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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3983
VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92 (https://dejure.org/1992,3983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.09.1992 - 9 TG 1488/92 (https://dejure.org/1992,3983)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. September 1992 - 9 TG 1488/92 (https://dejure.org/1992,3983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 S 1 BSHG
    (Sozialhilfe: Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - notwendiger Lebensunterhalt iSd BSHG § 12 Abs 1 S 1)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 12 BSHG
    Sozialhilfe; Kindergeburtstagsfeier und Fernsehgerät als notwendiger Lebensunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 37
  • NJW 1993, 550
  • NVwZ 1993, 395 (Ls.)
  • FamRZ 1993, 489 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85

    Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät - …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92
    Der entgegenstehenden Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 22. Mai 1975 - BVerwGE 48, 237 - und vom 03. November 1988 - NJW 1989, 924 = FEVS 38, 89 -) vermag der Senat hingegen nicht zu folgen.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03. November 1988 (a.a.O.) zum Beleg seiner Ansicht, eine Änderung der allgemeinen Verhältnisse, die für die Beurteilung des notwendigen Lebensbedarfs maßgeblich seien, sei nicht eingetreten, auf die einschlägige Kommentarliteratur zu § 12 BSHG verweist, kann diese Begründung deshalb nicht überzeugen, weil die dort wiedergegebenen Kommentarstellen ihrerseits kommentarlos auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (…a.a.O.) Bezug nehmen (…kritisch zu dieser Argumentation auch BSHG, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Auflage 1991, § 12 Anmerkung 52 und VG Oldenburg, Urteil vom 14. Februar 1991, NJW 1991, 2921).

    Zutreffend geht das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03. November 1988 (a.a.O. Seite 925) davon aus, daß die "allgemeinen Verhältnisse" für die Beurteilung des "notwendigen Lebensunterhalts" maßgeblich sind.

    Denn anders als das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 03. November 1988 a.a.O.) meint, entspricht der Zweck der Regelung in § 811 ZPO nicht nur dem Schutz vor Verwertung in § 88 Abs. 2 BSHG.

    Rn. 19 Im übrigen haben sich nach Auffassung des Senats die "allgemeinen Verhältnisse", die zur Zeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (…a.a.O.) gegeben waren, entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 03. November 1988 (a.a.O.) durchaus geändert; denn zum einen hat die flächendeckende Ausstattung nahezu aller privater Haushalte mit Fernsehgeräten zu einem Funktionswandel des Hörfunks geführt, wie sich daran zeigt, daß die Programme weitgehend in Sparten gegliedert sind, die jeweils nur bestimmte Bevölkerungskreise ansprechen können (politische Informationen; Kultur, Bildung, klassische Musik; Popmusik; regionale Information, volkstümliche Musik) und daß zum Beispiel spannende Unterhaltung wie das früher gepflegte und sich großer Beliebtheit erfreuende Kriminalhörspiel in Hörfunkprogrammen kaum noch zu finden ist.

    Rn. 20 Schließlich vermag der Senat dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 03. November 1988 a.a.O.) auch darin nicht zu folgen, daß der Bestimmung des § 9 SGB I, wonach Aufgabe der Sozialhilfe unter anderem die Ermöglichung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ist, keine Bedeutung für die Beurteilung des notwendigen Lebensunterhalts zukommen soll.

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74

    Form und Umfang der Hilfsmaßnahmen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92
    Der entgegenstehenden Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 22. Mai 1975 - BVerwGE 48, 237 - und vom 03. November 1988 - NJW 1989, 924 = FEVS 38, 89 -) vermag der Senat hingegen nicht zu folgen.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03. November 1988 (…a.a.O.) zum Beleg seiner Ansicht, eine Änderung der allgemeinen Verhältnisse, die für die Beurteilung des notwendigen Lebensbedarfs maßgeblich seien, sei nicht eingetreten, auf die einschlägige Kommentarliteratur zu § 12 BSHG verweist, kann diese Begründung deshalb nicht überzeugen, weil die dort wiedergegebenen Kommentarstellen ihrerseits kommentarlos auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) Bezug nehmen (…kritisch zu dieser Argumentation auch BSHG, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Auflage 1991, § 12 Anmerkung 52 und VG Oldenburg, Urteil vom 14. Februar 1991, NJW 1991, 2921).

