Rechtsprechung
| VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Dienstanweisung eines Bürgermeisters - Verletzung der Weisungsbefugnis eines Beigeordneten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 03.03.1992 - III/2 H 2162/91
- VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 73 (Ls.)
- NVwZ-RR 1992, 498
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78
Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage - …
Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
Ähnlich wie bei Organisationsakten wird durch die Verneinung der Verwaltungsaktseigenschaft der Rechtsschutz des Antragstellers nicht verkürzt, denn gerichtlicher Rechtsschutz ist auch dann gewährleistet, wenn ein Beamter durch Maßnahmen, die - nach § 42 Abs. 2 VwGO - unanfechtbare oder unüberprüfbare Behördeninterna sind, weil sie etwa im Einzelfall keine Außenwirkung entfalten - § 35 HVwVfG -, in seiner individuellen Rechtssphäre verletzt wird und mit dieser Begründung die Verwaltungsgerichte anruft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.2.1981, DVBl. 1981, 495 unter Hinweis auf sein Urteil vom 22.5.1980, DVBl. 1980, 882). - BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 34.85
Beamter - Widerrufsanspruch - Vorgesetzter - Ehrenrührige dienstliche Äußerung - …
Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
Deshalb hat der Antragsteller auf Hinweis des Senats seinen Antrag im Beschwerdeverfahren zutreffend gegen seinen Dienstherrn (vgl. § 3 HBG) umgestellt (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 12.8.1988 - 1 TG 682/88 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29.1.1987, BVerwGE 75, 354, 355). - VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 469/87
Rechtsstellung des abberufenen Ersten Kreisbeigeordneten; Abberufung kein …
Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
Wenn auch die Verletzung sowohl von organschaftlichen wie auch - zugleich - von persönlichen, aus dem (Wahl-)Beamtenverhältnis fließenden Rechten für möglich gehalten wird (vgl. hierzu etwa Hess.VGH, Urteil vom 4.1.1989 - 6 UE 469/87 - DVBl. 1989, 934 = DÖV 1990, 628), so sind, gemessen an dem Streitgegenstand "Dienstanweisung des Bürgermeisters der Antragsgegnerin vom 6.6.1991", weder der Antragsteller noch der ursprünglich als Antragsgegner aufgetretene Bürgermeister der Antragsgegnerin als Organe der Gemeinde, das sind nur die Gemeindevertretung als oberstes Organ einer Gemeinde und der (kollegiale) Gemeindevorstand, der die laufende Verwaltung besorgt (vgl. §§ 9, 63 Abs. 2 Satz 3 HGO) bzw. als Organteile von dem genannten Streitgegenstand betroffen. - VGH Hessen, 12.08.1988 - 1 TG 682/88
Einstweilige Anordnung auf Unterlassung von ehrenrührigen Äußerungen
Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
Deshalb hat der Antragsteller auf Hinweis des Senats seinen Antrag im Beschwerdeverfahren zutreffend gegen seinen Dienstherrn (vgl. § 3 HBG) umgestellt (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 12.8.1988 - 1 TG 682/88 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29.1.1987, BVerwGE 75, 354, 355). - VGH Hessen, 15.01.1980 - II OE 70/78
Auszug aus VGH Hessen, 20.05.1992 - 1 TH 633/92
Seine Befugnisse als Verwaltungsleiter beschränken sich darauf, allgemeine Dienstanweisungen (z.B. Geschäftsordnungen, Kanzleiordnungen, Einsatz der Bediensteten und Mittel usw.) für die Verwaltungsdienststellen zu regeln, wobei er an die allgemeinen Verwaltungsgrundsätze der Gemeindevertretung gemäß § 51 Nr. 1 HGO gebunden ist (vgl. hierzu Hess.VGH, Urteil vom 15.1.1980 - II OE 70/78 - Schneider-Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Komm., § 70 Erl. 2.2; Schlempp, Komm. zur Hessischen Gemeindeordnung , § 70 Erl. VI).
- LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22
Peter Feldmann
Die Verteidigung weist im Ausgangspunkt zwar zutreffend darauf hin, dass der für ein Arbeitsgebiet zuständige Stadtrat gemäß § 70 Abs. 2 HGO die laufenden Verwaltungsangelegenheiten innerhalb dieses Bereichs im Namen des Magistrats selbstständig erledigen kann und der Angeklagte im Rahmen dieser selbständigen Erledigungsbefugnis nicht über ein Weisungsrecht in Sachangelegenheiten gegenüber den Stadträten als Leiter der Dezernate, die nicht vom Oberbürgermeister selbst verwaltet werden, verfügte (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 20.05.1992 - 1 TH 633/92, NVwZ-RR 1992, 497f.).Der Angeklagte konnte daher zum Beispiel bei unterschiedlichen Auffassungen in Sachfragen die selbständige Erledigungsbefugnis beseitigen, indem er eine Entscheidung des Magistrats herbeiführte (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 20.05.1992 - 1 TH 633/92, NVwZ-RR 1992, 497;… Birkenfeld/S. Fuhrmann in: BeckOK-KommunalR Hessen, 21. Ed., HGO, § 70 Rn. 79), um dann in seiner Funktion als Vorsitzender des Magistrats an der Verwaltungsentscheidung in entscheidender Weise mitzuwirken.
- VGH Hessen, 27.10.2000 - 8 TZ 2310/00
Besetzungsrüge wegen unrichtiger Anwendung des Geschäftsverteilungsplans; …
- Der beschließende Senat lässt offen, ob dies hier - entsprechend den Beschlüssen des 1. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. März 1983 (- I TH 64/82 - HessVGRspr. 1983, 55), 5. Juli 1990 (- 1 TG 1780/90 - NVwZ-RR 1990, 632) und vom 20. Mai 1992 (- 1 TH 633/92 - NVwZ-RR 1992, 498) - so gesehen werden muss.Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG - gilt jedoch das grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung nicht, wenn die Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1992, a.a.O.;… Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., 2000, Rdnr. 14 zu § 123).
- VG Mainz, 01.02.2022 - 1 L 20/22
Rechtsnatur der Einführung der 2G-Regel durch Dienstanweisung bei der …
Der Dienstanweisung fehlt es hier an der für einen Verwaltungsakt oder eine Rechtsvorschrift charakteristischen Außenwirkung (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. Mai 1992 - 1 TH 633/92 -, BeckRS 9998, 28164).
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 2999/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber Aussetzungszinsen - keine aufschiebende Wirkung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 11.10.1990 - 5 K 1779/90
- VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 2999/90
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 73 (Ls.)
- VBlBW 1992, 470
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.02.1987 - II R 176/84
Keine Vollziehungsaussetzung und keine Aussetzungszinsen während anhängiger …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 2999/90
Endgültig keinen Erfolg gehabt hat ein außergerichtlicher Rechtsbehelf dann, wenn der angefochtene Verwaltungsakt in Bestandskraft erwächst, eine Anfechtungsklage dann, wenn und soweit das klageabweisende Urteil rechtskräftig geworden ist, weil es entweder nicht angefochten wurde oder eine Nichtzulassungsbeschwerde oder die Revision erfolglos blieb, oder wenn und soweit die Klage auf Revision hin abgewiesen wurde (BFH, Urteil vom 11.2.1987, BFHE 148, 491, 493). - VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 3058/90
Gemeinderatsbeschluß über Ausbau einer Teilstrecke - keine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 2999/90
Daß entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des eine Vorausleistung festsetzenden Bescheids der Antragsgegnerin vom 15.1.1988 nicht bestehen, ergibt sich aus den Gründen des Urteils des Senats vom heutigen Tag (2 S 3058/90), mit dem auf die Berufung der Antragsgegnerin hin das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.10.1990 (5 K 1550/90) geändert worden ist. - VGH Baden-Württemberg, 28.07.1987 - 2 S 10/87
Aufschiebende Wirkung bei Verfügungen auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 2999/90
Unter solchen Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind hoheitlich geltend gemachte öffentlich-rechtliche Geldforderungen zu verstehen, die bei Erfüllung eines gesetzlich festgelegten Tatbestands von allen erhoben werden und zur Deckung des Finanzbedarfs des Hoheitsträgers für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgabe dienen (…dazu u.a. Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 80 Rdnr. 37 m.N.; Beschluß des Senats vom 28.7.1987 - 2 S 10/87 -).
- OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 9 ME 110/12
Nachzahlungszinsen auf die Gewerbesteuer gem. § 233a AO als Abgaben i.S.d. § 80 …
Dagegen kommt Aussetzungszinsen gemäß § 237 AO nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts eine Finanzierungsfunktion zu, sodass Rechtsbehelfe gegen ihre Festsetzung keine aufschiebende Wirkung haben (so bereits OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.1.1989 - 9 B 97/88 - NVwZ-RR 1989, 499; ebenso etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1.6.1992 - 2 S 2999/90 - ESVGH 43, 73; HessVGH, Beschluss vom 15.2.1994 - 5 TH 1921/92 - ESVGH 44, 312; zum Meinungsstand: Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 24. Erg.Lfg. - VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 2 S 2436/14
Entscheidung des abgabenrechtlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens bei …
Rn. 7 a) § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats weder unmittelbar noch entsprechend auf Säumniszuschläge anzuwenden, denn hierbei handelt es sich nicht um ein Finanzierungsinstrument des Staates, sondern in erster Linie um ein Druckmittel (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 01.06.1992 - 2 S 2999/90 - VBlBW 1992, 470, vom 28.07.1987 - 2 S 10/87 - Ls. in juris und Beschluss vom 30.09.1982 - 2 S 1462/82 - Ls. in juris). - OVG Thüringen, 23.11.2007 - 4 EO 536/07
Beiträge; Säumniszuschläge sind keine öffentlichen Abgaben i. S. d. § 80 Abs. 2 …
Der Senat vertritt die Auffassung, dass selbständig festgesetzte Säumniszuschläge nicht unter die öffentlichen Abgaben und Kosten i. S. d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallen, so dass schon allein dem Widerspruch und einer Klage gegen einen solchen Bescheid aufschiebende Wirkung beizumessen ist (umstritten, vgl. zum Meinungsstand wie hier: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.06.1992, 2 S 2999/90, KKZ 1993, S. 122; BayVGH, Beschl. v. 02.04.1985, 23 CS 85 A.361, NVwZ 1987, S. 63; und v. 21.12.1998, 4 ZS 98.2811, zit. n. Juris; HessVGH, Beschl. v. 07.05.1993, 11 TH 1563/92, NJW 1994, S. 145 [146]; OVG Nds., Beschl. v. 27.01.1988, 9 B 104/87, NVwZ-RR 1989, S. 325 [326]; OVG Rh.-Pfalz, Beschl. v. 15.07.1986, 12 B 79/86, NVwZ 1987, S. 64; SächsOVG, Beschl. v. 22.02.1996, 2 S 242/95, …
- VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Zinsfestsetzung
In der Rechtsprechung ist überwiegend anerkannt, dass ein Widerspruch gegen Zinsforderungen keine aufschiebende Wirkung entfaltet (VGH Hessen, Beschluss vom 15.2.1994 - 5 TH 1921/92; VGH BW Beschluss vom 1.6.1992 - 2 S 2999/90), weil Zinsforderungen unter den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fallen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 8 BA 62/21
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Dabei kann dahinstehen, ob die geltend gemachten Zinsen (unmittelbar) als öffentliche Abgaben (so VGH München Beschl. v. 2.4.1985 - 23 CS 85 A.361; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 1.6.1992 - 2 S 2999/90 - juris Rn. 2) oder als Nebenkosten im Sinne der Vorschrift zu qualifizieren sind. - VGH Hessen, 15.02.1994 - 5 TH 1921/92
Keine aufschiebende Wirkung bei Widerspruch gegen Aussetzungszinsen; …
Rn. 2 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht dabei davon ausgegangen, daß Aussetzungszinsen - im Unterschied zu Säumniszuschlägen nach § 240 AO 1977, die von ihrer Zweckbestimmung her als Druckmittel zur Erbringung von Zahlungen und damit nicht unmittelbar der Finanzbedarfsdeckung der öffentlichen Hand dienen und deswegen nicht unter den Begriff der Abgaben nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fallen (vgl. BayVGH, 02.04.1985 - 23 C 585 A.361 -, NVwZ 1987, 63; OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1986 - 12 B 79/86 -, NVwZ 1987, 64; a. A. OVG Münster, 31.8.1983 - 3 B 538/83 - HSGZ 1983, 467; OVG Bremen, 27.01.1986 - 1 B 65/85 -, NVwZ 1987, 65) - Nebenleistungen von Abgaben darstellen, die in ihrem Bestand ebenso wie Stundungszinsen von diesen unmittelbar abhängen, ihrerseits überwiegend der Finanzbedarfsdeckung dienen und deswegen selbst wie Abgaben zu behandeln sind, die unter § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO fallen (vgl. VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 2999/90 -, VBlBW 1992, 470 unter Hinweis auf OVG Lüneburg, 31.01.1989, DÖV 1989, 866;… zu Stundungszinsen vgl. BayVGH, 02.04.1985, a.a.O. am Ende). - VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 257/08
Erhebung von Aussetzungszinsen nach § 237 Abs 1, 2 AO 1977 - …
