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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8408
VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95 (https://dejure.org/1995,8408)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.08.1995 - 3 S 1078/95 (https://dejure.org/1995,8408)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. August 1995 - 3 S 1078/95 (https://dejure.org/1995,8408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gerichtliche Maßnahmen bei Mißachtung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarrechtsbehelfs durch den Bauherrn - faktische Vollziehung; Schutz des Nachbarn vor Anlagen zur vorübergehenden Aufbewahrung von Abfällen allein aufgrund BauO BW § 34 Abs 2

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 34 Abs. 2 LBO; § 80 Abs. 1 und 5, § 80 a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, § 123 Abs. 1 und Abs. 5 VwGO.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Vorliegen spezieller bauordnungsrechtlicher Regelungen? (IBR 1995, 536)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 19.04.1993 - 14 AS 93.790
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Rn. 6 Es kann dahingestellt bleiben, ob das Verwaltungsgericht befugt war, den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs im Hinblick auf den während des erstinstanzlichen Verfahrens erreichten Baufortschritt nunmehr sachdienlich (vgl. § 86 Abs. 3 VwGO) als Antrag auf Verpflichtung der Antragsgegnerin zum Erlaß einer einstweiligen Nutzungsuntersagung auszulegen oder ob es hierzu - wie die Antragsgegnerin und die Beigeladene geltend machen - eines ausdrücklichen Antrags des Antragstellers bedurft hätte; denn ein etwa darin liegender Verfahrensfehler wäre jedenfalls im Beschwerdeverfahren geheilt worden, weil der Antragsteller in seiner Beschwerdeerwiderung vom 9.5.1995 seinen Antrag dem Tenor des angefochtenen Beschlusses entsprechend in sachdienlicher Weise geändert hat und jetzt allein noch die Verpflichtung der Antragsgegnerin zum Erlaß einer einstweiligen Nutzungsuntersagung begehrt (vgl. zur Entbehrlichkeit des Antrags wegen des Annexcharakters der Sicherungsmaßnahme im Verhältnis zum Aussetzungsantrag Bay VGH, Beschluß vom 19.4.1993, BayVBl. 1993, 565).

    Nach der Systematik der aufeinander bezogenen neuen und neugefaßten Vorschriften der §§ 80 Abs. 1, 80a sowie § 123 Abs. 5 VwGO gilt nunmehr bei Anfechtung von Verwaltungsakten mit Doppelwirkung auch für Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter ausschließlich § 80a VwGO (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 30.1.1991, NVwZ 1991, 592; OVG Berlin, Beschluß vom 26.2.1993, NVwZ-RR 1993, 458; Bay VGH, Beschluß vom 19.4.1993, BayVBl. 1993, 565; OVG Koblenz, Beschluß vom 7.2.1994, NVwZ-RR 1995, 124;… ferner Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80a RdNr. 4, Dürr, Baurecht, 7. Aufl., RdNr. 313; differenzierend: OVG Saarlouis, Beschluß vom 24.2.1992, Baurecht 1992, 609: Vorrangig § 80a VwGO, jedoch kein Ausschluß einer einstweiligen Anordnung durch § 123 Abs. 5 VwGO).

  • OVG Berlin, 26.02.1993 - 2 S 1.93

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbar; Hotelbetrieb; Nutzungsuntersagung; Allgemeines …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Nach der Systematik der aufeinander bezogenen neuen und neugefaßten Vorschriften der §§ 80 Abs. 1, 80a sowie § 123 Abs. 5 VwGO gilt nunmehr bei Anfechtung von Verwaltungsakten mit Doppelwirkung auch für Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter ausschließlich § 80a VwGO (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 30.1.1991, NVwZ 1991, 592; OVG Berlin, Beschluß vom 26.2.1993, NVwZ-RR 1993, 458; Bay VGH, Beschluß vom 19.4.1993, BayVBl. 1993, 565; OVG Koblenz, Beschluß vom 7.2.1994, NVwZ-RR 1995, 124;… ferner Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80a RdNr. 4, Dürr, Baurecht, 7. Aufl., RdNr. 313; differenzierend: OVG Saarlouis, Beschluß vom 24.2.1992, Baurecht 1992, 609: Vorrangig § 80a VwGO, jedoch kein Ausschluß einer einstweiligen Anordnung durch § 123 Abs. 5 VwGO).