    Rn. 19 Im übrigen haben sich nach Auffassung des Senats die "allgemeinen Verhältnisse", die zur Zeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) gegeben waren, entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 03. November 1988 (…a.a.O.) durchaus geändert; denn zum einen hat die flächendeckende Ausstattung nahezu aller privater Haushalte mit Fernsehgeräten zu einem Funktionswandel des Hörfunks geführt, wie sich daran zeigt, daß die Programme weitgehend in Sparten gegliedert sind, die jeweils nur bestimmte Bevölkerungskreise ansprechen können (politische Informationen; Kultur, Bildung, klassische Musik; Popmusik; regionale Information, volkstümliche Musik) und daß zum Beispiel spannende Unterhaltung wie das früher gepflegte und sich großer Beliebtheit erfreuende Kriminalhörspiel in Hörfunkprogrammen kaum noch zu finden ist.

    Zum anderen sind die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) Seite 239) aufgezeigten Alternativen der Kommunikation, Information und Unterhaltung jedenfalls teilweise für weite Bevölkerungskreise nicht (mehr) realisierbar, denn "gelegentliche Besuche eines Filmtheaters" sind auf dem Land kaum noch möglich, weil es dort anders als früher keine Lichtspielhäuser mehr gibt.

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92
    Die angefochtene Entscheidung widerspreche auch einem neueren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 (5 C 17.88) sowie einem jüngst ergangenem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juni 1992 (9 UE 643/90), wonach die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, zu denen auch die Beziehungen zur Umwelt gehörten, pauschal über die Regelsätze abgedeckt seien.

    Der Senat weicht damit nicht von seinen Urteilen vom 16. Juni 1992 in den Verfahren 9 UE 643, 813 und 1166/90 ab, denn in den dort zu entscheidenden Fällen ging es um Bedarfsgegenstände, die nicht zum Hausrat - mit der in § 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO vorgenommenen Einschränkung - zählen und deren Anschaffung deshalb in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13. Dezember 1990 - 5 C 17.88 - BVerwGE 87, 212) aus den Regelsätzen bestritten werden muß.

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92
    Die "allgemeinen Verhältnisse" jedoch sind neben äußeren Bedingungen in erheblichem Maße von menschlichem Verhalten geprägt, das an anderer - vom Bundesverwaltungsgericht in der genannten Entscheidung nicht zitierter - Stelle vom Bundesverwaltungsgericht mit Begriffen wie "herrschende Lebensgewohnheiten" oder "allgemeine Übung" beschrieben wird (vgl. Urteil vom 12. April 1984 - BVerwGE 69, 146, 153 f. -) und dem durchaus Bedeutung für die Bestimmung des notwendigen Lebensunterhalts zukommen soll.

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber im Urteil vom 03. November 1988 die Maßgeblichkeit herrschender Lebensgewohnheiten für die Bestimmung des notwendigen Lebensunterhalts verneint und bei möglicherweise anders zu verstehenden früheren Entscheidungen (Urteile vom 22. April 1970 - BVerwGE 35, 178 - und vom 11. November 1970 - BVerwGE 36, 256 -) auf Besonderheiten der dort entschiedenen Einzelfälle hinweist, so setzt es sich in Widerspruch zu seinem Urteil vom 12. April 1984 (a.a.O), in dem es einen erhöhten Bedarf aufgrund allgemeiner Übung aus Anlaß des Weihnachtsfestes als notwendigen Lebensunterhalt anerkannt hat.

