, 15.08.1990 - P.St. 1101
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 151 (Ls.)
- NVwZ 1990, 887
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84
Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein …
Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1990 - 1 TG 2781/89
Mit dem bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.1985 (DÖD 1986, 89 = DVBl. 1986, 241 = BVerwGE 72, 289 = NWvZ 1986, 743) und den weiteren obergerichtlichen Entscheidungen (VGH Baden-Württemberg…, Beschluß vom 21.10.1983, a.a.O.; OVG Saarland, Urteil vom 26.2.1986, RiA 1986, 231 und OVG Lüneburg, Urteil vom 9.9.1987, ZBR 1989, 311) ist auch der erkennende Senat der Auffassung, daß eine Dienstbefreiung nur dann erforderlich ist, wenn eine zeitlich festgelegte Dienstleistungspflicht des Beamten mit einer zeitlich festgelegten sonstigen Tätigkeit im Sinne des § 106 Absätze 3 und 4 HBG, wie etwa bei der Teilnahme an Sitzungen, zur selben Zeit zusammentrifft.Soweit er sich auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 1 HV / Art. 3 Abs. 1 GG beruft, kann mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11.12.1985, a.a.O.) darauf hingewiesen werden, daß das Streben der politisch aktiven Mitbürger nach Mitgestaltung der gemeindlichen Selbstverwaltung alle Staatsbürger gleichermaßen betrifft, weil jeder hierfür Zeit und Arbeitskraft aufbringen muß, wobei der Umfang dieses Einsatzes ohnehin -- unabhängig von der beruflichen Stellung des einzelnen -- unterschiedlich sein wird.
Wenn er -- wie er in seinem Beschwerdevorbringen nochmals betont hat -- nicht bereit ist, seine Tätigkeiten außerhalb seiner Lehrertätigkeit zu beschränken, so bleibt dem Senat nur der Hinweis, den auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.12.1985 (a.a.O.) gegeben hat, daß Umstellungen des Dienstes mit dem Ziel, Dienstbefreiungen und Beurlaubungen möglichst zu erübrigen, vom Dienstherrn und vom Beamten vorrangig anzustreben sind.
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.1983 - 4 S 1704/83
Verringerung des Lehrdeputats eines beamteten Professors zur Wahrnehmung seines …
Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1990 - 1 TG 2781/89
Der hessische Landesgesetzgeber hat bei dieser Neuregelung die für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Beamte, Angestellte und Arbeiter) getroffenen Vorkehrungen als ausreichend erachtet, wie sie in §§ 106 Abs. 3, 4 und 215 Abs. 2 HBG enthalten waren (vgl. hierzu Schneider/Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Kommentar, Stand: Februar 1989, Erl. zu §§ 35, 35 a, 36 HGO, B 2; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.10.1983, DÖV 1984, 257, zur vergleichbaren dortigen Rechtslage).Mit dem bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.1985 (DÖD 1986, 89 = DVBl. 1986, 241 = BVerwGE 72, 289 = NWvZ 1986, 743) und den weiteren obergerichtlichen Entscheidungen (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.10.1983, a.a.O.; OVG Saarland, Urteil vom 26.2.1986, RiA 1986, 231 und OVG Lüneburg, Urteil vom 9.9.1987, ZBR 1989, 311) ist auch der erkennende Senat der Auffassung, daß eine Dienstbefreiung nur dann erforderlich ist, wenn eine zeitlich festgelegte Dienstleistungspflicht des Beamten mit einer zeitlich festgelegten sonstigen Tätigkeit im Sinne des § 106 Absätze 3 und 4 HBG, wie etwa bei der Teilnahme an Sitzungen, zur selben Zeit zusammentrifft.
Entsprechendes gilt für die Vorbereitung und Ergänzung der genannten Tätigkeiten (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21.10.1983, a.a.O.).
- BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74
Abgeordnetendiäten
Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1990 - 1 TG 2781/89
Hierfür erhält er lebenslang eine angemessene Alimentation, die im allgemeinen für die Zeit entfällt, in der er trotz Dienstfähigkeit seiner Dienstleistungspflicht nicht nachkommt (vgl. hierzu etwa Schneider, Werner, RiA 1988, 57, 58 unter Hinweis auf BVerfG, Schlußurteil vom 5.11.1975, BVerfGE 40, 296, 321 f.). - BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 24.84
Beamtenrecht - Sonderurlaub - Dienstlicher Grund - Vertretungsmöglichkeit
Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1990 - 1 TG 2781/89
Rn. 14 Vorab ist anzumerken, daß Dienstbefreiung für die Vergangenheit nachträglich nicht mehr gewährt werden kann (so Beschluß des erkennenden Senats vom 14.12.1989 -- 1 TG 3458/89 -- unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 6.9.1989 -- 1 UE 3303/86 -- mit Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 30.1.1986, VBl BW 1987, 222 = DÖD 1987, 106 = RiA 1986, 236 = ZBR 1987, 12 und Urteil vom 25.2.1988, Buchholz 232.2 § 5 EUrlV Nr. 1). - VGH Hessen, 06.09.1989 - 1 UE 3303/86
Verfall des Urlaubsanspruchs - Ablehnung der Gewährung von Dienstbefreiung wegen …
Auszug aus VGH Hessen, 05.01.1990 - 1 TG 2781/89
Rn. 14 Vorab ist anzumerken, daß Dienstbefreiung für die Vergangenheit nachträglich nicht mehr gewährt werden kann (so Beschluß des erkennenden Senats vom 14.12.1989 -- 1 TG 3458/89 -- unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 6.9.1989 -- 1 UE 3303/86 -- mit Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 30.1.1986, VBl BW 1987, 222 = DÖD 1987, 106 = RiA 1986, 236 = ZBR 1987, 12 und Urteil vom 25.2.1988, Buchholz 232.2 § 5 EUrlV Nr. 1).
- VG Regensburg, 21.03.2012 - RO 1 K 11.408
Keine pauschale Verringerung der Dienstleistungspflicht einer Lehrerin/eines …
Eine Beurlaubung ist jedoch nur dann erforderlich/notwendig, wenn eine zeitlich festgelegte Dienstleistungspflicht des Beamten mit einer zeitlich festgelegten Ratstätigkeit i.S.d. Art. 93 Abs. 4 BayBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 UrlV, wie etwa der Teilnahme an Sitzungen, oder i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 UrlV, wie Tätigkeiten, die mit dem kommunalen Mandat in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, zur selben Zeit zusammentrifft (vgl. BVerwG v. 11.12.1985, Az. 2 C 8/84 ; OVG Rheinland-Pfalz v. 19.11.2010, Az. 2 A 10723/10 und v. 31.7.1991, Az. 2 A 10047/91 und; Hessischer Verwaltungsgerichtshof v. 5.1.1990, Az. 1 TG 2781/89 ; OVG Lüneburg v. 9.9.1987, Az. 2 A 39/85 ; Staatsgerichtshof des Landes Hessen v. 15.8.1990, Az. P.St. 1101 ; VG Bayreuth v. 6.5.2011, Az. B 5 K 10.1105 ). Vielmehr sind Umstellungen des Dienstes vom Dienstherrn und dem Beamten vorrangig vorzunehmen, um Dienstbefreiungen zu vermeiden (vgl. BVerwG v. 11.12.1985, Az. 2 C 8/84 ; OVG Rheinland-Pfalz v. 19.11.2010, Az. 2 A 10723/10 ; Hessischer Verwaltungsgerichtshof v. 5.1.1990, Az. 1 TG 2781/89 ; VG Bayreuth v. 6.5.2011, Az. B 5 K 10.1105 ).
- VGH Bayern, 29.11.2013 - 3 ZB 12.998
Lehrer, die kommunale Mandatsträger sind, haben für die Tätigkeiten, die im …
Rn. 14 Der Hess. Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Beschluss vom 5. Januar 1990 - 1 TG 2781/89 - juris, dem Bundesverwaltungsgericht angeschlossen und betont, dass es nicht Ziel ist, bei Beamten den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Tätigkeit als Mitglied einer kommunalen Vertretung ganz oder teilweise durch Verringerung der Dienstleistungspflicht - im Falle der Klägerin durch eine Umrechnung auf ihr Lehrdeputat (…vgl. Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Mai 2013, Art. 93 BayBG Rn. 168) - auszugleichen. - VG Bayreuth, 06.05.2011 - B 5 K 10.1105
Arbeitszeit eines an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und …
Umstellungen des Dienstes mit dem Ziel, Dienstbefreiungen zu vermeiden, sind vom Dienstherrn und Beamten vorrangig anzustreben (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1985, Az.: 2 C 8/84; Hess. VGH, Beschluss vom 5. Januar 1990, Az.: 1 TG 2781/89 m.w.N.).Vielmehr wäre es Sache des Klägers (und gegebenenfalls seiner Kollegen) die Notwendigkeit einer solchen generellen Regelung dem Dienstherrn gegenüber darzulegen und einzufordern, wenngleich ein Anspruch hierauf grundsätzlich nicht bestehen dürfte (BVerwG…, Urteil vom 11. Dezember 1985, a.a.O.; OVG Saarland…, Urteil vom 26. Februar 1986, Az.: 3 R 240/82 in ZBR 1987, S. 47f.; Hess. VGH, Beschluss vom 5. Januar 1990, Az.: 1 TG 2781/89, -juris-).
