Rechtsprechung
| EuGH, 26.04.2012 - C-225/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 151 Abs. 1 Buchst. c - Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats
- Europäischer Gerichtshof
Able UK
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 151 Abs. 1 Buchst. c - Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats
- EU-Kommission
Able UK
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiungen - Art. 151 Abs. 1 Buchst. c - Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats“
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 4 Nr. 7 Buchst. a
Steuerbefreiung, Leistungen an Streitkräfte einer NATO-Vertragspartei - datenbank.nwb.de
Mehrwertsteuerrichtlinie Art. 151 Abs. 1 Buchst. c - Befreiungen: Abwrackung von Altschiffen der US-Marine im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal, Tax and Chancery Chamber (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 13. Mai 2011 - Her Majesty's Commissioners of Revenue and Customs/Able UK Ltd
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Upper Tribunal (Tax and Chancery Chamber) (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Art. 151 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) - ...
Papierfundstellen
- DB 2012, 1254
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 22.12.2010 - C-116/10
Feltgen und Bacino Charter Company - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - …
Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-225/11
Rn. 14 Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind Mehrwertsteuerbefreiungen, zu denen die durch Art. 151 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuer eingeführte gehört, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, dieser Steuer unterliegt (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 22. Dezember 2010, Feltgen und Bacino Charter Company, C-116/10, Slg. 2010, I-14187, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil Feltgen und Bacino Charter Company, Randnr. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.03.2011 - C-41/09
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-225/11
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. insbesondere Urteil vom 3. März 2011, Kommission/Niederlande, C-41/09, Slg. 2011, I-831, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.09.2017 - C-616/15
Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - …
Rn. 43 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 26. April 2012, Able UK, C-225/11, EU:C:2012:252, Rn. 22, …und vom 4. April 2017, Fahimian, C-544/15, EU:C:2017:255, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.09.2017 - C-605/15
Aviva - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
Rn. 24 Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur deren Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 26. April 2012, Able UK, C-225/11, EU:C:2012:252, Rn. 22, …und vom 4. April 2017, Fahimian, C-544/15, EU:C:2017:255, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.09.2017 - C-326/15
DNB Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
Rn. 29 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift jedoch nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 26. April 2012, Able UK, C-225/11, EU:C:2012:252, Rn. 22, …und vom 4. April 2017, Fahimian, C-544/15, EU:C:2017:255, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BFH, 05.07.2012 - V R 10/10
Steuerfreiheit von Lieferungen an NATO-Truppenangehörige
Rn. 20 2. Unionsrechtliche Grundlage der Steuerbefreiung nach dem NATO-Zusatzabkommen --ebenso wie für die in materiell-rechtlicher Hinsicht inhaltsgleiche Auffangvorschrift des § 4 Nr. 7 Buchst. a UStG-- ist Art. 15 Nr. 10 dritter Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) bzw. --seit 1. Januar 2007-- Art. 151 der Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG --MwStSystRL-- (vgl. Hummel in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 26 Rz 321; Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 26. April 2012 C-225/11, Able UK Ltd., Umsatzsteuer-Rundschau 2012, 554).
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