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92
    Wenn das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber im Urteil vom 03. November 1988 die Maßgeblichkeit herrschender Lebensgewohnheiten für die Bestimmung des notwendigen Lebensunterhalts verneint und bei möglicherweise anders zu verstehenden früheren Entscheidungen (Urteile vom 22. April 1970 - BVerwGE 35, 178 - und vom 11. November 1970 - BVerwGE 36, 256 -) auf Besonderheiten der dort entschiedenen Einzelfälle hinweist, so setzt es sich in Widerspruch zu seinem Urteil vom 12. April 1984 (…a.a.O), in dem es einen erhöhten Bedarf aufgrund allgemeiner Übung aus Anlaß des Weihnachtsfestes als notwendigen Lebensunterhalt anerkannt hat.
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem …

    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92
    Wenn das Bundesverwaltungsgericht demgegenüber im Urteil vom 03. November 1988 die Maßgeblichkeit herrschender Lebensgewohnheiten für die Bestimmung des notwendigen Lebensunterhalts verneint und bei möglicherweise anders zu verstehenden früheren Entscheidungen (Urteile vom 22. April 1970 - BVerwGE 35, 178 - und vom 11. November 1970 - BVerwGE 36, 256 -) auf Besonderheiten der dort entschiedenen Einzelfälle hinweist, so setzt es sich in Widerspruch zu seinem Urteil vom 12. April 1984 (…a.a.O), in dem es einen erhöhten Bedarf aufgrund allgemeiner Übung aus Anlaß des Weihnachtsfestes als notwendigen Lebensunterhalt anerkannt hat.
  • VG Oldenburg, 14.02.1991 - 4 A 101/89
    Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03. November 1988 (…a.a.O.) zum Beleg seiner Ansicht, eine Änderung der allgemeinen Verhältnisse, die für die Beurteilung des notwendigen Lebensbedarfs maßgeblich seien, sei nicht eingetreten, auf die einschlägige Kommentarliteratur zu § 12 BSHG verweist, kann diese Begründung deshalb nicht überzeugen, weil die dort wiedergegebenen Kommentarstellen ihrerseits kommentarlos auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 (…a.a.O.) Bezug nehmen (…kritisch zu dieser Argumentation auch BSHG, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Auflage 1991, § 12 Anmerkung 52 und VG Oldenburg, Urteil vom 14. Februar 1991, NJW 1991, 2921).
  • BSG, 10.08.1993 - 9a RVs 7/91

    Nachteilsausgleich 'RF' - Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen - …

    Auch der notwendige Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) umfaßt sowohl das Rundfunkgerät (BVerwGE 48, 287) als auch nach der Auffassung der Literatur und der Untergerichte zumindest den Anspruch auf ein Schwarz-Weiß-Fernsehgerät (so die Vorentscheidung zu BVerwGE 80, 349 vom 3. November 1988 und die nachfolgenden Abweichungen durch das VG Oldenburg, NJW 1991, 2921 und durch den Hess, VGH vom 9. September 1992 - ESVGH 43, 37 = NJW 1993, 550; vgl. zu diesen Fragen auch Putz, info also 1992, 3, 7).
  • VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00

    Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß

    Denn heutzutage hat nahezu jedermann - sei es aus eigenen Mitteln, sei es über Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe - ein Rundfunk- oder Fernsehgerät zur Verfügung (vgl. zur Frage der Ausstattung mit einem Fernsehgerät im Rahmen der Sozialhilfe: BVerwGE 106, 99 ff.; BVerwG DÖV 2002, 666; HessVGH NJW 1993, 550; HessVGH ZUM-RD 1998, 147 f.; Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker, Bundessozialhilfegesetz , RdNrn. 9 zu § 1 und 24 zu § 12 ;… Schellhorn, Bundessozialhilfegesetz , 16. Aufl. 2002, RdNr. 41 zu § 12).
  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - …

    Ein Fernsehgerät ist nicht dem Hausrat im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG zuzuordnen (a.M. VGH Kassel, NJW 1993, 550 ).
  • VGH Hessen, 12.09.1997 - 9 TG 2940/97

    Sozialhilfe: Fernsehgerät als notwendiger Lebensunterhalt - einmalige Leistung …

    Rn. 3 Der Senat hält an seiner bereits in dem Beschluss vom 9. September 1992 - 9 TG 1488/92 - (ESVGH 43, 37; NJW 1993, 550) vertretenen und näher begründeten Ansicht fest, dass die Ausstattung mit einem Fernsehgerät bei einem Sozialhilfeempfänger, der wünscht, seine Bedürfnisse nach Information und Unterhaltung (auch) über das Medium Fernsehen zu befriedigen, zum notwendigen Lebensunterhalt gehört.
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