Rechtsprechung
| EuGH, 04.10.2012 - C-370/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Pringle
Verfahrensgang
- EuGH, 04.10.2012 - C-370/12
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2012 - C-370/12
- EuGH, 27.11.2012 - C-370/12
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 15.07.2021 - C-584/20
Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die Berechnung der …
Daher ist es wichtig, diese Ungewissheit zur Vermeidung jeglichen Hindernisses für den Prozess der Erhebung der Beiträge, die diese Finanzierung gewährleisten, so rasch wie möglich zu beseitigen (vgl. entsprechend Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2012, Pringle, C-370/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:620, Rn. 7 und 8, …sowie vom 12. Juni 2018, EZB/Lettland, C-238/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:488, Rn. 17). - EuGH, 15.02.2017 - C-646/16
Jafari - Beschleunigtes Verfahren
Rn. 15 In dieser außergewöhnlichen Krisensituation ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens erforderlich, um die für das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen europäischen Asylsystems, das zur Beachtung von Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union beiträgt, abträgliche Ungewissheit so schnell wie möglich zu beseitigen (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2012, Pringle, C-370/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:620, Rn. 7 und 8). - EuGH, 15.02.2017 - C-670/16
Mengesteab - Beschleunigtes Verfahren
Rn. 16 In dieser außergewöhnlichen Krisensituation ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens erforderlich, um die für das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen europäischen Asylsystems, das zur Beachtung von Art. 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union beiträgt, abträgliche Ungewissheit so schnell wie möglich zu beseitigen (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2012, Pringle, C-370/12, nicht veröffentlicht, EU:C:2012:620, Rn. 7 und 8).
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