- StGH Hessen, 15.08.1990 - P.St. 1101
Zum Anspruch eines Lehrers auf Ermäßigung der Pflichtstundenzahl: …
Rn. 7 Die Beschwerde des Antragstellers wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluß vom 5. Januar 1990 - 1 TG 2781/89 -, zugestellt am 11. Januar 1990, unter Bezugnahme auf die Ausführungen im Beschluß des Verwaltungsgerichts... zurück. - VG Kassel, 21.10.2024 - 1 K 559/22
Zum Anwendungsbereich des Sonderurlaubs für gewerkschaftliche Betätigung bei …
Erforderlich ist die Gewährung von Sonderurlaub dann, wenn eine zeitlich festgelegte Dienstleistungspflicht des Beamten mit einer zeitlich festgelegten sonstigen Tätigkeit in diesem Sinne zusammenfällt (BVerwG…, Urteil vom 11. Dezember 1985 - 2 C 8/84 -, BVerwGE 72, 289-291, Rn. 10; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Januar 1990 - 1 TG 2781/89 -, Rn. 17, juris;… v. Roetteken/HBR, Stand: Februar 2022, HBG § 69 Rn. 278; Metzler-Müller/Zentgraf HBG, Stand: April 2024, § 69 S. 394;… BeckOK BeamtenR Hessen/Hartmannshenn, 27. Ed. 1.7.2024, HBG § 69 Rn. 30).
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 2595/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 6 Abs 3 BPersVG, § 25 BPersVG
Verselbständigungsbeschluß eines Dienststellenteils - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 25.07.1989 - K 2820/87
- VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 2595/89
- BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 9.90
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 151 (Ls.)
- DVBl 1990, 886
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 14.07.1987 - 6 P 9.86
Personalvertretung - Nebenstelle
Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 2595/89
Er macht weiter geltend: Auch nach dem Beschluß des OVG Münster vom 5.10.1987 -- CB 38/85 -- und der Entscheidung des BVerwG vom 14.7.1987 -- 6 P 9.86 -- sei es für die Rechtmäßigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gemäß § 6 Abs. 3 BPersVG ohne Bedeutung, ob dem Leiter einer Nebenstelle personalvertretungsrechtlich einschlägige Regelungsbefugnisse zustünden.Hierüber besteht in Literatur und Rechtsprechung kein Streit (vgl. Fürst, GKÖD V, K § 25 Rz 20;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmeier, 6. Aufl. 1986, RdNr. 34 zu § 6 und RdNr. 9 zu § 25 BPersVG; BVerwG, Beschluß vom 14.7.1987 -- 6 P 9.86 --, Dokumentarische Berichte Nr. 18/1987, Ausgabe B, S. 241).
Auch wenn man den Beschwerdevortrag des Antragstellers berücksichtigt und die Grundsätze beachtet, die das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits zitierten Beschluß vom 14.7.1987 -- 6 P 9.86 -- zum Begriff der räumlich weiten Entfernung vertreten hat, bleibt festzuhalten, daß die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Auch verweist das genannte Oberverwaltungsgericht zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.7.1987 -- 6 P 9.86 --; denn diese Entscheidung befaßt sich ausschließlich mit dem Tatbestandsmerkmal "räumlich weit entfernt".
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1986 - 17 B 2/86
Anfechtung von Personalratswahlen bei örtlichen Standortfernmeldeanlagen; Begriff …
Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 2595/89
Hierauf komme es entgegen den Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluß vom 3.9.1986 -- 17 OVG B 2/86 --) und des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis (Beschluß vom 2.2.1987) nicht an.In dieser Frage folgt der erkennende Fachsenat der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Beschluß vom 3.9.1986 -- 17 OVG B 2/86 -- (Personalvertretung 1988 S. 445).
