Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 68 VwGO, §§ 68 ff VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 35 VwVfG
(Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als Verwaltungsakt; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für vorläufigen Rechtsschutz gegen sofortige Vollziehung der Beanstandung bei Erfolg eines Bürgerbegehrens vor Durchführung des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beanstandung eines Beschlusses der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung durch den Gemeindevorstand/Magistrat oder den Bürgermeister; Qualifizierung als Verwaltungsakt; Rechtsschutzbedürfnis im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Anforderungen an einen ...
Verfahrensgang
- VG Gießen, 07.09.1995 - 8 G 1283/95
- VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95
Papierfundstellen
- ESVGH 46, 154 (Ls.)
- NVwZ-RR 1996, 409
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 10.12.1974 - II OE 36/74
Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95
Die Beanstandung eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch den Magistrat oder den Bürgermeister stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs einen Verwaltungsakt dar (vgl. die Urteile vom 10. Dezember 1974 - II OE 36/74 - HessVGRspr. 1976, 1 ff., 3 rechte Spalte, und vom 15. Januar 1980 - II OE 70/78 - Seite 10 des amtlichen Umdrucks; Beschluß vom 23. Dezember 1988 - 6 TG 3682/88 - Seite 5 des amtlichen Umdrucks;… so auch Schneider-Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Kommentar, Stand: 12. Lieferung, März 1994, Rdnr. 3 zu § 63 mit weiteren Nachweisen).Der Umstand, daß in Abweichung von der Verwaltungsgerichtsordnung der Klage kein Vorverfahren gemäß §§ 68 ff. VwGO vorangestellt sein soll, ändert daran nichts, zumal § 68 Abs. 1 Satz 2 VwGO dem Gesetzgeber erlaubt, für besondere Fälle das Vorverfahren auszuschließen (vgl. zu allem Hess. VGH, Urteil vom 10. Dezember 1974, a.a.O., Seite 3 rechte Spalte).
- VGH Hessen, 23.12.1988 - 6 TG 3682/88
Zur aufschiebende Wirkung der Beanstandung eines Beschlusses der …
Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95
Die Beanstandung eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch den Magistrat oder den Bürgermeister stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs einen Verwaltungsakt dar (vgl. die Urteile vom 10. Dezember 1974 - II OE 36/74 - HessVGRspr. 1976, 1 ff., 3 rechte Spalte, und vom 15. Januar 1980 - II OE 70/78 - Seite 10 des amtlichen Umdrucks; Beschluß vom 23. Dezember 1988 - 6 TG 3682/88 - Seite 5 des amtlichen Umdrucks;… so auch Schneider-Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Kommentar, Stand: 12. Lieferung, März 1994, Rdnr. 3 zu § 63 mit weiteren Nachweisen).Da auch die Klage gegen eine Beanstandung aufschiebende Wirkung hat (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1988 - 6 TG 3682/88 - Seite 5 des amtlichen Umdrucks), kann der Antragsgegner die Durchführung eines rechtswidrigen Bürgerentscheids nur dadurch verhindern, daß er die sofortige Vollziehung der Beanstandung anordnet (…vgl. Hess. VGH, a.a.O., Schlempp, Kommentar zur Hessischen Gemeindeordnung, Stand: Februar 1993, Anm. VI. zu § 63).