Rn. 33 Von endgültiger Erfolglosigkeit i.S.d. § 237 Abs. 1 AO ist zunächst auszugehen, wenn der Beitragsschuldner aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder teilweise unterlegen ist oder wenn er sein Rechtmittel zurückgenommen hat (…Tipke/Kruse, AO, § 237 Rn. 6;… Klein, AO, § 237 Rn. 9 f.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 24 Rn. 50; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.6.1992 - 2 S 2999/90 -, in Juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - 12 N 13.21
Verzugszinsen - Finanzausgleichsumlage - Ermessen - Ermessensfehler - …
Rn. 6 Gegenteiliges folgt nicht aus den von der Klägerin ins Feld geführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. Juni 1992 (VGH 2 S 2999/90 - juris). - VG Schleswig, 20.09.2017 - 4 B 176/17
Abwassergebühr
Verzugszinsen stellen eine wirtschaftliche Entschädigung des Abgabengläubigers für die Vorenthaltung von Abgaben dar (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 01.06.1992 - 2 S 2999/90 - juris). - VG Köln, 13.10.2020 - 7 K 4569/17 Rn. 36 vgl. zu der Abgrenzung des Charakters dieser Nebenforderungen: VGH Mannheim, Beschluss vom 01.06.1992 - 2 S 2999/90 - Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 20.09.2017 - 4 B 176/17 -, VG Dresden, Beschluss vom 14.07.2003 - 14 K 1776/03 -.
- VG Köln, 13.10.2020 - 7 K 14639/17
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2009 - 13 L 1089/08
Straßenbaubeitrag; Rechtschutzbedürfnis; öffentliche Abgaben; Aussetzungszinsen
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2009 - 13 L 1090/08
Straßenbaubeitrag; Rechtsschutzbedürfnis; öffentliche Abgaben; Aussetzungszinsen
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2009 - 13 L 1109/08
Straßenbaubeitrag, Rechtsschutzbedürfnis, öffentliche Abgaben, Aussetzungszinsen
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1998 - 6 B 11833/98
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2009 - 13 L 1111/08
Straßenbaubeitrag, Rechtsschutzbedürfnis, öffentliche Abgaben, Aussetzungszinsen
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2009 - 13 L 1107/08
Straßenbaubeitrag, Rechtsschutzbedürfnis, öffentliche Abgaben, Aussetzungszinsen
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2009 - 13 L 1088/08
Straßenbaubeitrag; Rechtsschutzbedürfnis; öffentliche Abgaben; Aussetzungszinsen
- VG Gelsenkirchen, 25.03.2009 - 13 L 1087/08
Straßenbaubeitrag, Rechtsschutzbedürfnis, öffentliche Abgaben, Aussetzungszinsen
- VG Leipzig, 20.06.2000 - 6 K 2280/99
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Erhebung einer Umlage; …
- VG Leipzig, 11.05.2000 - 6 K 228/00
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Wasserentnahmeabgaben; Vorliegen faktischen …
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 13 S 1703/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wiederherstellung früherer Adelsbezeichnungen als Namensbestandteil ausschließlich für ehemalige Angehörige einer deutschen Minderheit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.03.1991 - 14 K 10117/91
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 13 S 1703/91
- BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92
- BVerfG, 18.05.1993 - 1 BvR 1093/93
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 72 (Ls.)
- ESVGH 43, 73
- NJW 1993, 344
- NVwZ 1993, 288 (Ls.)
- FamRZ 1993, 57
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.02.1964 - 1 BvR 463/62
Namensrecht und vormalige Adelstitel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.05.1992 - 13 S 1703/91
Auch das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluß vom 4. Februar 1964 (DVBl. 1964, 271 f.) zum Ausdruck gebracht, daß Zweck des § 3 a NÄG Schutz der deutschen Minderheit vor adelsfeindlicher Gesetzgebung sei und somit nicht allein der spätere Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausreichend sein könne, um Rechte aus § 3 a NÄG herzuleiten.Ambrosius ("Verfassungsmäßige Namenswiederherstellung für deutsche Minderheiten", StAZ 1965, 62) weist im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1964 (DVBl. 1964, 271) zutreffend darauf hin, daß die Wahrnehmung der Belange von Volkstumsminderheiten nach anerkannter völkerrechtlicher Auffassung auch Sache des Landes ist, dem eine Minderheit durch Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur verbunden ist.
Entsprechendes gilt für das Bundesverfassungsgericht, das in seinem Beschluß vom 4. Februar 1964 (aaO) von den nach Deutschland "zurückgekehrten" Minderheiten spricht.