- BVerwG, 07.10.1988 - 6 P 30.85
Lehrkraft - Vorwiegend Wissenschaftliche Tätigkeit - Personalrat - Einschränkung …
Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 2595/89
Außerdem hat es das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 13.5.1987 -- 6 P 20.85 -- (ZBR 1987 S. 350) ausdrücklich offen gelassen, ob dem Leiter einer verselbständigten Nebenstelle eine hinreichende Regelungskompetenz im personellen und sozialen Bereich zukommen muß. - BVerwG, 13.05.1987 - 6 P 20.85
Personalrat - Zustimmungsverweigerung - Einstellung - Nichtigkeit eines …
Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 2595/89
Außerdem hat es das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 13.5.1987 -- 6 P 20.85 -- (ZBR 1987 S. 350) ausdrücklich offen gelassen, ob dem Leiter einer verselbständigten Nebenstelle eine hinreichende Regelungskompetenz im personellen und sozialen Bereich zukommen muß. - VGH Hessen, 13.09.1989 - BPV TK 1175/89
Prozeßziel einer unselbständigen Anschlußbeschwerde; Beteiligung des …
Auszug aus VGH Hessen, 10.01.1990 - BPV TK 2595/89
Er muß bei Maßnahmen, die die Gesamtdienststelle oder die in Rede stehenden Nebenstellen und Dienststellenteile betreffen, den nach § 55 BPersVG zu bildenden Gesamtpersonalrat beteiligen (…vgl. im einzelnen Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., RdNr. 33 und 34 zu § 82 BPersVG m.w.N.; Fürst, GKÖD V, Stand: Juni 1989, K § 82 Rz 18; Beschluß des erkennenden Fachsenats vom 13.9.1989 -- BPV TK 1175/89 --, m.w.N.).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 5/89
Personalvertretungsrechtliche Verselbständigung eines Dienststellenteils; …
Er hält an dieser vom OVG des Saarlandes (Beschl. v. 2.2.1987 - 4 W 1082/86) sowie vom Hess. VGH (Beschl. v. 10.1.1990 - BPV TK 2595/89 -, DVBl 1990, 886) geteilten Ansicht auch gegenüber der abweichenden Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 5.10.1987 - CB 38/85 -), des Verwaltungsgerichts sowie der Beteiligten zu 1) und 2) fest. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.09.1990 - 17 L 3/89
Wahl zum örtlichen Personalrat; Erfüllung der Voraussetzungen für eine …
Er hält an dieser vom OVG des Saarlandes (Beschl. v. 2.2.1987 - 4 W 1082/86) sowie vom Hess. VGH (Beschl. v. 10.1.1990 - BPV TK 2595/89 - DVBl. 1990, 886) geteilten Ansicht auch gegenüber der abweichenden Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 5.10.1987 - CB 38/85 -), des Verwaltungsgerichts sowie der Beteiligten zu 1) und 2) fest. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.09.1990 - 17 L 23/89
Unzulässigkeit der personalvertretungsrechtlichen Verselbstständigung von Teilen …
Er hält an dieser vom OVG des Saarlandes (Beschl. v. 2.2.1987 - 4 W 1082/86) sowie vom Hess, VGH (Beschl. v. 10.1.1990 - BPV TK 2595/89 -, DVBl 1990, 886) geteilten Ansicht auch gegenüber der abweichenden Auffassung des OVG Münster (Beschl. v. 5.10.1987 - CB 38/85 -), des Verwaltungsgerichts sowie der Beteiligten zu 1) und 2) fest.