- VGH Hessen, 17.05.1995 - 6 TG 1554/95
Anspruch der Initiatoren eines Bürgerbegehrens auf Erlaß einer einstweiligen …
Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95
Bürgerentscheide haben die gleichen Wirkungen wie Beschlüsse von Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (vgl. § 8 b Abs. 7 Satz 1; dazu Hess. VGH, Beschluß vom 02. Juni 1995 - 6 TG 1554/95 - Seite 3 des amtlichen Umdrucks). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 1 S 1526/81
Kostendeckungsvorschlag im Rahmen eines Bürgerbegehrens
Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95
Außerdem hätte angegeben werden müssen, wie die anfallenden Kosten gedeckt werden sollen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 1982 - 1 S 1526/81 - ESVGH 33, 42 ff., 44 f.). - VGH Hessen, 15.01.1980 - II OE 70/78
Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95
Die Beanstandung eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch den Magistrat oder den Bürgermeister stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs einen Verwaltungsakt dar (vgl. die Urteile vom 10. Dezember 1974 - II OE 36/74 - HessVGRspr. 1976, 1 ff., 3 rechte Spalte, und vom 15. Januar 1980 - II OE 70/78 - Seite 10 des amtlichen Umdrucks; Beschluß vom 23. Dezember 1988 - 6 TG 3682/88 - Seite 5 des amtlichen Umdrucks;… so auch Schneider-Jordan, Hessische Gemeindeordnung, Kommentar, Stand: 12. Lieferung, März 1994, Rdnr. 3 zu § 63 mit weiteren Nachweisen).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 15 A 5594/00
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
III.1 unter Hinweis auf HessVGH, Beschluss vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, NVwZ-RR 1996, 409 (410),. - VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
Bürgerbegehren: inhaltliche und formale Anforderungen
Dass auch die Folgekosten, wenn solche zu erwarten sind, im Kostendeckungsvorschlag nach § 8 b Abs. 3 Satz 2 HGO genannt werden müssen und dass Angaben dazu gemacht werden müssen, wie diese Folgekosten gedeckt werden sollen, hat der 6. Senat bereits in seinem Beschluss vom 23. November 1995 (-- 6 TG 3539/95 -- NVwZ-RR 1996, 409 ff., 410/411) entschieden. - VG Regensburg, 02.02.2005 - RN 3 K 04.01408
Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten einer kommunalen …
Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich Gemeinderatsbeschlüsse darauf beschränken können, allgemeine Ziele zu formulieren (vgl. nur Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95, NVwZ-RR 1996, 406).
- VG Frankfurt/Main, 10.03.2022 - 7 K 201/20
Bürgerbegehren unzulässig
Es soll vermieden werden, dass ein Bürgerbegehren mit der gemäß § 8b Abs. 7 HGO dreijährigen Verbindlichkeit eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung Maßnahmen beschließt, deren finanzielle Folgen für die Gemeinde nicht überschaubar und nicht finanzierbar sind ( VGH Kassel…, Beschluss vom 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, Rn. 54 ;… vom 10.11.2016 - 8 B 2536/16 -, Rn. 8 f.; und vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, Rn. 11 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - VGH Mannheim…, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, Rn. 10f.; VG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F - VG Kassel…, Urteil vom 28.09.2012 - 3 K 659/12.KS -, Rn. 41).Dabei dürfen allerdings die Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag nicht überspannt werden, so dass überschlägige und geschätzte, aber schlüssige Angaben genügen, weil die Initiatoren eines Bürgerbegehrens regelmäßig nicht über das Fachwissen der Behörde verfügen und weil dieses plebiszitär-demokratische Element andernfalls weitgehend leerliefe ( VGH Kassel…, Beschluss vom 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, Rn. 54 ;… vom 10.11.2016 - 8 B 2536/16 -, Rn. 8 f.; und vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, Rn. 11 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - VG Darmstadt…, Beschluss vom 24.01.2018 - 3 L 5117/17.DA - BeckOK KommunalR Hessen/Dünchheim, 14. Ed. 1.2.2021, HGO § 8b Rn. 15 ff.).
- VG Darmstadt, 24.01.2018 - 3 L 5117/17
Unzulässiges Bürgerbegehren
Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme, also davon abhängen, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (…siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA - , a.a.O., Rn. 26; Hess. VGH, Beschluss v. 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 - juris, Rn. 10 ff.;… Urteil v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 - juris, Rn. 50 …und Beschluss v. 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, juris, Rn. 54).Sollte der Beigeladenen der Verkauf der Grundstücke an die Z untersagt werden, würde dies unmittelbar sowohl zu weiteren laufenden Kosten führen, die durch die fortwährende Vorhaltung der Grundstücke durch die Beigeladene entstünden, als auch zu Folgekosten für die Antragsgegnerin durch den Verzicht auf Einnahmen. - VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 4059/08
Widerspruch durch den Gemeindevorstand; redaktionelle Änderung der Fragestellung …
Die Beanstandung eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch den Bürgermeister stellt einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 S. 1 des Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) dar (vgl. HessVGH, Urteil vom 10.12.1974, II UE 36/74, Hess.VG Rspr. 1976, 1 f.; Beschluss vom 23.12.1988, 6 TG 3682/88, BWVPr 1988, 276; Beschluss vom 23.11.1995, 6 TG 3539/95; NVwZ-RR 1996, 409; VG Darmstadt, Urteil vom 07.08.2008, Az.: 3 E 1009/07; VG Gießen, Urteil vom 21.03.2007, Az.: 8 E 2088/06).Durch die Beanstandung ihres Beschlusses durch den Bürgermeister ist die Gemeindevertretung in eigenen Organrechten betroffen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 23.11.1995, 6 TG 3539/95; NVwZ-RR 1996, 409; VG Darmstadt, Urteil vom 07.08.2008, Az.: 3 E 1009/07; VG Gießen, Urteil vom 21.03.2007, Az.: 8 E 2088/06).
