Rechtsprechung
| EuGH, 15.02.2011 - C-480/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,36887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Schweden
Verfahrensgang
- EuGH, 15.02.2011 - C-480/10
- EuGH, 06.07.2011 - C-480/10
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2012 - C-480/10
- EuGH, 25.04.2013 - C-480/10
Wird zitiert von ...
- EuGH, 11.09.2014 - C-47/12
Kronos International - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV und 54 AEUV - …
Rn. 48 In Ermangelung einer einheitlichen unionsrechtlichen Definition der Gesellschaften, denen die Niederlassungsfreiheit zugutekommt, anhand eines einheitlichen Anknüpfungskriteriums, nach dem sich das auf eine Gesellschaft anwendbare Recht bestimmt, ist die Frage, ob Art. 49 AEUV auf eine Gesellschaft anwendbar ist, die sich auf die dort verankerte Grundfreiheit beruft, nämlich eine Vorfrage, die beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nur nach dem anwendbaren nationalen Recht beantwortet werden kann (vgl. Urteile Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 109, und National Grid Indus, EU:C:2011:75, Rn. 26).
dejure.org
Übersicht EuGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.