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 09.01.1990 - 1 TG 2636/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Arbeitszeitregelung für Polizeivollzugsbeamte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 28.07.1989 - I G 610/89
- VGH Hessen, 09.01.1990 - 1 TG 2636/89
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 151 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78
Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein …
Auszug aus VGH Hessen, 09.01.1990 - 1 TG 2636/89
Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung von Maßnahmen, die ein (neuer) Geschäftsverteilungsplan enthält und die zu organisatorischen Änderungen, zu Änderungen von Aufgabenzuweisungen und zu der Umsetzung eines Beamten führen, wendet der Senat in ständiger Rechtsprechung die Grundsätze an, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 22.05.1980 (BVerwGE 60, 144) und vom 12.02.1981 (DVBl. 1981, 495) niedergelegt hat (zuletzt im Senatsurteil vom 08.11.1989 -- 1 UE 425/84 --). - BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage - …
Auszug aus VGH Hessen, 09.01.1990 - 1 TG 2636/89
Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung von Maßnahmen, die ein (neuer) Geschäftsverteilungsplan enthält und die zu organisatorischen Änderungen, zu Änderungen von Aufgabenzuweisungen und zu der Umsetzung eines Beamten führen, wendet der Senat in ständiger Rechtsprechung die Grundsätze an, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 22.05.1980 (BVerwGE 60, 144) und vom 12.02.1981 (DVBl. 1981, 495) niedergelegt hat (zuletzt im Senatsurteil vom 08.11.1989 -- 1 UE 425/84 --). - BVerwG, 06.07.1965 - II C 152.62
Auszug aus VGH Hessen, 09.01.1990 - 1 TG 2636/89
Deshalb kann -- unbeschadet der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -- jedenfalls für das Land Hessen dem Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt werden, welches davon ausgeht, daß die Pflichtstundenzahl der Lehrer durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt werden kann, die keiner Veröffentlichung bedarf und lediglich innerdienstliche Bedeutung hat (BVerwG, Urteil vom 06.07.1965, II C 152.62, BVerwGE 21, 293 ).". - VGH Hessen, 27.11.1974 - I OE 94/72
Auszug aus VGH Hessen, 09.01.1990 - 1 TG 2636/89
Im Zusammenhang mit der Festsetzung der von Lehrern verlangten Pflichtstundenzahl hat der erkennende Senat in seinem rechtskräftigen Urteil vom 27.11.1974 -- I OE 94/72 -- (Hess. VG Rspr. 1975, 33, 36) folgendes ausgeführt:. - VGH Hessen, 28.11.1973 - I N 1/72
Auszug aus VGH Hessen, 09.01.1990 - 1 TG 2636/89
Schließlich ist zu beachten, daß das Hessische Verkündungsgesetz selbst vom Normencharakter aller Regelungen ausgeht, die im besonderen Gewaltverhältnis den Rechtskreis des einzelnen berühren, und daß es dem entgegen stehende Vorschriften des Beamtengesetzes derogiert (vgl. hierzu den Normenkontrollbeschluß des erkennenden Senats vom 28.11.1973, ESVGH 24, 45 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2014 - 6 A 1353/12
Berufung im Zusammenhang mit einem Antrag eines Studiendirektors auf Reduzierung …
Rn. 15 Eine grundsätzliche Bedeutung ergibt sich auch nicht aus dem Vorbringen des Klägers, nach der Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. u.a. Beschluss vom 9. Januar 1990, 1 TG 2636/89, juris) bedürfe die Festlegung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl einer normativen Regelung.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kriegsopferfürsorge - keine Hilfe für Vergangenheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kriegsopferfürsorge - keine Hilfe für Vergangenheit
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.09.1989 - 4 K 235/88
- VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 151 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 65.82
Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, ist § 44 SGB X gemäß § 37 SGB I auf das Leistungsrecht des Bundessozialhilfegesetzes nicht anwendbar, weil sonst ein Strukturprinzip der Sozialhilfe außer acht bliebe, nämlich, daß für die Vergangenheit, also für frühere Notlagen, keine Hilfe geleistet wird (BVerwG, Urt. v. 15.12.1983, BVerwGE 68, 285; Senatsurt. v. 22.10.1986 -- 6 S 1491/86 --).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird nur zugelassen, wenn gegen die seinerzeitige Versagung der Hilfe in zulässiger Weise ein Rechtsmittel eingelegt wurde, aufgrund dessen dann (auch nachträglich) festgestellt wird, daß diese Versagung rechtswidrig war (…BVerwG, Urt. v. 15.12.1966, FEVS 14, 361; v. 14.09.1972, BVerwGE 40, 343 und v. 15.12.1983, a.a.O.).