    Insoweit enthält das Gesetz jedoch eine Regelungslücke, die im Hinblick darauf, daß der vorläufige Rechtsschutz einschließlich einstweiliger Sicherungsmaßnahmen nach dem Willen des Gesetzgebers allein im Rahmen der §§ 80a, 80 VwGO gewährt werden soll, durch eine analoge Anwendung von § 80a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 auf die Fälle des faktischen Vollzugs zu schließen ist (so auch OVG Berlin, Beschluß vom 26.2.1993, a.a.O. und OVG Koblenz…, Beschluß vom 7.2.1994, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1994 - 7 B 10153/94

    Drittwirkender Verwaltungsakt; Behördliche Anordnung; Verfahrensrechtliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Nach der Systematik der aufeinander bezogenen neuen und neugefaßten Vorschriften der §§ 80 Abs. 1, 80a sowie § 123 Abs. 5 VwGO gilt nunmehr bei Anfechtung von Verwaltungsakten mit Doppelwirkung auch für Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter ausschließlich § 80a VwGO (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 30.1.1991, NVwZ 1991, 592; OVG Berlin, Beschluß vom 26.2.1993, NVwZ-RR 1993, 458; Bay VGH, Beschluß vom 19.4.1993, BayVBl. 1993, 565; OVG Koblenz, Beschluß vom 7.2.1994, NVwZ-RR 1995, 124;… ferner Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80a RdNr. 4, Dürr, Baurecht, 7. Aufl., RdNr. 313; differenzierend: OVG Saarlouis, Beschluß vom 24.2.1992, Baurecht 1992, 609: Vorrangig § 80a VwGO, jedoch kein Ausschluß einer einstweiligen Anordnung durch § 123 Abs. 5 VwGO).

    Insoweit enthält das Gesetz jedoch eine Regelungslücke, die im Hinblick darauf, daß der vorläufige Rechtsschutz einschließlich einstweiliger Sicherungsmaßnahmen nach dem Willen des Gesetzgebers allein im Rahmen der §§ 80a, 80 VwGO gewährt werden soll, durch eine analoge Anwendung von § 80a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 auf die Fälle des faktischen Vollzugs zu schließen ist (so auch OVG Berlin…, Beschluß vom 26.2.1993, a.a.O. und OVG Koblenz, Beschluß vom 7.2.1994, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Nach der Systematik der aufeinander bezogenen neuen und neugefaßten Vorschriften der §§ 80 Abs. 1, 80a sowie § 123 Abs. 5 VwGO gilt nunmehr bei Anfechtung von Verwaltungsakten mit Doppelwirkung auch für Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter ausschließlich § 80a VwGO (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 30.1.1991, NVwZ 1991, 592; OVG Berlin, Beschluß vom 26.2.1993, NVwZ-RR 1993, 458; Bay VGH, Beschluß vom 19.4.1993, BayVBl. 1993, 565; OVG Koblenz, Beschluß vom 7.2.1994, NVwZ-RR 1995, 124;… ferner Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80a RdNr. 4, Dürr, Baurecht, 7. Aufl., RdNr. 313; differenzierend: OVG Saarlouis, Beschluß vom 24.2.1992, Baurecht 1992, 609: Vorrangig § 80a VwGO, jedoch kein Ausschluß einer einstweiligen Anordnung durch § 123 Abs. 5 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1990 - 5 S 1840/90

    Rechtsschutz bei faktischer Vollziehung eines straßenrechtlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Ein Rechtsschutzinteresse für eine dahingehende Feststellung wäre nur dann gegeben, wenn die Antragsgegnerin - irrtümlich - von der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnahmenG und damit von einer sofortigen Vollziehbarkeit der Baugenehmigung ausginge (vgl. zur Zulässigkeit der Feststellung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage, BVerwG, Beschluß vom 18.10.1995, NVwZ 1986, 639 und VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.9.1990, VBlBW 1991, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 5 S 764/94

    Zur sofortigen Vollziehbarkeit einer Baugenehmigung für eine (zusätzliche) Garage …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Daß dem nachträglich genehmigten Gebäude für Mülltonnen diese Zweckbestimmung fehlt, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung der mit Bausachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs dargelegt (vgl. Beschlüsse vom 17.6.1991 - 3 S 1356/91 - vom 30.3.1994 - 8 S 769/94 - und vom 7.4.1994 - 5 S 764/94 -).
  • OVG Saarland, 24.02.1992 - 2 W 37/91