Danach haben die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Stellung von Verfahrensbeteiligten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.11.1995, a. a. O.).
- VG Darmstadt, 07.08.2008 - 3 E 1009/07
Hinderung der Stadtverordnetenversammlung über die Bescheidung des Widerspruchs
Rn. 22 Die Klage ist als Anfechtungsklage zulässig, da die Beanstandung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister bzw. den Magistrat nach ständiger Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes einen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) darstellt (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 10. Dezember 1974 - II OE 36/74 - HessVGRspr. 1976, 1; Beschluss vom 23. Dezember 1988 - 6 TG 3682/88 -, BWVPr 1989, 256; Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, NVwZ-RR 1996, 409).Dies ist der Fall, wenn der Beschluss einer Stadtverordnetenversammlung durch den Magistrat oder den Bürgermeister beanstandet wird (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23.11.1995, a.a.O.).
Die Stellung von Verfahrensbeteiligten ist im Regelfall daran geknüpft, dass der jeweilige Beteiligte Träger eigener Rechte und Pflichten ist (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 23.11.1995, a.a.O.).
- VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei defizitärem Gemeindehaushalt
In der Vergangenheit haben die für das Kommunalrecht zuständigen Senate des Hess. VGH derartigen Beanstandungen Außenwirkung beigemessen und die Anfechtungsklage als statthafte Klageart angesehen (vgl. Urteil des 2. Senats vom 10. Dezember 1974 - II OE 36/74 - für den vergleichbaren Fall der Beanstandung eines Kreistagsbeschlusses durch den Kreisausschuss; Beschluss des 6. Senats vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, juris Rdnr. 3;… in der Sache zustimmend Schenke, der es nur als konsequent ansieht, die subjektivrechtliche Relevanz derartiger Rechtsverletzungen mit "Außenwirkung" gleichzusetzen und das Vorliegen eines Verwaltungsakte zu bejahen, vgl. Verwaltungsprozessrecht, 11. Aufl. 2007, § 5 Rdnr. 228). - VGH Hessen, 18.03.2009 - 8 B 528/09
Bürgerbegehren gegen Verkauf von Anteilen einer Flugplatz GmbH
Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme, also davon abhängen, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 - NVwZ-RR 1996 S. 409 ff. = juris Rdnrn. 10 ff. …und Urteil vom 28. Oktober 1999 - 8 UE 3683/97 - NVwZ-RR 2000 S. 451 ff. = juris Rdnr. 50). - VG Düsseldorf, 20.11.1998 - 1 K 11351/96
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Darmstadt, 22.07.2018 - 3 L 526/18
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens
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Kommunalrecht - Beanstandung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
- VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12
Bürgerbegehren, Anordnungsgrund
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- VG Frankfurt/Main, 25.03.2008 - 7 G 4291/07
Mangelhaftigkeit einer Bebauungsplanvorlage
- VG Gießen, 21.03.2007 - 8 E 2088/06
Zur Zuständigkeit für die Sperrung einer Gemeindestraße
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 21.11.1995 - 9 S 903/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidung des Eintragungsausschusses über die Eintragung in die Architektenliste
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.02.1993 - 4 K 3648/91
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.1995 - 9 S 903/93
- BVerwG, 04.03.1996 - 1 B 30.96
Papierfundstellen
- ESVGH 46, 154 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1995 - 9 S 903/93
Es spricht zwar viel dafür, ein solches Überdenkungsverfahren auch für die Entscheidung des Eintragungsausschusses für erforderlich zu halten, weil die Beurteilung der Berufsbefähigung eines Bewerbers für die Eintragung in die Architektenliste nicht wesensmäßig verschieden ist von der Prüfung eines Hochschulabsolventen (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979, Buchholz 431.1 Nr. 3 = BVerwGE 59, 213; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.6. 1975 - IX 340/73 -).Dies steht nicht im Widerspruch zu den vom Verwaltungsgericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dargelegten verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 26.6. 1975 - IX 340/73 - und vom 25.7.1978 - IX 39/78 -), wonach der Nachweis der Befähigung zur gestaltenden Planung zum Schutz des Städte- und Landschaftsbildes vor Verschandelung geboten ist.
Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht keine Verkennung des Bewertungsmaßstabs darin gesehen, daß der Eintragungsausschuß vorgelegte Planungen für Wohnhäuser mit der Begründung für nicht ausreichend gehalten hatte, sie entsprächen in Grundriß und Ansicht denjenigen Zeichnungen, die in Mitteilungsblättern der Bausparkassen zu finden seien (BVerwG, Urteil vom 13.12.1979, a.a.O. letzter Absatz).
Rn. 17 Auch der Senat hält es in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (a.A. auch noch BVerwG, Urteil vom 13.12.1979 a.a.O.) für geboten, die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten und vom Bundesverwaltungsgericht nachvollzogenen und präzisierten Grundsätze für die gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen (…BVerwG, Urteile vom 24.2.1993 a.a.O.) auf die Entscheidung des Eintragungsausschusses gemäß § 4 Abs. 3 ArchitG entsprechend anzuwenden mit der Folge, daß fachwissenschaftliche Urteile des Eintragungsausschusses gerichtlich voll überprüfbar sind (sogenannter Antwortspielraum des Prüflings).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.1995 - 9 S 903/93
In einem solchen Fall muß es auch nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts bei einem nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Eintragungsausschusses bleiben (BVerfG, Beschluß vom 17.4.1991, NJW 1991, 2005, 2007; BVerwG…, Urteil vom 21.10.1993, Buchholz a.a.O. Nr. 320).Unabhängig hiervon ist nicht zweifelhaft, daß gerade die Bewertung der Befähigung zur gestaltenden Planung auf Einschätzungen und Erfahrungen beruht, die die Mitglieder des Eintragungsausschusses im Lauf ihrer Praxis im Eintragungsverfahren entwickelt haben und allgemein anwenden (BVerfG, Beschluß vom 17.4.1991 a.a.O.).
- VG Freiburg, 27.11.2001 - 4 K 61/99 Denn die mangelnde Befähigung zur gestaltenden Planung begründet die Gefahr, dass der Bewerber nicht in der Lage ist, verunstaltende Auswirkungen seiner Planungen und denen seiner Auftraggeber zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.1979, BVerwGE 59, 213; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995 - 9 S 903/93 -, BWVPr. 1996, 41;… VG Stuttgart, Urt. v. 05.09.1997 - 4 K 3054/97 - und v. 26.02.1993 - 4 K 3648/91 -).
Auf diese Entscheidungen sind deshalb die Grundsätze zu übertragen, die für die gerichtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen in anderen Bereichen, zum Beispiel bei Hochschulabschlussprüfungen, entwickelt worden sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O., m.w.N.).
Seit den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 14.09.1991 (NJW 1991, 2005 und 2008) ist hierzu allgemein anerkannt, dass fachwissenschaftliche Beurteilungen der Prüfer voll, prüfungsspezifische Bewertungen hingegen nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind (siehe auch BVerwG, Urteile v. 24.02.1993, NVwZ 1993, 681 und 686;… vgl. hierzu Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 Prüfungsrecht, 3. Aufl. 1994, RdNrn. 399 ff.; speziell zu § 4 Abs. 3 ArchG VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O.).
In einem solchen Fall muss es auch nach der neueren Rechtsprechung bei einem nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum des Eintragungsausschusses bleiben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O., m.w.N.;… Niehues, a.a.O., RdNr. 408).
Vielmehr sprechen sie eher dafür, dass auch der Kläger dem Eintragungsausschuss einen prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum zugesteht und dass sich seine Einwendungen auf diesen Bereich der prüfungsspezifischen Wertungen beziehen; denn auch prüfungsspezifische Werturteile sind seit jeher auch daraufhin gerichtlich überprüfbar, ob allgemein gültige Bewertungsgrundsätze verletzt sind (statt vieler VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O.; mehr dazu weiter unten).
Dass der Eintragungsausschuss einzelne Aspekte der vom Kläger vorgelegten Bauvorhaben weniger günstig bewertet hat als der Kläger selbst, liegt in der Natur des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.11.1995, a.a.O.).
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