Zwar trifft es zu, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 4. Februar 1964 (aaO) die Frage, ob der von dem Namensführungsverbot Betroffene selbst einer deutschen Minderheit angehört haben muß, nicht entschieden hat, da es hierauf für die Prüfung der Verfassungsbeschwerde nicht ankam.
- BVerwG, 18.05.1993 - 6 C 33.92
Anspruch auf Namensänderung - Wiederverleihung eines alten Namens mit …
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung der Kläger durch das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Mai 1992 ergangene Urteil (NJW 1993, 344) im wesentlichen mit der Begründung zurückgewiesen, § 3 a NÄG setze voraus, daß der von einem Namensführungsverbot seines Heimatstaates Betroffene selbst Angehöriger einer deutschen Minderheit gewesen sei. - BVerwG, 13.01.1997 - 6 B 85.96
Antrag auf Änderung des Familiennamens in den Mädchennamen der Mutter - …
Die weitere Rüge, es liege eine Divergenz zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Mai 1992 (13 S 1703/91) vor, kann deshalb nicht zur Revisisonzulassung führen, weil eine Abweichung von Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe nicht mit einer Divergenzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend gemacht werden kann.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verwertung behördlicher Beweisaufnahme durch Tatsachengerichte zulässig; hier: Zeugenaussage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 20.09.1990 - 7 K 71/89
- VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90
Papierfundstellen
- ESVGH 43, 73
- NVwZ-RR 1993, 448 (Ls.)
- VBlBW 1993, 10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 20.05.1988 - 4 B 84.88
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Absehen von Zeugenanhörung als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90
Den möglicherweise geringeren Beweiswert eines entfernteren mittelbaren Beweismittels hat das Tatsachengericht vielmehr im Rahmen seiner Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschl.v. 20.05.1988 - 4 B 84.88 -). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90
Dies haben das Bundesverwaltungsgericht und ebenso der erkennende Senat wiederholt für Sachverständigengutachten entschieden, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. z.B. BVerwGE 56, 110, 127, Beschl.v. 18.01.1982 - 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137; Urt.d. erk. Senats vom 26.10.1982 - 5 S 1219/82 - UPR 1983, 207). - BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90
Dies haben das Bundesverwaltungsgericht und ebenso der erkennende Senat wiederholt für Sachverständigengutachten entschieden, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. z.B. BVerwGE 56, 110, 127, Beschl.v. 18.01.1982 - 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137; Urt.d. erk. Senats vom 26.10.1982 - 5 S 1219/82 - UPR 1983, 207).
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 5 S 51/83
Zur Öffentlichkeit eines Weges; Gemeingebrauch; faktische Widmungserweiterung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90
Sie geht von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung aus (vgl. z.B.: Urt.v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819 = VBlBW 1984, 275; Urt.v. 14.02.1986 - 5 S 1076/85 - BWVPr 1986, 227). - VGH Baden-Württemberg, 03.10.1983 - 5 S 2143/82
Zur Öffentlichkeit eines Weges; unvordenkliche Verjährung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90
Auch wenn es in zeitlicher Hinsicht maßgeblich nur auf die Jahre bis 1964 ankommt, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des baden-württembergischen Straßengesetzes (vgl. dazu § 57 StrG a.F. und Senatsbeschluß vom 03.10.1983 - 5 S 2143/82 - BWGZ 1984, 477), erlaubt sich der Senat dennoch den Hinweis, daß auch der Lageplan zum Baugesuch des Klägers vom 16.09.1974 entlang der gesamten westlichen und südwestlichen Grenze seines Grundstücks die Einzeichnung eines Weges enthält. - VGH Baden-Württemberg, 26.10.1982 - 5 S 1219/82
Straßenrechtliche Planfeststellung; Belastung durch Verkehrslärm; Entschädigung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90
Dies haben das Bundesverwaltungsgericht und ebenso der erkennende Senat wiederholt für Sachverständigengutachten entschieden, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. z.B. BVerwGE 56, 110, 127, Beschl.v. 18.01.1982 - 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137; Urt.d. erk. Senats vom 26.10.1982 - 5 S 1219/82 - UPR 1983, 207). - VGH Baden-Württemberg, 14.02.1986 - 5 S 1076/85
Zur Widmung eines Weges zum öffentlichen Verkehr
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 5 S 2320/90
Sie geht von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung aus (vgl. z.B.: Urt.v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 - NJW 1984, 819 = VBlBW 1984, 275; Urt.v. 14.02.1986 - 5 S 1076/85 - BWVPr 1986, 227).
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