    Nachbarrecht; Bauarbeiten; Aufschiebende Wirkung; Baueinstellungsverfügung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Nach der Systematik der aufeinander bezogenen neuen und neugefaßten Vorschriften der §§ 80 Abs. 1, 80a sowie § 123 Abs. 5 VwGO gilt nunmehr bei Anfechtung von Verwaltungsakten mit Doppelwirkung auch für Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter ausschließlich § 80a VwGO (vgl. VGH Kassel, Beschluß vom 30.1.1991, NVwZ 1991, 592; OVG Berlin, Beschluß vom 26.2.1993, NVwZ-RR 1993, 458; Bay VGH, Beschluß vom 19.4.1993, BayVBl. 1993, 565; OVG Koblenz, Beschluß vom 7.2.1994, NVwZ-RR 1995, 124;… ferner Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 80a RdNr. 4, Dürr, Baurecht, 7. Aufl., RdNr. 313; differenzierend: OVG Saarlouis, Beschluß vom 24.2.1992, Baurecht 1992, 609: Vorrangig § 80a VwGO, jedoch kein Ausschluß einer einstweiligen Anordnung durch § 123 Abs. 5 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1994 - 8 S 769/94

    Aufschiebende Wirkung - überwiegend Wohnzwecken dienendes Bauvorhaben - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Daß dem nachträglich genehmigten Gebäude für Mülltonnen diese Zweckbestimmung fehlt, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung der mit Bausachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs dargelegt (vgl. Beschlüsse vom 17.6.1991 - 3 S 1356/91 - vom 30.3.1994 - 8 S 769/94 - und vom 7.4.1994 - 5 S 764/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1991 - 3 S 3127/90

    Einstellung von Bauarbeiten - einstweilige Anordnung bei Mißachtung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Zur Durchsetzung dieses Ziels kommt keine einstweilige Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht (anders die bisherige Rechtsprechung des erk. Senats in den Fällen, in denen der durch die Baugenehmigung begünstigte Bauherr die aufschiebende Wirkung mißachtet, vgl. z.B. Beschluß vom 14.1.1991, VBlBW 1991, 219).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1991 - 3 S 1356/91

    Baurecht: aufschiebende Wirkung des Nachbarwiderspruchs - Wohnzweck

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 3 S 1078/95
    Daß dem nachträglich genehmigten Gebäude für Mülltonnen diese Zweckbestimmung fehlt, hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung der mit Bausachen befaßten Senate des erkennenden Gerichtshofs dargelegt (vgl. Beschlüsse vom 17.6.1991 - 3 S 1356/91 - vom 30.3.1994 - 8 S 769/94 - und vom 7.4.1994 - 5 S 764/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft; …

    Der gegenteiligen Auffassung, die Sicherungsmaßnahmen nach § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache für gerechtfertigt sieht (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.08.1995 - 3 S 1078/95 - ESVGH 46, 29 und vom 22.10.2007 - 6 S 2237/07 - nicht veröffentlicht; OVG Berlin, Beschluss vom 26.02.1993 - 2 S 1/93 - NVwZ-RR 1993, 458; Thüringer OVG, Beschluss vom 28.07.1993 - 1 EO 1/93 - LKV 1994, 110 (113)), vermag sich der Senat jedenfalls für den Fall nicht anzuschließen, dass bereits eine gerichtliche Entscheidung über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs ergangen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/138

    Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; …

    Der gegenteiligen Auffassung, die Sicherungsmaßnahmen nach § 80a Abs. 1 Nr. 2 VwGO nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache für gerechtfertigt sieht (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 03.08.1995 - 3 S 1078/95 - ESVGH 46, 29 und vom 22.10.2007 - 6 S 2237/07 - nicht veröffentlicht; OVG Berlin, Beschluss vom 26.02.1993 - 2 S 1/93 - NVwZ-RR 1993, 458; Thüringer OVG, Beschluss vom 28.07.1993 - 1 EO 1/93 - LKV 1994, 110 (113)), vermag sich der Senat jedenfalls für den Fall nicht anzuschließen, dass bereits eine gerichtliche Entscheidung über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs ergangen ist.
  • VG Gelsenkirchen, 25.04.2018 - 9 L 3648/17

    Umfang des Gebietsgewährleistungsanspruchs

    Rn. 7 vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. August 1995 - 3 S 1078/95 -, Rn. 7, juris,.
  • VG Sigmaringen, 02.10.2006 - 8 K 1165/06

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegenüber Bauvorhaben - Vorrang von §§ 80, …

    Rn. 8 Dies zeigt sich etwa auch daran, dass bei Missachtung einer bestehenden aufschiebenden Wirkung durch einen Bauherrn, wenn also behördliche oder gerichtliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden - etwa durch Untersagung der Herstellung oder Nutzung eines Bauwerks - zugunsten des durch die aufschiebende Wirkung Begünstigten, dies nach herrschender Meinung nicht durch § 123 VwGO erfolgt, sondern gem. § 80a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 VwGO zu erfolgen hat (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.1995 - 3 S 1078/95 - m.w.N.;… Schoch, a.a.O., Rdnr. 21;… Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage, § 80a Rdnr. 36).
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