Eine weitere Ausnahme wird dann zugelassen, wenn die rechtzeitige Bedarfsdeckung an einem säumigen Verhalten der Behörde scheiterte (BVerwG, Urt. v. 15.12.1983, a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 15.12.1966 - V C 0193.66
Nachbewilligung von Fürsorgeunterstützung - Gewährung von Hilfe für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird nur zugelassen, wenn gegen die seinerzeitige Versagung der Hilfe in zulässiger Weise ein Rechtsmittel eingelegt wurde, aufgrund dessen dann (auch nachträglich) festgestellt wird, daß diese Versagung rechtswidrig war (BVerwG, Urt. v. 15.12.1966, FEVS 14, 361;… v. 14.09.1972, BVerwGE 40, 343 und v. 15.12.1983, a.a.O.).Daß der Beklagte das Verwaltungsverfahren durch den jetzt angefochtenen Widerspruchsbescheid vom 21.11.1988 wieder aufgegriffen und die rückwirkende Hilfeleistung erneut aus sachlich-rechtlichen Gründen abgelehnt hat, ändert daran nichts; dieser Umstand hat nur Bedeutung für die prozessuale Frage, ob das nach §§ 68 ff. VwGO erforderliche Vorverfahren durchgeführt ist, nicht jedoch auch für die Frage, ob vom Grundsatz "keine Hilfe für die Vergangenheit" eine Ausnahme zu machen ist (BVerwG, Urt. v. 30.06.1965, FEVS 13, 3/9 f u. v. 15.12.1966, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.03.1988 - 6 S 3087/87
Ansprüche auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind ebenso wie …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Sie wäre tatsächlich nichts anderes als eine Entschädigung (…BVerwG, Urt. v. 22.02.1967, BVerwGE 26, 217/219 f; v. 24.05.1967, BVerwGE 27, 109/118 und v. 11.10.1970, BVerwGE 36, 260/262; Senatsurt. v. 20.10.1982 -- 6 S 1465/82 -- und v. 30.03.1988 -- 6 S 3087/87 --).Die materiellen Regelungen der §§ 25 ff. BVG blieben dadurch aber unangetastet (Senatsurt. v. 30.03.1988, a.a.O.).
- BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72
Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird nur zugelassen, wenn gegen die seinerzeitige Versagung der Hilfe in zulässiger Weise ein Rechtsmittel eingelegt wurde, aufgrund dessen dann (auch nachträglich) festgestellt wird, daß diese Versagung rechtswidrig war (…BVerwG, Urt. v. 15.12.1966, FEVS 14, 361; v. 14.09.1972, BVerwGE 40, 343 und v. 15.12.1983, a.a.O.). - BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66
Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Sie wäre tatsächlich nichts anderes als eine Entschädigung (BVerwG, Urt. v. 22.02.1967, BVerwGE 26, 217/219 f; v. 24.05.1967, BVerwGE 27, 109/118 und v. 11.10.1970, BVerwGE 36, 260/262; Senatsurt. v. 20.10.1982 -- 6 S 1465/82 -- und v. 30.03.1988 -- 6 S 3087/87 --). - BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70
Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Sie wäre tatsächlich nichts anderes als eine Entschädigung (…BVerwG, Urt. v. 22.02.1967, BVerwGE 26, 217/219 f; v. 24.05.1967, BVerwGE 27, 109/118 und v. 11.10.1970, BVerwGE 36, 260/262; Senatsurt. v. 20.10.1982 -- 6 S 1465/82 -- und v. 30.03.1988 -- 6 S 3087/87 --). - BVerwG, 24.05.1967 - V C 157.66
Erholungsfürsorge trotz Überschreitens der Einkommensgrenze für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Sie wäre tatsächlich nichts anderes als eine Entschädigung (…BVerwG, Urt. v. 22.02.1967, BVerwGE 26, 217/219 f; v. 24.05.1967, BVerwGE 27, 109/118 und v. 11.10.1970, BVerwGE 36, 260/262; Senatsurt. v. 20.10.1982 -- 6 S 1465/82 -- und v. 30.03.1988 -- 6 S 3087/87 --). - VGH Baden-Württemberg, 20.10.1982 - 6 S 1465/82
Sozialhilfe - Träger - Zuleitung von Informationen behördenintern - Hilfe für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.12.1989 - 6 S 2957/89
Sie wäre tatsächlich nichts anderes als eine Entschädigung (…BVerwG, Urt. v. 22.02.1967, BVerwGE 26, 217/219 f; v. 24.05.1967, BVerwGE 27, 109/118 und v. 11.10.1970, BVerwGE 36, 260/262; Senatsurt. v. 20.10.1982 -- 6 S 1465/82 -- und v. 30.03.1988 -- 6 S 3087/87 --).
- OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 4 LA 372/08
Anwendbarkeit von § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) im Leistungsrecht …
Dementsprechend findet § 44 SGB X auch im Leistungsrecht der Kriegsopferfürsorge keine Anwendung (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.12.1989 - 6 S 2957/89 -, ESVGH 41, 151; Bay. VGH, Beschl. v. 25.3.2003 - 12 ZB 02.2456 -).
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